Nebengewerbe Kaffeerösterei

Diskutiere Nebengewerbe Kaffeerösterei im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo Zusammen, um meinem Hobby des Kaffeeröstens weiter gerecht zu werden, möchte ich demnächst ein nebenberufliches Gewerbe anmelden. Mit dem...

  1. #1 excalibur, 06.08.2014
    excalibur

    excalibur Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    um meinem Hobby des Kaffeeröstens weiter gerecht zu werden, möchte ich demnächst ein nebenberufliches Gewerbe anmelden. Mit dem Steuerberater habe ich schon gesprochen und aus verschiedenen Gründen soll es bei einer reinen gewerblichen Tätigkeit bleiben (also keine Gbr, GmbH,..), das ganze soll zu Hause stattfinden & "Businessplan" etc ist geschrieben. Es geht aber in erster Linie darum in größeren Mengen einkaufen zu können ohne komische Fragen bzgl "Eigenbedarf" zu bekommen..

    Absatz soll erst mal nur an Freunde/Kollegen/Bekannte gehen und später vielleicht auch mal über nen kleinen Onlineshop. Aktuell röste ich mit nem Huky 500, aber zukünftig eventuell auch gerne mit was größerem (bis max 2 kg/Charge).


    Hier ergeben sich nun ein paar Fragen, wo ich nicht so recht weiterkomme.. vielleicht hat der eine oder andere hier ja einen Tipp/Ratschlag?

    1. Rösten im Wohngebiet
    Nach 1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) und dann §4 sind im Wohngebiet nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Ein "Nicht störender Handwerksbetrieb" ist natürlich Auslegungssache und solange sich kein Nachbar über den Gestank beschwert, sollte das kein Problem sein. Falls doch (da ich ja eh quasi maximal ein Tag je Woche und somit am Sonntag röste) gäbe es noch die Möglichkeit der Filterung. Zum Beispiel den hier: http://www.coffee-tech.com/products/avirnaki-0 ! Allerdings kostet der so einiges.. hat da jemand Erfahrung mit? Funktioniert das gut? Gibts kleinere/günstigere Alternativen?

    2. Röstbuch
    Finde ich quasi nichts zu.. außer ner einfachen formlosen Excelliste fällt mir nichts ein. Kennt jemand ein gutes Programm (möglichst für OS X)? Kennt jemand formale Anforderungen und wo finde ich diese? Zollamt hat mir bisher nicht wirklich helfen können. Ansonsten gehe ich von diesen Daten aus: Sorte, Land, Rohbohnenmenge, Datum Röstung, Menge Röstung, Einbrand Röstung - sonst noch was?

    3. Hygienevorschriften
    Da werde ich auf jeden Fall noch zur IHK gehen und entsprechende Nachweise erbringen. Mir gehts eher darum, ob mir jemand berichten kann ob zu Hause wirklich Kontrollen kamen bzw wie mit der Situation "Zu Hause Rösten" umgegangen wurde!?


    Soweit erst mal. Ich halte Euch auf dem Laufenden falls es irgendwen interessiert und würde mich freuen wenn jemand mir den ein- oder anderen Tipp hat. Ggf. auch via PN!

    Danke!
     
  2. Antea

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    Hallo Excalibur,
    tolles Projekt mit viel Arbeit verbunden.
    Da geht ja je nach benötigter Menge der ganze Sonntag drauf.
    Zur Abluftfilterung wäre doch evtl ein Kohlefilter und Lüfter aus einer Dunstabzugshaube oder dem homegrow Bereich günstiger. Allerdings weiß ich nicht wie das Material mit der Hitze klarkommt.
    Eine Recherche ist es ja vielleicht wert.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem Projekt und halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß Volker
     
  3. Smart

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    Bin auch schon gespannt, halt uns auf dem Laufenden.
     
  4. #4 Bonsai-Brummi, 06.08.2014
    Bonsai-Brummi

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    Mit letzterem wär ich vorsichtig!

