100er nicht annehmen?

Diskutiere 100er nicht annehmen? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo, hatte letztens wieder einen Fall, wo ein Laden seine Ware nicht gegen einen 100er herausrücken wollte. Preis war unter 5,-, aber ich...

  1. #1 ElPresso, 19.06.2012
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    Hallo,

    hatte letztens wieder einen Fall, wo ein Laden seine Ware nicht gegen einen 100er herausrücken wollte. Preis war unter 5,-, aber ich hatte nunmal nichts anderes in der Tasche.

    Ich bin normalerweise ein sehr ausgeglichenes Wesen, aber in dem Fall hat es mich ausnahmsweise mal geärgert, weil ich dringend ein Getränk brauchte (durstiges Kleinkind im Auto, große Hitze) und deshalb einen großen Umweg zur nächsten Tankstelle fahren mußte.

    Wie seht ihr das, insbesondere diejenigen, die vielleicht schonmal auf der anderen Seite der Kasse gearbeitet haben? Ist es eine bodenlose Unverschämtheit von mir, es zu wagen, eine große Sprudelflasche zu Tankstellenpreisen für einen Hunderter kaufen zu wollen? Oder hätte das eigentlich schon in Ordnung gehen können?

    Ist grundsätzlich jeder Händler verpflichtet, wenn er kann (also nicht in akute Notlage kommt), Geldscheine bis zu einem bestimmten Wert anzunehmen? (Im vorliegenden Fall wurde nichtmal in die Kasse geguckt - und es gab mehrere davon, also kann man schlecht argumentieren, dass die Verkäuferin das schon im Kopf hatte, dass kein Bargeld mehr da ist o.ä.).

    Viel Spaß beim Spekulieren! :)
     
  2. #2 espressionistin, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Ein Handel ist ja nichts anderes als ein Tausch von Waren. Und wenn eine Seite nicht will, kann die andere Seite ihn schwerlich verpflichten. Insofern ist es imho das gute Recht der Tankstelle, deinen Geldschein zu verweigern, auch wenn es für dich in der Situation ärgerlich war.
    ich finde die oft verbereitete Anweisung bzgl. der Annahme von großen Geldscheinen auch einfach nur lästig, schließlich sind sie offizielles Zahlungsmittel.
    Aber ich würde es nicht allzuhoch hängen - sind einfach die ganz normalen alltäglichen Ärgernisse. Kein Grund, sich davon den Tag vermiesen zu lassen. ;-)
     
  3. datec

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    AW: 100er nicht annehmen?

    Ich denke es kommt auch auf die Tageszeit an, wenn es kurz vor Feierabend ist, dann sollte es gehen, wenn Du aber der erste zahlende Kunde bist und die Tankstelle das ganze Wechselgeld herausgeben muss?

    Aber wahrscheinlich hat die Tanke eh keine Öffnungszeiten weil 7x24 und da die dann eh mehrfach am Tankk zur Bank gehen, sollte es gehen.
    Aber eine Verpflichtung für den Einzelhandel jeden Geldschein (also jede Werigkeit) anzunehmen gibt es meines Wissens nicht.

    Gruß aus MS,
    datec (der auch mal 11 Jahre im Verkauf tätig war)
     
  4. #4 betateilchen, 19.06.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Grundsätzlich hat der Verkäufer keine Verpflichtung, Geldscheine anzunehmen. Rechtlich: Die Annahmepflicht ist abdingbar. Das setzt aber voraus, dass der Käufer im voraus darauf aufmerksam gemacht wird, dass z.B. Geldscheine einer gewissen Betragshöhe nicht angenommen werden. Hierfür sind z.B. die üblichen Aufkleber an der Zapfsäule "Keine Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen" völlig ausreichend. Wenn die Tankstelle also die Annahme von 100 Euro Scheinen nicht grundsätzlich generell ausgeschlossen hat, hätten sie Deinen Schein annehmen sollen. Aber wegen sowas im Laden/an der Tanke ein Fass aufzumachen, ist wirklich unnütz. Viele, die dort hinter dem Tresen stehen, haben vermutlich in den letzten Jahren selbst nie einen Hunderter in Besitz gehabt. Hättest Du das Getränk eben mit der Karte bezahlt - obwohl, Kartenzahlung ist oft auch erst ab 10 Euro möglich...

    Und ausserdem: wer am 19. des Monats noch 100 Euro besitzt, ist offensichtlich geizig :mrgreen:
     
  5. Fritzz

    Fritzz Mitglied

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    AW: 100er nicht annehmen?

