Hygienevorschriften

Diskutiere Hygienevorschriften im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo zusammen, ich möchte mir einen lang gehegten Traum erfüllen und mich mit meiner eigenen Rösterei verwirklichen. Hierzu habe ich eine...

  1. LennyN

    LennyN Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich möchte mir einen lang gehegten Traum erfüllen und mich mit meiner eigenen Rösterei verwirklichen.

    Hierzu habe ich eine wichtige Frage: Gibt es hier Erfahrungen zu Dokumenten bzw. Zertifikaten die ich benötige um den Hygienevorschriften gerecht zu werden? Bzw. kann mir jemand sagen, welche Behörde ich hier konkret ansprechen muss?

    Vielen Dank euch!
     
  2. #2 frizzzcat, 30.11.2017
    frizzzcat

    frizzzcat Mitglied

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    Die Hygiene wird Dein geringstes Problem sein..... das macht der Prüfer vor Ort mit Dir aus.
    Den "Gesundheitsschein Nahrungsmittelgewerbe" kannst ja auf alle Fälle holen.
    Ich denke, die Genehmigungsbehörde am Landratsamt wäre da der erste Ansprechpartner.
    Immerhin sind diese Behörden es , die Dich im Falle von "Fremdkörpern in Kaffeepackung" anschreiben werden.
    WIRKLICH tätig wird das Gesundheitsamt erst bei Prüfungen, da jede Anlage individuell bewertet wird.
    Dazu muß sie aber stehen.
    Dieser Bereich der Wirtschaft ist bundesländerweise oft völlig unterschiedlich.
    Zunächst wirst Du, als Vorabinfo, einen Wust an Dokumenten bekommen, die alles und nichts bedeuten.
    Wirkliche Auskünfte wirst Du vor Ort von einem anderen Röster bekommen können.
    Auch bei der IHK Mitglied werden und Infos/Schulungen/ Unterlagen bekommmen ist eine gute Möglichkeit.
    Bezüglich Ausstattung des Raumes wissen oft auch die entspr. Handwerker Bescheid.
     
  3. #3 kölner, 30.11.2017
    kölner

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    @LennyN
    bevor du irgendwas aufstellst oder bauliche Veränderungen durchführst: Nimm mit den zuständigen Behörden Kontakt auf und mach einen Termin vor Ort. In manchen Gegenden ist es das Veterinäramt, also nicht wundern ;-)

    Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene ist oftmals Ermessens Sache der zuständigen Kontrolleure.
    Laß dir das Ergebnis der Besprechung schriftlich bestätigen. Die Mitarbeiter fluktuieren gerne. Und ein neuer muß wissen was genehmigt wurde.

    Viel Erfolg!
     
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  4. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Du musst auch die Bestimmungen bzgl. Emmissionsschutz an der geplanten Lokalität beachten und das möglicherweise genehmigen lassen. Spätesten wenn jemand den Röstduft als Belästigung empfindet und sich beschwert, wird das schnell zum Problem. Da gab es hier mal einen Bericht von einem „Garagenröster“.
     
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  5. #5 The Rolling Stone, 30.11.2017
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    Vermutlich. Arbeitsstättenrichtlinien einhalten und ein bißchen drumrum für die Lebensmittelverarbeitung das ist nicht schwer zu erraten. Leicht zu reinigen, rutschfest, Einrichtungen zum Händewaschen, nichts besonderes.

    Wo man sich hinwenden kann wurde ja schon aufgezählt, ich würde als erstes bei der örtlichen IHK nachfragen, da gibts normalerweise Infos zum "Gesamtpaket".

    Nach den anderen Bestimmungen wurde ja nicht gefragt, ist denn da schon alles klar?

    Angefangen vom Baurecht/Bebauungsplan ob so ein Betrieb zulässig ist, über die Belästigung von Nachbarn durch Lärm und GEruch bis hin zur leidigen Kaffeesteuer mit Zollager und dem ganzen Krams.

    Edit: cbr-ps war schneller. Als erstes muss man sich um eine geeignete Lokalität umsehen - sollte diese bereits vorhanden sein erstmal beim Bauaumt anfragen ob eine entsprechende Umnutzung überhaupt zulässig ist. Und dann kann man anfangen zu klären was dafür alles erfoderlich ist.
     
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  6. LennyN

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    Ihr seid ja klasse!
    Natürlich habe ich schon einiges der erwähnten Punkte auf meiner ToDo Liste! Mich überrascht grad die Motivation dieses Forums!

    Wie ich schon gesagt habe, stehe ich noch am Anfang. Es ist natürlich ein großer Unterschied ein großer Kaffee-Fan zu sein und seinen "eigenen" Kaffee zu vertreiben.

    Ich bin offen für weitere Ratschläge und Kommentare!
     
  7. #7 Moccinist, 30.11.2017
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    Moccinist Gast

  8. #8 Eric Küfer, 27.12.2017
    Eric Küfer

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    Aus Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, erst alles mit den örtlichen Behörden zu besprechen. Nur die wissen, welche Anforderungen sie auch tatsächlich stellen. Eine Norm gibt es da nicht wirklich, denn vieles hängt auch einfach vom jeweiligen Prüfer ab, der die Begehung des Betriebs macht.
     
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  9. #9 nobbi-4711, 28.12.2017
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    Das klingt so, als ob man da ne Wahl hätte ;)
     
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  10. #10 nobbi-4711, 28.12.2017
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    Muss man mW nur, wenn man Angestellte anmeldet. Sich selbst darf man ruhig kaputtmachen, das interessiert niemanden.
     
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  11. #11 frizzzcat, 01.01.2018
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    Also ich wurde "automatisch" angemeldet- schein wohl im Süden anders geregelt zu sein.
    Aber ich muß sagen, es gibt auch gute Infos etc.pp.
     
  12. #12 Doppelfilter, 01.01.2018
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