Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

Diskutiere Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten... im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; folgendes... Wie verhält es sich mit Beratungsfehlern bei Handwerkerleistungen, im speziellen Wand- und Bodenfliesen? Unser Wunsch war in...

  1. #1 schmilsen, 18.01.2011
    schmilsen

    schmilsen Mitglied

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    folgendes...

    Wie verhält es sich mit Beratungsfehlern bei Handwerkerleistungen, im speziellen Wand- und Bodenfliesen?

    Unser Wunsch war in den Bädern und im Flur schöne moderne Fliesen zu haben. Um die moderne Optik zu bekommen wollten wir explizit die Fugenbreite so eng wie nur möglich, das war immer wieder Thema bei der Beratung und auch nochmals per Mail so ausgedrückt.

    Nun sind die Fliesen verlegt und verfugt und wir sind sehr enttäuscht - weit und breit keine schön engen Fugen, im Schnitt 5 mm - also im Grunde eine Standardfuge. Wir haben uns erkundigt und enge Fugen sollten eigentlich 2 mm haben, maximalst aber 3 im sichtbaren Bereich.

    Zum Teil waren die Fliesen schon angebracht als das Haus kam (Fertighaus über Fa. Schwörer) und da kamen mir die auch schon breit vor... das dem Bauleiter mitgeteilt aber da nur beschwichtigend "warten sie ab bis verfugt ist, dann sieht es super aus" - von wegen, sieht es nicht. Das gleiche bei den Bodenfliesen, wurden vor Ort verlegt und wir haben explizit von den Fliesenlegern 2 mm gefordert, wurde sich nicht daran gehalten.

    So, nun unser Problem - uns wäre am liebsten die reissen alles wieder raus und machen das neu. Der Fehler bei Beratung wird natürlich abgestritten, es wären die falschen Fliesen für enge Fugen und immer wieder das Zauberwort "Toleranzbereich".
    Es mag ja sein das die Fliesen nicht geeignet sind dafür aber wenn wir explizit enge Fugen wollen, wieso verkauft man uns genau diese Fliesen??? Dort liegt unserer Meinung nach das Hauptproblem. Hätte uns Laien das mal jemand gesagt hätten wir ja andere Fliesen aussuchen können aber kein Wort bei der Beratung davon. Stattdessen sucht man die Schuld bei uns - wir hätten ja explizit 2 mm schreiben können. Lachhaft sich so rauszureden finde ich - so eng wie nur möglich ist ja eine Aussage und man könnte ja auch mal rückfragen was wir uns darunter vorstellen. Das wurde aber nicht gemacht und so wurde einfach ausgeführt, nicht wunschgemäß eben.

    Was meint ihr hätten wir für eine Chance wenn es hart und hart und zu einem Gerichtsstreit käme??

    Der Aufwand, alles raus und wieder neu wäre natürlich enorm, das ist klar aber im Grunde sollte derjenige das Problem aus der Welt schaffen der es ausgelöst hat.
     
  2. pefro

    pefro Mitglied

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Mal ernsthaft: Du bist erwachsen, baust ein Haus und holst einen Rechtsrat in nem Kaffee Forum ein? Fällt Dir was auf? :shock:

    Wende Dich doch mit der Frage, wenns schon Internet sein muss und nur um eine Vorabinfo geht, wenigstens an eines der zahlreichen "frag-einen-Anwalt" Foren, die paar Euro sollte Dir das wert sein.

    Ansonsten lese ich zwischen den Zeilen (richtig?) dass die 2mm Fugenbreite nirgends schriftlich fixiert sind? Dann kannst Du Dir m.E. sogar den obigen Schritt sparen.

    Gruß
    Peter
     
  3. ALWA

    ALWA Mitglied

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Eine Absprache wie "so eng wie nur möglich" ist nicht nur eine sehr ungenaue, sondern auch weit auslegbare. Solche Dinge sollte man exakt entweder schriftlich festlegen (bei einem Unternehmen wie einen Fertighauslieferanten auf alle Fälle) oder mit einem Handwerker, den man gut kennt, mündlich vereinbaren. Ich denke, den Gerichtsgang kannst Du Dir sparen. Man kann sich jedoch auch eine Rechtsberatung gönnen, die halt etwas kostet. Einen Tip: falls das der einzige Mangel an Deinem Neubau ist, freu Dich.

    Edit: Pefro war schneller..:)
     
  4. #4 exbonner, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Rechtsberatung (auch wenn unverbindlich genannt), kann für die Forenbetreiber schnell problematisch werden. Von daher: ab zum Anwalt, falls es der Streitwert nötig macht.
     
