Kaffee verkaufen/verschenken?

Diskutiere Kaffee verkaufen/verschenken? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Was muss ich tun, um an meine Freunde/Verwandte Kaffee zu verkaufen, oder zu verschenken, ohne Steuern zu hinterziehen? Ich habe das Forum schon...

  1. #1 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Was muss ich tun, um an meine Freunde/Verwandte Kaffee zu verkaufen, oder zu verschenken, ohne Steuern zu hinterziehen?

    Ich habe das Forum schon durchforstet, aber leider nicht wirklich Antworten gefunden.
    Dabei geht mir darum, dass ich auf legalem Weg, Kaffee weggeben kann, der nicht für den Eigengebrauch ist.
    Meine Nachfrage beim Zoll hat einen Link zu einem Formular ergeben, bei dem man angeben kann, dass man Kaffee ohne Erlaubnis hergestellt hat. Dann muss man sofort die Steuern verrichten.
    Ich würde gerne Leuten, die nachfragen, ob sie Kaffee von mir kaufen können auch etwas anbieten können, ohne dann aber 1-2 Mal im Monat ein Formular auszufüllen in dem ich eine illegale Tätigkeit angebe und dann muss ich 0,55€ zahlen, weil ich 250g verkauft oder verschenkt habe.

    Gibt es einen legalen Weg, der nicht erfordert, dass man jeden kleinen Beutel einzeln und dann nachträglich zu versteuern?

    Ein Gewerbe anzumelden, mit allen dazukommenden Auflagen kommt nicht in Frage. Ich bin Student und röste in der Küche. Ich habe weder einen Röstraum, noch einen festen Platz in der Küche für meinen Röster.

    Wie macht ihr das?
     
  2. #2 Aeropress, 26.02.2016
    Aeropress

    Aeropress Mitglied

    Dabei seit:
    14.03.2015
    Beiträge:
    9.465
    Zustimmungen:
    5.987
    Bei sowas stellt sich immer die Frage auch später der Richter ob etwas als gewerblich einzustufen ist oder eher Hobby. Dabei zählt nicht, daß Du keinen Gewerbeschein hast sondern vor allem die Regelmäßigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Du ein zweimal im Jahr ne Packung Kaffee verschenkst so wird das als Hobby gelten. Verkaufst Du aber jede Woche um Dein Studenten Konto aufzubessern wird das wenns rauskommt als Gewerbe gewertet werden und Du hast Steuern hinterzogen.
     
  3. #3 nacktKULTUR, 26.02.2016
    nacktKULTUR

    nacktKULTUR Gast

    Lies mal diesen Fred: eigenverbrauch beim rösten
    Und hier ist das Kaffeesteuergesetz
     
  4. #4 frankie_four, 26.02.2016
    frankie_four

    frankie_four Mitglied

    Dabei seit:
    27.04.2015
    Beiträge:
    464
    Zustimmungen:
    169
    Soweit ich es gelesen habe ist bei der Abgabe - ob kostenlos oder gegen eine Aufwandsentschädigung - an Dritte bereits die Kaffeesteuer zu entrichten.
     
  5. #5 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Die Threads im Forum und das KaffeeStG habe ich gelesen. Das ich steuern verrichten muss ist mir ja vollkommen bewusst. Das will ich ja auch machen. Aber 2-5 Mal im Monat Kaffee verkaufen und verschenken ist ja längst nicht gewerblich. Damit mache ich kein Geld, sondern gebe lediglich meinem Hobby einen weiteren Sinn, indem ich Die Qualität sichern und steigern möchte.
    Die eigentlich Frage ist, ob es möglich ist, beim Zoll gemeldet zu sein, am Ende des Monats seine Lagerbestände und Verkäufe/Geschenke auflisten und dann die Kaffeesteuer bezahlt, ohne bei jedem Verkauf/Geschenk ein Formular auszufüllen.
     
  6. #6 Aeropress, 26.02.2016
    Aeropress

    Aeropress Mitglied

    Dabei seit:
    14.03.2015
    Beiträge:
    9.465
    Zustimmungen:
    5.987
    Für alles was Du einer Behörde angibst wirst Du Belege brauchen, also Rechnungen der Einkäufe und Belege Deiner Verkäufe. Auf Vertrauen läuft da nix, eher wird irgendwann mal einer vom Finazamt bei Dir an der Tür klingeln. ;) Wenn Du jeden Monat also regelmäßig verkaufst könnte man das schon als Gewerbe werten, Gewerbe heißt ja nicht automatisch man muss davon leben können, Deine eigene Motivation dazu ist da eher zweitrangig und bestenfalls ein mildernder Umstand. Du müßtest das dann imho schon als Nebengewerbe auch anmelden und Buch führen (einfache Einnahmen-Ausgaben Rechnung) oder es einfach machen und darauf ankommen lassen, denn wo kein Kläger auch kein Richter aber das ist dann eben Dein Risiko dabei.
     
