Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

Diskutiere Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo, angenommen man hatte vor einem halben Jahr eine Arbeitsunfall, war beim D-Arzt, aber nicht krankgeschrieben. Jetzt werden die Folgen...

  1. #1 Bialetti, 13.08.2013
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    Hallo,
    angenommen man hatte vor einem halben Jahr eine Arbeitsunfall, war beim D-Arzt, aber nicht krankgeschrieben.
    Jetzt werden die Folgen (Schmerzen) immer schlimmer.
    Zu welchem Arzt muß man jetzt gehen, um wegen den Folgen das AU krankgeschrieben zu werden?
    Kann dass der Hausarzt oder muß man wieder zum D-Arzt?
     
  2. #2 S.Bresseau, 13.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Was ist denn ein D-Arzt?
    (und meinst Du mit AU Arbeitsunfall oder Arbeitsunfähigkeit?)

    Wenn nur der erste Arzt Deine Akte hat, würde ich da hingehen.

    Wenn Dein Hausarzt einen Arztbrief bekommen hat (hattest Du eine Überweisung?) und Du nur einmal beim Facharzt warst, sollte auch der Hausarzt ausreichend Bescheid wissen. Außerdem kennt er Dein gesamtes Krankheitsbild, falls notwendig.
     
  3. #3 Communicator, 13.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Ein Durchgangsarzt, ist Vorschrift den bei Schul-, Wege- und Arbeitsunfällen aufzusuchen.

    @Bialetti: kontaktiere auf jeden Fall den Durchgangsarzt, auch lt. Wikipedia und anderen Quellen hat er die Koordination des gesamten Falles in der Hand. "Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern, er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig."

    Vgl. http://www.kuvb.de/leistungen/durchgangsarzt/
    http://www.unfallkasse-berlin.de/content/rubrik/224.html
     
  4. urodoc

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Hallo Bialetti,

    du musst wieder zum D-Arzt, dieser muss feststellen ob deine jetzigen Beschwerden Folge des Arbeitsunfalls sind. Krank schreiben können dich eh Beide, es geht jedoch darum ob die BG die Kosten tragen muss oder nicht.

    Gruß,
    Urodoc
     
  5. #5 Bialetti, 13.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Genau!
    Und das war eine Orthopädische Ambulanz.
    Nun nochmal zur Frage, kann mich der Hausarzt au schreiben, oder muß ich wieder in die Ambulanz?
     
  6. #6 S.Bresseau, 13.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben


    ah, OK.
    Ich halt mich dann mal lieber zurück mit Tipps - ich bin zwar schon krank geschrieben worden, vom Facharzt und dann vom Hausarzt, aber nicht wegen eines Arbeitsunfalls.
    ich selbst wär einfach zu meinem Hausarzt gegangen oder hätte dort angerufen, der sagt mir dann schon, was zu tun ist.
     
  7. #7 Communicator, 13.08.2013
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    Bialetti, guckst Du oben :) D-Arzt, sagt auch urodoc
     
  8. sumac

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    ohne zu wissen, ob das nun der gesetzlich richtige weg ist, würde ich als erstes zu meinem hausarzt gehen und weitere schritte mir offen lassen, wie z.B. zum D-Arzt gehen usw., aber mein hausarzt kann mir erstmal die AU bescheinigen.
     
  9. #9 Largomops, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Der Hausarzt wäre mein erster Ansprechpartner. Er schreibt Dich krank, wenn es nötig ist und sagt Dir wie es weitergeht.
     
  10. #10 KölnerJung, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Es kommt drauf an was du möchtest. Wenn du nur eine AU brauchst, dann kannst du ganz normal zum Hausarzt gehen und der stellt dir die nötigt AU aus. Aber wenn du eine Behandlung des aktenkundigen Berufsunfalls möchtest, dann ist es zwingend erforderlich nochmals zum D-Arzt zu gehen.
    Ich weiß nicht wie schwerwigend dein Fall ist, aber an deiner Stelle würde ich auf jeden Fall den D-Arzt aufsuchen, wenn du der Auffassung bist das deine Schmerzen mit dem Berufsunfall zu tun haben.

    Gruß
     
  11. #11 zia fofa, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Moin!

