Neue ECM Synchronika nach 4 Monaten defekt

Diskutiere Neue ECM Synchronika nach 4 Monaten defekt im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; ?????? Das sind ja ganz neue Erkenntnisse! Man lernt nie aus... :)

  1. #21 Max1411, 09.12.2019
    Max1411

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    Man lernt nie aus... :)
     
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  2. #22 slowhand, 09.12.2019
    slowhand

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    Mal abgesehen von der rein rechtlichen Lage, ist IMMER der Händler, wo das Gerät gekauft wurde, primär in der Pflicht.
    In der Regel gibt es aber unterschiedliche Handhabungen. Zum Beispiel kann man in Abstimmung mit Handel und Hersteller einen Garantiefall auch direkt zum Hersteller schicken, wenn dieser das vorsieht und man dadurch auch noch Zeit spart.
    Es lohnt sich also, ggfs. beide zu kontaktieren.
    Außerdem gibt es dazu auch noch diverse Formen der Kulanz. Hab ich alles so erlebt - es lässt sich also nicht verallgemeinern.

    In meiner Wahrnehmung sind aber besonders namhafte Hersteller, die sehr vom Erfolg verwöhnt wurden, mit der Zeit nachlässiger im Umgang mit Kunden, was ich sehr schade finde.
     
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  3. #23 Flugmensch, 09.12.2019
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    @cbr-ps

    Dann klär doch Mal den ein oder anderen auf. Was ist zu tun wenn ein Gerät nach einem Jahr defekt ist, zweimal (auf Garantie aber trotzdem gegen Geld) repariert wurde, defekt zurückkommt, während der Händler sagt es sei alles bestens und der Hersteller den Defekt telefonisch anerkennt aber es auf den Händler schiebt verweist.
     
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  4. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Redest Du über Garantie oder über Gewährleistung? Mag kleinlich klingen, ist aber eine rechtlich absolut relevante Unterscheidung. Und was heisst „gegen Geld“ - war es eine Garantie- oder Gewährleistungsleistung oder eine kostenpflichtige Reparatur?
    Was war/ist es denn für ein Schaden?

    Wenn sich der Konflikt nicht im Guten lösen lässt und es die Sache Wert ist, hilft im Zweifel nur professionelle Hilfe, sprich der Gang zum Anwalt oder zu einem Schlichter.
     
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  5. #25 slowhand, 09.12.2019
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    Warum hast du für einen Garantiefall bezahlt? Verstehe ich nicht... (sowas kenne ich bislang nur von Apple...)
     
  6. #26 Flugmensch, 09.12.2019
    Flugmensch

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    @slowhand

    Ich hätte so oder so ein paar Mark in der Kaffeekasse gelassen. War einfach nur froh die Maschine wieder zu haben und ehrlich gesagt von den verkäuferischen Fähigkeiten des Händlers überrumpelt.

    @cbr-ps

    Ob Garantie oder Gewährleistung kann ich nicht sagen.
    Laut Rechnung Pumpenkopf auf Kulanz erneuert (bekam das Original nicht zurück weil es angeblich zum Händler geht wegen Garantiefall) und den Tankadapter für 50€ laut Rechnung erneut (Haarriss, Bild davon habe ich gesehen).

    Rechtschutz vorhanden, aber ehrlich gesagt habe ich keinen Nerv wegen einer Kaffeemaschine so einen Aufriss zu machen.
     
  7. Blubb

    Blubb Mitglied

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    ECM gibt keine Garantie. Zumindest ist auf der Website nichts zu finden. Also hatte Flugmensch nach einem Jahr "Defekte" im Rahmen der Gewährleistung.
    Nach 6 Monaten dreht sich aber die Beweislast. Und das hat Flugmensch anscheinend 50 Euronen gekostet. ECM war anscheinend der Auffassung, daß der Tankadapter bei Auslieferung keinen Haarriss hatte und durch "Gebrauch" von Flugmensch verursacht wurde.
     
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  8. #28 rebecmeer, 09.12.2019
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    @Blubb

    Sehr schön erklärt!
     
  9. #29 svala0791, 09.12.2019
    svala0791

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    Hieß es nicht weiter vorne, die Maschine sei 4 Monate alt?

    Edit: war verwirrt, hier geht es offenbar gleich um 2 Maschinen unterschiedlicher Besitzer.
     
  10. #30 slowhand, 09.12.2019
    slowhand

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    Foren-DYNAMIK....
     
  11. #31 Espressojung, 09.12.2019
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    Ich kenne ECM eigentlich als sehr kulant,
    auch bei Maschinen die schon älter waren als 2 Jahre.
     
  12. #32 Aeropress, 09.12.2019
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    Nein er ist Ansprechpartner für die Gewährleistung also die ersten 2 Jahre nach Kauf für den Käufer (nicht einen 2. Besitzer), da das hier der Fall ist ist er der Ansprechpartner und erst mal nicht ECM direkt. Greift darüberhinaus danach oder als Gebrauchtkäufer eine freiwillige Herstellergarantie wendet man sich an den Hersteller direkt. Und der Support von ECM gehört klar zu den Besseren.

