Eine gebrauchte Fritzbox...

Diskutiere Eine gebrauchte Fritzbox... im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; ...sollte man nur noch kaufen, wenn der Verkäufer eine Rechnung mitliefern kann. Mir ist eine gebraucht gekaufte 7270 kaputt gegangen. Lt....

  1. #1 XeniaEspresso, 05.07.2013
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    ...sollte man nur noch kaufen, wenn der Verkäufer eine Rechnung mitliefern kann.

    Mir ist eine gebraucht gekaufte 7270 kaputt gegangen. Lt. Seriennummer ist das Produktionsdatum im Jahr 2009. Sie kann max. 4,5 Jahre als sein.
    Da ich mit den Geräten von AVM durchweg gute Erfahrungen gemacht habe und in dem einen Garantiefall einfach und unkompliziert ausgetauscht wurde (die Sernr. sagt ja alles aus), war ich nun mehr als überrascht, dass man einen Kaufbeleg haben wollte. Ohne diesen Beleg würde man das Garantieversprechen nicht einlösen.

    Ich habe dann noch einmal nachgefasst und eingewandt, dass eine FritzBox nur von AVM kommen könnte und die Seriennummer das Baujahr eindeutig identifiziert. Warum sollte eine Rechnung höhere Beweiskraft haben? Die Antwort war stereotyp:

    Leider kann ich hier nur wiederholen, dass der Austausch oder die Reparatur eines AVM-Gerätes im Rahmen der Herstellergarantie ohne Garantienachweis nicht möglich istIch dachte erst dass man für OEM-Boxen keinen Support leisten will. Aber mal im Internet quergelesen scheint das nicht der Grund zu sein. Zumal man ja bei AVM wüsste, welche Nummerkreise an zBsp. 1&1 gegangen sind.

    Also: Fritzbox nur noch mit Rechnung kaufen.
     
  2. #2 Odin, 05.07.2013
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Es gibt tatsächlich kein Gesetz in dem steht, daß als Nachweis für einen Kaufvertrag eine Rechnung oder ein Kassenzettel notwendig ist. Es reicht also z.B. auch ein Zeuge. Da es sich in deinem Fall jedoch nicht um ein Gewährleistungsfall handelt, sondern um die Herstellergarantie wirst Du wohl eher schlechte Karten haben. Denn der Hersteller ist völlig frei darin wie er seine Garantiebestimmungen definiert, so gibt es viele Hersteller die nicht einmal eine Garantie geben, wenn das Produkt nicht innerhalb eines gewissen Zeitraum nach Kauf registriert wird.

    Übrigens was auch interessant ist beim Kauf und Verkauf gebrauchter Ware ist, daß z.B. die Gewährleistungspflicht einer Ware nur zwischen dem Käufer und dem Händler besteht. Wird innerhalb des Gewährleistungzeitraum die Ware weiter verkauft, so hat der neue Eigentümer der Ware nicht automatisch auch das Gewährleistungsrecht gegenüber dem Händler. Hierfür empfiehlt es sich zusätzlich schriftlich die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an den neuen Käufer zu vereinbaren.
     
  3. #3 XeniaEspresso, 05.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    So sieht es aus. Aber es ist - aus Käufersicht - sehr willkürlich. Da wirkliche viele Fritzboxen verkauft und gekauft werden, schneidet man so viele von der versprochenen Garantie ab. Ich hätte diese Kleinlichkeit von AVM nicht erwartet.

    Ich wollte das auch nur als Warnung schreiben.
     
  4. #4 ElPresso, 05.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Ganz ehrlich, ich hätte nie erwartet, dass irgendein Hersteller irgendeine Garantie ohne Kaufbeleg abgibt. Bei vielen Geräten, gerade Haushaltswaren, liegt ja sogar eine gute alte Garantiekarte bei, die man für sich personalisieren sollte.

    Schnell mal gegoogelt: Schon 2007 war bei AVM der Kaufbeleg die Voraussetzung dafür:

    Eindeutige Sache, das.
     
