60 kg Sack Rohkaffee gemeinsam kaufen

Diskutiere 60 kg Sack Rohkaffee gemeinsam kaufen im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Gibt es dafür eine belastbare Quelle? Sprich, ist das irgendwo offiziell und amtlich definiert bzw. festgehalten? Oder sind es "nur" im Alltag...

  1. jutta

    jutta Mitglied

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    Was die 10 kg betrifft, ist das wohl eher ein Erfahrungswert.

    Was die Rechte des Zolls bei den Rohkaffeehändlern betrifft, ist das Realität. Die Händler betreiben ein Gewerbe und Rohkaffee geht kaum als Barverkauf. Also ist der Name des Käufers in den Geschäftsbüchern verzeichnet. Damit können Berechtigte den Käufer nachvollziehen und ggf. den weiteren Verbleib der Ware recherchieren. Markus tut also auch gut daran die Namen seiner Mitstreiter zu dokumentieren, nicht dass eines Tages jemand rechnet x kg Rohkaffee gekauft, mal irgendein Röstverlust mal 2,19 macht eine Kaffeesteuer von y. Dann ist es schon gut nachzuweisen, dass man 45 von den 60 kg als Rohkaffee abgegeben hat.

    Gruß Karlheinz

    PS dass das Ding schrammt ist ja deutlich offiziell, also bleibt es an Markus was er daraus macht.
     
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  2. helges

    helges Mitglied

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    Ja das ist dann mal gewerblich zu sehen, mit Kaffeesteuer - volles Programm.
    Die sogenannten "Boardroester" sitzen im gleichen Boot.
     
  3. amigo

    amigo Mitglied

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    Wieso?

    Ich röste nur für den "innerfamiliären" Verbrauch :)
     
  4. #44 silverhour, 01.03.2015
    silverhour

    silverhour Mitglied

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    @jutta , Danke für die Einschätzung.
    Rohkaffee als Barverkauf kenne ich schon, aber eben nur in "haushaltsüblichen Mengen" - also ein, vielleicht auch zwei Kilo direkt im Rösterei-Shop. Eben gerade so, wie Otto Normalkaffeeschlürfer auch seinen Röstkaffee kauft.

    Grundsätzlich sehe ich es ähnlich: Markus tut sehr gut daran, nicht nur den Verkauf sondern auch das ganze Prozedere einer gemeinsamen Bestellung gut und transparent zu dokumentieren. Neben möglicher Gespräche mit dem Zoll sollte noch geklärt sein, ob oder ob kein gewerblicher Handel vorliegt - die Leute vom Fiskus wollen auch beachtet werden.
    Aber auch für alle Mitkäufer wären klare Spielregeln und Abläufe sicher sehr interessant ;)

    Grüße, Olli
     
  5. #45 nobbi-4711, 02.03.2015
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    "Innerfamiliär" kann schon zuviel sein, wenn ein Teil der Familie über die Strasse wohnt. Maßgeblich ist der Haushalt, und der endet an der Wohnungstür. Ich will da auch nicht meckern, petzen oder klugsch...en, nur die Sachlage korrekt darstellen, dann kann jede/r draus machen, was er/sie will.

    Greetings \\//

    Marcus
     
  6. sumac

    sumac Mitglied

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    würd ich 60 kg rohkaffee kaufen und die so verteilenm (vertreiben) wie es angedacht ist, was muss der käufer dabei beachten, denn für mich entstehen keine steuern oder zölle jedenfalls nicht im Eu-raum), da ich in schweden lebe.
     
  7. #47 Selaron, 02.03.2015
    Selaron

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    Je Monat?
     
  8. jutta

    jutta Mitglied

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    Nach meiner Meinung kommt es beim Gebrauch nicht so zwingend auf den Ort an:

    Kaffee Steuer Gestz: (http://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/BJNR191900009.html)
    § 20 Steuerbefreiungen
    (1) Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er
    ...
    5. in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird.

    Der Ort des Röstens muss der "Privathaushalt" sein, der Verwendungszweck "Eigenverbrauch". Aus meiner Sicht wäre der Eigenverbrauch auch erfüllt, wenn ich mir damit am Arbeitsplatz meinen Kaffee zubereite. Ist aber jetzt eine Meinung ohne Verbindlichkeit.

