Hinweis für Privatverkäufer -> Gewährleistung

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  1. Blubb

    Blubb Mitglied

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    Weil ich es gerade wieder gelesen habe. Jemand verkauft eine Maschine, welche noch 11 Monate (von 24) Gewährleistung hat. Er wirbt also mit noch vorhandener Gewährleistung.

    Am Ende des Angebotes steht dann:

    Zitat:"Es handelt sich um einen Privatverkauf. Daher ist jegliche Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen."

    Damit teilt der private Verkäufer (vermutlich unwissend) mit, daß er die Maschine doch ohne Gewährleistung verkauft. Ist also recht kontraproduktiv.
    Da nützt auch die Weitergabe einer Originalrechnung nix, da dort der Name des Käufers nicht drauf steht. Der Käufer kann im Schadensfall nur noch auf Kulanz beim Händler hoffen.

    Besser wäre:

    Die Weitergabe der Gewährleistung an den Käufer wird vom Verkufer auf der Originalrechnung schriftlich dokumentiert (oder so ähnlich).
     
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  2. joost

    joost Mitglied

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    ist das dann für den ursprünglichen gewerblichen VK (Gewährleistungsgeber) bindend?
     
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  3. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Natürlich nicht. Das Handling müsste dann der Erstkäufer übernehmen, wenn der Händler tatsächlich sperrig sein sollte wegen des zwischenzeitlichen Besitzerwechsels.

    Gibt es eigentlich eine einschlägige Rechtsprechung zum etwaigen Übergang der Gewährleistung bei Weitergabe des Produkts zwischen Endkunden?
     
  4. #4 carkoch, 21.01.2022
    carkoch

    carkoch Mitglied

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    @Blubb Ich fürchte das wird vermutlich deutlich vielschichtiger zu betrachten sein, wie so oft bei rechtlichen Angelegenheiten.

    Vielleicht mag sich ja einer der Juristen im KN hier zu äussern.
     
  5. #5 Knabberkram, 21.01.2022
    Knabberkram

    Knabberkram Mitglied

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  6. Blubb

    Blubb Mitglied

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    Es gibt zu der genannten Abtretung ein OLG-Urteil, aber meines Wissens kein BGH-Urteil. Bin da aber auch nicht auf den neuesten Stand.
     
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