    Hi

    Kein Händler ist verpflichtet dir etwas zu verkaufen. Das Feilbieten der Ware stellt ein Angebot dar, aber erst wenn sich beide Seiten (Händler und Kunde) einig sind kann ein Geschäft zustande kommen: Du erklärst deine Kaufabsicht, indem Du die Ware zur Kasse schleppst - wenn der Händler damit einverstanden ist, wechselt Geld den Besitzer und die Ware geht in dein Eigentum über. Aus beliebigen Gründen kann der Händler jedoch auch das Verkaufsangebot zurückziehen: er ist dir keine Begründung schuldig.
    Ein Kauf besteht rein rechtlich aus 3 Abschnitten: Kaufvertrag (Deutschland)

    Kommst Du nun mit einem zum Preis unangemessen großen Geldschein, so kann der Händler sein Verkaufsangebot zurückziehen.

    Davon abgesehen:
    Es können
    - der Kassenbestand (Wechselgeld-Bestand)
    - die Angst vor Falschgeld
    eine Rolle spielen

    "Fritzz"
     
  6. #6 betateilchen, 19.06.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    :rolleyes: Es geht hier doch nicht um das Zustandekommen eines Kaufvertrages, sondern um die Annahme von Banknoten. Und dazu gibt es durchaus Regeln, die unabhängig vom Kaufvertrag zu betrachten sind. Es ist doch nicht so, dass der Händler den Artikel nicht verkaufen wollte.
     
  7. #7 ElPresso, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Keine Sorge, der Tag war mir nicht vermiest. Ich bin in solchen Momenten nur etwas perplex - was denken die sich? Daher das Bedürfnis, eine kaffeebezogene Gesprächstherapie dazu zu führen. :cool:

    Wenn ich einen 50er gebe - kriege ich dann das Wasser auch nicht? Der Unterschied zum 100er ist nur, ob sie mir noch einen 50er Wechselgeld dazugeben oder nicht...

    Mit 200er und 500ern würde ich nie zu zahlen versuchen, die gibt mir aber i.d.R. auch kein Bank-Automat. 100er leider schon.
     
  8. #8 S.Bresseau, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Genau das ist der Punkt.

    Ich kann auch nicht ganz verstehen, warum manche Geschäfte keine 100er annehmen. War das denn zu DM-Zeiten genauso? Ich kann mich nicht daran erinnern. Der rein zahlenmäßige Gegenwert ist in vielen Bereichen (Gastronomie, Tankstelle) inflationsbedingt doch mindestens der gleiche. Der Unterschied könnte darin bestehen, dass heute wahrscheinlich häufiger als früher viele größere Beträge mit Karte bezahlt werden, vermutlich sind die Kassenbestände insgesamt geringer.
     
  9. #9 zia fofa, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Hallo!

    Man muss man zwischen der währungsrechtlichen Annahmepflicht von Bargeld und der zivilrechtlichen Vertragshoheit unterscheiden:

    Ist der Kaufvertrag bereits geschlossen, muss der Verkäufer jedwedes gesetzliche Zahlungsmittel zur Begleichung der Geldschuld (Kaufpreis) annehmen. Einzige (unalltägliche) Ausnahme meines Wissens bei einer Zahlung mit Euro-Gedenkmünzen (§ 3 Abs.1 MünzG - ja, es ist alles gesetzlich geregelt...:-().

    Ist der Kaufvertrag noch nicht geschlossen, so wie hier, kann der potentielle Verkäufer den Vertragsschluss ablehnen, ihm obliegt dann keine Annahmepflicht für das angebotene Zahlungsmittel. Ausnahme hier wiederum, wenn der Verkäufer dem sog. Kontrahierungszwang unterliegt (wie bspw. Apotheken für den Verkauf ärztlich verordneter Medikamente und Heilmittel).

    Für das Tanken kann man das leider nicht anwenden, da laut der Rechtsprechung des BGH bereits mit dem Tankvorgang ein Kaufvertrag geschlossen wird, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch den Tankstellenbetreiber bzw. dessen Personals bedarf. Die Hinweisschilder an den Tankstellen, die die Annahme größerer Scheine ausschließen, sind daher nur im Hinblick auf das Tanken angebracht: Wenn der Kaufvertrag bereits mit dem Tanken zustandekommt, müsste der Tankstellenbeteiber aufgrund gesetzlicher Annahmepflicht auch 500 Euro Scheine zur Begleichung der vertraglichen Schuld (Kaufpreis) annehmen. Die Hinweisschilder schließen somit nach meinem Verständnis bereits das Zustandekommen des Kaufvertrages schon während des Tankens für konkret diese Fälle aus.

    Ich persönlich mag kein Zivilrecht!

    In der Hoffnung, niemanden gelangweilt zu haben...

