Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen wenn mein Gehalt >1 Monat zu spät kommt

Diskutiere Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen wenn mein Gehalt >1 Monat zu spät kommt im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; und im Arbeitsvertrag eine 4 wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende steht ? Habe etwas in Aussicht was ich ggf. möglichst schnell anfangen möchte...

  1. #1 Holger Schmitz, 28.09.2020
    Holger Schmitz

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    und im Arbeitsvertrag eine 4 wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende steht ?
    Habe etwas in Aussicht was ich ggf. möglichst schnell anfangen möchte
    Danke &Grüße
    Holger
     
  2. #2 wiegehtlasanmarco, 28.09.2020
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    Hast Du eine Rechtsschutz? Ich würde dazu einen Rechtsanwalt fragen.
    Ich gehe aber davon aus, dass ich vorher schriftlich mahnen muss.
    Aber vielleicht lässt Dich dein bisheriger Arbeitgeber auch kurzfristig gehen.
    Mit Resturlaub und so, vielleicht geht da ja was.....
     
  3. #3 Kantenhocker, 28.09.2020
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    Hast du die Lohnzahlungen schon angemahnt?
    Aber wenn der Arbeitgeber schon die Löhne nicht zahlen kann, muss er doch sowieso Leute loswerden. Wenn einer freiwillig geht, umso besser.
     
  4. #4 silverhour, 28.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 28.09.2020
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    Das würde ich nicht hier diskustieren, @Holger Schmitz , sondern einen kompetenten Arbeitsrechtler fragen. Ein Rechtsberatung darf hier eh nicht stattfinden. Aber vielleicht haben wir ja einen passenden RA unter uns Boardies, der das liest.
    Nach meinem Rechtsverständnis wird aber sicherlich ohne ein vorheriges Anmahnen des ausstehenden Lohns nichts gehen.

    Ganz subjektiv: Ich würde den AG drauf ansprechen, ob er eine frühere / sofortige Kündigung im gegenseitigen Einverständnis akzeptiert. Wenn nicht, dann würde ich mir die wenigen Wochen Kündigungsfrist gönnen und auf etwaige Unstimmigkeiten verzichten.
     
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  5. #5 Barista, 28.09.2020
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    Die Frage ist eher, was will der Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter ohne die Frist einzuhalten geht? Praktisch nichts. Theoretisch macht sich der Arbeitenehmer zwar schadensersatzpflichtig, wenn er die Frist nicht einhät, ein Arbeitgeber muss aber erst einmal einen konkreten Schaden nachweisen. Daran wird das meist scheitern.
    Wenn das Geld nicht kommt, ist er aber vielleicht auch einfach mit einer einvernehmlichen sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden. Einfach fragen. Der neue Job muss dann halt sicher, bevor man beim alten auf die Kündigungsfrist verzichtet, sonst kann esProbleme mit dem Arbeitslosengeld geben, wenn aus dem neuen Job nichts wird.
     
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  6. #6 Gandalph, 28.09.2020
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    dazu kann man hier nachlesen!

    Zitat:
    "Eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug des Arbeitgebers setzt somit einen erheblichen Gehaltsrückstand und vorherige Abmahnung(en) voraus (BAG, Urteil vom 17. Januar 2002, Az. 2 AZR 494/00). Das ist dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer drohenden Insolvenz nicht mehr zahlen kann (LAG Hamm, Urteil vom 29. März 2006, Az. 2 Sa 1571/05)."
     
  7. Blubb

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    Kündige niemals ohne vorliegenden unterschriftsreifen (vom neuen AG bereits unterschrieben) alternativen Arbeitsvertrag. Für "In Aussicht" kannste Dir nichts kaufen.
     
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  8. #8 pastajunkie, 28.09.2020
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    Eine fristlose Kündigung könnte auch bei dem neuen Arbeitgeber einen schlechten Eindruck machen, daher Vorsicht!
    Da ist dann egal, welche Gründe angeführt werden, da steht fristlos und das reicht. Da fragt vielleicht keiner nach!
    Viel Erfolg!
     
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  9. #9 wurzelwaerk, 28.09.2020
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    Kündige einfach fristgerecht und such das Gespräch für ein vorheriges Ausscheiden/Freistellung.
    Ist i.d.R. kein Problem und ingesamt eine einfachere/rundere Sache - für alles andere müsstest Du mahnen/streiten.
     
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  10. mcbert

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    - du möchtest evtl. auch ein Zeugnis, was du später vorzeigen kannst.
    - man sieht sich immer zweimal im Leben.

    deswegen wie oben genannt, freundlich das Gespräch suchen und es wird sich eine Möglichkeit finden.
     
  11. #11 Holger Schmitz, 28.09.2020
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    Klaro
     
  12. #12 Holger Schmitz, 28.09.2020
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    Das ist auch meine Idee und ich sehe keinen Grund für Widerstand da sie wahrscheinlich froh sind für 1 Gehalt nicht aufkommen zu müssen. Die Möglichkeit der Freistellung steht auch im Vertrag, abgesehen von 16 Resturlaubstagen.
     
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  13. #13 Holger Schmitz, 28.09.2020
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    Ich habe ein Top Zwischenzeugnis, dass man sich ggf. mehrfach im Leben sieht weiß ich auch, aber meine Prognose ist dass die Firma nach Ende Kurzarbeitergeld nicht mehr existent sein wird oder gar vorher schon den Bach runter geht.
     
  14. jabu

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    Melde dich umgehend arbeitssuchend, nicht dass du sonst eine Sperre bekommst...
     
  15. Blubb

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    Häää ? :eek:
     
  16. #16 helalwi, 28.09.2020
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    Wünsche jedenfalls alles Gute und auch etwas Glück
     
  17. #17 Holger Schmitz, 01.10.2020
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    Das Telefoninterview am Dienstag war spitze, sie haben Interesse und melden sich kurzfristig (deuteten aber schon an dass sie Mittwoch&Donnerstag viel Arbeit haben, insofern mit viel Glück morgen oder Anfang nächster Woche). Eine Anzahlung von 1500€ soll morgen überwiesen werden, der Rest im Verlauf der nächsten Woche, ich hoffe dass das dann folgende Gehalt was heute drauf sein müsste nicht wieder 1 Monat später kommt...
     
  18. #18 Holger Schmitz, 01.10.2020
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    Der Arbeitgeber räumt sich das Recht ein den AN bezahlt vor Ende des letzten Arbeitstages freizustellen, insofern hoffe ich dass es auch umgekehrt geht - früher ohne Bezahlung freigestellt zu werden. Aber der derzeitigen Planung nach wird es regulär auf den 1.12. hinauslaufen.
     
  19. Sirrah

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    Holger,
    Kündigungsfristen müssten eingehalten werden. Versuch den neuen Vertrag so zu unterschreiben dass Du den alten fristgerecht kündigen kannst.
    Alternativ mit einem Anwalt prüfen ob ein Aufhebungsvertrag machbar wäre. Aber bei der kurzen Kündigungsfrist macht das kaum Sinn.
    Ich drücke die Daumen dass alles für Dich gut ausgeht.
     
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  20. #20 Kantenhocker, 01.10.2020
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    Nein, das folgt nicht daraus. Und es dürfte sich auch nichts entsprechendes in deinem Arbeitsvertrag finden lassen. Aber bis zum 1.12. kannst du ja fristgerecht kündigen.
     
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