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind für Unfallversicherungsträger nicht verbindlich. Sie haben so in etwa den Charakter ärztlicher Gutachten, sprich, sie sind ein Beweismittel, über dessen Aussagekraft in freier Beweiswürdigung zu entscheiden ist. Trotz ausgestellter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist es daher möglich, dass das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles nicht anerkannt wird (zumeist hinsichtlich deren Dauer). Dies gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem D-Arzt (Durchgangsarzt) ausgestellt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung, sich nur vom D-Arzt Arbeitsunfähigkeitkeit attestieren lassen zu können bzw. dass der Unfallversicherungsträger nur ebensolche Bescheinigungen akzeptieren muss, gibt es daher nicht (mal abgesehen von den Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff. SGB I, welche Unfallversicherungsträgern jedoch lediglich die Möglichkeit gibt, nicht generell sondern nur nach Maßgabe des individuellen Einzelfalles eine Vorstellung beim D-Arzt als Voraussetzung für die Feststellung von Leistungsansprüchen zu verlangen).

    In der Praxis ist es jedoch schon von großer Bedeutung, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem D-Arzt ausgestellt wird. Die Folgen von Arbeitsunfällen betreffen fast immer die Gebiete Unfallchirurgie und Orthopädie. Hausärzte, die zumeist Allgemeinmediziner sind, kommen da oftmals an Ihre Grenzen, zumal es ja nicht nur um das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit an sich geht, sondern auch um die Beurteilung, ob die Arbeitsunfähigkeit Folge des Arbeitsunfalles ist. Den Kausalbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung muss der ausstellende Arzt daher auch beherrschen (und begründen können). Eine vom D-Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung findet daher in der Praxis regelmäßig schneller Akzeptanz. Der Umstand, dass zwischen dem Arbeitsunfall und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mehreren Monaten liegt, macht die Bewertung zudem nicht einfacher.

    Und, mindestens genauso wichtig, wenn die Beschwerden nach dem Unfall schon Monate andauern und sich auch noch verschlimmern , dann sollte ein damit erfahrener Unfallchirurg ran und nicht jemand, der solche Verletzungen nur hin und wieder in seiner Praxis sieht.

    Der Worte viel, die Botschaft kurz: Unbedingt zum D-Arzt, alles andere brächte den Betroffenen nicht weiter.

    Saluti!

    Zia Fofa
     
  12. sumac

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    noch mal ganz klar und deutlich! hausarzt um die AU zu bekommen, das man nicht mit schmerzen zur arbeit muss und dann die weiteren schritte einleiten, zum unfallarzt, zum D-arzt, eben alles was notwendig ist, um eine abklärung dessen zu bekommen, woran es liegt,. ob am unfall vor monaten liegt oder es eine neue erkrankung ist.
     
  13. Svente

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Es herrscht ja allgemeine Verwirrung hier.
    Hier ist die "richtige" Information: Wichtig ist der letzte Absatz!
    Arten der Heilbehandlung
    Bei Arbeitsunfällen wird die Heilbehandlung als allgemeine oder besondere Heilbehandlung durchgeführt.
    Allgemeine Heilbehandlung ist die ärztliche Versorgung einer Unfallverletzung, die nach Art oder Schwere weder eines besonderen personellen, apparativ-technischen Aufwandes noch einer spezifischen unfallmedizinischen Qualifizierung des Arztes bedarf.
    Die Heilbehandlung bei Arbeitsunfällen wird grundsätzlich als allgemeine Heilbehandlung gewährt, es sei denn, der Durchgangsarzt, H-Arzt oder der UV-Träger leitet eine besondere Heilbehandlung ein.
    Besondere Heilbehandlung ist die fachärztliche Behandlung einer Unfallverletzung, die wegen ihrer Art oder Schwere besondere unfallmedizinische Qualifikationen verlangt. Dazu gehören auch die Erfassung der Zusammenhänge zwischen Arbeitstätigkeit und Unfallereignis, die tätigkeitsbezogene Funktionsdiagnostik, ggf. unter Berücksichtigung von Vorschäden, sowie die prognostische Einschätzung der Unfallverletzung unter dem Gesichtspunkt typischer Komplikationen sowie frühzeitig einzuleitender medizinischer und schulischer/beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen.
    Die besondere Heilbehandlung darf nur durch die von den UV-Trägern zugelassenen oder besonders beauftragten Ärzten durchgeführt werden.
    Verfahrensarten
    Verfahrensarten im Sinne des § 34 SGB VII sind

