Heimröster-Challenge

Diskutiere Heimröster-Challenge im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo Heim- und Hobbyröster, auf dem Markt gibt es eine ganze Reihe von Maschinen, die es praktisch jedem ermöglichen, seinen eigenen Kaffee zu...

  1. #1 dan dyse, 08.02.2021
    dan dyse

    dan dyse Mitglied

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    Hallo Heim- und Hobbyröster,

    auf dem Markt gibt es eine ganze Reihe von Maschinen, die es praktisch jedem ermöglichen, seinen eigenen Kaffee zu rösten. So unterschiedlich die Geschmäcker sind, so unterschiedlich sind zum größten Teil auch die Geräte. Auch mich hat seit ein paar Monaten die Rösterei gepackt.
    Hier im Kaffee-Netz kann man prima lernen, Tipps & Hinweise bekommen und sich austauschen. Allerdings kocht jeder sein eigenes Süppchen, vergleicht seine Röstungen vielleicht mit zugekauften Bohnen von kleinen gewerblichen Röstereien oder auch Industrieware - und natürlich schwärmen alle von ihrem Produkt. ;)
    So richtig einschätzen kann man sich selbst oft am wenigsten, so lange einem das eigene Röstergebnis gefällt, ist ja auch alles prima. Aber wäre es nicht interessant, sich mal mit anderen vergleichen zu können?
    Ich meine das nicht hinsichtlich einer Bewertung, sondern eher was man mit unterschiedlichen Maschinen aus der gleichen Bohne machen / anstellen / rausholen kann ...

    Mein Vorschlag: machen wir eine kleine Heimröster-Challenge!

    Jeder bekommt eine bestimmte Menge Rohbohnen aus dem gleichen Sack, röstet die mit seiner Maschine nach eigenem Können & Gusto. Das Resultat probieren mehrere unabhängige Tester durch Cupping und geben entsprechende Kommentare auf der Basis des "Flavor Wheels". Das sollte ordentlich, muss aber nicht superprofessionell sein - es ist schließlich ein Hobby. :D

    Offene Fragen dazu:
    - wer möchte als Röster mit welcher Maschine mitmachen? Viele verschiedene Geräte wären toll.
    - wer möchte als Tester auftreten? Erfahrung ist gefragt, auch sollte entsprechendes Equipment vorhanden sein.

    Ich würde den Kaffee und die Versandkosten spendieren und auch die Ergebnisse aufbereiten. Ihr müsst nur eure Zeit opfern. ;) Also: welche Bohnen sollen wir nehmen? Wieviel Kaffee (g) braucht man als Tester?

    Viele Grüße!
     
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  2. #2 Tokajilover, 08.02.2021
    Tokajilover

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    -1
     
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  3. cbr-ps

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    Ist dir klar, dass Du in Deutschland Steuerhinterziehung begehst, wenn Du Eigenröstungen weitergibst ohne dafür Kaffeesteuer abzuführen? Dabei ist es nicht von Belang, ob du das kostenfrei oder gegen Geld tust.

    Daher würde ich eine öffentliche Verabredung zur Steuerhinterziehung nicht eingehen.
     
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  4. Piezo

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    Neben der möglich Steuerhinterziehung wird die Menge an Rohkaffee das Problem darstellen. Will ich wirklich ein Röstprofil optimieren, so gehen über mehrere Iterationen schnell mal 10 oder mehr Chargen drauf. Das würde in meinem Fall schon mal mindesten 5kg Rohkaffee bedeuten.
    Des Weiteren frage ich mich, wie viele Leute du finden wirst, die sensorisch in der Lage währen einen Kaffee zu bewerten und dies im Rahmen eines gemeinsamen Cuppings auch zu tun?
    So nett diese Idee auch ist, ich habe doch einige Zweifel ...
     
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  5. #5 halobox, 08.02.2021
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    Auch wenn es hier nur um minimale Mengen zum gegenseitigen Tausch geht sehe ich leider auch das Steuerthema. Bitte bedenkt aber, dass die Rohbohnen hier nicht das Problem sind sondern die Menge die zum gegenseitigen Cupping benötigt wird (imho).

    Ich fände es schön, wenn wir den Thread hier evtl. für den Austausch zum Finden von Interessenten für eine gemeinsame Röstbasis benutzen könnten. Jeden weiteren Austausch würde ich hier auch lieber unterlassen.
     
  6. #6 Yoku-San, 08.02.2021
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    Ich wäre auch gerne mit dem BilloJoe dabei.

