Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

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  1. #41 Kerberos, 28.09.2012
    Kerberos

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Da wird Dir als erstes nur bleiben einen Fall bei e*ay wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels zu eröffnen.

    Ich würde mich parallel dazu mit Mahlkönig in Verbindung setzten um in Erfahrung zu bringen wie teuer die Instandsetzung ist.
    Wie alt ist die Mühle? Gibt es noch eine Kaufrechnung wegen eventueller Garantieansprüche.


    Meiner Erfahrung nach ist die Anzahl der schwarzen Schafe im Internet genauso groß wie im realen Leben. Ich habe kürzlich beim Felgenkauf über die oben genannte Plattform auch etwas Aufregung erfahren. Das hätte mir beim Kauf übers schwarze Brett am Supermarkt aber genauso passieren können. Bei mir gab es ne Einigung. Ich drücke Dir die Daumen dass Ihr auch beide zufrieden aus der Sache herausgehen könnt.

    unparteiische Grüße
    Matze
     
  2. #42 rocknroller, 28.09.2012
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    Einen eBay Fall hatte ich bereits eröffnet, da der Verkäufer natürlich die Rücknahme abgelehnt hat, wurde dieser wieder geschlossen.

    Kontakt zu Mahlkönig hatte ich bereits. Kurioserweise fehlt das Typenschild der Mühle. Mahlkönig kann und möchte keine Ferndiagnose stellen, verständlich.
    Die Mühle ist angeblich 4 Jahre alt, aber nachvollziehen lässt sich das nun leider nicht mehr...
    Echt strange!
     
  3. #43 Kerberos, 28.09.2012
    Kerberos

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Auch ohne Rücknahme kannst Du einen Fall eröffnen wegen eines "erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels". Hat bei den Felgen auch geklappt und wurde erst zum bitteren Ende geschlossen.
     
  4. #44 betateilchen, 28.09.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Du kannst aber pro ebay-Transaktion nur einmal einen Fall eröffnen, und der ist ja schon verwirkt. Helfen tut so eine Falleröffnung überhaupt nix, sofern der Artikel nicht über eines der ebay-Zahlungssysteme abgewickelt wurde.
     
  5. #45 rocknroller, 28.09.2012
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    Genau so ist es leider. Einen zweiten Fall kann man nicht eröffnen und der erste war wirkungslos...
     
  6. #46 Kerberos, 28.09.2012
    Kerberos

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Okay, wieder was gelernt.
     
  7. #47 zia fofa, 28.09.2012
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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Hallo!

    Da ich den Inhalt des Verkaufsthreads und den der Ebay-Auktion nicht kenne, natürlich auch nicht was ansonsten schriftlich/nachweisbar an Aussagen zwischen den Vertragspartnern ablief, ist eine Aussage zum objektiven Tatbestand des Betruges nicht möglich. Mit allergrößten Schwierigkeiten behaftet sein wird aber der Nachweis, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat, er also den Käufer über gewisse Tatsachen (=Eigenschaften der Mühle) bewußt täuschen wollte. Wenn ich richtig gelesen habe, mahlt die Mühle noch, wohl auch in feiner Einstellung aber nicht gleichmäßig? In diesem Fall wäre es m.E. ein Leichtes für den Verkäufer, sich darauf zu berufen, dass die Mühle genau das tat was sie sollte, nämlich mahlen, und dass sein Kenntnisstand leider nicht ausreichend war, hier einen Mangel zu erkennen. Die Espressotauglichkeit einer Mühle ist nun mal kein Standardwissen, so dass nach meiner Einschätzung eine Strafanzeige nur in einer raschen Einstellung des Ermittlungsverfahrens enden würde (vom Klageerzwingungsverfahren mal abgesehen). Die Überwachung der Erfüllung kaufvertraglicher Verpflichtung ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes, dafür gibt's die Zivilgerichtsbarkeit.

    Bevor man sich als ent- oder getäuschter Käufer auf eine juristische Auseinandersetzung einlässt, sollte man immer abwägen, was beim Gegner überhaupt zu holen ist, denn man will ja nicht nach erfolgreichem Klageverfahren dann den Vollstreckungstitel in der Tasche haben, um nur feststellen zu können, dass Verkäufer zahlungsunfähig ist und man die Kosten des Gerichtsverfahrens und des Anwaltes nun doch selbst berappen muss.

    Grüße!

    Zia Fofa
     
  8. sumac

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    wie sich rausgestellt hat, war das eine falschmeldung.

    ich kenne den wortlaut der Ebax anzeige nicht, nur das was du gschrieben hast, aber wenn der zusatz dabei stand, das keine gewährleistung und/oder garantie übernommen wird, dann steht das recht (leider) nicht auf deiner seite.
    beweis doch mal das die mühle vorher schon in diesem zustand war, wie du sie erhalten hast.
    wenn ich was bei ebax kaufen würde, dann sicher nicht etwas, was einen preis zwischen 1000 und 9999 euro haben könnte, meine preisgrenze für dererlei geschäfte wäre auch bei 200 euro, wie ich schon vorher hier gelsen habe, denn die 200 kann ich unter ulk gerade noch verbuchen.
    was mich mal interessieren würde, was würde diese mühle neu kosten, also wie hoch war der gedachte preisunterschied?
     
