Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

Diskutiere Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Betreibe am Arbeitsplatz meine alte Espressomaschine. Selbst mit Fertigdosenkaffee könnte man mir einen nicht unerheblichen Arbeitszeitdiebstahl...

  1. Jasper

    Jasper Mitglied

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    Betreibe am Arbeitsplatz meine alte Espressomaschine.
    Selbst mit Fertigdosenkaffee könnte man mir einen nicht unerheblichen Arbeitszeitdiebstahl unterstellen, passend zur gegenwärtigen Gemütslage, altgediente Mitarbeiter Wurstbrote, Privatbriefe in der Hauspost und Reißzweckenunterschlagung wegen zu eliminieren.

    Jetzt aber möchte ich mit einer - Handmühle, akustischer Diskretion wegen - technologisch und geschmacklich aufrüsten, kurzum: Guten Espresso brühen wie daheim.

    Das dauert.
    Man arbeitet ja schließlich qualitätsorientiert.
    Trotzdem.

    Ich frage mich also allen Ernstes:

    • Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
    • Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
    • Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)
    Mal davon abgesehen, dass Kaffeekonsum die Produktivität steigert und
    zumeist, wenn nicht toleriert, sogar protegiert wird, sprich gesponsort,
    so ist ein Kaffeekonsumkündigungskonzept doch ideal, um sich eines Großteils der Belegschaft stante pede zu entledigen.

    Also: Welchem Espressomachrisko bin ich ausgesetzt?

    Grüße!
    J.
     
  2. #2 Holger Schmitz, 22.10.2009
    Holger Schmitz

    Holger Schmitz Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Oh mann, Anfangs waren Deine Beiträge ja noch einigermassen witzig, aber jetzt ...

    Mach es im Zweifelsfall wie die Raucher, wenn bei Dir in der Firma Rauchpausen per Zeiterfassung gestempelt werden mache es bei Deinem Kaffee genauso.

    Oder frag den Betriebsrat...

    Oder lass Dich als Praktikantin in Deiner Firma einstellen, dann gehört Kaffeekochen zu Deinem Hauptaufgabengebiet.

    Gruß
    Holger
     
  3. Jasper

    Jasper Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Zitat: ...Solange der Kaffeekonsum
    das in der Arbeitswelt allgemein
    übliche Mass nicht
    überschreitet, lässt sich das
    Verbot von Kaffee am Arbeitsplatz
    kaum mit den besonderen
    Erfordernissen des
    Dienstverhältnisses rechtfertigen...

    Quelle: http://www.zentral.ch/cms/upload/pdf/ZVSG_1_05.pdf

    Gilt für die Schweiz und das allgemein übliche Maß,
    trifft also für mich nicht zu.

    Eine echte Grauzone, die Brüssel auf den Plan ruft, für europaweite Verhältnisse zu sorgen und für Rechtssicherheit.
    Möchte jemand darüber promovieren?
    Ein Ministerialdirigent springt dabei sicher heraus.

    Thema: Vorschlag zur Verordnung zur ein- und zweikreisig induzierten Genußgerätverbrühung von wasserlöslichen Getränkepulvern am Arbeitsplatz von abhängig Beschäftigten unter gender mainstreaming-Gesichtspunkten.

    Gut Nacht!
    J.
     
  4. #4 coffeehead, 22.10.2009
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    coffeehead Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Ich bin kein Jurist. Machen kann er das wohl alles.
    Ob ein Vergleich bei einer Kündigungsschutzklage in so einem Fall Aussicht auf Erfolg hat kannst du anhand der letzten Verfahren sehen. (Die Kassiererin mit dem Pfandbon und zuletzt war es einer der Umzugskartons gestohlen hat.
    Ich denk du trinkst nur noch Instantkaffee:-?
     
