Gewährleistung nach Privatverkauf?

Diskutiere Gewährleistung nach Privatverkauf? im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo, mal eine Frage: wenn eine Ware, also hier Maschine, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird, hat dann...

  1. #1 ElPresso, 20.01.2012
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    Hallo,

    mal eine Frage: wenn eine Ware, also hier Maschine, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird, hat dann der neue Eigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Händler?

    Ich frage deshalb, weil meine intuitive Antwort "nein" wäre, aber man öfter in Verkaufs-Angeboten extra den Hinweis auf das Ende der Gewährleistungsfrist sieht.

    Hat jemand erhellendes dazu? Wie handhaben die Händler speziell in unserem etwas "speziellen" Marksegment der hochwertigen+preisigen Maschinen das?

    Danke!

    (Ich meine hier absolut die gesetzliche Gewährleistungspflicht, nicht etwaige freiwillige Garantieleistungen des Anbieters - bei denen dürfte die Antwort klar "nein" sein).
     
  2. #2 microboy, 20.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Wie das rechtlich ist weiß ich nicht allerdings wer kontrolliert denn die Personalien bei einem Garantiefall solange die Rechnung vorliegt? Dein Fall trifft ja im Prinzip auf jedes Weihnachtsgeschenk und Geburtstagsgeschenkt zu.
     
  3. Fritzz

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Hi

    ist hier Gewährleistung - wer hat Anspruch? Kaufrecht frag-einen-anwalt.de sehr verständlich erläutert.

    "Fritzz"
     
  4. #4 diggeler, 20.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Danke Fritzz
    für den überaus nützlichen Link. Das ist eine sehr interessante Information. Nicht zuletzt weil ja auch hier im Forum häufig Sachen mit "Restgarantie" angeboten werden.

    Ausserdem macht es sicherlich einen Unterschied ob man bei irgendeiner Riesenkette quasi anonym was bestellt (kein pers. Kontakt, tausende Kunden) oder in einem kleinen Espressomaschinenladen.
    Bei letzterem gehe ich nämlich schon davon aus, dass die Verkäufer sich u.U. erinnern, wem sie in den letzten Monaten was verkauft (und beraten) haben...

    Gruss
     
  5. Tica

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Interessant, das wusste ich nicht. Und viele andere in dem Forum sicher auch nicht. Denn in der Konsequenz heisst das ja, dass man bei den meisten Privatverkäufen von Espressomaschinen keinen Gewährleistungsanspruch mehr geltend machen kann, da i.d.R. wohl Rechnungen ausgestellt wurden, auf denen der ursprüngliche Käufer vermerkt ist.
    (heisst ja auch meist "Originalrechnung liegt bei" und nicht "Kassenbeleg").

    Gruß
    Tica
     
  6. #6 ElPresso, 20.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Naja, bei solchen Geschenken sehe ich es nicht so kritisch. Schenker und Beschenkter kennen sich ja i.d.R., sind sich wohlgesonnen, und es ist kein Geld zwischen den beiden geflossen; im Zweifel klagt halt der Schenker bei seinem Verkäufer die Gewährleistung ein.

    Danke. Dem entnehme ich: *wenn* der Wiederverkäufer den Anspruch *schriftlich* an den Zweitkäufer abtritt (ohne Beteiligung des Erstverkäufers), dann hat der Zweitkäufer jetzt den Anspruch gegen den Erstverkäufer. Das ist ja grundsätzlich vielversprechend, man muß dann eben als Zweitkäufer darauf achten, eine solche Abtretung schriftlich zu erhalten.
     
  7. #7 Der-Graf, 20.01.2012
    Der-Graf

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich glaube, die Abtretung muss nicht mal schriftlich erfolgen - mündlich reicht da vollkommen aus. Wobei ein schriftliches Dokument natürlich für die Beweisbarkeit von Vorteil wäre - keine Frage... ;)
     
  8. Arni

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Wenn man es genau nimmt, dann hängt die Gewährleistung mit dem ursprünglichen Kaufvertrag zusammen. Der Zeitkäufer hat ja mit dem ursprünglichen Verkäufer keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
    Wenn es überhaupt geht, muss eine ausdrückliche Übertragung der Gewährleistung erfolgen.
     
  9. #9 Mark_Twain, 21.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Der (leider nicht lustige) Witz ist doch der: Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn dieser die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
     
  10. #10 ElPresso, 21.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Hier ging es speziell um den Fall, dass eine Ware privat weiterverkauft wird.

    Der zweite Käufer hat mit Sicherheit keinen Anspruch gegen den zweiten Verkäufer (keine Gewährleistung bei Privatverkäufen). Die Frage war, ob der zweite Käufer einen Anspruch gegen den ersten Verkäufer hat (wurde ja, wenigstens tendenziell, auch beantwortet).
     
  11. Arni

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Die Gewährleistung ist per Gesetz vorgeschrieben, der Verkäufer kann sie nicht ausschließen. Stände so etwas im Kleingedruckten, wäre das wirkungslos.
     
  12. #12 StefanW, 21.01.2012
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2012
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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Das gilt aber vermutlich nur für Neuware. Wenn ich irgend etwas in der Bucht frei lasse (auch mit Restgarantie), verkaufe ich das immer als Gebrauchtware und schließe jedwede Garantie aus.
     
  13. #13 langbein, 21.01.2012
    langbein

    langbein Mitglied

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    AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Genau da liegt der Unterschied: Als Privatmann kann ich die Gewährleistung ausschließen. Als Kaufmann geht das nicht, wenn man nicht gerade an einen Gewerblichen Kunden verkauft. Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung i.Ü. vom Verkäufer zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest verkürzt werden.
     
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