  7. #7 The Rolling Stone, 26.02.2016
    The Rolling Stone

    The Rolling Stone Mitglied

    Dabei seit:
    29.06.2015
    Beiträge:
    2.546
    Zustimmungen:
    2.161
    Ich versteh zwar nichts vom Kaffeerösten, aber als Selbständiger muss ich mich auch mit den Steuern rumschlagen.

    Normalerweise läuft das ja so wie gewünscht - monatliche Meldung, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Steht auch unter §12 des Kaffeestg so drin. Bei geringen Umsätzen reicht meist auch 1x pro Quartal (kann vom Finanzamt gewährt werden, entscheidet der Sachbearbeiter).

    Das Probblem ist aber, dass das ohne Gewerbeanmeldung nicht gehen wird. Und für ein Gewerbe brauchst du vermutlich auch als Kaffeeröster irgendeine Art von Befähigungsnachweis und auch die Produktionsstätte von Lebensmitteln wird vermutlich mehr Anforderungen erfüllen müssen als nen umgebauten Hähnchengriller in der Privatküche. Wie siehts mit Haftpflicht aus? Stell dir mal vor, jemand kommt zu Schaden wenn irgendwas im Kaffee drin war.

    Ich denke nicht, dass es eine legale Zwischenstufe zwischen Hobby+Geschenk an Freunde und dem Gewerbe gibt.

    Vielleicht mal ne Bäurin auf dem Markt befragen, die dürfen ja auch die eigenen Produkte verkaufen (Schnaps zum Beispiel).
     
  8. #8 silverhour, 26.02.2016
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2016
    silverhour

    silverhour Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2007
    Beiträge:
    15.035
    Zustimmungen:
    12.809
    Steuern bezahlen ;)

    Grundsätzlich ja. Das ist genau das der Weg den Röstereien gehen: Beim Zoll wird ein Zollager beantragt, über deren Ein- und Ausgänge Buch geführt wird. In Regelmäßigen Abständen findet dann eine Abrechnung statt, bei der die fälligen Steuern abgeführt werden.
    Am besten wendest Du Dich an die örtliche bzw. nächstgelegene Zollstelle und klärst mit denen ab, ob ein Zollager für Dich möglich ist und was Du tun mußt, um eines zu bekommen.

    Grüße, Olli
     
    Danilo1 gefällt das.
  9. Smart

    Smart Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2010
    Beiträge:
    233
    Zustimmungen:
    5
    Meldest du ein Gewerbe an,weil du Kaffee rösten willst, kommt die Lebensmittelüberwachung zeitversetzt bei dir vorbei.
    Dann kommt die Berufsgenossenschaft (Arbeitssicherheit), der Zoll, mit etwas Pech oder Glück die Feuerwehr bezüglich Brandschutz, die Gewerbeaufsicht.....und das auch schon, wenn du gewerblich angemeldet nur 5 kg Kaffee verkaufst.....
     
  10. #10 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Oh man, was für ein Heckmeck wegen ein paar braunen Bohnen, die man Freunden verschenken, bzw. ohne Gewinn verkaufen will...
     
  11. Smart

    Smart Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2010
    Beiträge:
    233
    Zustimmungen:
    5
    Wenn die BGN Berufsgenossenschaft kommt, wollen die erst einmal einen Nachweis über die Prüfung deines Rösters nach VDE alle 4 Jahre, bzw. wenn er unter 15 kg wiegt, jedes Jahr. Ebenso bei allen anderen Geräten die in deiner "Rösterei" elektrisch betrieben werden.
    Abwischbare Wände und Boden, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher für die Lebensmittelüberwachung (ein eigener Raum versteht sich von selbst)
    Feuerlöscher (mit regelmäßiger Wartung/ Nachweis)
    etc......du musst schon Spaß an diesem Wahnsinn haben:)
     
  12. #12 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Haha, wenns am Spaß läge ;) wie schon oben geschildert bin ich Student...ich bin froh, wenn ich einen Raum zum Leben habe o_O
     
  13. Smart

    Smart Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2010
    Beiträge:
    233
    Zustimmungen:
    5
    Wo kein Kläger.....
     