  5. #5 Bonsai-Brummi, 23.10.2009
    Bonsai-Brummi

    Bonsai-Brummi Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Das wird wohl stark von der Art Deiner Arbeit abhängen, und zudem von Deinem Verhältnis zum Brötchengeber bzw. den maßgeblichen Vorgesetzten ;-)

    Ist letzteres in Ordnung, sollte es IMHO kein Problem sein, den bzw. die zu überzeugen - nicht zuletzt durch erst glaubhaft zuzusichernde und anschließend an den Tag zu legende mindestens (!) konstante Leistung :lol:

    Angreifbar machst Du Dich IMHO nämlich in der Tat - durch die Barista-Pausen ebenso wie durch den zu vermutenden Stromverbrauch der Maschine; wenn's ganz unglücklich läuft, schließt der AG einen Vertrag mit einem Automatenaufsteller - und verbietet jegliche eigene Kochtätigkeit im Betrieb; selbst erlebt... :-(

    Am WE werd' ich mal meinen Familien-Arbeitsrechtler drauf ansprechen - melde mich wieder :)

    lg
    c.s.
     
  6. #6 Röstaroma, 23.10.2009
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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Na ja, Kaffeemaschinen stehen ja wohl in vielen Büros und haben wohl noch nicht zur Entlassung geführt. Was allerdings schon zu bedenken ist, ist dass eine Espressomaschine, die du nur für dich betreibst auch Strom verbraucht. Vor Kurzem ist ja ein Arbeitgeber damit gescheitert einen Mitarbeiter zu kündigen, der sein Handy am Arbeitsplatz geladen hat. Kosten waren so rund 0,1 cent pro Ladung. Eine Espressomaschine braucht da schon mehr. Dennoch ist das eine Frage, die mich auch bewegt. Der Kaffee aus der Saeco ist bestenfalls mittelmäßig und ich würde auch gerne eine ordentliche Maschine in mein Büro stellen.

    Grüße

    Norbert
     
  7. #7 silverhour, 23.10.2009
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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Eine trollige Frage.

    Als Nichtjusrist sage ich mal: Kommt auf den konkreten Fall an und die Regelungen bzw. Vereinbarungen am Arbeitsplatz an.

    * Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
    Aber ganz bestimmt! Unter dem Schlagwort "Hygiene" läßt sich so einiges über Betriebsvereinbarungen regeln, wenn auch ehr ganz allgemein für Speise und Getränke.

    * Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
    Rückwirkend in Bezug auf neue interne Regelungen dürfte kniffelig werden - das Zuwiderhandeln gegen Regeln, die zur Tatzeit noch nicht bestanden, ist nicht logisch. Rückwirkend auf Regeln, die schon bestanden, düfte es etwas anderes sein (Eigentlich ist fast jede Sanktion rückwirkend - die Strafe gibt es nach der Tat).

    * Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)
    Wenn der AN statt am Arbeitsplatz 6h/Tag in der Kaffeeküche steht, dann bestimmt. Gegen ein Käffchen in der Pause wird der AG sicher nix sagen.


    Bei einem gesunden Betriebsklima wird der Espresso sicher nicht eskalieren, sowas wird normalerweise bei einem Käffchen geklärt.
    Wenn jemand abgeschossen werden soll, dann wird sich früher oder später ein Grund finden.

    just my 2 cents.
    Olli
     
  8. #8 willich, 23.10.2009
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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Ich denk auch, dass es erstmal am Klima liegt.
    Die ganzen Kündigungen wg. Kleinzeugs waren IMHO einfach eine gute Gelegenheit, lästige Arbeiter loszuwerden. In so einem Betrieb würd ich eh nicht arbeiten wollen :roll:

    Der Stromverbrauch einer Espressomaschine sollte unterm Strich nicht höher sein, als bei üblichen Kaffeemaschinen. Sie braucht vielleicht momentan mehr, allerdings läuft sie nicht so lange. 1000 Watt sind bei einer normalen Maschine üblich und bis der Kaffee weg ist, kann schon mal eine Stunde vergehen. Da sind 1500 Watt für ein paar Minuten eher weniger Stromverbrauch.