    Zuweilen reicht schon, bei einem einschlägigen Händler nur technisches Gerät gekauft zu haben, um selber in Verdacht zu geraten - da ist schon mehr Leuten unverhofft die Polizei zur Hausdurchsuchung auf die Bude gerückt. Das Verfahren wird dann zwar sehr schnell eingestellt - den Ärger hat man trotzdem, und dass es da überhaupt mal ein Verfahren gegeben hat, erfährt unabhängig vom Ausgang auf Jahre hinaus jeder Polizist, der POLAS abfragt, mit wem er's da gerade zu tun hat :cool:
     
  5. Antea

    Antea Mitglied

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    Wieder etwas dazu gelernt! POLAS...
    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, das die Polizei wegen einem Lüfter mit Filter zu einem nach Hause kommt aber es würde die personelle Unterbesetzung erklären.
    Wäre aber bestimmt auch ein ganz interessanter Tag. Da hättest Du doch direkt ein paar nette Gäste für eine Degustation Deiner neuesten Röstungen.
    Spaß beiseite; die Frage nach der Temperatur verträglichkeit der Bauteile finde ich da dringlicher, sonst kommen die anderen Jungs in blau.

    Gruß Volker
     
  6. #6 silverhour, 07.08.2014
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    Ich klinke mich mal ein und lese mit .....

    Meine 2 Cents mehr aus Laiensicht und gesundem Bauchgefühl:

    Eine Gewerbe anmelden um "komische Fragen" zum Eigenbedarf zu vermeiden klingt wenig logisch - einmal "komische Fragen" durchkauen und ggf. einen Besuch des Zollmenschen ertragen ist sicherlich streßfreier als eine Gewerbeanmeldung mit allem Drum und Dran.

    zu 1)
    Du solltest Deine Nachbarn gut einschätzen, denn wenn sich jemand beschwert könnte es ein Show-Stopper sein. Eine Filteranlage würde fest (finanziell) einplanen, spätestens wenn ein größerer Röster her kommt wird es sich kaum vermeiden lassen. Und selbst dann wird es nicht völlig geruchsfrei von statten gehen.

    zu 2)
    Wenn ich das richtig sehe, dann geht es nur darum zu dokumentieren a) wieviel Röstkaffee wird in Umlauf gebracht und b) wieviel Rohkaffee wird verbraucht = wird a) korrekt angegeben. Entsprechend müßte eine einfache Auflistung reichen, die jedoch "revisionssicher" sein sollte - penibel geführt, regelmäßig so archiviert daß keine Änderungen möglich sind (Excelblatt ausdrucken) und ggf. mit periodischen Abrechnungen z.B. für die Zollanmeldungen.

    zu 3)
    Du verarbeitest Lebensmittel! Ich hoffe doch sehr, daß der WKD auch bei Dir zuhause aufschlagen kann. Warum auch nicht? Wo es Hygienevorschriften gibt sollte eine Kontrolle möglich sein.

    Wie schaut es denn mit dem Zollager aus? Magst Du dazu auch noch was schreiben? Auch wenn Du da keine Fragen hast, vielleicht interessiert es den ein oder anderen hier?

    Grüße, Olli
     
  7. #7 KölnerJung, 07.08.2014
    KölnerJung

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    Zu 3
    Die Hygieneunterweisung machst du beim Gesundheitsamt, nicht bei der IHK. Diese werden auch bei dir Kontrollen durchführen und dein Gewerbe bzw. deinen Betrieb abnehmen. Dann wird peinlichst drauf geachtet, dass alle Vorschriften des Gesundheitsamtes eingehalten werden.
    Wo möchtest du zu Hause genau rösten?
    Hast du an einen eigenen Hygienebereich gedacht? Separates Handwaschbecken vorhanden? Verpackungsbereich eingeplant?

    Meine Gedanken dazu.

    VG
     
  8. #8 nobbi-4711, 07.08.2014
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    1. Es gilt die sog TA Luft. In der steht uA, dass grob 20m zum nächsten Nachbarn als Mindestgrenze gelten. Gilt aber mW vor allem für Industriegebiete und Dorfgebiet. In reinen Wohngebieten ist eine gewerbliche Zulassung schwierig, zumal die 20m schon kaum eingehalten werden können, auch wer sich ans Ende eines Industriegebiets in die Nähe eines Wohngebiets platziert, kann da schon Schwierigkeiten bekommen.

    2. Das Röstbuch bekommst Du vom Zoll. Es kann möglich sein, dass Dir eine Excel-Tabelle genehmigt wird, das hängt aber ausschliesslich vom zuständigen Zoll.Mitarbeiter ab.

    3. Das Veterinäramt macht die Vorgaben, die einzuhalten sind, aber auch das kann eine Einzelfallentscheidung sein. Ruf da an und mach einen Vorort-Termin, dann sagt man Dir, was Du alles machen müsstest. Stichwort Wasch-Spülbecken, abwaschbare Wände und Boden etc.