    Bisher überwiegen hier ja eher Bedenken. Wäre es nicht eventuell möglich, bei einem gewerblichen Röster ein paar Kilo Rohbohnen zum Preis der gerösteten Bohnen zu bekommen? Dann wäre die Kaffeesteuer ja schon inklusive. Und man könnte von diesem Röster auch gleich eine Vergleichsprobe dazu bestellen.
     
  7. cbr-ps

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    Nein, mit Kaffeesteuer werden nur geröstete Bohnen belegt und ein Profi dürfte kaum das Risiko eingehen, eine falsche Rechnung auszustellen und damit sein Gewerbe zu riskieren.
    Die einzig legale Möglichkeit ist, Kaffeesteuer auf die Röstungen abzuführen.
     
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  8. Piezo

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    Was aber theoretisch per Einzelmeldung beim Zoll im Kontext, „Herstellung ohne Erlaubnis“ machbar wäre. Ist halt ein Heidenakt. Musste mein Sohn solange täglich machen, bis er endlich die entsprechend notwendige Steuernummer bekommen hat.
    Allerdings sollte man dringend, vorher mit der verantwortlichen Zollbehörde abklären ob sie sich auf sowas einlassen. Bei uns hat‘s geklappt, wenn auch mit Ärger.

    Von einem „verteilten Cupping“ halte ich nicht besonders viel. Es sollte schon mit dem gleichen Wasser, der gleichen Temperatur, der gleiche Mehlmenge, den gleichen Tassen etc.. gecuppt werden. Dazu braucht‘s dann aber relativ wenig Kaffee. Mit 100gr./Röstung ist man bedient ..
     
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  9. #9 Yoku-San, 08.02.2021
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    Wenn man nun alle für die Challenge gerösteten Batches über eine beteiligte Person mit SteuerID versteuern würde? Bin interessiert an einer Lösung des Problems. Wenn jemand sagt, sowas wird in keinem Fall irgendwie funktionieren, diskutiere und frage ich auch nicht weiter.
     
  10. Piezo

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    Und wie soll das funktionieren?
    Versteuert wird, was das Zollager des Rösters verlässt. Diese „Wettbewerbsröstungen“ waren aber nicht im Zollager, da sie nicht von dem Röster (mit der SteuerID), geröstet wurden. Und das Ganze soll ja auch schön mit seinem Röstbuch zusammenpassen ..
     
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  11. #11 halobox, 08.02.2021
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    Meinst du mit Ärger nur den Aufwand oder größere Probleme? Grundsätzlich würde ich ja annahmen, dass der Zoll eine Lösung anbieten muss die rechtskonform für Privatpersonen ist? - vielleicht zu naiv ;-)

    Kenne das Thema ja hier schon aus der ein oder anderen Diskussion in den letzten Jahren aber hat jemand einen Link zu einer (wenn evtl. auch nur auf eine bestimme Zollbehörde bezogen) Anleitung wie der Prozess überhaupt bewerkstelligt werden kann wenn man über den Eigenverbrauch hinaus verschenken will. Bis jetzt habe ich das immer als Nogo aufgrund des Aufwandes gesehen ohne zu überlegen wie hoch der dann wirklich ist. Mir würde es sowieso nicht darum gehen Kaffeepreis oder Steuer zu sparen sondern es überhaupt möglich zu machen.
     
  12. #12 dan dyse, 08.02.2021
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    Danke für die Rückmeldungen und auch Bedenken - ich sehe die Steuergeschichte entspannt. Niemand möchte hier mit Ansage Steuern hinterziehen, noch dazu anstiften! Habe mich im Laufe des Tages informiert und mit unserem Steuermann gesprochen. Wie bei vergleichbaren "Veranstaltungen" auch wird sowas mittels Einzelanmeldung gemacht (wenn man nicht sowieso eine Erlaubnis hat und regelmäßig Entnahmen aus dem Steuerlager macht & meldet). Das zuständige Zollamt ist hier im Ort, ich kann dort auch nochmal vorstellig werden. Geht bitte davon aus, dass die Sache korrekt abläuft und sich niemand deswegen einen Kopf zu machen braucht.

    Bisher gibt es einige interessierte Röster, aber noch keine Tester. Vielleicht werden die Röster jeweils die Ergebnisse der anderen probieren? Wäre lustig - und lehrreich! :)

    Toll wäre, wenn sich noch mehr Leute mit Kleinröstern melden ... Huky, Gene, Hottop, Cormorant, Quest ... bitte gebt an, mit welcher Chargengröße ihr arbeitet. Danke!
     
