schlechte bewertung öffentlich machen?

Diskutiere schlechte bewertung öffentlich machen? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; wenn man aus eigener erfahrung mit einem kaffee(maschinen, zubehör etc)lieferanten schlechte erfahrungen gemacht hat, darf man das nicht...

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  1. sumac

    sumac Mitglied

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    wenn man aus eigener erfahrung mit einem kaffee(maschinen, zubehör etc)lieferanten schlechte erfahrungen gemacht hat, darf man das nicht öffentlich kund tun?
    wie gesagt, es geht um eigene erfahrung..nicht ums hören sagen
     
  2. #2 Bubikopf, 08.05.2010
    Bubikopf

    Bubikopf Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ein schon mehrfach diskutiertes, zweischneidiges Schwert.
    Gruss Roger
     
  3. #3 Kaffeekocher, 08.05.2010
    Kaffeekocher

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    natuerlich ...

    Hallo Rolf,

    du nimmst sicher Bezug auf meinen Beitrag.
    Warum sollte man nicht nach anderen Betroffenen suchen duerfen?
    Es ist ein Teil des Geschaeftsrisikos sich auch mit negativer Werbung konfrontiert zu sehen, wenn es Anlass dazu gab.

    Nach deiner Ansicht duerften weder positive noch negative Bewertungen vorgenommen werden, denn beides sind nur persoenliche Erfahrungen.

    Da ich, in meinem Fall, viel Geld verloren habe & nun zusehen muss, einen Fachkundigen im Vertragsrecht ausfindig zu machen, ist es legitim zu schauen, ob ich nicht der/die einzige Betroffene bin.


    Gruss
    Kaffeekocher



    Nachtrag.

    Odere verstehe ich deinen Beitrag falsch?
    Hat jemand per pN gemeint, dass dies nicht statthaft ist?
    Verwirrung.
     
  4. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    meine frage bezog sich auch auf deinen beitrag, weil du da schreibst:

    o-ton kaffeekocher
    Um das Forum zu schuetzen & um ihm nicht die Moeglichkeit zu bieten sich wegen [angeblich] uebler Nachrede zu regen, meldet euch bitte per pN!
    o-ton ende

    deswegen meine frage ob man es nicht öffentlich diskutieren darf.
    ich bin der meinung das sollte möglich sein.
    Ich habe aus berlin gehört, das dort die gastronomie in einem bezirk öffentlich bewertet (sauberkeit etc.) wird.
     
  5. #5 Kaffeekocher, 08.05.2010
    Kaffeekocher

    Kaffeekocher Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Hallo Rolf,

    nun ja, im Moment habe ich keinen Bock mich auch noch mit einer Verleumdungklage konfrontiert zu sehen, denn die ist ja schnell hervorgezaubert, aber den Rechtsweg werde ich beschreiten [muessen].

    Und Foren wurden schon des Oefteren Ziel von Verfuegungen ect. & das muss nicht sein. Sobald der Fall abgeschlossen ist, kann ich auch den Ablauf aus meiner Sicht schildern, denn dann besteht keine Gefahr fuer rechtlichen Aerger.


    Mit bestem Gruss
    Kaffeekocher
     
  6. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Kaffeekocher, es mag für ein laufendes verfahren nicht gut sein, aber die frage wäre eben, darf man später negatives schreiben, ohne angst vor dem nächsten winkeladvokaten zu haben...:roll:
     
  7. #7 Slurry_Mörkrost, 08.05.2010
    Slurry_Mörkrost

    Slurry_Mörkrost Gast

    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ich merke es mir Pi mal Daumen so:

    Eine Meinung ist unproblematisch, eine Tatsachenbehauptung kann immer ins Auge gehen.

    Beispiel:

    "Ich werde bei X nichts mehr kaufen, denn sein Geschäftsgebaren gruselt mich." Ist eine Meinung.

    "Ich habe bei X eine Maschine bezahlt und warte seit 6 Wochen auf Lieferung". Ist eine Tatsachenbehauptung, kann (egal ob beweisbar oder nicht) richtig böse Geld kosten. NIE Tasachenbehauptungen aufstellen, auch wenn man eindeutige Belege hat.