    Nö nur die immer noch verbreitete Verwurstelung zweier verschiedener Dinge, die noch nie was miteinander zu tun hatten. Garantie gibt ein Hersteller freiwillig nach Gusto, Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers die aus einem privaten Kaufvertrag entspringt, die im übrigen anderswo auf der Welt ganz anders aussehen kann als bei uns und wir haben nunmal heute einen Weltmarkt, betreibst du ein Gewerbe hast Du gar keine Gewährleistung sondern nur ein Reklamationsrecht und das ist unmittelbar nach Lieferung auszuüben. Garantie hast Du dann aber auch genauso wie ein Privatkäufer über den Hersteller.
     
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  13. #33 Espressojung, 09.12.2019
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    Was zeigt denn das Pumpenmanometer beim Bezug an?
    "0" ?
     
  14. #34 Gandalph, 09.12.2019
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    Gewährleistung besteht immer mit dem Verkäufer. gesetzliche 2 Jahre, mit Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten bei Neuware, bei Gebrauchtkauf ( von einem Händler ) 1 Jahr!
    ECM bleibt da erst einmal außen vor. Bei Gewährleistung darf vom Händler 2 Mal nachgebessert werden, bevor man berechtigt ist eine Wandlung ( Geld zurück, oder Austauschgerät ) zu verlangen.

    Eine Garantie kann sowohl vom Hersteller,( Herstellergarantie ) als auch vom Verkäufer ( Verkäufergarantie ) gewährt werden, Die Garantie ist immer ein freiwilliges Angebot. Diese ist meist auf bestimmte Dinge begrenzt - Garantie auf den Boiler, das Gehäuse, oder das Chassis, usw., und dies wird ausdrücklich in den Garantiebedingungen benannt.
    Bei Garantie ist immer derjenige Ansprechpartner, welcher die Garantie gewährt hat - Hersteller, oder Verkäufer, und sie unterliegt den genannten Garantiebedingungen, und der benannten Zeit.
    Die Gewährleistung ist nicht auf einen weiteren Besitzer übertragbar. Der Händler ist nicht verpflichtet auch innerhalb der Gewährleitungszeit gegenüber einem Dritten ( Weiterverkauf ) Gewährleistung zu leisten.
    Garantie besteht auf das Produkt, und gilt auch bei einem Dritten ( Weiterverkauf ), wenn es in den Garantiebedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist. Läuft die Gewährleistungszeit noch, kann der Besitzer entscheiden, ob er nach Gewährleistung, oder nach Garantie nachbessern lassen will. Das sollte man sich überlegen, da nach Gewährleistung und erfolglosen Nachbesserungen ein Wandel verlangt werden kann, bei einem Garantiefall nicht - da bekommt man neue Teile, und die Arbeit wird oft noch separat in Rechnung gestellt.

    Wenn nichts kommt liegt es vermutlich an einem Ventil. Das andere Mal funktioniert es wieder, da kann es mit dem Brühdruck nicht direkt in Zusammenhang stehen. Liegt der Abzweig zum Manometer nach dem "Verschluss", wird es auch nichts anzeigen. Liegt er davor, müsste es den normalen Brühdruck anzeigen. Oder woran denkst du dabei, Espressojung?
     
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  15. j*rg

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    Nicht ganz, gesetzlich sind auch bei Gebrauchtkauf (von einem Händler) 2 Jahre - er kann die Gewährleistung aber auf ein Jahr herabsetzten.
     
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  16. #36 Gandalph, 09.12.2019
    Gandalph

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    ja, stimmt ;)
     
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  17. #37 slowhand, 09.12.2019
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    OMG....
     
  18. #38 Gandalph, 09.12.2019
    Gandalph

    Gandalph Mitglied

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    Du kannst das ja gerne bewitzeln, aber man sieht hier im Forum immer wieder, dass über Gewährleistung und Garantie Widersprüche und falsche Aussagen, sowie Unwissenheit herrschen.
    In den "Verkäufen" heißt es z.B. immer wieder: "mit Rechnung und Garantie" - da schadet es nicht, wenn man die Sachlage eindeutig klar stellt, denn die Gewährleistung fällt hier ohne Zustimmung des Verkäufers dann weg, und eine Garantie besteht meist gar nicht.

    lg ...
     
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  19. #39 Max1411, 09.12.2019
    Max1411

    Max1411 Mitglied

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    Wichtig zwischen Garantie und Gewährleistung ist insbesondere auch, dass sich die Gewährleistung auf einen mangelfreien Zustand zum Kaufzeitpunkt bezieht. Man hat als Privatkunde nur die Möglichkeit, diesen noch 2 Jahre anzufechten, muss nach 6 Monaten allerdings beweisen, dass der Mangel zum Kauf vorliegt, während in den ersten 6 Monaten der Händler das Gegenteil beweisen müsste.

    Geht bei einer Kaffeemaschine nach 18 Monaten die Vibra Pumpe kaputt, ist es nicht besonders naheliegend, dass diese bereits zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte und es somit auch kein Gewährleistungsfall ist. Durchaus kann diese aber auf Kulanz, oder auf freiwillige Herstellergarantie getauscht werden, sofern diese vom Hersteller hier im diesem Zeitraum abgedeckt ist. Die Garantie deckt also meistens einen Schaden innerhalb des vereinbarten Zeitraums ab, die Gewährleistung dagegen nur eine mangelfreie Auslieferung. Auch Geschäftsleute als Käufer haben diesen Anspruch, von ihnen erwartet man nur, dass sie so erfahren sind, dass sie die Sache unmittelbar auf Mangelfreiheit prüfen, weshalb ihnen keine 2 Jahre eingeräumt werden.
     
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