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  13. Piezo

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    Der Prozess ist eigentlich klar geregelt: §11 (2).2 und §12(2)
    § 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
    (1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung von Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
    (2) Kaffee wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
    1. ...
    2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 6,
    3.​
    § 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
    (1) Der Steuerschuldner nach § 11 Absatz 4 Nummer 1 erste Alternative hat über Kaffee, für den in einem Monat die Steuer entstanden ist, spätestens am zehnten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats eine Steuererklärung abzugeben und in ihr die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist am 20. Tag des auf die Entstehung folgenden Monats fällig.
    (2) Steuerschuldner nach § 11 Absatz 4 Nummer 1 zweite Alternative sowie nach Nummer 2 und 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort fällig.

    Die Zuständige Zollbehörde wäre lediglich erfreut gewesen, dies im Vorfeld erfahren zu haben. Dieser Prozess ist lediglich für kleine, nicht gewerbsmässige Mengen vorgesehen und was darunter zu verstehen ist, sei in ihrem Ermessen.

    Ob zum Überführen in den „steuerrechtlich freien Verkehr“ nun auch Verschenken zählt, kann ich nun aber wirklich nicht beantworten.
     
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  14. #14 Piezo, 08.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 09.02.2021
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    Ich habe grundsätzlich nichts anderes behauptet, aber meinem Verständnis nach macht die Einzelanmeldung eben nicht der „Veranstallter“, sondern eben der Röster.
    Du darfst das aber gerne nochmals mit deinem Zoll klären und uns, mich dann aufschlauen ...
     
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  15. #15 Neil.Pryde, 09.02.2021
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    @dan dyse
    Deine Idee ist entweder Satire oder du bist Steuerfahnder und willst Kleinvieh überführen um bei deinem Chef Punkte zu sammeln .
    Sei froh dass es hier Menschen gibt die sich fachlich,sachlich mit deiner hirnrissigen Idee auseinandersetzen wollen, danke @Piezo .

    Wenn du Tips brauchst um deine Röstungen zu verbessern dann frag einfach anstatt so ein Brimborium veranstalten.
    Du kannst meinetwegen deine Steuern hinterziehen bis die Hütte brennt, aber bei Anstiftung und Aufruf zur allgemeinen Steuerhinterziehung würd ich mir an deiner Stelle schnellstens feuerfeste Kleidung organisieren!
     
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  16. #16 halobox, 09.02.2021
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    @Piezo Alles klar danke.
    @Neil.Pryde: offensichtlich kein Problem sondern nur Deklarationsaufwand für die Röster. Durch Tipps im Netz kann man sehr viel lernen aber die Möglichkeit von verschiedenen Röstungen der selben Bohne zu probieren ist doch sehr attraktiv um herauszufinden "was geht". Ich erinnere mich hier an Die Idee hinter X-Roasting
     
  17. #17 Neil.Pryde, 09.02.2021
    Neil.Pryde

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    Die Idee hinter X-Roasting,das sind gewerbliche Kaffeeröster, soll das etwa die "vergleichbare Veranstaltung" sein?
    Nochmal, um seine Skills zu verbessern ist es einfacher Meinungen und Vorschläge einzuholen.

    Oder man klammert sich an Rao und den Rest der Bücher schreibwütigen Veranstaltung, die haben sicher alle schon auf Quest,Huky,Gene geröstet und wissen Bescheid
    wie die kleinen Maschinen handlen sind, meine Hand ins Feuer leg ich da nur für Hr.Fricke.
     
  18. #18 Americano, 09.02.2021
    Americano

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    Die Eigendynamik, die dieser Thread hier angenommen hat, ist echt nicht mehr fair dem Ersteller gegenüber.
    Ich finde die Idee super und hätte auch gerne daran teilgenommen, wenn es nicht diese steuerlichen Hürden geben würde. Für mich muss so eine Aktion auch keinen professionellen Charakter haben mit zertifiziertem Cupping, etc.
    Ich hätte es eher als Chance gesehen, auch mal andere Heimröstungen zu probieren, Rückmeldungen zu den eigenen Röstungen zu bekommen und natürlich über die Technik zu fachsimpeln. Mehr nicht.
    Dass dies nunmal steuerlich schlecht umsetzbar ist, hätte man dem Ideengeber auch vernünftiger sagen können.
     
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  19. #19 domimü, 09.02.2021
    domimü

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    Fühl dich frei und formuliere es vernünftiger.
     
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  20. Khaz

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    So wie es aussieht wird die größte Challenge hier die Regelung mit der Kaffeesteuer für alle mitmachenden Privatröster.
    Schließlich muss ja jeder Heimröster sich selbst darum kümmern.

    Es wäre aber trotzdem ein netter Schildbürgerstreich, wenn sich plötzlich hunderte Leute beim Zollamt vor Ort melden, um den Kleinbetrag von 2,19 EUR zu entrichten und alle im Antrag diese Challenge hier angeben würden.
     
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