  9. #49 betateilchen, 28.09.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    deshalb muss man auch bei Gericht und beim Anwalt in Vorkasse gehen (sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat) :mrgreen:
     
  10. j*rg

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  11. big_ed

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Wie der Käufer schon schrieb eben nicht:
    http://www.kaffee-netz.de/ich-unbed...te-m-hle-im-forum-gekauft-tun.html#post779365

    Damit sollte die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen sein, daher besteht erstmal das Recht auf Nacherfüllung, z.B. durch Nachbesserung des Mangels, Minderung, z.B. um die Reparaturkosten, oder danach auf Rücktritt bzw. Wandlung.
    Gewährleistung

    Ich würde in so einem Fall

    1. Dem Verkäufer dieses schriftlich mitteilen, z.B. per Einwurfeinschreiben, welches unter Zeugen versandt wurde. Bei einem normalen Einschreiben oder mit Rückschein könnte er die Annahme verweigern oder nach Benachrichtigung nicht abholen und kommt dann halt zurück.
    Dabei Nacherfüllung fordern, alternativ Minderung oder Rücktritt bzw. Wandlung anbieten und eine Frist von 2 Wochen dafür setzen.
    Evtl. schon die Übergabe an einen Rechtsanwalt nach fruchtlosem Ablauf der Frist ankündigen.

    2. Falls es zu keiner Einigung kommt, dann ein entsprechendes Schreiben mit diesen Forderungen von einem Rechtsanwalt senden lassen. Das ist bei dem Streitwert nicht sooo teuer und bei dem Kaufpreis, sowie bisherigen Eindruck des Verkäufers IMHO lohnend.

    Normalerweise sollte spätestens danach der Verkäufer entsprechend reagieren und es läßt sich dann meistens außergerichtlich regeln.
    Falls nicht, wird es natürlich teuer und muß man natürlich zu sehen, daß man hinterher evtl. nicht Kosten sitzen bleibt, falls der Verkäufer womöglich nicht zahlungsfähig sein sollte.
     
  12. #52 betateilchen, 28.09.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Na und? Was besseres kann dem Absender doch gar nicht passieren. Denn in so einem Fall gilt der Inhalt des Schreibens dem Empfänger grundsätzlich als "bekannt".
     
  13. big_ed

    big_ed Mitglied

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Soweit ich weiß beim Einwurfeinschreiben an die korrekte Adresse normalerweise schon.
    Aber eben nicht bei Rückläufern und wie soll da überhaupt der Empfänger den Inhalt zur Kenntnis genommen haben können, wenn das Schreiben niemals in seinem Einflußbereich war? Er bekommt es ja in solchen Fälle nicht ausgehändigt oder rechtskräftig zugestellt und förmliche Zustellung durch Niederlegung wäre da schon was anderes.

    Da ich solche Fälle auch schon hatte, sende ich meistens Einwurfeinschreiben oder bei einfacheren Fällen bzw. niedrigeren "Eskalationsstufen" Fax und normalen Brief parallel.
     
  14. #54 domimü, 28.09.2012
    domimü

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Was sollen die Zeugen denn bezeugen, was nicht auch aus dem Einlieferungsbeleg hervorgeht?
    Um es mal klarzustellen, ich finde das Verhalten des Verkäufers nicht richtig, aber die Tipps, wie man ihm beikommen kann, werden immer seltsamer.
     
  15. big_ed

    big_ed Mitglied

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Speziell den Inhalt des Schreibens, denn der Nachweis über die Zustellung eines leeren Umschlags oder beliebigen womöglich leeren Blatt Papieres bringt nicht viel.
    Der Käufer konnte sich bisher (gütlich) mit dem Verkäufer nicht einigen und ist damit nicht zufrieden, daher fragt er hier nach weiteren Möglichkeiten und solange ihm keiner "Moskau Inkasso" o.ä. empfiehlt.
     
  16. #56 betateilchen, 28.09.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    Doch, gerade (auch) dann!

    Das spielt grundsätzlich erstmal keine Rolle. In Deutschland bist Du verpflichtet, eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Und wenn Du die Annahme vorsätzlich verweigerst, schützt Dich das als Empfänger in keinster Weise. Versucht man einen zweiten Zustellungsversuch mit Einschreiben/Rückschein, der auch wieder verweigert wird, kann man nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Inhalt bekannt/zugestellt ist.

    Man kann natürlich auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, den Brief zuzustellen. Zusammen mit dem Zustellnachweis erhält man eine beglaubigte Abschrift des Inhalts des Briefes.

    Inzwischen gibt es übrigens auch schon Rechtsprechung, die das Einwurfeinschreiben wie normale Post behandelt.

    Und der Tipp mit den "Zeugen für den Inhalt des Schreibens" ist völliger Unfug. Der einzige, der Dir sowas rechtskräftig bestätigen könnte, ist ein Notar oder Gerichtsvollzieher, der den Inhalt Deines Briefes beurkundet und ihn danach zustellt/zustellen lässt.
     
  17. #57 S.Bresseau, 28.09.2012
    S.Bresseau

    S.Bresseau Mitglied

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?


    Die Teufel, die ich rief ... der TE wollte juristische Tipps, jetzt fühlt sich halt jeder angesprochen.



    Sooo! muss Kaffeenetz :cool:
     
  18. sumac

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    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    irgendwann hatte ich mal gehört, das ein einschreiben mit rückantwort nichts wert ist, denn es kann ja alles in so nem einschreiben stehen. besser ist eine zustellung per gericht, ich komm nicht auf den richtigen namen, aber da wird von amtswegen der inhalt bezeugt und auch die zustellung.
    ich versteh das ganze trotzdem nicht: die mühle kostet neu so um die 1500 euro, da sie ja gebraucht ist, würde der preis sicher nicht im 4 stelligen bereich angesiedelt sein, jedenfalls würde ich sie mir dafür nicht gebraucht zulegen, die erparnis müßte schon sehr groß sein, also mindestens die hälfte des neupreises.
     
  19. #59 betateilchen, 28.09.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Defekte Mühle im Forum gekauft, was tun?

    guckst Du:

     
  20. sumac

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    verzeihung das ich das überlesen habe. es tut mir leid.
     
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