  5. #5 Augschburger, 06.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Klingt für mich so, als ob noch weitere Möglichkeiten akzeptiert werden (können).
     
  6. #6 XeniaEspresso, 06.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Bei einem Verkäufer verstehe ich es. Bei einem Hersteller eines unverwechselbaren Produktes nicht, wenn das Produktionsdatum nachweisbar ist. Wenn die Produktion 2009 ist, kann der Kauf nicht davor liegen. Was soll denn der Kaufbeleg aussagen: dass sie nicht gestohlen ist?
     
  7. Odin

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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Aber wie ElPresso schon recherchiert hatte wird die Garantie nur dem Erst-Endabnehmer gewährt. Das hat also nicht mit Willkür zu tun, AVM hält sich lediglich an ihre eigenen Regeln, dazu gehört eben eine Rechnung nachzuweisen und der Erst-Endabnehmer zu sein.

    Aber mal eine andere Frage, was ist denn an Deiner Fritz!Box 7270 kaputt, häufig ist es etwas was ein Hobbyelektroniker leicht reparieren kann?
     
  8. #8 silverhour, 06.07.2013
    Zuletzt bearbeitet: 06.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Ich verstehe die Panik nicht, habe aber den Eindruck, daß hier Apfel und Birnen zu einem leckeren Obstsalat verrührt werden.

    Sprechen wir hier über "Herstellergarantie" oder nur über die "Händlergewährleistung"? In Deutschland vermischen wir die beiden Begriffe gerne, obwohl es einen großen Unterschied gibt.
    Die Gewährleistung ist eine Behebung von Mängeln, die bereits bei Auslieferung bestand, und besteht zwischen Käufer und Verkäufer. Neben dem Nachweis (wie auch immer er erfolgt), wann das Gerät wo gekauft wurde, wandert die Nachweispflicht nach 6 Monaten zum Kunden.
    Eine Garantie ist ein individueller Servicevertrag und wird individuell definiert - "völlig willkürlich", wie schon oben erwähnt. Entsprechend ist relevant, was in der Garantievereinbarung steht ...

    Last and least: Auch wenn ein Produzent von IT das Datum der Herstellungs- oder Auslieferungsdatum kennen könnte (was nicht heißt, daß alle Hersteller dies tracken), das Verlangen nach einem Nachweis, daß eine Gewährleistung oder eine Garantie noch gilt, ist grundsätzlich mehr als legitim.

    Last and noch leaster: Irgendwie hätte dieser Thread auch gut in den Frustablaß-Fred gepaßt.


    Grüße, Olli
     
  9. #9 XeniaEspresso, 07.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Es gibt ja gar keine Panik und die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind ja auch bekannt. :)

    Ich habe bei AVM das Fehlen der Org.Rechnung bisher als unproblematisch angesehen und mir im Bedarfsfall eine Fritzbox über ebay gekauft. Ich wollte eigentlich nur sagen: Wer das so wie ich macht, sollte auf eine Rechnung achten.

    Was ich sicher nicht so schön finde, ist dass man aufgrund einer (in meinen Augen) Formalie die 5 Jahre Garantie ausschließt. Bis vor einiger Zeit hat AVM halt anders reagiert. Aber: egal.

    Zu dem was Odin fragte: Es scheint alles nicht mehr zu gehen was nach 'drausen' geht. DSL und ISDN. Ich werde auch mal in den einschlägigen Foren suchen, vll. finde ich ja jemand, der das Problem beheben kann. Die 7270 arbeitet nämlich wirklich gut und ich würde sie zukünftig gerne wieder nutzen.
     
  10. #10 XeniaEspresso, 19.07.2013
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    AW: Eine gebrauchte Fritzbox...

    Ich habe noch einmal vorsichtig nachgebohrt und da ich mir damals vom Privatverkäufer eine Quittung mit Angabe der Produktnummer/bezeichung habe geben lassen, hat man das anerkannt. Das ist dann für mich in Ordnung, auch wenn mir der Sinn verborgen bleibt. :)
     
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