Abmahnung durch Schutz des Begriffes COLD BREW

Diskutiere Abmahnung durch Schutz des Begriffes COLD BREW im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo Kaffeegemeinde (Admins wenn es dafür ein besseren Ort gibt gerne verschieben) Wie wir gerade erfahren haben hat sich die Firma J. Hornig,...

  1. #1 tristram, 28.03.2018
    tristram

    tristram Mitglied

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    Hallo Kaffeegemeinde

    (Admins wenn es dafür ein besseren Ort gibt gerne verschieben)

    Wie wir gerade erfahren haben hat sich die Firma J. Hornig, eine sogenannte ausser Haus Marke von Darboven, die Rechte an COLD BREW gesichert und angefangen abzumahnen.

    Zum Patent: http://seeip.patentamt.at/MarkeSuche/SearchResult

    Zur Abmahnung: Auf dem Abmahnradar: Grundpreise / OS-Link / OlympiaSchG / versicherter Versand / low carb / Marken: BMW, VW, Burberry,Popsocket,COLD BREW

    Nach einer regen Diskussion im Röster Forum, haben sich einige von uns (darunter auch Pingo) vorgenommen, dass wir uns das nicht gefallen lassen.

    Ein reger Austausch darüber auch hier im Kaffeenetz würde uns sehr freuen.
    Hier gibt es auch eine Facebook Gruppe mit mehr Infos und Diskussion.


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    Viele Grüße
    Arno
     
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  2. joost

    joost Mitglied

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    Da hat aber das Patentamt arg schlampig gearbeitet - allein über die hausinterne Suche "Cold Brew" ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass es diesen Begriff schon lange gibt?
    Sollten wir nicht auch ein paar Juristen unter uns haben, die die Geheimnisse der Juristerei etwas erleuchten können?
     
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  3. Pappi

    Pappi Mitglied

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    Nenene das geht daneben.... 2 Juristen ergeben 3 Meinungen .... 4 Juristen = 9 Meinungen
     
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  4. osugi

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    Sind Zubereitungsarten überhaupt als Markennamen eintragungsfähig? Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, das an sich ist schon ausgeschlossen!

    Sonst könnte ich mir morgen im Patentamt die Marke "Filterkaffee" eintragen lassen... Vielleicht darf ich dann nebenher noch "washed" "honey" "natural" eintragen lassen uvm.. ;)
     
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  5. #5 domimü, 29.03.2018
    domimü

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    Spätestens nach dem Honne-Thread dürfte es echten Juristen vergangen sein, der "Schwarmintelligenz" im Forum etwas erklären zu wollen.
     
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  6. #6 Untersetzer, 29.03.2018
    Untersetzer

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    Schade, ich mochte den coldbrew von denen ganz gerne. Solche Aktionen erwecken bei mir aber nicht gerade Sympathie.

    Bin mal gespannt was der andere große österreichische Kaltkaffeproduzent dazu sagt, der hat den geschützten Begriff sogar im Firmennamen.
     
  7. #7 jazzadelic, 29.03.2018
    jazzadelic

    jazzadelic Mitglied
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    Cold Brew ist eingetragen als Unionsmarke für


    06 (de) Dosen aus Metall; Dosen aus unedlen Metallen.
    21 (de) Trinkgefäße aus Metall.

    NICHT für Getränke/Kaffee etc.. Betroffen sind also Hersteller von Trinkgefäßen aus Metall, Dosenproduzenten und Flaschenhersteller, da sie diese Produkte NICHT mehr mit COLD BREW bezeichnen dürfen. Der Doseninhalt, Becherinhalt und Flascheninhalt (Getränk) kann selbstverständlich von jedem nach wie vor mit COLD BREW bezeichnet werden. Röstereien, Cafés etc. haben durch diese Markeneintragung also nichts zu befürchten.

    Das Amt hat trotzdem geschlampt und ein Löschungsantrag würde Erfolg haben, da auch beschreibende Hinweise auf den EInsatzbereich eines Produktes (Eignung des Produkte als Behältnis für COLD BREW) von der Registrierung ausgeschlossen sind.
     