    Darüber hinaus sollte man natürlich die Forenregeln beachten, also niemanden beleidigen o. ä.
     
  8. Netzer

    Netzer Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ich habe mir beim Doctor unter der Rubrik "ECM Ersatzteile" ein 18g-Sieb gekauft und musste feststellen, dass das Sieb nicht in meine Mechanika passt. Ich habe das dem Verkäufer heute gemailt und bin gespannt, wie er reagieren wird. Das Ding zurückschicken macht bei einem Kaufpreis von 5,30 EUR keinen Sinn, wenn ich die Versandkosten tragen muss.
    Warum sollte ich das hier nicht schreiben dürfen? Noch dazu, wo es sich leicht nachweisen lässt. In den allermeisten Fällen lassen sich solche Fehler oder Mängel nachweisen. Also brauche ich keine Angst vor dem Straftatbestand der üblen Nachrede haben.
    Sollte ich je eine Strafanzeige von einem (einschlägigen) Versandhändler wegen übler Nachrede erhalten, nur weil ich eine Tatsache geäußert habe, würde ich dies sofort hier posten. Das wäre dann ja wohl in jedem Falle "erweislich wahr", wie es in § 186 StGB heisst, und für diesen Händler dann ein Armutszeugnis.
    Bewertungen von Versandhändlern sind inzwischen doch gang und gäbe.
     
  9. #9 KaffiSchopp, 08.05.2010
    KaffiSchopp

    KaffiSchopp Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Darf ich fragen, welche Reaktion Du seitens des Händlers erwartest? Das frage ich völlig wertfrei...

    Johannes
     
  10. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    würde mich auch interessieren, was du erwartest.
     
  11. #11 mariachi, 09.05.2010
    mariachi

    mariachi Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ich weiss, daß Du recht hast (rechtlich gesehen), sowas regt mich aber jedes mal tierisch auf, ich werde nie verstehen weshalb man so Firmen schützt.

    Es ist doch mein gutes Recht (wenn ich es nachweisen kann) dein oben genanntes Satz zu verwenden. Ich würde gern wissen womit sowas Begründet wird, weshalb man nachweisbare Tatsachen nicht schreiben darf. Dann würden nämlich ganz schnell die schlechten Händlern verschwinden.
     
  12. #12 Bonsai-Brummi, 09.05.2010
    Bonsai-Brummi

    Bonsai-Brummi Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Wenn sie belegbar ist, nicht wirklich ;-)

    Die kann zwar in der Tat einigen Ärger nach sich ziehen; weswegen ein Forenbetreiber, der diesen zu vermeiden bestrebt ist, IMHO durchaus Verständnis verdient - aber juristisch hat ein negativ Betroffener kaum eine echte Chance :cool:

    Schön freilich, wenn ein Forenbetreiber genug Rückgrat besitzt: Berufsbedingt hab' ich's eher mal mit Frachtgaunern zu tun als mit unfreundlichen Kaffeehändlern - in einem Branchenforum gibt's eine eigene Rubrik "Blacklist - schwarze Schafe", in denen die Kollegen vor solchen Ganoven gewarnt werden können; einzige Bedingung: Der jeweilige TE muß seine Identität preis- und seine Kontaktdaten angeben.

    Zudem ist schließlich dem jeweils Kritisierten unbenommen, eine ebenso öffentliche Stellungnahme abzugeben; ebensowenig, schlicht das Problem aus der Welt zu schaffen :-D

    Was als sedierende Antwort auf das Ansinnen, Kritik verschwinden zu lassen, in aller Regel ausreicht :cool:

    lg
    c.s.
     
  13. #13 koffeinschock, 09.05.2010
    koffeinschock

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    daran scheitert es doch in den meisten fällen. am besten noch, ist es ein mitglied, welches seinen ersten post im forum in genau so einer rubrik eröffnet. wenn es dann noch recht undurchsichtig formuliert ist, wird es immer schwer, das ganze objektiv zu betrachten. klar fehlt auch noch die zweite seite, nämlich die des händlers - hört man nämlich zwei seiten einer geschichte, relativiert sich vieles...
    und dann wäre da noch folgender punkt: diskussionen arten immer aus.
     
