OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

Diskutiere OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo zusammen, sitze gerade über der Steuer (mache ich sogar gerne) und frage mich, ob der Einbau einer Küche eine haushaltsnahe Dienstleistung...

  1. blu

    blu Mitglied

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    Hallo zusammen,

    sitze gerade über der Steuer (mache ich sogar gerne) und frage mich, ob der Einbau einer Küche eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung ist. Ersteres wäre mir lieber, da ich schon viele Handwerkerrechnungen einreiche und die Töpfe wohl separat gerechnet werden.

    Danke für Tipps, mein Programm sagt dazu leider nichts.

    lg blu
     
  2. j*rg

    j*rg Mitglied

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  3. blu

    blu Mitglied

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    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Hi,
    sorry, ich antworte mir mal selbst. Ist laut einer Liste der Beispieltätigkeiten des BMF eine Handwerkertätigkeit.

    lg blu
    edit: Danke j*rg, du warst aber fix :)
     
  4. #4 betateilchen, 10.02.2013
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Haushaltsnahe Dienstleistungen unter drei Bedingungen:

    1. Die Montagekosten müssen als eigene Rechnungsposition aufgeführt sein
    2. Die Montagekosten müssen unbar bezahlt worden sein
    3. kein Neubau, sondern Instandhaltungsmaßnahme
     
  5. #5 plempel, 10.02.2013
    plempel

    plempel Mitglied

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    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Wenn der Handwerkertopf eh schon ausgereizt ist, kannst Du es ja mit haushaltsnahen Dienstleistungen versuchen. Sei "kreativ", mehr wie rausschmeissen kann der Schäuble es ja nicht. :)

    Gruß
    Plempel
     
  6. #6 Tschörgen, 10.02.2013
    Tschörgen

    Tschörgen Mitglied

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    Hi.

    Meine Frage passt hier rein.

    Ich habe letztes Jahr ein paar Fenster erneuern lassen. Diese drei Punkte oben
    kann ich erfüllen! Da ich in der Küche eine Sonderanfertigung benötigt habe,
    hat mir mein Schreiner dieses aus einen Stück Holz selbst "geschnitzt."

    Kann ich nun auch die Fertigungskosten geltend machen? Auf der Rechnung
    sind auch diese separat neben den Materialkosten und Montagekosten mit
    aufgeführt.

    Gruss Tschörgen
     
  7. #7 betateilchen, 10.02.2013
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Ausprobieren. Ich würde auf "nein" tippen.
     
  8. #8 Tschörgen, 10.02.2013
    Tschörgen

    Tschörgen Mitglied

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    Diese Befürchtung habe ich im Moment auch. Ich habe gerade etwas gefunden:

    Ich zitiere ..Quelle Handwerksblatt:

    "Wichtig ist, dass die handwerklichen Tätigkeiten im Haushalt erbracht werden. Fertigungskosten in der betrieblichen Werkstatt seien nicht absetzbar, es sei denn, die in der Werkstatt erbrachte Leistung stelle lediglich eine Nebenleistung zu der im privaten Haushalt erbrachten Hauptleistung dar."

    Zitat Ende.

    Tja ... Ist das nun eine Nebenleistung oder nicht? Hierzu finde ich nichts brauchbares.
    Vielleicht sollte ich es einfach mal mit drauf schreiben. Versuch macht kluch.

    Gruss Tschörgen
     
  9. blu

    blu Mitglied

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    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Hi,
    nein sagte zumindest unser Fensterbauer (wir hatten das gleiche Problem ;-)).
    lg blu
     
  10. #10 Tschörgen, 10.02.2013
    Tschörgen

    Tschörgen Mitglied

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    Na du machst mir vielleicht Hoffnungen!

    Dass wir die gleichen/ähnlichen Probleme haben habe ich bemerkt, ich habe aufmerksam deinen Küchenmod gelesen und ich selbst warte z.B. seit Dezember auf eine neue Arbeitsplatte und komme nicht so recht weiter.

    Ich gehe noch mal in mich, bezüglich der Erklärung. Danke für die Antworten!

    Gruss Tschörgen
     
  11. Arni

    Arni Mitglied

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    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Es gehen nur Reparaturen, die der Schreiner oder Fensterbauer direkt im Haus erbringt. Bei mir waren es z. Abdichtung zweier Fenster, Auswechslung einer Scheibe und Lackierung der beiden Fenster. Alles bei Hw-Dienstleistungen, ohne Materialien.

    Ich habe auch schon die Arbeitsleistungen für die Verlegung eines Parkettbodens in 2 Zimmern erfolgreich als Hw-Dinstl. absetzen können. Insofern müsste das für die Montage einer Küche auch gehen, allerdings nur die Arbeitszeit.
     
  12. #12 Lafayette, 11.02.2013
    Lafayette

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    AW: OT: Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistung versus Handwerkerleistung

    Sogar der Schornsteinfeger ist eine haushaltsnahe Dienstleistung ;-)

    Wichtig ist, dass die Lohnkosten gesondert aufgeführt werden, da nur diese, wie Arni auch schon schrieb, abgesetzt werden können.
    Die Lohnkosten einer Küchenmontage sind kein Problem.
     
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