    Greetings \\//

    Marcus
     
  9. #9 gunnar0815, 07.08.2014
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  10. #10 excalibur, 07.08.2014
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    Wow, erst mal Danke für das Feedback.
    Und POLAS kannte ich auch noch nicht.. aber sehr interessant! :)

    So nun ein paar Bemerkungen:

    @silverhour:
    Ja, spätestens bei nem größeren Röster muß ein Filter her.. beim Huky denke ich jedoch eher nicht (bei 400g Chargen hält sich der Gestank auch noch in Grenzen,…). Zum Zolllager kann ich gerne etwas schreiben, wenn ich etwas hieb und stichfestes habe. Mein lokales Zollamt (“nur” eine Außenstelle) meinte, dass das kein Problem sei und ein klar abgegrenzter Bereich ausreichend sei. Aber ich solle mich doch zur Sicherheit noch mal ans Hauptzollamt wenden - und darauf warte ich gerade.

    @KölnerJung und alle anderen bzgl. Hygienebereich/Handwaschbecken:
    Ja, das ist einer der Knackpunkte. In meiner aktuellen Wohnung geht das ganze nicht (zu klein, kein eigener Raum, kein Hygienebereich geschweige denn oben erwähnter klar abgegrenzter Bereich). Da wir aber momentan sowieso auf Haussuche sind, gibt es da das klare Kriterium, dass ein eigener größerer Raum dafür dabei sein muß. Ein mögliches Objekt hat einen schönen Anbau und ner eigenen Küche nebenan (leider noch nciht komplett gefließt), so dass sich das Lager und Handwaschbecken sehr leicht realisieren ließe. Habe mit nem befreundenten Café auch schon so einiges an Hygiene/Gesundheitsvorschriften durchgekaut.

    @gunnar0815:
    Hm, danke für den Link.. klingt ja etwas ernüchternd. Ich hab aber auch ne Rösterei aus der Heimat schon angeschrieben, die die Dinger im Dauereinsatz haben, da die auch in nem Wohngebiet rösten (das aber professionell und fulltime).

    Das einzige Eurer Bedenken was ich momentan überhaupt nicht eingrenzen kann: Die Nachbarn. Wie gesagt, wir sind auf Haussuche und da kann man sich die Nachbarn weder aussuchen noch gut einschätzen. Glückssache? Wohl eher eine Frage der Kommunikation und wie man diese miteinbezieht.

    Soweit erst mal.. ich halt Euch auf dem Laufenden. Aber das ganze wird sich auf jeden Fall noch ne Weile in die (zeitliche) Länge ziehen.. erst mal Haus finden, aber die Vorrecherche bzw. die Machbarkeit kann man ja schon abschätzen.

    Danke!
     
  11. #11 gunnar0815, 07.08.2014
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    So ein Projekt ist für uns ja auch ganz interessant.
    Denke da denken so einige drüber nach.

    Gunnar
     
  12. #12 Gregorthom, 08.08.2014
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    Mir macht Deine Aussage, dass Du hauptsächlich in größeren Mengen einkaufen möchtest, ohne dass Fragen gestellt werden etwas Sorgen. Bei meiner Gewerbegründung wurde sowohl vom Gewerbeamt als auch Finanzamt darauf hingewiesen, dass jährlich eine Gewinnabsicht an den Zahlen ersichtlich sein muss. Es kann sonst passieren, dass Dir der Gewerbestatus entzogen wird.

    Das meine ich nicht böse, soll nur ein gut gemeinter Ratschlag sein.
     
  13. #13 espressober, 08.08.2014
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    Das ist ja immer die Frage, welches Maß der Beamte ansetzt, um zwischen Gewerbe und 'Liebhaberei' zu unterscheiden. Das Problem ist ja, dass gerade beim Kaffee die Liebhaberei nicht so weit gehen kann, wie beispielsweise beim Socken-Stricken, da hier dem Staat ja wertvolle Kaffeesteuern verloren gehen...
    Bei meinem lokalen Röster hab ich gelernt, dass nicht jeden Zollamt für das Röstgewerbe mit zuständig ist. So ist die Rösterei aus Chemnitz eben beim Zollamt in Erfurt. Das Röstbuch muss da lückenlos von Hand geschrieben sein...
     
