Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

Diskutiere Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Ich habe mal eine Frage an unsere Juristen oder juristisch infomierten Mitglieder bzgl. folgenden Sachverhalts: Immer wieder lese ich Angebote,...

  1. #1 mcblubb, 25.01.2010
    mcblubb

    mcblubb Mitglied

    Dabei seit:
    06.10.2005
    Beiträge:
    7.169
    Zustimmungen:
    1.750
    Ich habe mal eine Frage an unsere Juristen oder juristisch infomierten Mitglieder bzgl. folgenden Sachverhalts:

    Immer wieder lese ich Angebote, dass Geräte verkauft werden mit dem Zusatz: Noch 9 Monate "Herstellergarantie" auf dem Gerät....

    Ich unterstelle zunächst, dass es sich dabei um die gesetzlich vorgeschriebene 24 Monatige Gewährleistung handeln wird und der Verkauf zwischen 2 Privatleuten abläuft. Wenn Händler einen gebrauchten Gegenstand verkaufen müssen sie ja 12 Monate Gewährleistung bieten.

    Wie sieht das also in folgenden konstruiertem Fall aus:

    A kauft einen Mixer im M-Markt (24 Monate Gewährleistung)
    Nach 12 Monaten verkauft A den Mixer an B und gibt die Originalrechnung (in der A natürlich namentlich genannt ist, sodass MM sofort erkennt, dass ein Weiterverkauf stattgefunden hat) an B weiter.

    Nach 3 Monaten (der Mixer ist also 15 Monate alt) gibts einen Totalschaden.

    B schnappt sich seinen Mixer nebst Rechnung und rennt zu MM und weist nach, dass der Schaden aufgrund von Materialfehlern entstanden ist.

    Wie sehen seine Ansprüche an MM aus?

    Hat B grundsätzlich Ansprüche an MM oder hat er nur Ansprüche an A? Der Kaufvertrag ist ja zwischen A und B abgeschlossen und nicht zwischen MM und B.

    Gruß

    Gerd
     
  2. #2 El Barto, 25.01.2010
    El Barto

    El Barto Benutzer gesperrt

    Dabei seit:
    19.01.2009
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Garantie gibt der Hersteller freiwillig, die kann sich deshalb auch auf den Erstkäufer beschränken. Bei gesetzlicher Gewährleistung ist das etwas anderes, die wird jeder Eigentümer geltend machen können.
    Im übrigen ist gerade auf den Rechnungen von Elektrogeschäften wie dem Mediamarkt nach meiner Erinnerung der Käufer nicht zu erkennen, so dass das von Dir beschriebene Problem doch eher ein theoretisches sein sollte.

    Grüße
    B.
     
  3. #3 mcblubb, 25.01.2010
    mcblubb

    mcblubb Mitglied

    Dabei seit:
    06.10.2005
    Beiträge:
    7.169
    Zustimmungen:
    1.750
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Mir geht es also um die reine Rechtslage. Es ist mir klar, dass ich lügen kann und der Ursprungsverkäufer mich für den Erstkäufer hält.

    Gruß

    Gerd
     
  4. Fritzz

    Fritzz Mitglied

    Dabei seit:
    01.01.2008
    Beiträge:
    3.766
    Zustimmungen:
    232
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Hi

    die rein rechtliche Seite:

    MM als Verkäufer und der Käufer (Käufer1) gehen einen Vertrag ein - MM ist zur Gewährleistung an Käufer1 verpflichtet.
    Verkauft Käufer1 den Gegenstand an Käufer2 weiter, gehen die beiden einen anderen Vertrag ein: Gewährleistung beim Verkauf von Privat an Privat kann ausgeschlossen werden.
    MM als Verkäufer ist beim Weiterverkauf gegenüber Käufer2 nicht zur Gewährleistung verpflichtet, da die beiden keinen Vertrag miteinander geschlossen haben.

