Kaffeesteuer

Diskutiere Kaffeesteuer im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Wenn es richtig blöd läuft, ist es der gleiche, der die Bier Steuer kontrolliert. :rolleyes: Und wir haben dann eine Grundsatzdiskussion was unter...

  1. #21 onflair, 28.06.2020
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    Dokumentation(spflicht) heißt, man muss dokumentieren, dass man etwas verschenkt hat um dann auch berechtigt zu sein die Steuer zu zahlen?
    Oder man muss dann jeden Röstvorgang und den Verbleib des gerösteten Kaffees nachvollziehbar dokumentieren, damit sie glauben, dass tatsächlich nur ab und an ein paar hundert Gramm verschenkt werden?
    :confused:
     
  2. #22 be.an.animal, 28.06.2020
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    Ich hatte weniger die Kaffeesteuer gemeint, als das was sich da in meinem Keller sonst noch so zusammenbraut. :D
     
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  3. #23 silverhour, 28.06.2020
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    Beim Kaffeerösten ist die Dokumentationspflicht für das Zollager relevant - was kommt an Rohbohnen rein, was wird als Röstbohnen versteuert und was ist mit dem Rest passiert. Für Eigenverbrauchsheimrösterei selber muß ja nix angemeldet werden, anders als bei anderen wohltuenden Getränken....
     
  4. cawa71

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    Ich habe vor Jahren mal mit eine Dame vom HZA Bremen darüber gesprochen. So ganz ernst hatte sie die Frage nicht genommen.
     
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  5. #25 Gerber.e, 28.06.2020
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    Ich habe vor einiger Zeit bei unserem zuständigen Zollamt gefragt, wie das mit verschenken aussieht. Wollte an Freunde und Kollegen Weihnachtsgeschenke machen. Die gute Dame meinte, dass sie beim Verschenken kein Problem sieht und ich es ruhig machen könnte.
    Habe aber von anderen Zollämtern gehört, die das wohl nicht so entspannt sehen. Kommt wahrscheinlich dann auf das Zollamt an. Einfach mal nachfragen wie sie das bei dir vor Ort sehen.
     
  6. #26 onflair, 01.07.2020
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    Ja, hatte die Analogie fortgeführt die du angedeutet hattest (wenn es der gleiche ist, der die Biersteuer kontrolliert). Und beim Bier gibt's so strenge Dokumentationspflichten? Oder zumindest was, das so streng ausgelegt werden könnte? Da bin ich ja froh, dass ich nicht braue sondern bloß brühe (und bald röste). :D
     
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  7. #27 bajuware, 01.03.2021
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    Ich mache den Faden hier noch einmal aktiv, da der Titel so schön passt.

    So langsam bekomme ich trinkbare Ergebnisse mit meinem Gene und da ich jetzt im Röstrausch bin und nicht alles selber trinken kann
    und die Truhe auch voll ist, muss die Verwandtschaft und Bekanntschaft dran glauben :).

    Ich habe mal kurz mit dem Zollamt telefoniert und bin daher aufgeschlaut, dass
    ich diesen Wisch 1816 ausfüllen muss, "ohne Erlaubnis" ankreuze und selbst die Steuer berechne und überweise.

    So weit so gut, wir haben bei COVID 19 gelernt, dass die Gesundheitsbehörden mit Fax arbeiten.
    Das ist toll, denn der Zoll ist noch nicht so weit.
    Der Zollherr, den ich am Telefon hatte, sagte mir, ich muss den Wisch per Post schicken.

    Das ist ja klasse: 1€ Zoll -> 80Cent Porto?!

    Wie macht ihr das?
    Meine Idee wäre: in Zeiten der niedrigen Zinsen gehe ich mal ganz uneigennützig in Vorleistung:) und melde
    einfach schon mal ein paar kg an, Buch führe ich sowieso, dann kann ich die im Laufe der Zeit
    ruhigen Gewissens die Anmeldung runterrösten, oder?

    Danke für Tipps und viele Grüße
     
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  8. Blubb

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    Ich schmeiss mich wech :D:D:D Was macht der Zoll mit Steuereinnahmen, die unter dem Stichwort "ohne Erlaubnis" reinkommen ?
    Ohne Erlaubnis auf der Weihnachsfeier versaufen ??? :D:p:D:p ... natürlich corona-konform:cool::p
     
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  9. #29 bajuware, 01.03.2021
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    ... ich habe mir den Quatsch nicht ausgedacht:

    § 11 Abs. 4 Nr. 2 KaffeeStG (Herstellung ohne Erlaubnis)

    Ich bin nur treu dienender (und zahlender) Bürger.
     