  14. #14 dharbott, 08.08.2014
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    aus meiner Sicht heraus macht das wenig Sinn, das funktioniert eigentlich nur wenn Du gleich größer einsteigst. Der ganze administrative Aufwand nimmt nachher den Spass am Rösten.
    Zunächst würde ich ein paar Großkunden unter Vertrag nehmen, bevor ich überhaupt anfangen würde darüber nachzudenken. Onlineshop ist keine Vertriebsstrategie.

    Schau dir mal Pingo's Kalkulation an, was Du als Unternehmer noch alles an Kosten umlegen mußt.

    Aber jedem sein Himmelreich.
     
  15. jutta

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    Nun formal ist das zuständige Hauptzollamt für die Genehmigung zuständig. Kann aber schon mal sein, dass ein Prüfer von einem anderes Zollamt kommt.

    Röstbuch ist ein weites Feld und die Regelungen sind höchst unterschiedlich. Das hängt sehr vom HZA und deren Erfahrung ab. Lückenlos ist sicher richtig, ob aber durchnummerierte einzelne Blätter oder Kladde bis hin zu Stricklisten ist in der Praxis alles vorhanden.

    Gruß Karlheinz
     
  16. Tharis

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    Guten Morgen,
    wenn es Dir rein um die erweiterten Möglichkeiten die durch ein Gewerbe resultieren geht und du eigentlich ersteinmal nicht vorhast die Ware in den öffentlichen Verkehr zu bringen vermute ich sehr stark brauchst du weder Hygiene nachweise noch den anderen Kram.

    Im Zweifelsfall meldest du ein Gewerbe ala "import-export" oder "Ersatzteilvertrieb" an.
    Auch über den Geruch würde ich mir keine weiteren Gedanken machen, dann ist es halt mal Privat und nicht Komerziell...

    Und wenn du dann nichts kaufst/verkaufst, ist das halt erstmal so.
    Gut irgendwann wird man dir das Gewerbe streichen, aber das muss man halt anders umgehen.






    Wenn ich in Metro und Co einkaufen möchte, melde ich auch kein Gaststättengewerbe an, mache alle Gesundheitsprüfungen, Zertifikate etc..
     
  17. #17 coffeescout, 08.08.2014
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    Über den Geruch sollte er sich sehr wohl Gedanken machen. Bundesimmisionsschutzgesetz als Stichwort. Wenn das Rösten erstmal aufgrund von Geruchsbelästigung verboten ist, siehts schlecht aus- egal ob privat, oder gewerblich.
     
  18. #18 Tharis, 08.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2014
    Tharis

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    Ich will nicht sagen das der Ratschlag "einfach machen" das Gelbe vom Ei ist.
    Aber da sich bisher niemand beschwert hat warum dann in naher Zukunft? (Zumal Privat?!)

    Wenn ich mit dem Abrisshammer Montag bis Freitag Löcher in meine Hauswand bohre kann mir auch keiner was, sofern ich die Ruhezeiten einhalte...




    Wikipedia:
    "Heute noch ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz das Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen, weshalb seine Ausführung vielfach noch durchaus folgerichtig den Gewerbeüberwachungsbehörden, wie z. B. den staatlichen Umweltämtern, Gewerbeaufsichtsämtern oder Bezirksregierungen obliegt."

    Deshalb: Weiter privat rösten. Bei deinem 1-2 KG wöchentlich kann dir auch keiner gewerbliche Absichten nachsagen.




    Wenn du irgendwann mal soweit bist, in größeren Mengen einen Onlineshop damit füllen zu können, musst du noch viele weitere Dinge beachten.
    Angefangen von tolleranzen bei der Befüllung, Garantie, Rücknahmen etc.

    Solltest dir gut überlegen. Und wenn du an Freunde hier und da mal etwas "verschenkst"...
    was solls ?
     
  19. #19 coffeescout, 08.08.2014
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    Darum gehts doch... Solange er mit seinen Rauchgasen innerhalb irgendwelcher gesetzlichen Grenzwerte ist, ist alles ok, aber bei Kaffeerösten geht bei manchen Kommunen gleich die Alarmglocke an (Beispiel Binz: rösten im Stadtgebiet verboten!). Und dann ist leider alles zu spät. Da sind die Hunde schon geweckt. Solange sich keiner beschwert ist alles i.O. ;-)
     
  20. #20 silverhour, 08.08.2014
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    Aber das will er doch!
    Für den Zoll ist das in Umlauf bringen, so daß Kaffeesteuern fällig werden. Entsprechend muß die Verwaltungsmaschine hochgefahren werden.

    Grüße, Olli
     
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