MwSt. in Freihafenzone?

Diskutiere MwSt. in Freihafenzone? im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Gibt's unter Euch Cafe-Jüngern auch einen Steuer/Zollexperten? Ich hab da nämlich mal eine etwas knifflige Frage (keine Sorge, ich will keine...

  1. #1 Valentino, 29.05.2008
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    Gibt's unter Euch Cafe-Jüngern auch einen Steuer/Zollexperten? Ich hab da nämlich mal eine etwas knifflige Frage (keine Sorge, ich will keine Stiftung gründen...):

    Der Ort, an dem ich das Geld (u.a. für den ganzen Quatsch hier ;-)) verdiene, liegt im sogenannten Freihafen, was dazu führt, daß für sämtliche Waren und Dienstleistungen, die hier erbracht/verwertet werden, keine Mehrwertsteuer berechnet wird.

    Jetzt frage ich mich, ob das wohl auch für meine (von mir privat bezahlten) Kaffeebohnen gelten würde, wenn ich die hierhin bestelle - schließlich trinke ich den Espresso ja im Büro. Was meint Ihr?
     
  2. #2 Kaffeesack, 29.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Interessante Frage...

    Wenn du den Kaffee aber privat bezahlst ist das aber wohl egal- sonst müßte ich ja auch ne Mwst. Rückzahlung für im Freihafen verfahrenes Benzin bekommen..:shock:

    Gewerblich ist doch die Umsatzsteuer immer ausweisbar/abzugsfähig, ob Freihafen oder nicht.

    Bei der Kaffeesteuer wirds dann in deinem Fall spannend...:lol:

    Wo sind die Steuerexperten?

    ralph
     
  3. #3 langbein, 29.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Hierzu sagt die Handelskammer Hamburg folgendes:

    "1. Unter welchen Umständen sind Lieferungen in den Freihafen umsatzsteuerbefreit?
    Die Umsatzsteuerbefreiung für Warenlieferungen in den Freihafen setzt nach § 6 Abs.1 UStG voraus, dass

    • die Ware durch den Liefernden oder den Abnehmer im Wege der Beförderung oder Versendung in den Freihafen verbracht wird, und
    • dass der Abnehmer Unternehmer ist und
    • den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a UStG)."
    (Quelle: Handelskammer Hamburg - Freihafen Hamburg: Nachweispflichten bei Lieferungen in den Freihafen Hamburg)

    Wenn Du also Deinen Chef ermutigen kannst, Kaffee zu kaufen und an die Mitarbeiter zu verschenken, wäre die Lieferung steuerfrei.

    Wenn Du Sie als Privatperson kaufst, musst Du löhnen wie wir alle. :-?
     
  4. holgi

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Hallo Valentino,

    tut mir leid für Dich, wäre eine schöne Möglichkeit steuerfreien Espresso zu trinken. Der Espreso ist aber nach § 1 Abs. 3 Nr.1 UStG wie beim Verbrauch im Inland zu gesteuern
    Also Umsatzsteuer!
     
  5. #5 Valentino, 29.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Schade, schade - dachte ich doch schon, ich könnte den Peer wenigstens ein bißchen an meinem Genuß beteiligen. Wär ja nur recht (und billig), nachdem, was ich da jeden Monat so an ihn abliefere... :cry:

    Die Idee mit dem Chef klingt gut, aber Ihr kennt ja das Problem mit den Kaffee-Banausen um uns herum - da macht unsere weise Geschäftsführung keine Ausnahme... Ohje, wenn Ihr demnächst nix mehr von mir hört, haben die mitgelesen... :cool:

    P.S.: Ich bin mal wieder von den schnellen und kompetenten Antworten im Board begeistert - danke!
     
  6. #6 mr.smith, 30.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Das ist ja noch zu verkraften.
    Aber mir hat - Langen Kaffee gestern geschrieben - das ich in Österreich nicht mehr beliefert werde - da der
    "Verwaltungsakt bei Lieferungen in´s Eropäische Ausland zu aufwendig ist - da Deutschland noch Kaffeesteuer hat".

    SUPER :-(

    Last euch da endlich was einfallen !!! - geht demonstrieren - besetz Häuser - zündet Autos an - nehmt Geiseln (vorrangig Politiker) - was weiß ich. -
    ICH WIIIILLLL MEINEN LANGEN KAFFEEEE !!!!!!!!!!