    Kritisch wird es, wenn ich den Röstkaffee verschenke, wenn ich ihn gegen Entgelt abgebe, ist die Sache wiederum klar. Ab wann dann ein Gewerbe notwendig wird, UST usw. keine Ahnung.

    Aus meiner Erfahrung von den Berliner Heimröster, ist es ohnehin interessanter viele Rohkaffeesorten kennenzulernen und nicht einen Jahresbedarf eines bestimmten Kaffees "auf Lager" zu halten. 15 kg Rohkaffee entsprechen ja irgendwo dem durchschnittlichen Jahresbedarfs eines 2 Personenhaushalts. Da wird es dann langweilig. Das ist aber ein möglicher Grund, warum bei den Berliner Heimröstern das Thema Kakao interessant wurde. Und Rohkkakao ist noch schwieriger zu beschaffen als Rohkaffee.

    Und natürlich muss jeder selbst wissen, wo und wie er sich verhält, etwas Hintergrund kann aber nicht schaden.

    Gruß Karlheinz
     
  9. #49 dinkywhi, 02.03.2015
    dinkywhi

    dinkywhi Mitglied

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    Hätte auch Interesse an 10 kg, Kenia und/oder Peru
     
  10. Herb

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    Bin mit 5Kg Peru, 5Kg Kenia und 10Kg Honduras dabei. Abholung im Großraum Bremen wäre ok. Der Zoll kann mir gerne bis zur Grenze nach Holland folgen :D

    Habe in den letzten 12 Jahen Heim-Rösten schon bei diversen Haustürgeschäften von Privat Rohkaffee besorgt. Habe nie von Schwierigkeiten damit erfahren.
    Unser Jahreskonsum liegt bei über 60Kg und da wird auch nichts verschenkt bzw. ausser Haus gegeben.
     
  11. #51 falameezar, 02.03.2015
    falameezar

    falameezar Mitglied

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    Sofern ich noch nicht zu spät bin, hätte ich an 5 kg Kenia und 5 kg Peru Interesse.

    Echt? Damit komme ich schon eine Weile klar, aber so insgesamt 2,5 kg monatlich brauche ich schon für Siebträger und Filterkaffee (wobei ich erst vor einer Weile angefangen habe im Büro meinen eigenen Filterkaffee zu machen und mich wirklich gewundert habe, wie hoch da der Verbrauch ist).
     
  12. #52 nobbi-4711, 02.03.2015
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    Und damit sind dann auch ausschliesslich die Mitglieder dieses Haushalts als Konsumenten zugelassen. Ich wollte mit der Wohnungstür nicht auf die Räumlichkeit hinaus und dass man diesen Kaffee nicht im Garten trinken darf, sondern darauf, dass die sog Haushaltszugehörigkeit nur für Leute gilt, die hinter besagter Tür gemeldet sind...

    Greetings \\//

    Marcus
     
  13. jutta

    jutta Mitglied

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    Interessant wäre dann noch die Frage, was wenn ich zwei Wohnsitze habe. Kann ich im Privathaushalt (Wohnsitz 1) rösten und am Wohnsitz 2 den Eigenverbrauch realisieren? Nach meinem Verständnis ja, aber wie immer ohne Rechtssicherheit.

