ECM Synchronika macht schlapp - Garantie?

Diskutiere ECM Synchronika macht schlapp - Garantie? im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Hallo zusammen, ich habe seit genau 1,5 Jahren eine ECM Synchronika und verschiedene Probleme. Zum einen sind seit einiger Zeit die Kippventile...

  1. #1 EinspännerNL, 21.08.2021
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    Hallo zusammen,
    ich habe seit genau 1,5 Jahren eine ECM Synchronika und verschiedene Probleme.
    Zum einen sind seit einiger Zeit die Kippventile nicht mehr 100% dicht, aber damit habe ich mich abgefunden...

    Viel schlimmer ist, dass seit gestern die Pumpe für die Brühgruppe verrückt spielt. Die Pumpe springt unvermittelt (ohne dass der Hebel hochgezogen wird) an, und der Pumpdruck steigt auf 12-14 bar. Im Manometer habe ich leichte Kondensbildung und die Maschine klingt dabei recht beängstigend. Unten tropft es leicht aus der Maschine (Wasser kommt zwischen den beiden Kippschaltern für ext Wasser und den Wasserdampfboiler raus).
    Ein Überdruckventil (falls es eines geben sollte) springt nicht an.
    Jetzt die Frage: Hat dieses deutsche Qualitätsprodukt eine Herstellergarantie, die über die gesetzlichen 6 Monate hinausgeht? Ich habe die Maschine seinerzeit bei einem renommierten niederländischen Versandhändler gekauft.
    Viele Grüsse
     

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  2. #2 EinspännerNL, 21.08.2021
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    hier noch ein Foto vom leichten Wasserverlust
     

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  3. Lancer

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    Was sagt denn dein Händler dazu?
    edit: Gewährleistungszeitraum müsste in NL ebenfalls 24 Monate sein, (keine Ahnung wie es bei Gebrauchtartikeln aussieht)
    edit2: Niederländisches Gewährleistungsrecht folgt grundsätzlich EU-Verbraucherkaufrecht, wie es auch im deutschen Recht abgebildet ist.
     
  4. ReneK.

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    Es muss aber zwischen Gewährleistung (24 Monate und Beweisumkehr) und Garantie (6 Monate) unterschieden werden.
    Am Besten den Händler kontaktieren
     
  5. Lancer

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    Ich hab schon bewusst Gewährleistung (24Monate) und nicht Garantie (wie viel auch immer in NL von ECM gegeben wird) geschrieben.
     
  6. #6 Gandalph, 21.08.2021
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    Eine Garantie wird wenn separat vom Hersteller oder vom Händler gewährt, mit beigelegten Garantiebedingungen.
    Mir ist aber nicht bekannt, dass ECM eine Garantie gewährt. Ein Händler kann das individuell handhaben.

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate, bei Beweislastumkehr nach 6 Monaten ( noch! - soll ab nächstem Jahr 12 Monate betragen ).
    In diesem Fall ( Wasseraustritt, Kondenswasser im Manometer ) ist das für mich ein klarer Gewährleistungsfall, und sollte vom Händler geregelt werden. Undichte Dampfventile könnten auch auf Verschleiß hinauslaufen.
    Transport und weitere Kosten sind bei Gewährleistung vom Händler zu tragen.
    Bei ECM Produkten sollte die Gewährleistung durch den Händler kein Problem sein.

    lg ...
     
  7. #7 EinspännerNL, 21.08.2021
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    Danke für die Hinweise, dem entnehme ich dass es keine extra Herstellergarantie gibt, sondern eben die gesetzlichen 6m Garantie plus weitere 18m Gewährleistung. Schade.
    Ich werd Montag mal beim Händler wg Gewährleistung anrufen, habe da aber keine grosse Hoffnung (kennt man ja). Ich müsste das schwere Teil auch erst für viel Geld zum Händler schicken.
    Anbei noch ein schönes Elektro-Stillleben. Malerische Tropfen direkt aus dem Schalter meets 220V Wechselstrom :)
     

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  8. Lancer

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    Du vermischt gerade Garantie und Gewährleistung.
    Garantie ist was freiwilliges, Gewährleistung was gesetztliches.
    Der Hersteller MUSS in der EU 24 Monate Gewährleistung abgeben.
    Er KANN (muss nicht) eine "Garantie" in welcher Form auch immer abgeben.

    Die Beweislastumkehr (nach Zeit x) ist ein Teil der Gewährleistungsbestimmungen, nicht der Garantiebestimmungen.
    Aber ja, dein erster Ansprechpartner ist der Händler, bei dem du die Maschine (offenbar online) gekauft hast.

    Das hier ist wieder ein Beispiel, warum es bei manchen Dingen einfacher ist, diese lokal zu kaufen. (Ins Auto laden, zum Händler fahren und ihm der Bitte um Prüfung am Tisch stellen ist einfacher als Karton besorgen, Etikett ausdrucken, beschriften, zur Post bringen, hoffen dass beim Versand alles gut geht etc. dann abwarten bis der Händler die Maschine in Begutachtung nimmt, dann (hoffentlich) Reparatur bzw. Nachbesserung, erneutes Bangen beim Rückversand etc.
     
  9. #9 Kaspar Hauser, 21.08.2021
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    Nein. Die Beweislastumkehr gilt während der ersten sechs Monate. Im Zivilrecht muss jeder die Ansprüche stellt selbst beweisen.

    Behauptet also ein Käufer, dass die Kaufsache einen Mangel hat, muss er dies beweisen.
    Zur Erleichterung gilt in den ersten sechs Monaten für Verbraucher die Beweislastumkehr, so dass angenommen wird, dass wenn eine Kaufsache in den ersten sechs Monaten einen Mangel zeigt, dieser schon bei Übergabe bestand.
     
    Lancer gefällt das.
  10. Danzr

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    Der Hersteller hat mit der Gewährleistung nix zu tun.
    Die kommt vom Händler.
    Ohne Auto (oder Lastenfahrrad) ist es schwerer die Maschine zum Händler zubekommen.
     
  11. #11 EinspännerNL, 13.01.2022
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    Hallo zusammen,
    nach langer Zeit ein Update zu diesem Thema. Wegen verschiedener Umstände habe ich die Maschine erst vor kurzem zum ECM-Service bringen können, die Reparatur und Kostenübernahme durch den Händler lief dann aber völlig problemlos.
    Es wurden die Rotations-Pumpe und ein paar umliegende Bauteile (Ventile) getauscht sowie das ganze Ding noch entkalkt, die Maschine läuft jetzt wieder 1a.
    Bei dem Kaufpreis sollten solche Defekte nach so kurzer Zeit ja theoretisch nicht passieren, aber der Service war immerhin topp.
     
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