Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Diskutiere Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; moin ... als ich eben die post aufgemacht habe, dachte ich das erste april ist und meine samtgemeinde mich verarschen will ich hab einen brief...

  1. #1 janosch, 09.02.2012
    janosch

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    moin ...

    als ich eben die post aufgemacht habe, dachte ich das erste april ist und meine samtgemeinde mich verarschen will

    ich hab einen brief bekommen in dem ich aufgefordert werde meinen hund unverzüglich chippen zu lassen ... außerdem MUSS ich eine haftpflicht für ihn abschließen (mindestsummen sind auch genannt) :shock:

    bis 7.2013 MUSS ich meine sachkunde im bezug auf hundehaltung nachweisen sowie die hundehaltung an ein zentrales register melden

    mag ja alles schön und gut sein, aber ich finde ich habe meine schuldigkeit getan in dem ich meinen hund gemeldet hab und dafür jedes jahr geld bezahle

    mein hund ist kleiner als die meisten katzen, warum sollten dann nicht auch alle katzenhalter angeschrieben werden und ihre katzen versichern und ihre sachkunde in bezug auf katzenhaltung nachweisen ?!

    sind ja nun auch tiere die vor ein auto laufen können und mit sachverstand gehalten werden möchten ;-)

    ich für meinen teil komme total verarscht vor, ich überlege ernsthaft meinen hund wieder abzumelden

    hat jemand sonst hier ähnliche post bekommen ?

    wenn ja, was haltet ihr davon ?

    ich für meinen teil denke das diese aktion nur geldmacherei ist, sie nützt weder dem tier noch dem halter


    Grüße
     
  2. Steve

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    Und dann?
     
  3. #3 StefanW, 09.02.2012
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    Könnte es sein, dass dich tatsächlich jemand verarschen will, eine Versicherung z.B? Amtlich aussehende Schreiben kommen nicht immer vom Amt.
     
  4. #4 Bonsai-Brummi, 09.02.2012
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    Eher nicht - es gibt tatsächlich ein neues "Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)", das in wesentlichen Teilen zum 1.7.2013 in Kraft tritt: Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

    Für janosch besonders interessant dürfte §3 Abs. 6 Nr. 1 sein, gemäß dem die erforderliche Sachkunde besitzt, wer "... innerhalb der letzten zehn Jahre ... über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten ... hat" ;-)
     
  5. #5 StefanW, 09.02.2012
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    Mal abgesehen von den Unannehmlichkeiten, finde ich die o.g. Forderungen sinnvoll. Eine Staffelung nach Größe wird es sicher geben.

    Beim Joggen wird mir manchmal echt Angst und Bange, wenn Frauchen nicht schwerer als ihr Hundchen ist. Da hilft Anleinen auch nur formal. Es gab schon einige brenzlige Situationen. Meistens waren die Hunde nicht angeleint und die Besitzer mit ihrer Aufmeksamkeit ganz wo anders. Wenn man allerdings den Befähigungsnachweis nicht erbringen muss, nur weil man schon mal einen Hund hatte oder hat:roll:
     
  6. #6 mcblubb, 09.02.2012
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    Als Jogger und Radfahrer halte ich solche Regeln für richtig.

    Und noch nicht einmal, weil ich Hunde für gefährlich halte, sondern weil mache Mensch-Tier Kombinationen so unberechenbar verhalten, dass alle Beteiligten gefährdet sind.

    (Obwohl - Wie sagte im Fernsehbericht dein Fahrradkurier zu seinem Kollegen: "En Dackel iss en DIng. Da fährt man drüber nicht drumrum"):oops:

    Die Deutschen sind eben gründlich.

    Gruß

    Gerd
     
  7. #7 Bonsai-Brummi, 09.02.2012
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    Die "Unannehmlichkeiten" sind doch überschaubar ;-)

    Chip und Versicherung sind ohnehin nicht verkehrt; und die Sachkunde muß nur nachweisen, wer sich erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes Ende Mai 2011 entschieden hat, erstmals (oder aber nach längerer Unterbechung wieder) Hundehalter werden zu wollen - wer's da schon gewesen ist, gilt ja automatisch als sachkundig... :cool:
     
  8. #8 svemarda, 09.02.2012
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    Soso, nun kommt er also, der Führerschein für Hunde. Vorbei die Zeiten, in denen man einen Hund erwarb und fertig!
    Ich warte noch auf den Führerschein für Eltern. Vorbei die Zeiten, in denen man einfach so Kinder bekommt! So einer ist m. E. in manchen Fällen viiiiiel sinnvoller und notwendiger, als der für Hunde.

    Schließlich darf auch nicht jeder Auto fahren, wie es ihm passt...

    :mrgreen:
     
  9. #9 mcblubb, 09.02.2012
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    Auf den Elterneinwand habe ich gewartet - kam schneller als ich dachte:cool:

    Jetzt könnte man noch versuchen zu erörtern wieviele Eltern, die mit Ihren Kindern schon überfordert sind dann noch nen Labrador o.ä. an den Kinderwagen binden.

    Letztlich gings beim TE nur darum seinen Ärger über eine Neuregelung loszuwerden.


    Mein Tipp: Weniger über den Aufwand ärgern, mehr darüber freuen, dass das Hundehalten an gewisse Mindestqualitäten beim Menschen geknüpft wird. Wenn für den ganzen Aufwand ein Mensch weniger totgebissen wird, hätte es sich aus meiner Sicht bewährt. Alleine die Chance sehe ich als rechtfertigungsfähig an.