    "Fritzz"
     
  5. #5 faldo400, 25.01.2010
    faldo400

    faldo400 Mitglied

    Dabei seit:
    23.07.2009
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Formal korrekt: Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem jeweiligen Vertragspartner zu. D.h.: Käufer des Mixers beim MM. Da der Zweitkäufer in keinerlei vertraglicher Beziehung zum Erstverkäufer (MM) steht, können hier auch keine Ansprüche geltend gemacht werden. IdR wird man aber von einer konkludenten Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Ersterwerbers an den Zweiterwerber dadurch ausgehen können, dass der Original-Kassenbon übergeben wird. - Auskunft ohne Haftung!:lol:
     
  6. pefro

    pefro Mitglied

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    2.046
    Zustimmungen:
    87
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Und das geht so ohne weiteres ohne Zustimmung des Vertragspartners (in diesem Fall MM) ?

    BTW:

    ist das schonmal jemanden gelungen? Meiner Erfahrung ist eigentl. das nach 12 Monaten Sense ist mit der Gewährleistung und dank Beweislastumkehr ein Nachweis mehr als aufwändig wird.

    Gruß
    Peter
     
  7. #7 muckefuck, 25.01.2010
    muckefuck

    muckefuck Mitglied

    Dabei seit:
    09.02.2008
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    16
  8. #8 koffeinschock, 25.01.2010
    koffeinschock

    koffeinschock Mitglied

    Dabei seit:
    10.03.2005
    Beiträge:
    4.195
    Zustimmungen:
    10
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    imho ist es so, daß die ansprüche bei gewährleistung und auch garantie immer nur von dem jeweiligen käufer in anspruch genommen werden kann. die garantiebedingungen stellt der hersteller auch irgendwo in den unterlagen aus (da steht häufig was von 'erstkäufer'). es soll wohl auch hersteller geben, die das nicht drin stehen haben, bei all meinen gerätschaften (tv, mtb, rr, auto...) war das immer auf den erstkäufer beschränkt.
    bei der gewährleistung steht es in irgend einem gesetz. ansprüche lassen sich meines wissens nach nicht übertragen. um an die ansprüche zu kommen, müsste man also lügen (beim kassenzettel wohl noch einfach, bei einer rechnung müsste man auf die kulanz vom erstkäufer hoffen..)

    edith sagt: auch deswegen habe ich eine anmerkung im wmf-800 fred abgelassen, da sich wohl viele nicht dessen bewusst sind.
     
  9. #9 faldo400, 25.01.2010
    faldo400

    faldo400 Mitglied

    Dabei seit:
    23.07.2009
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

     
  10. pefro

    pefro Mitglied

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    2.046
    Zustimmungen:
    87
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    In den Garantiebedingung kann ja ansich alles stehen, gerade beim Auto dürfte es aber die Ausnahme sein, dass die Neuwagengarantie auf den Erstkäufer beschränkt ist. Sogar die Erweiterungsgarantien sind ja i.d.R. Fahrzeug- und nicht Personengebunden.

    Gruß
    Peter

    @faldo: Ahja, Merci!
     
  11. #11 mcblubb, 25.01.2010
    mcblubb

    mcblubb Mitglied

    Dabei seit:
    06.10.2005
    Beiträge:
    7.169
    Zustimmungen:
    1.750
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderbringen...

    Gruß

    Gerd
     
  12. Sirrah

    Sirrah Mitglied

    Dabei seit:
    08.02.2008
    Beiträge:
    1.665
    Zustimmungen:
    370
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Wie sieht das mit Geschenken aus? Da gibts zwischen Eigentümer und Verkäufer ja auch keinen Vertrag.
     
  13. pefro

    pefro Mitglied

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    2.046
    Zustimmungen:
    87
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    Schon klar. Mach ich ja auch nicht, oder siehst Du das wo?

    Gruß
    Peter
     
  14. #14 koffeinschock, 25.01.2010
    koffeinschock

    koffeinschock Mitglied

    Dabei seit:
    10.03.2005
    Beiträge:
    4.195
    Zustimmungen:
    10
    AW: Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung

    ich bin kein jurist - aber das könnte man bestimmt als einkauf im auftrag ansehen. die praxis zeigt doch aber, daß die geschäfte - und vor allem die großen fachmarktdiscounter wie mm oder saturn - das ganze recht kulant handhaben.
     
Thema:

Weitergabe von Restlaufzeit der ges. Gewährleistung