  14. #14 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Das geht aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht :(
     
  15. Smart

    Smart Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2010
    Beiträge:
    233
    Zustimmungen:
    5
    Dann bleibt nur noch Tee:)....
     
  16. #16 silverhour, 26.02.2016
    silverhour

    silverhour Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2007
    Beiträge:
    15.035
    Zustimmungen:
    12.809
    Die Kaffeesteuer finden wir hier alle nicht toll. Da hast Du unser Verständnis.

    Ansonsten sind Zoll / Kaffeesteuerzahlerei und Gewerbeanmeldung zwei parallel laufende Angelegenheiten. Es könnte nur sein (Achtung, reine Spekulation), daß Dir der Zoll kein Zollager zugesteht, wenn Du "nur so zum Spaß" röstest.
    Für den ganzen Heckmeck bei einer Gewerbeanmeldung habe ich aber Verständnis, schließlich handelt es sich bei einer Rösterei um einen lebensmittelverarbeitenden Betrieb! Und da dürfen schon ein paar Vorschriften gemacht und überprüft werden.
     
  17. #17 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    Klar, Verständnis habe ich auch dafür. Mir geht es ja auch nicht um ein Gewerbe, sondern dass mir das rösten viel Spaß macht und ich gar nicht selbst so viel Kaffee trinken kann und darf (aus gesundheitlichen Gründen) wie ich gerne rösten würde.
    Das bei einem gewerblichen Vertrieb von Kaffee, also Lebensmitteln, Vorschriften und Überprüfungen gemacht werden halte ich für wichtig.
    Naja, das Studium ist ja auch irgendwann vorbei...vielleicht wird's ja mal was
     
  18. #18 silverhour, 26.02.2016
    silverhour

    silverhour Mitglied

    Dabei seit:
    13.08.2007
    Beiträge:
    15.035
    Zustimmungen:
    12.809
    Vergiß die Idee mit dem Zollager!
    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...en/auskunfts-melde-vorlagepflichten_node.html

    Neben dem wer, wie, wo, welches A38 ist auszufüllen und anderem wird erwähnt

    Also nix für Freizeitröster.
    Ich würde dennoch mal freundlich beim Hauptzollamt anfragen, welche Möglichkeiten es gibt, gebündelt und regelmäßig (quartals-/monatlich- oder so) Steuern für in Umlauf gebrachten Kaffee abzurechnen und -führen.
     
  19. helges

    helges Mitglied

    Dabei seit:
    28.09.2008
    Beiträge:
    6.706
    Zustimmungen:
    2.310
    Ich geh mal davon aus, dass Du mit dem Gene roestest - bei den kleinen Mengen wuerden mein Glaube und mein Gewissen kaum Gruende finden.
     
  20. #20 Danilo1, 26.02.2016
    Danilo1

    Danilo1 Mitglied

    Dabei seit:
    22.02.2016
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    13
    "Pfarrer hinterzieht Kaffeesteuer" wäre auch eigentlich ne geile Schlagzeile :D
    da ist dann auch egal, ob es 5€ oder 500€ sind...das kommt einfach nicht gut an
     
Thema:

Kaffee verkaufen/verschenken?

Die Seite wird geladen...

Kaffee verkaufen/verschenken? - Ähnliche Themen

  1. Kaffeeparadis fuer Deutsche.

    Kaffeeparadis fuer Deutsche.: Oder nicht? [MEDIA]
  2. [Suche] Single Doser Kaffeemühle

    Single Doser Kaffeemühle: Hiho, Suche eine Single Doser Mühle, am liebsten um München, gern auch Versand. LG, Fleming
  3. Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?

    Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?: Hallo, ich habe zu Weihnachten eine Lelit Anna PL41TEM geschenkt bekommen und habe sie auch schon eine Weile in Gebrauch. Zuerst als ich an...
  4. Solis Barista Perfetta Plus Kaffeetaste defekt

    Solis Barista Perfetta Plus Kaffeetaste defekt: Ich habe seit einer Woche o.g. Kaffeemaschine. Heute habe ich das erste Mal Milch aufgeschäumt und seitdem kann ich keinen Kaffee mehr machen....
  5. Skywalker Kaffeeröster

    Skywalker Kaffeeröster: Hallo alle zusammen, Es gibt einen neuen Kaffeeröster bei Ali (mittlerweile auch bei Ebay und Amazon zu finden) der im Homeroasters Forum und in...