Nur noch 5kg für Privatröster?

Diskutiere Nur noch 5kg für Privatröster? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo, bei meiner aktuellen Suche scheint sich das Problem zu stellen, dass die Händler nur noch geringe Mengen an Privatröster verkaufen...

  1. #1 ElPresso, 25.10.2013
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    Hallo,

    bei meiner aktuellen Suche scheint sich das Problem zu stellen, dass die Händler nur noch geringe Mengen an Privatröster verkaufen wollen? Gibt es hier neue Zollregeln?
     
  2. sumac

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  3. #3 ElPresso, 25.10.2013
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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Ich klapperte gerade die “gefühlt 738“ Händler durch, die ersten beiden Antworten bezogen sich auf ein 5kg Limit und Zoll.

    Vielleicht auch nur Zufall. Oder es ist doch ein Unterschied zwischen DE und SE. :)
     
  4. sumac

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    sicher nicht, aber probier es mal bei Ongebrand, kaffeemuseum usw. docklands lass ich mal aus, weil das sind priese wie im KaDeWe und drüber.
     
  5. #5 wusaldusal, 25.10.2013
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    wusaldusal Mitglied

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    also ich weiß nichts davon... aber Achtung, ich Österreicher ;-)
     
  6. #6 silverhour, 25.10.2013
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    Also mir wäre eine 5kg-Grenze auch neu. Ich bestelle meist so 5kg bis 10kg in einem Schwung (u.a. weil einer meiner Dealer ab 7kg die Transportkosten als Rabatt gibt), da gab es noch nie Probleme, auch nicht als ich noch nach Belgien schicken ließ.

    Oder, Elpresso, wohnst Du zufällig in einem exotischem Ausland mit fiesen Im-/Exportbeschränkungen?

    Grüße, Olli
     
  7. #7 Augschburger, 25.10.2013
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    Freistaat Bayern. ;-)
     
  8. sumac

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    ich könnte dir ein paar kilo PNG-Sigri anbieten, nur die versandkosten würden den rahmen sprengen.
     
  9. 'Ingo

    'Ingo Mitglied

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    10Kg muss gemeldet werden, evtl. ist die Begrenzung auf 5Kg die einfachste Art sich vor diese Arbeit zu drücken.
    9,99Kg wäre auch eine Lösung im Webshop :D
     
  10. sumac

    sumac Mitglied

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    gibt es einen link dazu, vielleicht sogar offiziell?
     
  11. 'Ingo

    'Ingo Mitglied

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    Das habe ich von Pingo so erfahren, ist 2-3 Jahre her und steht auch irgendwo von ihm hier im KN
     
  12. jutta

    jutta Mitglied

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Nach meiner Kenntnis regeln das die unterschiedlichen HZAs auch unterschiedlich.

    Rohkaffee unterliegt nicht der Kaffeesteuer. Bisweilen kommt das HZA aber auf die Idee den Rohkaffee zur Plausibilität des angemeldeten Röstkaffees zur nutzen. Dann macht aber die 10 kg Grenze kein Sinn, weil ja, wie schon angemerkt, 9,99 kg nicht zu erfassen wären.

    Nach meiner Ansicht ist die 5 kg Menge wirtschaftlich begründet. Rohkaffee Verkauf ist für den kleinen Röster mit Auwand verbunden. In der Regel muss er den Verkauf festhalten, damit er gegenüber dem HZA bei der Plausibilität argumentieren kann. Mitunter ist er im Rahmen seiner Genehmigung auch dazu verpflichtet.

    Dann ist die Frage wie teuer soll denn das kg sein. Bei genauer Betrachtung möchte er ja den Rohkaffee und seine Arbeit bezahlt haben. Die ist bei 500 g nicht viel anders als bei 5 kg. Wenn er seinen Deckungsbeitrag von 5 kg bei 1 kg erzielen will, ist das Geschrei wegen des Preises sicher groß.