    • das Durchgangsarztverfahren

    • das H-Arzt-Verfahren und

    • das Verletzungsartenverfahren

    Durchgangsarztverfahren
    Zu diesem Verfahren werden Ärzte von den UV-Trägern zugelassen, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gesamten - die Behandlung von Unfallverletzungen umfassenden - Gebiet haben.
    Die Durchgangsärzte müssen als Ärzte für Chirurgie oder Orthopädie niedergelassen oder als solche an Krankenhäusern oder Kliniken tätig sein.
    H-Arzt-Verfahren
    Die besondere Heilbehandlung kann auch von sogenannten H-Ärzten, die dazu von den UV-Trägern zugelassen sind, durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, daß diese Ärzte, ohne die speziellen Anforderungen des Durchgangsarztverfahrens zu erfüllen, ebenfalls über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen müssen.
    Die Ausführungen zum Arztbericht beim Durchgangsarztverfahren gelten analog (jedoch Vordruck H 13).
    Verletzungsartenverfahren
    Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen (Verletzungsartenverzeichnis s. Anhang), die einer sofortigen besonderen unfallmedizinischen Behandlung bedürfen, müssen in hierfür vorgesehenen Krankenhäusern der Akutversorgung behandelt werden.
    Der behandelnde Arzt hat dafür zu sorgen, daß eine sofortige Überweisung in ein solches Krankenhaus erfolgt.
    Der an diesem Krankenhaus tätige Durchgangsarzt entscheidet nach Art oder Schwere der Verletzung, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung erforderlich ist.
    Eine Überweisung entfällt, wenn es sich bei dem behandelnden Arzt um einen Handchirurgen handelt, der zur Behandlung Unfallverletzter von den UV-Trägern zugelassen ist.

    Vorstellung beim D-Arzt
    Der Arzt weist den Unfallverletzten an, sich unverzüglich einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn:

    • die Folgen des Arbeitsunfalls eine Arbeitsunfähigkeit verursachen,

    • mit Behandlungsbedürftigkeit von voraussichtlich mehr als einer Woche zu rechnen ist,

    • bei Wiedererkrankungen,

    • wenn nach Auffassung des behandelnden Arztes die Verordnung von Heilmitteln erforderlich ist.
    Dies gilt nicht bei isolierten Augen - und/oder HNO - Verletzungen. In diesen Fällen ist der Verletzte unmittelbar an einen entsprechenden Facharzt zu überweisen.

    Befreiung von der D-Arzt-Vorstellung
    Die Vorstellungspflicht entfällt, wenn die Behandlung durch einen H-Arzt durchgeführt wird.

    Entscheidung durch D-Arzt
    Der D-Arzt entscheidet bindend, ob und ggf. welche Heilbehandlung durchzuführen ist.
    Sofern der D-Arzt allgemeine Heilbehandlung für ausreichend hält, führt er diese in der Regel nicht selbst durch, sondern verweist den Verletzten an seinen Hausarzt, es sei denn, der Verletzte wünscht die Weiterbehandlung durch den D-Arzt.

    Gute Besserung

    Svente

     
  14. #14 zia fofa, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Der Textauszug aus dem vorangegangenen Beitrag von Svente beinhaltet eine Darstellung der an der (berufgenossenschaftlichen oder allgemeinen) Heilbehandlung beteiligten Ärzte und Einrichtungen und im letzten Absatz die Kompetenz des D-Arztes zur Steuerung des Heilverfahrens, also, ob die ärztliche Behandlung im Rahmen der besonderen (dann durch D- oder H-Arzt) oder der allgemeinen Heilbehandlung (jeder zugelassene Arzt) erbracht werden soll. Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger.

    Diese Steuerungskompetenz hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wg. Arbeitsunfallfolgen auf bestimmte Ärzte beschränkt ist. Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine ärztliche Behandlung. Daraus ergibt sich ebenfalls nicht, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von D-Ärzten für den UNfallversicherungsträger verbindlich sind, hierzu ein Auszug aus einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.03.2003 (L 3/9/6 U 272/00):

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem zwischen den Unfallversicherungsträgern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger (hier: vom 23. März 1984). Aus diesem Vertrag lassen sich von vornherein nur Rechte und Pflichten der Unfallversicherungsträger (als Leistungsträger) und der zur Durchführung berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung herangezogenen Ärzte (als Leistungserbringer) ableiten, nicht jedoch Ansprüche der Versicherten.