  14. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    da fällt mir ein (etwas OT):

    Both sides of the story von Phil Collins (youtube.com/watch?v=_qV1UP92ngc)
     
  15. #15 Bonsai-Brummi, 09.05.2010
    Bonsai-Brummi

    Bonsai-Brummi Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Find' ich nicht - allein schon angesichts der vielen Threads hier im Kaffee-netz, in denen Negatives geäußert, aber auch gelobt wird ;-)

    Mit beidem muß ein Unternehmer nun mal leben - auch und gerade im Zeitalter des Internet; früher hieß sowas schlicht "Mundpropaganda" :-o

    In der o.a. "Schwarzen Liste" bin ich auch mal als Newbie aufgeschlagen, um von den Machenschaften eines mutmaßlichen Betrügers zu berichten - mit Folgen: Binnen kürzester Zeit haben sich einige Leute, nach eigener Aussage ebenfalls von dem Betreffenden betrogen, bei mir gemeldet - was mich zutiefst geärgert hat: Die haben es allesamt nicht für nötig gehalten, angesichts ihrer eigenen Erfahrungen selbst vor dem schrägen Vogel (der demnächst aus gegebenem Anlaß vor dem Strafrichter antanzen "darf"!) zu warnen - was mir meinen Schaden im Gegenwert einer Oberklasse-Kaffee-Ecke inklusive Möblierung und fachgerechter Montage ge- bzw. erspart hätte... :evil:

    Nun sind die "Fälle", von denen hier bisweilen berichtet wird, um Größenordnungen harmloser - mithin seh' ich in solchen Schilderungen nicht wirklich ein Problem... :cool:

    Hilfreich wär' freilich eine schlichte Übersicht all jener Firmen, die juristisch gegen Kritik(-er) vorgehen statt sich der Diskussion zu stellen ;-)

    lg
    c.s.
     
  16. Stefan

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    So eine Blacklist - ich würde das in der Form eher schon als Pranger bezeichnen - ist dann rechtlich erst recht problematisch. Es kann nicht sein dass der Forenbetreiber für Sinn und Unsinn der Teilnehmer haftet, an dieser Stelle müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und so etwas hier ausschliessen.
    Einige Leute obliegen hier offensichtlich dem grundsätzlichen Irrtum dass wir ein Verbraucherschutzverein sind - wir sind aber 'nur' ein Kaffee-Forum. Wir können unnd dürfen in solchen Fragen weder Hilfe noch Rechtsbeistand bieten. Auch ist es für uns in der Haftungsfrage unmöglich so etwas wie ein Bewertungsforum für Händler anzubieten - auch das hatten wir hier schon mehrmals ausführlich dargelegt. An der gültigen Rechtslage und somit der dadurch hier vorgegebenen Vorgehensweise wird auch ein weiterer Fall nichts ändern - ich sehe deshalb keinen Sinn das jedesmal neu zu diskutieren hier... :roll:
     
  17. Netzer

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Da der Fehler eindeutig beim Händler liegt (falsche Angaben, da das 18g-Sieb nicht in eine Mechanika 2 passt:Espressomaschinenersatzteile und Zubehör, Pavoni, Faema, Vibiemme, Gaggia, Rancilio, Bezzera, Nouva Simonelli, ua - ECM Ersatzteile), wäre es schön, wenn er mir z.B. den Preis gutschreibt und ich muss das Ding nicht zurückschicken. So macht es z.B. der Weinversender Pinard-de-Picard, wenn er mal einen falschen Wein schickt.
    Aber der Doctor hat sich bis jetzt nicht gemeldet.

    Gruss Günther
     
  18. Netzer

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Natürlich darf man nachweisbare Tatsachen schreiben. Lies mal § 186 StGB: StGB - Einzelnorm


    Gruss Günther
     
  19. sumac

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  20. Stefan

    Stefan Mitglied

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    AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Was soll dieses Beispiel hier helfen? Wir sind doch keine staatliche Bezirksverwaltung oder ein Amt, das auf diese Weise objektive(!) Untersuchungsergebnisse preisgibt, sondern ein privates(!) Internetforum mit doch eher subjektiven(!) Bewertungen. Das ist auf diese Weise - vor allem aber auch in der rechtlichen Bewertung - überhaupt nicht vergleichbar. :roll:
     
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