    Die Idee ist nicht neu, auch Rohkaffeehändler haben unterschiedliche Preise. Da gibt es auch die Vorgehensweise, ab 9 Sack gelten die angegebenen Preise. Unter 5 Sack kostet das kg 0,20 € mehr. Bezogen allerdings meist auf die Gesamtmenge. Aber auch anders bezogen auf die Sorte und dafür 0,40 €/kg bei unter 5 Sack mehr, auf 240 kg sind das dann 96 €.

    Die Frage bei den 5 kg ist natürlich kann ich das dann auch in fünf mal 1 kg unterschiedliche Herkunft bekommen. Dann ist zwar der Aufwand größer, als Heimröster würde ich dann aber nicht auf einem "Berg" gleichen Kaffees sitzen

    Gruß Karlheinz
     
  13. keiro

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Wieviel Kaffee brauchst Du denn, ich könnte dir Honduras SHG e.p. anbieten.
     
  14. #14 ElPresso, 27.10.2013
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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Danke für all die Anteilnahme und Angebote - ich bin nun aber schon fündig geworden, die 5kg oder 9,99kg haben sich offensichtlich noch nicht deutschlandweit herumgesprochen, wenn es sie überhaupt gibt. ;)
     
  15. #15 silverhour, 27.10.2013
    silverhour

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Ich halte die ominöse 10-kg-Grenze ohnehin für eine Selbstauflage ;-)

    Nach meiner Erfahrung sind etwaige Mengenbeschränkungen viel einfacher begründet: Mengendispositionen. Die meisten Röster wollen sicherlich vor allem sicher stellen, daß sie ihre Stammkunden mit ihren gewohnten Kaffees versorgen können. Und nur wenn das sicher gestellt ist wird auch das ein oder andere Kilo Rohbohnen verkauft, quasi als Zubrot oder Service.

    Der Plausibilitätscheck von Umsatz vs. eingekauftem Rohmaterial ist bei Finanzämtern ein alter Hut. Es wäre nur logisch, wenn der Zoll ähnlich arbeitet. Und selbstverständlich können Verkäufe von Kleinstmengen auch erfaßt werden, nur eben als "Holschuld": Rechnungen und Kassenrollen werden eh 10 Jahre aufgehoben, da kann man bei einer Zollprüfung gleich mit drauf schauen.
     
  16. #16 Nicacafé, 29.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2013
    Nicacafé

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Eine Möglichkeit wäre auch ... Grüße Holger :) Schönen Gruß
     
  17. #17 Dieselweezel, 29.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2013
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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    Schade, als gewerblicher Anbieter hättest Du Dich vielleicht zum Thema äußern können. Stattdessen ist es ein erster zusammenhangsloser Werbelink geworden.

    Dann mach auch kein Vollzitat draus ... Grüße Holger
     
  18. sumac

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    is eh reichlich teuer der laden.
     
  19. pingo

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    bei uns ist es ganz einfach so, dass unsere zuständige Zöllnerin ab und an überprüft wem wir größere Mengen als 10kg liefern. Der Zoll macht dann tatsächlich Abgleiche, ob die Käufer eine Rösterei betreiben und könnte auch Hausbesuche machen.
    Keine Ahnung ob das bei anderen Röstern auch so ist.
    Die Regelung was man zuhause rösten darf, bzw. für wen und wo ist ja eigentlich klar.....da sind 10 kg sicherlich auch nachvollziehbar als Kaffee für den häuslichen Eigenkonsum. Ich kenne einige hier die so viel trinken...
     
  20. #20 sumac, 30.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 30.10.2013
    sumac

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    AW: Nur noch 5kg für Privatröster?

    was passiert eigentlich, wenn ein schwedischer oder niederländischer oder englischer händler 30 kg (ca.60 euro versandkosten per schenker) rohbohnen nach deutschland schickt. es gibt ja keine zollschranken in der EU. macht sich der deutsche staat das leben nicht selber schwer oder muss der empfänger das dem deutschen finanzamt melden, also selbstanzeige?
     
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