Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verkauft

Diskutiere Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verkauft im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo, ich habe gerade beim Stöbern mal wieder die Mär von der Restgarantie/-gewährleistung gelesen. Häufig liest man bei Verkäufen von Privat...

  1. #1 Loki, 09.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2009
    Loki

    Loki Mitglied

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    Hallo,

    ich habe gerade beim Stöbern mal wieder die Mär von der Restgarantie/-gewährleistung gelesen.

    Häufig liest man bei Verkäufen von Privat etwas wie "mit Restgarantie" bzw. "noch xxx Monate Gewährleistung". Was dabei oft vergessen wird ist, dass weder die Garantie noch die Gewährleistung einfach auf den Käufer übergehen.

    Klar, viele Hersteller (Garantie) und Händler (Gewährleistung, seltener Garantie) händeln das sehr kulant, aber verlassen kann man sich darauf eben nicht. In vielen Herstellergarantien steht sogar ausdrücklich drin, dass nur der Erstkäufer Anspruch auf die Garantie hat.

    Also: Keine Gewährleistung vom Verkaufer, sondern nur "Restgarantie/-gewährleistung" = angeschmiert, wenn es dumm läuft

    Dafür bieten hier viele Privat-Verkäufer eine "eigene" Gewährleistung an (oder sie vergessen einfach die Gewährleistung auszuschließen). Aber bei der Gewährleistung beim Kauf von Privat liegt von Anfang an die Beweislast beim Käufer, beim Kauf vom Händler kommt es erst nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr.

    Also: Gewährleistung vom Privat-Verkaufer = nicht ganz angeschmiert, aber Beweislast von Anfang an beim Käufer.

    Daran sollte man beim Kauf von Privat immer denken!

    P.S.: Gewährleistung = gesetzlicher Anspruch gegen den Händler im Falle einer mangelhaften Ware
    Garantie = freiwillig angebotene Leistung des Herstellers/Händlers, Umfang wird von Hersteller/Händler festgelegt.
     
  2. #2 Gregorthom, 09.10.2009
    Gregorthom

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Vielleicht sollte man in dem Zuge auch noch darauf verweisen, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und keine gesetzliche Pflicht, wie die Gewährleistung. Die Mehrheit geht meist davon aus, dass die Garantie gesetzlich festgelegt ist.

    Gruß
    Gregor
     
  3. #3 Dale B. Cooper, 09.10.2009
    Dale B. Cooper

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    Moin,

    Gibt es zu der These eine Quelle? Mal davon abgesehen, dass bei vielen Geräten der Kaufbeleg nicht personalisiert ist...

    Grüße,
    Dale.
     
  4. #4 _Steve_, 09.10.2009
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  5. #5 quattroporte, 09.10.2009
    quattroporte

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Ja, gibt es, nämlich das BGB. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nur inter partes, d.h. zwischen den am Kaufvertrag beteiligten Parteien. Mangels vertraglicher Beziehungen zwischen ursprünglichem Verkäufer und Schlusskäufer können folglich auch keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen.

    Dies gilt wie gesagt nur für die Gewährleistung.
    Die freiwillige Garantie kann der Hersteller relativ frei ausgestalten und selbst bestimmen ob diese auf nachfolgende Käufer übergeht oder nicht.
     
  6. #6 Holger Schmitz, 09.10.2009
    Holger Schmitz

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    Habe es mal verschoben, in den An/Verkaufsbereich gehören keine Diskussionsbeiträge.

    Gruß
    Holger
     
  7. Arni

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    Das Ganze ist unproblematisch, so lange es sich um einen nicht personalisierten Kassenbon/Quittung handelt, was in den allermeisten Fällen so ist.
     
  8. Loki

    Loki Mitglied

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    allermeisten? Man bekommt doch fast überall ne vernünftige Rechnung und nicht nen einfachen Kassenbon (oder kaufe ich in den falschen Geschäften?)
     
  9. #9 quattroporte, 09.10.2009
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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Und wenn man es mal gaaanz spitzfindig und übergenau nimmt könnte man sogar einen Betrug daraus konstruieren wenn man sich bewusst wahrheitswidrig als Erstkäufer ausgibt obwohl man weiß dass man eigentlich keinen Anspruch hat! Dies dürfte aber zugegeben eher eine theoretische Spielerei bleiben. ;-)

    Besser ist es daher sich die Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers abtreten zu lassen. Oftmals wird dies jedoch durch die AGB's seitens der Händler ausgeschlossen.
     
  10. #10 matze_gö, 09.10.2009
    matze_gö

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Die Rechnung stellt nur dann ein Problem dar, wenn dein Name ausdrücklich darauf erwähnt ist. Sonst ist sie ja gerade nicht personalisiert. :cool:
     
  11. Loki

    Loki Mitglied

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Dann ist es aber auch keine Rechnung (zumindest wenn die Maschine teurer als 150EUR war)
     
  12. #12 Kaffee-Paul, 12.10.2009
    Kaffee-Paul

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    AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Hallo,

    weiter oben wurde ja schon ein aufschlussreicher Link gepostet. Ich zitiere mal ein paar Sätze:
    Damit sollte man vollumfänglich informiert sein. Hinzugefügt werden sollte, daß das betreffende Unternehmen dem (Zweit-) Käufer gegenüber so fair war zu erwähnen, daß der ursprüngl. Käufer diesem die Gewährleistungsrechte abtreten könne (darauf bezieht sich der Hinweis der RAin im Zitat). Meiner Meinung nach könnte es sich aber beim Verkauf von Erst- an Zweitkäufer mit dem Hinweis, daß es noch eine Gewährleistung gebe, um eine stillschweigende Abtretung der Rechte handeln.
    In jedem Fall also eine rein formelle Sache, no big deal :)

    Zum Thema Rechnungen: formal korrekte Rechnungen sind AFAIK nur im gewerblichen Bereich wichtig (fiskalische Anerkennung)- zumindest aus der Sicht des Käufers. Ein seriöser Händler (nicht Verbraucher!) wird, zumindest bei Beträgen > 150 € immer eine korrekte Rechnung mit Steuernr., Rechnungsnr., Rechnungsempfänger, etc. ausstellen


    Gruß

    Paul
     
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