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  8. pingo

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    Danke lieber Profi!
    Bedeutet das im Klartext: alle, die solche Produkte im Einzelhandel mit dr Bezeichnung "Cold Brew" verpackt in Flaschen, Dosen oder Kartons vermarkten wollen, wären momentan abmahnbar, es bestünde aber sehr gute Aussicht, dagegen vorzugehen?
    Dass ein Café weiterhin Cold Brew ausschenken darf ist klar....
     
  9. #9 cafePaul, 29.03.2018
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    an dieser Argumentation hätte ich Zweifel.

    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass in der Produkt-Bezeichnung (eines Konkurrenten) die Zubereitungsart cold brew erwähnt sein darf, solange sie nicht im Produktnamen vorkommt.
    (geschlampt haben sie wohl trotzdem)
     
  10. #10 domimü, 29.03.2018
    domimü

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    Ich bin ja nur juristischer Halblaie, aber @cafePaul : Jazzadelic versteht wohl mehr davon als wir beide zusammen.
    Die "Idee-Kaffee"ler haben alle paar Monate einen weiteren Bereich "schützen" lassen, mal Glasflaschen, mal Dosen, mal Karton.
    Noch lustiger finde ich ja, dass auch das damalige Strohfeuer Karacho sich alles Mögliche mit Milch und Sirup hat registrieren lassen.
     
  11. #11 Milchzahn, 29.03.2018
    Milchzahn

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    Unter 17304007 ist noch eine weitere Gruppe: "16 (de) Verpackungskartons; Verpackungsschachteln [Papier]..."
    Ich habe keine Ahnung vom Markenrecht - könnte das für Kartons mit beispielsweise Cold-Brew-Zubehör, oder Displaykartons mit Cold-Brew-Kaffeetüten relevant sein (sogern das Produkt Cold Brew im Namen trägt)?
     
  12. osugi

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    "21 (de) Flaschen; Glasflaschen." sind auch eingetragen. Daher die konkrete Frage:
    Haben z.B. onetake (@Tolga) oder die Röstbar, die gelegentlich Cold Brew in 'Apothekerflaschen' abgefüllt im (web)shop anbieten, eine Abmahnung zu befürchten, falls sie das wieder täten?
     
  13. #13 domimü, 29.03.2018
    domimü

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    Ich glaube, denen geht es eher darum, stilvolles Zubehör zu vermarkten, ähnlich wie bei Chaipur.
    Trinkbecher, Dosen, Tassen - Porzellan und Kunststoff folgt wohl bald.
     
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  14. #14 osugi, 29.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2018
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    Ich habe gerade unter dem Suchbegriff "cold brew flasche" diesen hier als ersten Treffer gehabt (man beachte den Namen des 'Patentnehmers'):
    https://www.jhornig.com/coldbrew/

    Ich glaube, es geht denen primär darum (Cold Brew in Flaschen), inkl verschiedener Abfüll- und (Um)Verpackungsmöglichkeiten. Daher auch meine Frage, ob sie nun verhindern wollen, dass andere Leute z.B. 'Quijote Cold Brew' auf ihre Flaschen schreiben dürfen?!
     
  15. #15 jazzadelic, 29.03.2018
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    Nein. Cold Brew würde bei einer solche Benutzung nicht als betrieblicher Herkunftshinweis (i.e. Marke) für die Apothekerflasche wahrgenommen werden. Bei einer solchen Benutzung ist Cold Brew die geläufige und rein beschreibende Sachangabe für das in der Flasche enthaltene Getränk. Auch eingetragene Marken können nicht die beschreibende Verwendung von Bezeichnungen verbieten. Beispiel: Apple Inc. besitzt mit der Marke Apple die weltweit wertvollste Marke (184 Milliarden USD) und kann dennoch nicht die beschreibende Benutzung der Bezeichnung Apple für Obst, Bonbons, Joghurt mit Apfelgeschmack etc. aber auch nicht für Haarshampoos mit Apfelduft etc. untersagen, Art 14 Abs. 1 b) UMV.