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  10. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Noch gar nicht, aber wenn es mal so weit sein sollte, würde ich wohl genau den Weg gehen, sofern der von der Bürokratie, die vermutlich ein Mehrfaches der Einnahmen im Verwaltungsakt verpulvert, akzeptiert wird. Ein schöner Schildbürgerstreich auf Steuerzahlers Kosten....
     
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  11. Piezo

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    Da denkt jemand schon grösser ;)
     
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  12. Tommi5

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    Der Streitpunkt ist doch der Eigenbedarf.
    Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
    § 16 Erwerb durch Privatpersonen

    (1) Kaffee, den eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im zollrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei.
    (2) Bei der Beurteilung, ob der Kaffee nach Absatz 1 für den Eigenbedarf bestimmt ist, sind die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen:
    1.
    handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz des Kaffees,
    2.
    Ort, an dem sich der Kaffee befindet, oder die Art der Beförderung,
    3.
    Unterlagen über den Kaffee,
    4.
    Beschaffenheit oder Menge des Kaffees.
    (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens vorzuschreiben, bei welcher Menge Kaffee nach Absatz 1 widerleglich vermutet wird, dass dieser nicht für den Eigenbedarf der Privatperson bestimmt ist.

    Wenn ich gerösteten Kaffee für private Zwecke einführen darf, dann darf ich ihn auch an Freunde ausschenken oder auch verschenken, denn das ist auch ein privater Zweck.
     
  13. #33 domimü, 17.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2021
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    Quatsch, hier geht es darum, dass die Kaffeesteuer auf selbstgerösteten Kaffee anfällt.
    Übrigens befördert du den Kaffee nicht selbst, wenn du ihn dir schicken lässt.
     
  14. Tommi5

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    Ich bringe den Kaffee natürlich selbst mit. Wenn ich es richtig gelesen habe liegt der Eigenbedarf bei bis 10 kg.
    Von dem verschenke ich 5 kg an meine Mutter. Ich denke das darf ich. Das meinte ich.
    Jetzt schenke ich meiner Mutter 1 kg selbst gerösteten Kaffee, das ginge dann nicht?
     
  15. #35 domimü, 17.03.2021
    domimü

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    Genau, 1 kg selbstgerösteten Kaffee darfst du nicht verschenken, ohne 2,19 Euro Steuer abzuführen.
     
  16. #36 silverhour, 17.03.2021
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    Du verdrehst ein paar grundlegende Sachverhalte und vermischt sie komplett. Bitte lies das Kaffeesteuergesetz nochmal komplett mit dem Focus was dort geschrieben und auch nicht geschrieben ist, ohne Dich von dem leiten zu lassen, was Du gerne lesen würdest.
    Die Einfuhr ist "Kaffee zu Dir", die Abgabe an Andere ist "Kaffee weg von Dir" - das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte! Freigrenzen gelten nur für selber von Dir über die Grenze gebrachten Kaffee zum Eigenbedarf. Beim in den Umlauf bringen von Kaffee gibt es keine Freigrenzen.
     
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  17. Tommi5

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    Ich habe das schon verstanden. Ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, aber in dem österreichischen Lidl beim Skifahren haben wir immer Kaffee mitgebracht. Kilo geröstet 2,70 Euro. Das war nach dem §16 da oben vollkommen legal, zum Eigenbedarf. Zum Eigenbedarf gehört für mich auch meiner Mutter 1 Kilo zu schenken. Ich denke das ist auch vollkommen in Ordnung. Was sich mir nicht erschließt, dass ich als Privatperson nicht 1 Kilo selbst gerösteten Kaffee zu Weihnachten an meine Mutter schenken kann, ohne dass ich mich strafbar mache.
    Aber anscheinend ist es wohl genauso.
     
  18. #38 domimü, 17.03.2021
    domimü

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    Du darfst als Privatperson selbstgerösteten Kaffee verschenken, musst aber eben die Steuer abführen.
    Ich habe da auch keinen Bock darauf, deshalb gibt es bei mir im Büro und für Besuch gekauften Kaffee, wenn ich alleine trinke, selbstgerösteten.
     
  19. Blubb

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    Jedes Gesetz bietet Interpretationsspielräume. Daher haben wir ja das sog. Richterrecht.
    Der Unterschied zwischen Juristen und Hobbyjuristen ist gewöhnlich - erstere kenen die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Gesetzen.
     
  20. #40 dan dyse, 17.03.2021
    dan dyse

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    Eher nicht: Kaffee durch mitbringen zu "importieren" und selbst gerösteten "in Verkehr" zu bringen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Klingt lecker. o_O
     
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