  5. #5 Barista, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Wenn im Vertag nur ungenau von "engen" Fugen die Rede ist, wird auch ein Richter nicht wissen, was unter "eng" zu verstehen ist und im Zweifelsfall einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen. Das kostet schon mal nicht wenig.
    Der Streitwert wäre bei den Kosten der Mängelbeseitigung (komplette neu Verfließung) anzusetzen, was wohl auch mehrere tausend Euro wären.
    Die Rechtsschutzversicherung trägt das höchstwahrscheinlich nicht, da das sogenannte Bauherrenrisiko betroffen ist, d.h. Ihr müsstete das Risiko selbst tragen.
    Unter den Umständen würde ich mich mit den Fugenbreiten anfreunden und das so akzeptieren. In einem Jahr lacht Ihr über dieses Problem.
     
  6. #6 schmilsen, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    ok, ich höre schon den tenor raus... danke soweit für die schnelleinschätzung...

    der "anpfiff" von pefro ist allerdings reichlich unangebracht, das sympathische an diesem forum ist und war immer das man sich zu allem rat holen kann und auch "unsinnigste" dinge die nicht dem thema kaffee angehören diskutiert werden...
     
  7. zeitig

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Ehrlich? Vergiß es lieber. Bauprozesse ziehen sich meist lange hin und werden oftmals von Richtern geführt, die nicht wirklich in der Materie zu Hause sind. Im günstigsten Fall kommt es zum Vergleich und jeder trägt seine Kosten selber. Dann kannst Du froh sein, wenn Du finanziell gesehen +/- 0 aus der Sache rauskommst.

    Wir hatten beim Bau unseres Hauses auch ein paar solche Punkte. Wir haben uns dann mit dem Bauträger dahingehend geeinigt, dass die beanstandeten Punkte unverändert bleiben, er aber andere zusätzliche Sachen (z.B. gleichschließende Türzylinder für die Eingangs- und Hintertür etc.) für uns kostenneutral einbaut.
     
  8. #8 Holger Schmitz, 18.01.2011
    Holger Schmitz

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Na ja, das Thema ist ja nun weitestgehend geklärt, also Friede mit allen.

    In der Tat ist es besser das meiste vorher schriftlich zu fixieren, da besteht wenigstens ein Funke Chance dass es was zu regeln gibt.

    Grüße
    Holger
     
  9. pefro

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Vielleicht meinst Du den "Anpfiff" auch nur rauszulesen - war meinerseits ganz sachlich gemeint ;)

    Gruß
    Peter
     
  10. #10 espresso-prego, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Ich denke auch dass die Antwort nur gerade heraus war.

    Zum Thema "Bauen" kann ich folgendes beitragen: Ich würde mit solchen Schönheitssachen ganz am Ende kommen zumal das Dinge gegessen ist. Wenn also nichts wirklich Übles passiert, würde ich mir die Nerven da sparen wo man im Moment nichts mehr machen kann.

    Am Ende würde ich das alles auf den Tisch legen und handeln. Geld, Nachbesserung, etc. Man verschiesst sonst sein Pulver an weniger wichtigen Dingen. Natürlich ist die Optik ganz wichtig und man möchte es so haben, wie man es angesagt hat. Aber bei unserem Bau sind wir ziemlich knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt (Fa. beinahe Pleite gegangen, Dachbinder im falschen Abstand, Windaussteifungen mit Sperrholz simuliert, etc) so dass die kleinen Dinge (Wände abweichend gesetzt) nicht ganz so wichtig waren.

    Wir haben die groben Sachen bemängelt und hatten für den Kleinkram keinen Nerven und keine Zeit mehr. Am Ende haben wir uns zusammengesetzt und man hat und ein finanzielles Angebot gemacht und einen Teil nachgebessert. Und am Ende war es gut.
     
  11. mala11

    mala11 Mitglied

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    kleine Fugen brechen auch gerne aus, besonders bei dem gröberen Fugmaterial für Fußböden. Enge wie zu breite Fugen sind optisch supoptimal.Toleranzen in den Fliesen bei kleinen Fugen können zum Supergau ausarten,wenn dann auch noch diagonal verlegt wird, dann wirds ganz kuschelig. 5 mm sind bei Fußböden handwerklich genau richtig.

    habe das mal vor Jahren gelernt
     
  12. Lennox

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Freunde Dich mit der Fugenbreite an!
    Spart Geld und vor allem Nerven.
    Ich hätte mich bei meinem Hausbau auch oft
    aufregen können, aber andererseits:
    davon geht die Welt nicht unter!
     