    Art. 14 Abs. 1 b) UMV

    Beschränkung der Wirkungen der Unionsmarke
    (1) Die Unionsmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, Folgendes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen:
    a) ..
    b) Zeichen oder Angaben ohne Unterscheidungskraft oder über die Art, die Beschaffenheit, die Menge, die Bestimmung, den Wert, die geografische Herkunft oder die Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder über andere Merkmale der Ware oder Dienstleistung;
     
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  16. #16 osugi, 29.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2018
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    Sind deren Markeneintragungen ('Cold Brew') dann nicht völlig wirkungslos in der Praxis? Das einzige, was sie sich gesichert haben, ist, dass kein Flaschen- oder Umverpackungshersteller seine Produkte 'Cold Brew' nennen darf. Das würde aber doch niemand machen, wenn nicht die 'rein beschreibende Sachangabe für das in der Flasche enthaltene Getränk' gemeint wäre... :D
     
  17. #17 jazzadelic, 29.03.2018
    jazzadelic

    jazzadelic Mitglied
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    Lieber Pingo,

    sofern die Bezeichnung auf der Dose bzw. auf der Verpackung als Marke der Dose wahrgenommen wird, wäre es problematisch. Das wird aber selten der Fall sein.

    Beispiel: Fanta wird vom Verkehr als Marke zur Bezeichnung der Getränks und nicht der Dose wahrgenommen, das heiß, die Kennzeichnungsrichtung der Marke ist nach der Verkehrsübung bei der Wahrnehmung von Getränkemarken der Inhalt der Dose. Dies ist eigentlich bei allen Lebensmittel-Labeln so.

    TetraPak dagegen ist eine Marke eines schwedischen Verpackungsherstellers. Die Kennzeichnungsrichtung der Marke Tetra Pak ergibt sich durch die Art seiner Anbringung (nicht vorne auf dem Label, sondern auf der Unterseite der Verpackung, im Falz etc.) und bezieht sich nach der Verkehrsübung auf die Verpackung und nicht auf das verpackte Produkt (Milch).

    Die Verwendung von COLD BREW auf Labeln würde vom Verkehr als beschreibende Sachangabe bzgl. des verpackte Getränks und nicht als Marke für Flaschen, Kartons etc. wahrgenommen werden. Die Abmahnung wäre dann unberechtigt.

    Ich würde die Marke COLD BREW trotzdem mit einem Antrag auf Nichtigkeit angreifen. Ein solcher verhindert die Rechtsausübung aus der Marke und blockt den Inhaber schon bei seinem (unberechtigten) Versuch , die Markenrechte gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen, sofern der Nichtigkeitsantrag zeitlich vor der Abmahnung erfolgt.

    Gruß
     
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  18. pingo

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    Abgesehen von der sehr guten rechtlichen Bewertung durch jazzadelic halte ich die Idee, innerhalb der Branche Kollegen abzumahnen, für absolut schädlich.

    Ich denke, Hornig tut sich absolut keinen Gefallen, die Branche zu verunsichern, indem sie versuchen sich (Namens-)Rechte an Innovationen schützen zu lassen, an deren Entwicklung und Etablierung sehr viele Menschen aus der Kaffeebranche deutlich größeren Anteil hatten als sie selber.

    Jeglicher Versuch einer Patentierung steht meiner Meinung nach der wünschenswerten Idee einer kooperativen Entwiclung und eines gleichberechtigten kollegialen Umgangs miteinander im Wege.

    Und "Kommunikation" über Anwälte mittels Abmahnungen sind sowieso eine häßliche Sache, wenn man auch miteinander sprechen könnte. Mein gestriger intensiver und mehrfach vorgetragener Versuch, mit den Verantwortlichen bei Hornig ins Gespräch zu kommen, wurde leider zurückgewiesen / ignoriert / nicht ernst genommen.

    Ich bin traurig und enttäuscht über diesen Weg, den die Kollegen von Hornig hier dem Anschein nach gehen.
     
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  19. #19 mcblubb, 29.03.2018
    mcblubb

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    Naja, da hat jemand ne Marke kreiert und hat sie sich schützen lassen.

    Pingo, wie würdest Du reagieren, wenn auf einmal jemand Harvey Kaffee vertickt?
     
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  20. hawi

    hawi Gast

    Das ist m.M.n. was völlig anderes. "Harvey" ist eine Marke, "Cold Brew" ist die Bezeichnung für eine Art der Herstellung eines Kaffeegetränks, die sich jemand missbräuchlich als Marke sichern will. Ersteres ist natürlich schutzwürdig, letzteres m.M.n. nicht.
     
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