    Gruß

    Gerd
     
  10. #10 svemarda, 09.02.2012
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    Ich auch, deshalb wollte ich am schnellsten sein. Ich hätte das nämlich von jemanden ohne Kinder erwartet... ;-)
     
  11. #11 mcblubb, 09.02.2012
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    Habbich 2 Stück...:cool:
    Hören und parieren aber schon ganz gut:lol:
     
  12. #12 Augschburger, 09.02.2012
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    @Gerd: Dann bist Du auch für den Elternführerschein, denn die Terroristen waren früher auch mal Kinder und hatten Eltern...
    Nix für ungut! ;-)
     
  13. #13 StefanW, 09.02.2012
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    Jetzt hab ich den Faden verloren - Hunde - Eltern - Kinder - Terroristen :-?
     
  14. #14 svemarda, 09.02.2012
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    Dito. Kannst bei mir "ganz gut" durch "vorbildlich" ersetzen. ;-)
     
  15. Tara

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    Katzen sind in der Privathaftpflicht (die jeder haben sollte, leider nicht haben muß) mitversichert, die müssen nicht extra versichert werden.
    Das nur um sachlich was beizutragen :)

    Sachkunde bei Katzen ... *prust*
    Hunde haben vielleicht einen Halter... Katzen haben Personal ;)
     
  16. #16 silverhour, 09.02.2012
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    Wieso? Wenn die sich erstmal an der Ferse festgebissen haben sind die alle gleich :roll:

    Über das "wie" läßt sich ja meist streiten, aber daß ungeschulte oder unkompetente Hundehaltung verhindert werden soll ist sicher nicht falsch. Ein schlecht oder gar nicht erzogener Hund kann einfach mehr Unheil anrichten als ein psychopathisches Meerschweinchen.

    Recht interessant ist auch die Frankfurter Ansatz zu "gefährlichen Hunden": 10-fache Hundesteuer, die bei entsprechenden Hundeausbildungsbescheinigungen wieder reduziert werden kann.
    Frankfurt am Main: Was erledige ich wo?[_id_inhalt]=58151
     
  17. #17 ergojuer, 09.02.2012
    ergojuer

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    Was mich an der ganzen Sache nur wundert ist, dass man seinen Hund nun haftpflichtversichern muss.
    Nen Hund haben wir nicht. Unsere Kinder sind haftpflichtversichert. Wobei die Kinder ja familienversichert sind.
    Aber haben muss man weder eine Haftpflichtversicherung für sich selbst noch für seine Kinder!

    Ist der Ausfall von Haftpflichten der Hundehalter in Niedersachsen nun größer als das Haftpflichtrisiko das z.B. durch Kinder und deren Zündeleien und Sachbeschädigungen entsteht? :shock:
    Mir dünkt, hier wird der Versicherungswirtschaft ein Profit gesichert. Hat der letzte Ministerpräsident von NS sich eventuell auch was von den Versicherungen geliehen? Einen Hotelzimmerpreis, den er anschließend bar zurückgezahlt hat?;-) Eine Versicherung fürs neue Haus, die er zu Vorstandskonditionen bekommen hat?
     
  18. awild

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    Na, zumindest den Faden zwischen Hunden, Kindern und wieder zurück hat Gerd doch vorbildlich gewoben:

    Aber er meint sicherlich eine vorbildliche Erziehung zum mündigen Bürger oder so... :cool:

    LG Andreas
     
  19. #19 janosch, 09.02.2012
    janosch

    janosch Mitglied

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    moin ...

    interessant wie das ganze hier ausgelegt wird

    das ist genau der punkt der mich stört ... dämlich finde ich diesen merkwürdigen nachweis ... mein hund ist jetzt 1,5 und mein erster hund, also muss ich wohl nachweisen das ich kompetent genug bin ihn zu halten

    ich bin schon gespannt wie das gehen soll und vor allem was es kostet ...

    kontrollmechanismus ist dieses gesetz auf keinen fall, die leute die es nötig hätten geprüft zu werden haben ihr tier eh nicht gemeldet und werden somit auch nicht angeschrieben und müssen auch nix nachweisen :-?

    und schlechte tierhalter zu belangen ist gar nicht einfach, nichtmal wenn man das direkt anzeigt, sowie ich das getan habe als ich meine kleinen, gekauft will nicht sagen, erlöst passt besser, habe

    und leute die ihr tier wirklich gern haben und viel zeit und liebe aufwenden damit es hundchen gut geht (zu denen zähle ich mich) tun eh alles für ihren vierbeiner, somit ist es auch nicht nötig nachzuweisen das man ein guter halter ist

    chippen will ich nicht weil das ganze einfach nur stress für das tier ist, es hat keinen positiven nutzen ... punkt

    ich warte erstmal ab, mal schauen wie das ganze geprüft werden soll ... evtl kommt ja demnächst wer mit nem lesegerät für diese hundechips und scannt meinen hund :lol:

    bei nichtauffinden eines chips muss ich dann strafe zahlen ... oder so ähnlich

    armes deutschland
     
  20. #20 Bonsai-Brummi, 09.02.2012
    Bonsai-Brummi

    Bonsai-Brummi Mitglied

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    Eben nicht - lies mal den bereits erwähnten §3(6):

    Bis das akut wird, ist Deine Fellnase fast drei und Du lange genug als sein Halter registriert (öhm... bist Du doch...?) um keine Sachkunde mehr nachweisen zu müssen ;-)

    Auf eine Haftpflichtversicherung würd' ich keinesfalls verzichten: Auch der liebste und bravste Hund kann mal was anstellen, was nachher teuer wird - und nein, ich verkaufe keine Policen und bekomme auch keine Provison vom Versicherungsverband, hatte aber mal 'nen Dackel - an dem die Versicherung nicht so richtig Freude gehabt hat... :oops:
     
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