    Gruß
    Jügen
     
  7. #7 NewRomancer, 30.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Das wäre doch ein guter Grund um über einen Umzug nachzudenken. Da spricht doch sowieso (fast) alles dafür. ;-)
     
  8. #8 koffeinschock, 30.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    da musst du dich wohl mit einem boardie kurzschließen, der regelmässig bei langen bestellt und dich dann von ihm versorgen lassen...
     
  9. #9 Largomops, 30.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Es gibt doch sicherlich in Österreich Alternativen zu Langen. Frag doch mal Walter.
     
  10. #10 Valentino, 30.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Unglaublich. So sieht also das geeinte Europa in der Praxis aus.

    Aber umziehen würd ich deswegen wirklich nicht - der Sprit ist billiger, die Skigebiete und das Bankgeheimnis besser und es gibt auch noch andere, seeehr leckere Röster in D, da würde ich mal anfragen.
     
  11. #11 mr.smith, 31.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Ja ja - das vereinte Europa
    (Alle sind gleich - nur manche eben gleicher)

    Klar gibt es auch gute Röster in Ö.
    Aber von Preis - Leistung ist Langen einfach eine tolle Sache.
    (trinke jetzt geade sehr guten Espresso - kostet aber auch 22,- - ohne Kaffeesteuer)
    Also mir geht Langen ab ! :-?

    Umziehen werd ich nicht !!!!
    (Außer sie führen in Östereich die Kaffeesteuer ein u. in D. wird sie aufgehoben ;-))

    Gruß
    Jürgen
     
  12. #12 ComKaff, 31.05.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Die Deutsche Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer für Röstkaffe und fällt nur im Steuerland Deutschland an und für das, was auch tatsächlich verbraucht wird.

    Die Gesetzgebung sieht dafür Regelungen vor, was als verbraucht gilt, nämlich nicht verbrauchten Kaffee vor den Augen der Zollbehörde, genauer ihres Vertreters vernichten zu lassen.

    Der Röster führt ein Röstbuch und ein Wareneingangsbuch für Rohkaffee und rechnet die Kaffeesteuer monatlich nach dem Verbrauch ab, abzüglich dem Abgang durch verrösten, vermahlen, alten Kaffee, welchen er im Kaffeelager, zollfreises Gebiet, bis zur Vernichtung lagert.

    Wer weiß, wie die Deklaration für Lieferungen ins Kaffeesteuer freie Ausland aussieht?

    Grüsse Stefan ;)
     
  13. #13 mr.smith, 01.06.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Das erste mal das KEINE Steuer bezahlen zu müssen - eine Strafe ist !!! :-?

    Jürgen
     
  14. #14 svemarda, 01.06.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Meines Wissens ist es so, dass wer Kaffee in ein Mitgliedstaat ausführen will, vorab bei seinem zuständigen Hauptzollamt einen sogenannten Zusageschein beantragen muss (§ 20 Kaffeesteuerverordnung - zu finden unter juris - Wissen was zählt ). Er kann dann sogar von der Steuer entlastet werden. Ist aber alles mit Aufwand verbunden.
     
  15. #15 mr.smith, 01.06.2008
    mr.smith

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Deswegen eben - tut sich Langen das nicht mehr an !
    (versteh ich sogar)
    Steuerentlastung - wenn man das zehnfache an Arbeitszeit opfert.
    Ein Geniestreich der Politik !!!

    (...... Politiker) [​IMG]


    Jürgen
     
  16. #16 Walter_, 01.06.2008
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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Dir ist aber schon klar, daß Kaffee in A mit 20% MWSt., in D hingegen nur mit 7% belastet ist?
     
  17. #17 mr.smith, 02.06.2008
    mr.smith

    mr.smith Mitglied

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    OK jetzt ziehe ich um ! ;-)
    (Aber da müsst ich erst die Sprache richtig lernen)

    Jürgen
     
  18. #18 Valentino, 02.06.2008
    Valentino

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Ach, das sehen wir hier nicht so eng - beim Schreiben klappt's doch schon ganz gut :)
    Bist jedenfalls herzlich willkommen!
     
  19. Ernie

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Und ich musst mir mal von nem Österreicher sagen lassen, wir wären das mit dem Akzent ;-).
     
  20. #20 nobbi-4711, 02.06.2008
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    AW: MwSt. in Freihafenzone?

    Das dürfte nicht ganz stimmen, denn bei Umsätzen an Mitarbeiter und Verwandte kommt m.W. die sog. Eigenverbrauchsumsatzsteuer zum Tragen. Außerdem sinds doch eh nur 7%, habt euch mal nicht so...

    Greetings \\//

    Marcus
     
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