    Hoffe, das ging jetzt nicht zu sehr ins Detail. Bevor jedoch weitere Verwirrung entsteht...;-)

    Saluti ancora!

    Zia Fofa
     
  15. #15 mcblubb, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Höhe der Kostenübernahme bei Heilbehandlungen.
    Bei einem Arbeitsunfall zahlt die BG. Je nach BG wird der Verletzte salopp gesagt wie ein Privatpatient versorgt. Ist er "normal" krankgeschrieben folgt die Behandlung seinem Versicherungsstatus (ggfls. gesetzlich).

    Grundsätzlich würde ich auch wieder den Durchgangsarzt empfehlen. Nur wenn der schon am Tage der Verletzung nicht krankgeschrieben hat, wird er das jetzt tun? Und wie glaubwürdig erscheint es, wenn nach 6 Monaen Gesundheit auf einmal der Hausarzt infolge eines nicht von Ihm diagnostizierten Arbeitsunfalls krankschreibt. (Das soll nicht heißen, dass der geschilderte Sachverhalt unwahr ist! Es kann aber einem unbeteiligtem Betrachter so erscheinen)

    Die Frage ist: Was ist das Ziel?

    Krankheit auskurieren: Hausarzt
    Krankheit auskurieren mit Mitteln der BG, Ansprüche an AG erhalten etc.: Durchgangsarzt

    Gruß

    Gerd
     
  16. #16 S.Bresseau, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Außerdem nicht zu vergessen: Wenn bleibende Schäden entstanden sind (chronische Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität etc.), kann das Ganze auch relevant für die Rentenversicherung sein (Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit).

    Lass Dich von Deinem Hausarzt beraten. Der hat damit (fast) jeden Tag zu tun.
     
  17. #17 betateilchen, 14.08.2013
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Mach Dir doch gar nicht so viele Gedanken. Es ist nicht DEINE Aufgabe, Dich darum zu kümmern, welcher Kostenträger der richtige ist.

    Geh zum Hausarzt, lass dich von dem krankschreiben und sag ihm aber, dass Du die Ursache im vorhergegangenen Arbeitsunfall vermutest. Dafür gibt es extra ein Ankreuzfeld auf dem gelben Schein, das dann vom Hausarzt markiert wird.

    Sobald dieses Kennzeichen gesetzt ist, wird sich Deine Krankenkasse innerhalb kürzester Zeit ganz automatisch bei Dir melden und die Sache klären - ggf. auch mit bzw. gegenüber der Berufsgenossenschaft.
     
  18. #18 Largomops, 14.08.2013
    Largomops

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Danke Betateilchen. Warum auch immer alles so kompliziert machen.
     
  19. michhi

    michhi Mitglied

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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben


    Lies Dir diesen Absatz nochmals durch. Damit dürfte alles gesagt sein. Ein nicht zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung zugelassener Arzt, sprich Allgemeinmediziner
    oder "Hausarzt" muss! bei den oben genannten Konstellationen einen sofortige Vorstellung
    bei einem D- oder H-Arzt veranlassen (wobei das H-Arzt Verfahren demnächst ausläuft).

    Am besten du stellst dich erneut bei dem D-Arzt vor, der deinen Unfall seinerzeit behandelt hat.
    Solltest du mit diesem nicht zufrieden gewesen sein, bzw. würdest du gerne eine zweite Meinung hören wollen, kannst du auch zu einem anderen D-oder H-Arzt gehen.

    Den Umweg über deinen Hausarzt kannst du dir sparen. Jeder halbwegs gut informierte Allgemeinmediziner wird dich eher nicht in alleiniger Entscheidung ohne Vorstellung bei einem zugelassenen Arzt krank schreiben, da er bei Verstoß gegen seine Pflichten den Vergütungsanspruch seiner Leistungen gegenüber der BG gefährdet. Die kann in solchen Fällen nämlich die Zahlung verweigern.

    Also, ab zum D-Arzt und gute Besserung.

    Gruß
    michhi
     
  20. #20 Bialetti, 14.08.2013
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    AW: Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

    Merci! [​IMG]
     
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Arbeitsunfall: Wer darf krankschreiben

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