    Zia Fofa
     
  10. #10 betateilchen, 19.06.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Zum Thema "Erlebnisse am Geldautomaten" könnte man ja auch mal einen Thread aufmachen :) Zum Beispiel für die Geschichte vom Postbankautomaten in Leipzig, der mir 700 DM (ja, noch zu DM-Zeiten) in 10 DM Scheinen ausbezahlt hat...
     
  11. #11 betateilchen, 19.06.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Muss er nicht - siehe oben! Und ausserdem gibt es z.B. auch Regeln, wieviel Münzgeld (sind ja auch gesetzliches Zahlungsmittel) jemand annehmen muss.
     
  12. #12 ElPresso, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Gibt es so etwas wie das MünzG für Scheine? ScheinG oder GeldG scheint es nicht zu geben...
     
  13. 6.638

    6.638 Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Ich hätte einfach die Flasche geöffnet und einen grossen Schluck genommen ;-)
     
  14. #14 domimü, 19.06.2012
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    AW: 100er nicht annehmen?

    Damit wärest du Ladendieb gewesen. Aber natürlich ein ganz cooler.
     
  15. 6.638

    6.638 Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Diebstahl setzt eine rechtswidrige Aneignung einer beweglichen Sache voraus und das scheint hier nicht gegeben zu sein zumal die Zahlungsbereitschaft sogar mit Videoüberwachung dokumentiert wurde.
     
  16. #16 domimü, 19.06.2012
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    domimü Mitglied

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    AW: 100er nicht annehmen?

    Das ist jetzt doch wohl nicht dein Ernst? Wann geht denn das Eigentum über? Wenn der Verkauf abgelehnt wird, sicher nicht. Es ist z.B. auch niemand verpflichtet, ein gesetzliches Zahlungsmittel wie einen Scheck anzunehmen.
     
  17. helges

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    AW: 100er nicht annehmen?

    Bin ja nicht viel mit dem Auto unterwegs, aber in der Karre liegt der halbe Aschenbecher voll mit irgendwelchem Kleingeld - sollte eigentlich fuer'n Flasche Wasser reichen?!

    Oder die EC-Karte? Kreditkarte? Es gibt doch jede Menge andere Moeglichkeiten das Geld abzudruecken und wenn der Verkaeufer halt keine Hunderter nehmen darf, dann darf er das halt nicht.

    Ich reg mich ja auch leicht auf, aber den Aufriss hier versteh ich wirklich nicht. Zur Not haette ich halt vollgetankt - war doch eine Tanke, oder?
     
  18. #18 zia fofa, 19.06.2012
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2012
    zia fofa

    zia fofa Mitglied

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    AW: 100er nicht annehmen?

    @betateilchen: Unsere Beiträge stehen nicht im Widerspruch. Die gesetzliche Annahmepflicht (bei Banknoten unbeschränkt, bei Münzen s.o. und Art. 11 Satz 3 der EG-VO 974/988) besteht nur, wenn zuvor im Kaufvertrag keine besondere Zahlungsart vereinbart bzw. bestimmte Zahlungsarten ausgeschlossen wurden. Deswegen begann der Satz auch mit "Ist der Kaufvertrag bereits geschlossen..." und gemeint war, das in diesem keine besondere Zahlungsart vereinbart wurde. Wegen der Vorbeiträge fand ich es sinnvoll darauf hinzuweisen, dass man zwischen der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit und der gesetzlichen Annahmepflicht unterscheiden muss.

    Kurzgesagt: Im Vertrag kann die Annahmepflicht abbedungen werden, tun die Vertragsparteien dies nicht, dann gilt die gesetzliche Annahmepflicht. Zu den Ausnahmen (Kontrahierungszwang, Münzen s.o).

    ;-)

    Zia Fofa
     
  19. #19 silverhour, 19.06.2012
    silverhour

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    AW: 100er nicht annehmen?

    Gerade Kartenzahlung für Kleinbeträge wird sehr ungern angenommen, viele Läden akzeptieren dies erst ab einem bestimmten Betrag, da der Verkäufer oft Gebühren dafür zahlen darf....

    Aus meinen Tankstellen-Jobber-Zeiten erinnere ich mich an einen sehr einfach Grund, warum keine großen Scheine angenommen werden: Nicht zeigen, daß genug Cash in der Kasse ist um raus zu geben!
    Aber 100€ sind heutzutage leider keine großen Beträge mehr ...

    Beim hier genannten Beispiel hätte ich einfach das Getränk direkt da wo ich stehe abgestellt und wäre mit den Worten "dann eben nicht" gegangen. Miesen Service bestraft die Marktwirtschaft irgendwann von ganz alleine ...
     
  20. #20 betateilchen, 19.06.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: 100er nicht annehmen?

    Vor allem nicht an der Tankstelle. Das reicht ja bei den aktuellen Preisen grade mal eben, um ein Zippo zu befüllen.
     
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