Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig???

Diskutiere Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig??? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Diese Fragestellung ist bei mir aufgekommen, als Jo (Kaffeeklatsch1956) in einem Thread seinen Akaneks Röster vorgestellt hat. (Leider gibt es...

  1. #1 Buamandi, 13.11.2011
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    Diese Fragestellung ist bei mir aufgekommen, als Jo (Kaffeeklatsch1956) in einem Thread seinen Akaneks Röster vorgestellt hat. (Leider gibt es den Thread und auch das Profil von Jo nicht mehr). In diesem Thread habe ich Joe´s Hinweis mit den Rollen "so" verstanden bzw. so gedeutet. Vielleicht erinnert sich auch noch jemand anderes an den Thread...

    Es geht mir nicht darum, mich der Abnahme vom Schornsteinfeger zu entziehen (nebengewerbliche Nutzung). Der war schon hier und das weitere Vorgehen ist soweit klar. Mir geht es lediglich darum, ob ein "paar kleine Rollen" bei kleinen Röstern (Cafemino oder ähnliches) einen großen Unterschied machen können???
     
  2. Stefan

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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Die Antwort darauf ist ein klares nein, da dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich bewertet wird. Es gibt keine bundesweit allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich.
     
  3. #3 Smart, 14.11.2011
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Ich erinnere mich auch daran und war wirklich erstaunt:lol:....das so etwas möglich.
     
  4. #4 zeppelin, 27.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    der cafemino ist auf rollen,da wird ein tischen mitgeliefert.
    ich würde da kaum eine bewilligung einholen..ich röstete mit meinem cafemino das ganze jahr in mitten von zürich..interessierte keine sau..
    die maschine ist ja ce abgenommen..oder hat dein gasgrill etwa eine bewiligung gebraucht?
     
  5. Stefan

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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Es geht hier doch weniger um Mobilität als um die Tatsache dass du ein Gerät betreibst, welches Abgasemissionen erzeugt. In dem Fall interessiert sich dann nicht nur der Schornsteinfeger dafür, sondern auch das Bauamt und die Gewerbeaufsicht. Wenn du deinen Röster auf Rollen in einem laut Bebauungspan reinen Wohngebiet betreibst, wird es ganz sicher Probleme geben die mit den Rollen rein gar nichts zu tun haben. ;-)
     
  6. #6 gunnar0815, 27.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Interessant. Ein Gasherd oder Gasofen gibt auch Abgasemissionen ab.
    Dafür braucht man aber keine Genehmigung oder? Für ein Gasgrill wohl auch nicht.
    Gibt es ja auch als Grillofen für indirektes Grillen.
    Das Gerät ist ja wie ein Röster nur ohne Trommel drin.
    Gunnar
     
  7. Torre

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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Wahrscheinlich hat Stefan recht, Rollen oder nicht, ist nicht entscheidend. Es kommt mehr darauf an, was Du mit dem Ding machst.

    Wohngebiet oder nicht, ist an und für sich auch egal, solange Du keine Beschwerden aus der Nachbarschaft hast. Und der Schornsteinfeger hat nur ein Problem, wenn er befürchten kann (darf), dass das Gerät seinem Schornstein etwas antun. Z.B. zu geringe Abgastemperatur, Zusammensetzung des Abgases, Abgasdruck etc. was auch immer ihm einfällt.

    Einige entledigen sich der Abluft auch über eine "Leitung" (z.B. Aluflexrohr) nach aussen und brauchen keinen Schornsteinfeger oder sonst jemand, solange sie unter der genehmigungspflichtigen Menge bleiben.

    Problem ist dann nur der Nachbar.
     
  8. #8 gunnar0815, 27.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Ist die genehmigungspflichtigen Menge irgendwo definiert?
    Gunnar
     
  9. #9 Augschburger, 27.11.2011
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  10. jutta

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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Ja und nein. Nach der 4. BImSchV ergeben sich die Genehmigungsauflagen für genehmigungspflichtige Anlagen 4. BImSchV - Einzelnorm Kaffee Röster finden sich unter Ziffer 7.29. Danach beginnt es bei 500 kg/tägl. (Spalte 2).

    Das betriift natürlich nur die Frage der vorab Genehmigung. Die Benutzung des Schornsteins ist mit dem Schornsteinfeger abzusprechen und wenn dann Klagen durch die Nachbarschaft kommen, ist weiteres Nachdenken gefragt.

    Gruß

    Karlheinz
     
  11. #11 Buamandi, 28.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Lustig. Der Thread bezeichnet nun ungefähr den Weg im Genehmigungsverfahren, mit fast allen Fragestellungen und Begriffen die sich bei mir, den Behörden und dem Schornsteinfeger ergeben haben, welche nun weitestgehend geklärt sind.

    Mir ging es in der Fragestellung auch nur exakt darum, ob "Rollen" einen Unterschied machen und somit vielleicht eine "Lücke" im Genehmigungsverfahren genutzt werden könnte.
     
  12. Stefan

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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Ein einfaches Nein ohne weitere Begründung wäre der Frage aber auch nicht gerecht geworden. ;-)
     
  13. #13 gunnar0815, 28.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Und allen anderen hilft es so mehr. Dann schreib doch mal die genauen Vorraussetzungen die in Dortmund zu erfüllen sind.
    Gunnar
     
  14. #14 Buamandi, 28.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    ;-) Ist vollkommen ok Stefan.

    @ Gunna: Ich werde ausführlich berichten, wenn die Abnahme erfolgt ist. :-D Vorher muss leider noch so einiges gewerkelt werden und es zieht sich bestimmt noch ins neue Jahr...

    Werde mich melden, wenn es denn so weit ist. Immerhin hast du mir die ersten Röst-Tipps hier im Forum gegeben und bist an der Entwicklung also auch irgendwie mitbeteiligt ;-). Können dann mit Simon (najusi) ja mal zum pre-roasting loslegen...
     
  15. #15 zeppelin, 29.11.2011
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    AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    sometimes its better to ask forgivness,then for permission..
    und solange du nicht gewerbsmässig röstest, würde ich auch keine schlafenden hunde wecken..einspeisung in das kamin, braucht aber schon ein sachverständiger..
    ich hatte eine kernbohrung gemacht und ins freie geblasen..war bis heute problemlos. da kommt nicht so viel rauch raus, mehr wasserdampf..
     
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