Selbstgerösteter Kaffee verkaufen , Steuern ?

Diskutiere Selbstgerösteter Kaffee verkaufen , Steuern ? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Letztlich erschleicht sich ja auch jeder Verkäufer, der keine Kaffeesteuer abführt einen nicht unerheblichen Preisvorteil. Der Kunde selbst, darf...

  1. #21 ergojuer, 15.01.2020
    ergojuer

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    Letztlich erschleicht sich ja auch jeder Verkäufer, der keine Kaffeesteuer abführt einen nicht unerheblichen Preisvorteil. Der Kunde selbst, darf schließlich damit rechnen, dass das Produkt nicht anders als beim Mitbewerber korrekt versteuert wurde. Solange es diese Kaffeesteuer gibt, finde ich es deshalb völlig in Ordnung, dass die zuständigen Behörden auf deren Entrichtung achten und diese einfordern.
     
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  2. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Interessant wie immer mal wieder Leute einen Versuchsballon starten und abtauchen. @euromir25 wurde seit dem Tag der Threaderstellung nicht mehr gesehen. Die Frage war wohl nicht so ernsthaft wie angenommen...
     
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  3. 'Ingo

    'Ingo Mitglied

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    Fake Account vom Zoll....
    Spass in der Mittagspause
     
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  4. Falco

    Falco Mitglied

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    Die gewerbsmäßige Herstellung von Röstkaffee kennt keine Bagatellgrenze. Du kannst natürlich alle anderen Vorschriften auf eigenes Risiko ignorieren, beim Metzger rösten und dem Zoll eine Einzelmeldung schicken. Diese Einzelmeldungen sind ein übliches Vorgehen, wenn man außerhalb des eigenen Steuerlagers tätig ist bzw. wenn dieses noch nicht genehmigt ist.

    Damit löst Du die anderen Probleme nicht, aber der Zoll ist, nachdem Du ihn vorab informiert hast, damit auf Deiner Seite.
     
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  5. #25 andrewekz87, 06.01.2022
    andrewekz87

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    Hi,

    viele dieser Kommentare waren hilfreich. Ich versuche, eine eigene Marke zu bauen, mit "white label concept". das bedutet Die Rösterei, von der ich den Kaffee beziehe, ist in den Niederlanden, sie werden auch die Verpackung usw. übernehmen, und ich möchte ihn in Deutschland, online usw. verkaufen. Ich kann online keine Informationen finden. In diesem Fall werde ich den Kaffee weder rösten noch lagern, sondern nur die versiegelten Verpackungen aufbewahren. Ich möchte herausfinden, wie ich ein solches Geschäft anmelden kann, welche Genehmigungen erforderlich sein könnten, gesundheitliche oder andere.

    Bitte Keine dummen Kommentare, ich versuche nur, Geschäftsideen zu erkunden und Hilfe zu bekommen.
     
  6. #26 silverhour, 06.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2022
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    @andrewekz87 , zu Gewerbeanmeldung, Steuernummer und was da noch alles zu einem "normalen" Gewerbe gehört lasse ich mal weg. Das ist sicher auf Portalen zur Unternehmensgründung, bei der IHK und und und zu erfahren und hat nichts mit Kaffee zu tun. Kaffeespezifisch kommen vor allem zwei Punkte auf Dich zu:
    Kaffeesteuer: Du importierst Röstkaffee und bringst ihn in Umlauf, entsprechend bist Du für die Abführung der Kaffeesteuer verantwortlich. Hierzu beantragst Du beim Zoll die Einrichtung eines Zollagers in Deinen Betriebsräumen. Über das Zollager dokumentierst Du die Ein-/Ausgänge und erstellst die Steueranmeldung. Für Details wendest Du Dich an das für Dich zuständige Zollamt.
    Handel mit Lebensmitteln: Am besten kontaktierst Du das lokale Gesundheits- bzw. Veterinärsamt und klärst ab, welche Auflagen Du erfüllen mußt.
     
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  7. #27 andrewekz87, 06.01.2022
    andrewekz87

    andrewekz87 Mitglied

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    Vielen Dank, das ist sehr hilfreich. Es ist wirklich schwer zu sagen, da ich selbst nicht wirklich die Bohnen zu berühren, so dass meine Sorge ist, dass sie mich durch viele Hindernisse zu gehen, während es nicht erforderlich ist, da der Kaffee bereits EU-Qualität aus den Niederlanden und damit alle Gesundheitsanforderungen bestanden. Ich würde hoffen, dass nur die Steuern zu zahlen sind.

    Ich werde mich mit den verschiedenen Stellen in Verbindung setzen und sehen, welche Informationen ich bekommen kann :)- ich schätze die ausführlichen Kommentare, die Sie geteilt haben
     
  8. #28 DerWegIstDasZiel, 11.01.2022
    DerWegIstDasZiel

    DerWegIstDasZiel Mitglied

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    Keine Angst!

    Auch als Lebensmittelhändler unterliegst Du der Lebensmittelüberwachung. Das ist auch gut so, da auch Kaffee eine verderbliche Ware ist und bei Beschädigung der Verpackung, falscher Lagerung, etc. z.B. schimmeln kann und dadurch potentiell sogar gesundheitsgefährdend werden kann.

    Aber: Wenn Du reiner Händler bist, dann musst Du Dir keine Sorgen machen. Die lokale Gewerbeaufsicht und IHK ist normalerweise extrem hilfreich und die tatsächlichen Anforderungen sind relativ klein: Irgendwann wird mal ein Kontrolleur Dein Lager anschauen aber wenn das ordentlich und trocken ist, dann passiert da nix. Wenn Du den Kaffee nicht nur fertig abgepackt handelst, sondern selber konfektionierst, dann schauen die natürlich auch an, ob die Abfüllmaschinen sauber sind, etc. Aber all das ist ja eh klar.
    Das "Schlimmste" was passieren kann ist, dass Du einen Hygieneschein brauchst - aber den braucht man heutzutage schon, wenn man sich beim Kndergartenfest des Filius an den Grill stellt und hat damit eh fast jeder...
     
  9. jetset

    jetset Mitglied

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    Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsicht, Einrichtung eines Zollagers, Veterinärsamt,... sind trotzdem zu beachten.
    viel Glueck mit deiner Kaffee Marke. (hoert sich spannend an)
     
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