  13. #13 Bauhaus, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Ich bin ja Bauunternehmer und würde sagen: In den seltensten Fällen würd ich so gelassen einer Gerichtsverhandlung entgegensehen wie in solch einem Fall.

    Solche mündlich ausgesprochenen Sonderwünsche gehen beim Bauträger ins eine Ohr rein, ... Du weißt schon. Wenns darüber keinerlei Schriftverkehr gibt, vergesst es einfach, in 2 Jahren ist Euch die Fugenbreite ohnehin schnurz.
     
  14. #14 schmilsen, 18.01.2011
    schmilsen

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    ja mag ja alles sein das uns das in einem jahr völlig schnurz ist (vielleicht aber auch nicht) aber die enttäuschung ist eben noch sehr frisch gerade und da darf man sich ja auch aufregen und einen ausweg suchen.
    das es geld spart wenn es auf eine gutschrift rausläuft ist eben nicht vergleichbar mit dem was wir eigentlich wollten - wir würden eben lieber komplett bezahlen aber dafür die leistung bekommen die vereinbart war. wird man ja auch erwarten dürfen...
     
  15. #15 quattroporte, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Hm, ich denke ein Kaffee-Forum ist der falsche Ort um sich fundierte Rechtsberatung zu holen.
    Seriöse Auskunft bezüglich der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits wird Dir nur ein Fachmann (Volljurist) geben können, ein solcher hat für seine Beratung jedoch auch zu haften, egal ob die Beratung nun in einer Kanzlei oder in einem Kaffeeforum stattfindet. Daher werden sich die mitlesenden Juristen mit kostenlosen Ratschlägen verständlicherweise bedeckt halten!
    Eine Erstberatung kostet maximal 190,- € zzgl. USt., das sollte es Dir Wert sein wenn Du professionelle Beratung haben möchtest!
     
  16. #16 Holger Schmitz, 18.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Mit Beschreibungen ist es immer schwierig, jeder hat auch unterschiedliche Vorstellungen.
    Passiert meiner LAG im Blumenladen manchmal auch, deshalb macht sie viel mit Bildern.

    Wenn die Fugenbreite tatsächlich das einzige Problem ist kann man wohl in der Tat sagen dass Ihr Glück hattet und das Bauunternehmen gut war.

    Grüße
    Holger
     
  17. #17 ChristianK, 18.01.2011
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    ChristianK Mitglied

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Ich hoffe Du hast so etwas nicht öfters.

    Wohnungeigentum macht schon Ärger, aber bauen scheint es ja noch zu toppen. Hoffentlich komme ich nie auf die Idee zu bauen....
     
  18. Arni

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Die einzige Chance, scheint mir, ist, mit der Herstellerfirma zu verhandeln, um einen Geldnachlass zu erhalten (Kulanz, guter Ruf der Firma etc.), um dann, wenn es für euch wirklich unerträglich ist, die Fliesen rausreißen und mit dem Geld und eigener Zuzahlung andere anbringen zu lassen.
     
  19. #19 Bauhaus, 19.01.2011
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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Nö, ich glaub, da bin ich eher eine positive Ausnahme.

    Auf'm Bau gehts Unternehmerseits um Zuhören, guten Willen und Konzentration, damit man am Ende auch noch der Freund des Bauherren ist. Gerade diese 3 Punkte passen aber so garnicht dorthin, wo Dreck, Staub, Preiskampf und Betrug oft die Obehand haben.

    Aber es gibt auch Bauherren, die verwechseln das Bauhandwerk gern mit Nanotechnologie, legen sich flach auf den Boden, vermessen billige Pflastersteine mit Geodreiecken. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Lehrerehepaare und von solch wutentfachenden Erlebnissen geprägt konnte ich, ohne tatsächlichen Bezug auf den hier vorliegenden Fall, meine Erfahrung in Sachen Streitigkeiten kundtun.

    Im Streitfall und ohne schriftlich festgelegte Vereinbarungen gehts einfach nur noch um die erwähnten Toleranzen und die können enorm sein und so mancher Bauherr schüttelt nur noch mit dem Kopf, wenn er erfährt, wie tolerant diese im Bauhandwerk sind, nämlich ganz weit weg von nano.
     
  20. #20 wusaldusal, 19.01.2011
    wusaldusal

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    AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    genau so schauts aus! Wenn du keine schriftliche Haftverzichtserklärung ausstellst, dass du die Schuld und Haftung bei einem Ausbrechen der Fuge übernimmst, wird dir kein (professioneller) Fliesenleger die Bodenfugen kleiner als 5mm machen! Bei Fußbodenheizung ganz zu schweigen... Hier arbeitet der Fußbodenbelag sehr!
     
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