    Schlussendlich wird´s wohl auf einen Automaten rauslaufen... ;-)
     
  9. #9 KlausMic, 23.10.2009
    KlausMic

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Unsere Kantine hat eine eigene Lavazza-Bar, wo man sich jederzeit für kleines Geld einen (halbwegs trinkbaren) Espresso zapfen lassen kann. Da machen dann auch die Nichtraucher ihre "Raucherpausen". ABER: das Betreiben eigener Elektrogeräte im Büro ist aus verschiedenen Gründen grundsätzlich untersagt.
    Also: Espresso trinken und dabei Zeit verplempern ja. Ist Teil des Betriebsklimas. Espresso im Büro selbst zubereiten nein.

    Viele Grüße

    Klaus
     
  10. #10 Baristozopp, 23.10.2009
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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    :)
    :shock: Ich dachte, Du trinkst nur noch schlimmsten Instant-Kaffee! Hab ich da was verpasst?
     
  11. Sirrah

    Sirrah Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Neue Qualitätsoffensive: Mit der Mühle wird der Instantkaffee gemahlen. Löst sich dann noch schneller auf.

    Private E-Geräte werden üblicherweise mit Hinweis auf Brandschutz und das überlastete Stromnetz verboten.
     
  12. #12 Ländlesachse, 23.10.2009
    Ländlesachse

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    Setzt doch mal die Arbeitnehmerbrille ab...

    ... ein Automat mit humanan Caffé-Preisen von z.B. €Ct. 20 je Becher
    oder >15 kW Anschlussleistung (= 10 x 1.500 W, wegen Warmhalteplatten meist im Dauerbetrieb) für Maschinen in jedem Büro resp. Wasser- und Filterwechselzeiten machen schon einen Unterschied ;-)
     
  13. #13 Alpina1306, 23.10.2009
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    Alpina1306 Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Ich denke das wenn das Problem mit dem Zeitaufwand geregelt ist, hat man die nächste Hürde zu nehmen.

    Stichwort jährliche elektrotechnische Prüfung ortsveränderlicher Geräte (BGV A3)

    Da diese privat eingebrachten Geräte meist nicht geprüft sind (soetwas gilt auch für Radios, etc.) kann der Arbeitgeber den Betrieb dieser Geräte untersagen) - Brandgefahr ist hier der Grund.

    Dieser Prüfung unterliegen auch z. B. Mehrfachsteckdosen, etc.

    Viele Unternehmen sind aus z. B. diesem Grund dabei, Kaffeeautomaten durch Automatenaufsteller aufzustellen, da diese Prüfung dann diesem obliegt bzw. ein Kaffeeautomat als Standgerät nicht mehr ortsveränderlich ist.

    Mit einer Handmühle ist man dann fein raus, es gibt doch auch diese Espressomaschine für unterwegs (die Aussieht wie eine kl. Fahrradluftpumpe), die betreibt man doch ohne Netzspannung - das ist deine Lösung, abgesehen vom Zeitfaktor.

    Ich gehe jetzt zum ortsunveränderlichen Kaffeeautomat...

    Ciao Alpina
     
  14. #14 mibaki, 23.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.10.2009
    mibaki

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    machts doch nicht so kompliziert. Bin in der glücklichen Lage selbst "Chef" zu sein. Ich würde da einfach mal beim Chef rein spazieren und ein paar Tackte mit Ihm drüber plaudern. Wenn er kein Monster ist, und davon gehe ich aus, wird er die paar Minuten für die Zubereitung wohlwollend abnicken. Obwohl, so einfach abnicken würde ich nicht...die Bedingung wäre das ich auch einen kriege :lol:
    Das Ende vom Lied ist ein nettes zwischemenschliches Gespräch und Du bist auf der sicheren Seite...
     
  15. #15 Barista, 23.10.2009
    Barista

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Eine verhaltensbedingte Kündigung ist im Regelfall erst möglich, wenn zuvor vom Arbeitgeber abgemahnt wurde. Der Arbeitnehmer soll im Normalfall immer die Möglichkeit erhalten, ein Fehlverhalten (welches er als soclhes vielleicht gar nicht erkannte) zu ändern, bevor man ihn kündigt. Bei einem Diebstahl (die aktuellen Fälle in der Presse) muss man im Regelfall natürlich niemand darauf hinweisen, dass man nicht stehlen darf. Nur deshlab geht das ohne Abmahnung.
    Ich würde den Chef von der Aufstellung der Espressomaschine informieren (am besten per Email, damit man das schriftlich hat) und um Erlaubnis fragen (da es ein elektrischen Gerät ist, kann das auch Sicherheitsprobleme geben). Wenn er das erlaubt, ist er meiner Meinung nach auch konkludent damit einverstanden, dass man sich Espresso kocht.