    Gruß Karlheinz
     
  14. #54 Markuspolo, 02.03.2015
    Markuspolo

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    Bitte korrigiert mich.
    Mir liegen bisher folgende Informationen vor:
    • Bei Import nach DE muss der Verbraucher 7% MWSt. zahlen (in diesem Fall, wie bereits bei Themenerstellung geschrieben wir, bzw. zunächst ich). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaffeesteuergesetz_(Deutschland).
    • Wenn ich den Rohkaffe an euch weitergebe, fallen also weder 7 % MWSt, die Röststeuer noch Gewinne (für mich) an. Die von mir bezahlten 7% MWSt. werden aber natürlich (als Materialpreis) auf den Kilopreis aufgeschlagen, so dass ich keine unkosten bekomme.
    • Beim Verkauf des gerösteten Kaffees müssen pro Kilogramm Röstkaffee 2,19 € Steuern beglichen werden.
      • Hier gebe ich euch absolut Recht. Wenn ich den selbst gerösteten Kaffee an Bekannte weiterverkaufe ist dies illegal, sofern ich keine Röstkaffee-Steuer bezahle. Dies wird natürlich von mir nicht passieren! Danke für die Aufklärung
    • Sofern ich bei unserer Kaufgenossenschaft keine Gewinnabsichten habe und ich die Rohware nur mit dem Aufschlag der Versandkosten weiterverkaufe ist dies legal. Andernfalls wäre ein Kleingewerbe nötig.
    Der große Vorteil unseres Vorhabens ist schlichtweg die gesammelte Bestellung und der damit verbundene günstige Einkauf. Diese Art der Kaufgemeinschaft gibt es doch zu hauf von Lebensmitteln bis hin zu Fahrzeugen und sogar Häusern (natürlich alles legal). Warum also so einen Hehl davon machen?

    Grüße
    Markus
     
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  15. FrankB

    FrankB Mitglied

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    @Markuspolo : ich hätte interesse an 5 kg aus Peru
     
  16. #56 gunnar0815, 02.03.2015
    gunnar0815

    gunnar0815 Mitglied

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    Das werde ja ehr 4-5 Säcke als einer:)
    Fände ein:
    Pagua-Neuguinea
    Peru
    Bolivien/Ecuador
    Guatemala
    Costa Rica
    Panama
    Hawaii
    Sumatra
    Sulawesi

    ganz interessant
    Wenn man konkret weiß was in welcher Qualität/Preis usw. dann vielleicht 5-15 KG pro Sorte.

    Gunnar
     
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  17. jutta

    jutta Mitglied

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    Ob das so easy ist, keine Ahnung, oder ob Du einen Antrag als Steuerlagerinhaber Kaffee stellen musst (Formular 1840 in Verbindung mit 1841), gibt es zum Download hier: http://www.zoll.de/SiteGlobals/Form...FormularMerkblattSuche_BegriffSuche_form.html

    Die Steuer musst Du dann mit Formular 1807 und 1808 monatlich anmelden, wenn Du das volle Verfahren willst. Ob Du als Privatperson eine Erlaubnis bekommst oder ob es dazu einen Einzelkaufmann braucht, keine Ahnung. Am besten klärst Du das alles mit dem zuständigen Hauptzollamt.

    Weil, wenn Du den Kaffee verkaufst, bist Du vielleicht eh schon Kleinunternehmer und hast irgendwie auch die Notwendigkeit Dir über Umsatzsteuer Gedanken zu machen. Röstkaffee fällt auch unter 7 %.

    Viel Erfolg und Grüße Karlheinz
     
  18. 6.638

    6.638 Gast

    tja, Gunnar, ich gebe dir mal Recht ;-) . Es wird am falschen Ende gespart. Wieso soll ich mir die Arbeit antun und dann einen x-beliebigen Plantagenrohkaffee rösten. Mein Augenmerk liegt auf organic / fair und Qualität und da zahl ich immer zwischen 7,50 und bis jenseits der 20.-
    Würde der Fredersteller mal sagen wie er den günstigen Kenianer in den Siebträger bekommen will oder auch den Peruaner, so wäre schon viel geholfen. Qualitativ gute Kenianer kosten derzeit 7-8 € beim Grosshändler und die sind weder organic noch fair.
    Sollte der Fredersteller auf Qualität setzen , so würde ich mich gerne reinhängen, aber billig alleine reizt mich schon lange nicht mehr ;-)
     
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  19. sumac

    sumac Mitglied

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    z.Z. habe ich keinen kenianer, aber hier ein beispiel für preiswerten rohkaffee, also preiswerter als deins.
    ORGANIC/Fairtrade Indonesia Sumatra Mandheling DP Grade 1, semi washed, Ksu Bies Utama coop. 14/15 Semi Washed 5,59 € 5,98 € 6,18 €
    die 6,18 euro sind bei abnahme von einem 60 kg sack.
     
  20. drom

    drom Mitglied

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    Wäre auch mit 5 kg vom Kenianer dabei. Grüße
     
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60 kg Sack Rohkaffee gemeinsam kaufen

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