Frage bzgl. Autorentätigkeit...

Diskutiere Frage bzgl. Autorentätigkeit... im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo werte Kaffee-Freunde, ich habe mal eine Frage bezüglich der Versteuerung eines Autorenhonorars. Meine Frau, Angestellte in einer...

  1. #1 benkenobi20, 25.02.2012
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    Hallo werte Kaffee-Freunde,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der Versteuerung eines Autorenhonorars.

    Meine Frau, Angestellte in einer Apotheke, Einkommenssteuerpflichtig (Steuerklasse 4), schreibt momentan nebenberuflich ein Backbuch. Jetzt ist es an der Zeit eine erste Rechnung an den Verlag zu stellen und da ist auch schon mein Problem. Ist meine Frau nun Umsatzsteuerpflichtig oder Mehrwertsteuerpflichtig? Oder brauche ich überhaupt keine Steuer auf der Rechnung zu erwähnen? So hatte ich es nämlich vor, um dann bei unserer Einkommensteuererklärung die Einnahmen aus der Autorentätigkeit bei den sonstigen Einnahmen einzutragen. Diese würden ja dann versteuert werden und das Honorar vom Verlag wäre dann ein Bruttohonorar.

    Vielleicht findet sich ja jemand der mir ein wenig weiterhelfen kann.

    Vielen lieben Dank schon mal.

    Marcel
     
  2. #2 silverhour, 25.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Bei aller Liebe zu den Off-Topic Themen hier im Forum, aber in dieser Frage solltet Ihr Euch unbeding an das Finanzamt oder Euren Steuerberater wenden!

    Als Laie und aus dem Bauch raus würde ich sagen
    - Vermischt in der Überlegung nicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer, das sind zwei unterschiedlichen Angelegenheiten.
    - Warum sollte Autorentätigkeit UST befreit sein?

    Vielleicht haben wir ja Fachleute hier, die genaueres sagen können...

    Grüße, Olli
     
  3. #3 mcblubb, 25.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Zunächst sollte mit dem Arbeitgeber Deiner Frau geklärt sein, dass die Nebentätigkeit genehmigt ist. Im Prinzip eine Formsache.

    Versteuern werden müssen Nebeneinkünfte in (fast) jedem Fall.

    Ich empfehle Dir auch den Gang zum Steuerberater oder Steuerverein. Neben den Einnahmen hat Deine Frau auch Ausgaben.

    Ich würde für einen wahtscheinlich eher kleinen nebenverdienst nicht das Risiko eine Steuerkonfliktes eingehen.

    Gruß

    Gerd
     
  4. #4 mcblubb, 25.02.2012
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  5. #5 benkenobi20, 25.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Eine Steuernummer benötigt man nicht, laut unseres Verlags. Als Autor muss man nämlich kein Gewerbe anmelden. Das verstehe ich dann so das man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist. Bei der Mehrwertsteuer bin ich mir eben nicht sicher. Wenn ich die Einnahmen doch im Lohnsteuerjahresausgleich dokumentiere, führe ich doch Steuern ab, oder? Oder kann ich etwa unser Honorar + Mwst. in Rechnung stellen und verdiene dann Brutto wie Netto?
     
  6. #6 silverhour, 25.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Die Begriffe Umsatz- und Mehrwertsteuer werden i.d.R. gleichbedeutend genutzt. Salopp gesagt ist es das Selbe.


    Einkommens- und Mehrwertsteuer sind NICHT das Gleiche und werden UNABHÄNGIG VONEINANDER mit dem Finanzamt abgerechnet!
    Bei den Mehrwertsteuern fungiert der Rechnungssteller als Geldeintreiber für den Fiskus und überweist es an selbigen weiter. Dafür wird eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.
    Auf die Honorare für die Autorentätigkeit sind dann Einkommenssteuern fällig, je nachdem wie viel Ihr sonst verdient habt. Dafür macht Ihr dann den Lohnsteuerjahresausgleich.

    Bitte, Bitte, Bitte: Nehmt Euch einen Steuerberater oder geht zu einem Steuerhilfeverein oder fragt zumindest beim Finanzamt nach!

    Grüße, Olli
     
  7. #7 benkenobi20, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Ich habe nun mit unserem Steuerberater und dem Verlag gesprochen, die Lösung lautet (für alle die es interessiert und vielleicht das gleiche Problem haben):

    Meine Frau ist weder Umsatz- noch Mehrwertsteuerpflichtig, d.h. auf die von uns ausgestellte Rechnung wird keine Steuer eingetragen. Nur der Satz "laut §19 UStG beinhaltet der ausgewiesene Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."

    Wenn man nämlich unter 17500€ pro Jahr nebenbei verdient, fällt man unter die Kleinunternehmerregelung und benötigt keine zusätzliche Steuernummer.

    Trotzdem muss man natürlich vom verdienten Honorar Steuern zahlen, diese zahlt man allerdings nachträglich über seine Steuererklärung.
     
  8. #8 wusaldusal, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    auch wenn du keinen fähigkeitsnachweis benötigst hast du aber schon ein (freies) gewerbe angemeldet, oder? sonst wird das nämlich auch nix mit der kleinunternehmerregelung... denn wenn du kein gewerbe angemeldet hast kannst du auch keine rechnung stellen...
     
  9. #9 silverhour, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    In D-Land braucht ein "echter" Freiberufler keine Gewerbeanmeldung, man darf nur nicht vergessen, die Einkünfte beim Fiskus anzugeben.
    Gewerbe - freie Berufe - IHK Frankfurt am Main

    Grüße, Olli
     
  10. #10 wusaldusal, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    ??? in Deutschland kann wirklich jeder eine Rechnung ohne Gewerbe stellen ???

    Was mach ich dann noch hier in Österreich? :roll:
     
  11. #11 betateilchen, 27.02.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Nicht jeder, aber jeder Freiberufler.
     
  12. #12 wusaldusal, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    und der Deffinitionsbreich "Freiberufler" ist groß genug...
     
  13. #13 silverhour, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    Nee, nicht jeder darf Rechnungen stellen. Das darf nur wer in anerkannten "Freien Berufen" arbeitet. Also z.B. künstlerisch Kreative und so. Das Pfuinanzamt behält sich aber das Recht vor, zu Prüfen ob man nicht doch "Gewerbetreibender" ist... Eigentlich spart man sich nur den Behördengang zur Gewerbeanmeldung, von den anderen lästigen Verpflichtungen ist man natürlich nicht befreit...
     
  14. #14 wusaldusal, 27.02.2012
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    AW: Frage bzgl. Autorentätigkeit...

    find ich schon extrem eigenartig dass das wirklich so funktioniert... (oder eben auch nicht ;-) )

    ich will jetzt das thema nicht breittreten aber das unterbreitet doch unendliche möglichkeiten zum steuerbetrug?!

    naja egal.. jetzt bin ich gschaiter! dongsche
     
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