    René
     
  16. #16 danielp, 23.10.2009
    danielp

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Moin,
    seitdem ich bei der vorletzten Prüfung vergessen habe, vorher meine Maschine abzubauen, ist sie jetzt auch geprüft. :)

    Ich denke auch, im Normalfall sollte das Zubereiten eines Espressos zeitlich nicht über den sonstigen "Freizeitaktivitäten" im Büro liegen. Andere machen sich ja auch einen Tee und warten dabei auf den Wasserkocher oder die Ziehzeit. Oder man surft zwischendurch mal im Kaffeenetz. Oder ruft mal daheim an. Oder starrt einfach aus dem Fenster. Hier machts eindeutig die Verhältnismäßigkeit, und wenn die gegeben ist, würde ich noch nicht mal großartig den Chef fragen. Manche Chefs kommen dadurch erst auf dumme Gedanken...

    Kommt halt auch sehr auf das "sonstige" Verhältnis zwischen den Kollegen an. Bei uns in der IT ist dieses immer recht gut und locker...

    Koffeinhaltige Grüße
    Danielp
     
  17. monty

    monty Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Selbst wenn ich es darf, muss ich es wirklich auch machen?
    Bei mir gehörte es zu den schönen Momenten vor und nach der Arbeit zu Hause einen Espresso zu trinken, den es so weder im Büro, noch in fußläufiger Entfernung zur Arbeitsstelle gab. Was ist der nächste Schritt-nimmst du deine Katze, Freundin, Spielkonsole mit? Was, wenn aus einem Highlight tägliche Routine wird?
    Ich weiß, das war nicht die Fragestellung, ist aber vielleicht einen Gedanken wert...
     
  18. #18 ottensen01, 23.10.2009
    ottensen01

    ottensen01 Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Wenn es Dir wichtig ist, probier es aus.
    Wenn Du es als Provokation meinst, rechne mit den Konsequenzen.
    Wenn Du Konsequenzen befürchtest, laß es.
     
  19. #19 audifan, 23.10.2009
    audifan

    audifan Gast

    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Dein Chef kann dir grundsätzlich alle privaten Gegenstände am Arbeitsplatz verbieten, so natürlich auch deine Espresso-Maschine.

    Ob eine Chance besteht, dass dein Chef die Maschine trotzdem akzeptiert musst du selber am besten wissen. Einen ständig hochroten Choleriker der sowieso keine verschwendete Zeit akzeptiert, wird dir die Maschine wahrscheinlich nicht erlauben.

    Wenig Problem sollte die Kaffeemaschine darstellen wenn ihr euch für die Pause abstempelt. Unterhalte dich aber auf jeden Fall mit deinem Betriebsrat.
     
  20. #20 danielp, 23.10.2009
    danielp

    danielp Mitglied

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    AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Guter Espresso IST für mich tägliche Routine.

    Ich bin auch keiner, der mit Feinwaage, Stoppuhr und Thermometer jeden Espresso "zelebriert". Espresso ist für mich ne Tasse Kaffee, und die bereite ich routiniert zu und trinke sie routiniert :). Und eine Tasse Kaffee am Arbeitsplatz ist schon noch mal was anderes als am Schreibtisch die Freundin auf dem Schoß. (Was bevorzugt Ihr? :))

    Ich finde auch, es gehören gewisse Annehmlichkeiten zum Büroalltag dazu, gerade bei den reinen "Schreibtischjobs". Mal ein Stück Kuchen zusammen essen, ne Kanne guten Tee machen oder so. Im Zweifel ist man nach so einer Kreativpause ein Vielfaches effektiver als vorher bzw. beim Warten auf den Wasserkocher fallen einem die besten Problemlösungen ein...

    Koffeinhaltige Grüße
    Danielp
     
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Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

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