Fragen zur UStID

Diskutiere Fragen zur UStID im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Guten Morgen, da ich schon mehrfach verzweifelt versucht habe, das Finanzamt Saarlouis telefonisch zu erreichen, derzeit aber keine Zeit habe...

  1. #1 Gregorthom, 25.07.2016
    Gregorthom

    Gregorthom Mitglied

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    Guten Morgen,

    da ich schon mehrfach verzweifelt versucht habe, das Finanzamt Saarlouis telefonisch zu erreichen, derzeit aber keine Zeit habe persönlich dort vorbeizufahren, hoffe ich mal wieder auf die Kompetenz des Kaffee-Netz :D
    Das hier keine allumfängliche und rechtsgültige Beratung stattfindet ist mir bewusst, mir schwirren aber Fragen durch den Kopf, für die ich unbedingt Anhaltspunktebenötige:

    Situation:
    Seit 6 Jahren Nebengewerblich selbstständig, Kleinunterneherstatus, also bisher ohne UStID. Jetzt habe ich im Zuge meiner Buchhaltung und größerer Anschaffungen dieses Jahr rechnerisch festgestellt, dass es sich durchaus lohnen würde, eine UStID zu beantragen, also den Weg in die Regelbesteuerung zu gehen. Dies würde mir auch den EU-Handel eröffnen, die Nachteile der doppelten Buchführung etc. sind mir bekannt.
    Tätigkeit: Webshop und ein bisschen Offline-Handel, also Händler ;)

    Folgende Fragen kamen mir nun:
    1. Beantrage ich jetzt die UStID, muss ich dann tatsächlich alle bisher geschriebenen Rechnungen dieses Jahres ändern und neu abheften?
    2. Wie melde ich die bisher gestellten Rechnungen dem FA? Mache ich das dann bei der 1. regulären Vorsteueranmeldung?
    3. Muss ich mich vor der Beantragung der UStID beim Handelsregister eintragen lassen? Oder kann ich einfach das Online-Formular für die Beantragung der UStID ausfüllen und abschicken?

    Die Recherche im Internet hat für diese Fragen bisher wenig Klarheit geschaffen.

    Nebenbei: Kennst jemand die Software msuBerlin activeFiBu für den Mac?
     
  2. #2 Nightshade, 25.07.2016
    Nightshade

    Nightshade Mitglied

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    Diese Fragen kann dir sehr kompetent und schnell dein zuständiges Finanzamt beantworten. Grundsätzlich ist die UStID für den Handel mit dem Ausland vorgesehen und hat mit dem ausweisen von USt und der Vorsteuerabzugsberechtigung nichts zu tun, das sollte also auch mit Kleingewerbe möglich sein.
    In deinem Fall würde ich tatsächlich raten:
    a) die Fragen beim Finanzamt klären
    b) einen Steuerberater aufzusuchen und mit ihm den kompletten Sachverhalt durchgehen

    Besonders b würde ich dir wirklich empfehlen. Ob das wirklich so ist, wie du dir das vorstellst, kann er dir kompetent und vor allem richtig beantworten. Da hängt nämlich einiges von der Gesamtkonstellation ab.
     
  3. #3 malbrecht, 25.07.2016
    malbrecht

    malbrecht Mitglied

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    Moin,

    ich stimme Nightshade zu. Bitte besprich Deine Fragen und Planung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Es ist nicht so, dass Deine Fragen nicht einfach zu beantworten wären, es ist aber durchaus so, dass Du selbst wenigstens ein grundsätzliches Verständnis von Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnungstellung, innergemeinschaftlichem Erwerb mit Steuerabgabepflicht-Übergang auf Leistungsempfänger und all den anderen Nettigkeiten haben solltest. Momentan fühle ich da noch einige Unklarheiten bei Dir, die sich nicht in den Fragen erschöpfen, sondern eher "so ganz allgemein, überhaupt und ganzheitlich" :-D

    Im Folgenden: KEINE Rechtsberatung oder sonstige Schwerverbrechen, ich äußere meine persönliche, subjektive und qua definition grundsätzlich am Thema vorbeigehende Meinung:

    > 1. Beantrage ich jetzt die UStID, muss ich dann tatsächlich alle bisher geschriebenen Rechnungen dieses Jahres ändern und neu abheften?

    Nein. Geschriebene Rechnungen sind geschriebene Rechnungen. Wenn Du bisher die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen hast, kannst Du das nicht im Nachhinein noch machen.

    > 2. Wie melde ich die bisher gestellten Rechnungen dem FA? Mache ich das dann bei der 1. regulären Vorsteueranmeldung?

    Du meldest Rechnungen nie dem Finanzamt, sondern machst eine Steuererklärung. Darin führst Du Einnahmen, Ausgaben und gegebenenfalls Vorsteuern und andere von Dir für den Staat ausgeführte oder einbehaltene Abgaben auf. Inwieweit Dein Finanzamt besondere Anforderungen an Dich stellt, kann Dir Dein Finanzamt beantworten. Schick ein Fax, eine Email, einen Brief - wir haben, trotz der Erfindung des Telefons, so viele Kommunikationsmöglichkeiten, dass es eine schiere Freude ist.

    > 3. Muss ich mich vor der Beantragung der UStID beim Handelsregister eintragen lassen?

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    > Oder kann ich einfach das Online-Formular für die Beantragung der UStID ausfüllen und abschicken?

    Ja. Eine UStID steht jederfrau/-man zu, unabhängig vom Eintrag in Handelsregister und andere Rollen. Du könntest ja z.B. steuerpflichtige Dienstleistungen anbieten, damit hättest Du mit dem Handelsregister nichts zu tun, würdest aber dennoch eventuell die Umsatzsteuer ausweisen.

    Kurz: Lass Dich fachlich beraten - such Dir einen "Steuerpartner", dem/der Du vertraust (es hilft, dem Hilfssekretär zu erklären, wie man einen anständigen Kaffee braut).

    Meine zwei Groschen,
    Marc
     
    Nightshade gefällt das.
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