ECM Technika IV Erstinbetriebnahme

Diskutiere ECM Technika IV Erstinbetriebnahme im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Hallo zusammen, ich bekomme in den nächsten Tagen meine ECM Technika IV, freu mich schon riesig. Jetzt habe ich auf der ECM Seite in der...

  1. #1 alex1603, 10.09.2017
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    Hallo zusammen,


    ich bekomme in den nächsten Tagen meine ECM Technika IV, freu mich schon riesig.

    Jetzt habe ich auf der ECM Seite in der Gebrauchsanleitung gelesen dass der Anschluss durch autorisiertes Personal erfolgen müsse.

    Habe die Maschine im Internet bestellt. Was ist wenn ich es mache mit der Garantie??

    Schönen Sonntag!
     
  2. #2 Nightshade, 10.09.2017
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    Ich denke, du bist qualifiziert genug um einen Stecker in eine Steckdose zu stecken.
     
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  3. #3 Gandalph, 10.09.2017
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    Ein Anschluss durch autorisiertes Personal bei Hauhaltsmaschinen ist Quatsch. Das hat man wahrscheinlich von den Gastros so ins Handbuch übernommen. Du kannst beim Anschluss ja quasi keinen Fehler machen, da sich die Maschine selbst checkt - Tanksensor, Füllstandssonde usw. Schwieriger ist eine Inbetriebnahme dann, wenn separate Leitungen für Wasser u. Abwasser verlegt und angeschlossen werden müssen, denn dazu braucht man meist einen Sachkundigen, außer man ist selbst ein geübter "Pfuscher".
     
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  4. #4 alex1603, 10.09.2017
    alex1603

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    Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
    Konnte mir es auch nicht so richtig vorstellen.
     
  5. #5 Moccinist, 10.09.2017
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    Wie Gandalph schon geschrieben hat, ist das in deinem Fall nicht relevant. Prinzipiell gibt es zwei Handlungen bei so einer Technikamaschine, die zu Schäden führen könnten: Beim Anschluss ans Festwasser wird kein Druckminderer verwendet oder eine für den US-Export vorgesehene 110V-Maschine wird hierzulande an 230V angeschlossen. Eine für die europäische Spannung vorgesehene Maschine - zumal als Tankversion - selbst in Betrieb zu nehmen, kann die Garantie nicht außer Kraft setzen, auch wenn ein buchstabengläubiger Jurist so etwas behaupten würde. Dagegen steht meines Erachtens die Unverhältnismäßigkeit, wegen eines so einfachen Vorgangs extra eine Fachkraft zu bestellen. (Nebenbei: Meine Technika läuft jetzt seit 7 Jahren störungsfrei - ich hatte sie selbst in Betrieb gesetzt.)
     
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  6. #6 Adjacent, 10.09.2017
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    Adjacent Mitglied

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    Ein Hersteller kann in die Garantiebedingungen reinschreiben, was er will. Wenn die einen Tanz eines Schamanen bei der Erstinbetriebnahme fordern, dann ist das halt so. Garantie ist immer etwas vertraglich Vereinbartes, und dafür gilt in Deutschland nun mal die Vertragsfreiheit.
    Ganz anders ist es aber bei der gesetzlich garantierten Gewährleistung, und die gilt immer zwischen Verkäufer und Käufer. Der Hersteller hat mit diesem Vertragsverhältnis nichts zu tun und darf da natürlich keine Bedingungen vorgeben.
    Solange der Käufer die gekaufte Sache sachgerecht verwendet und keine Schäden selbst verursacht, muss der Händler für die gekauften Sachen Gewähr übernehmen, und zwar für zwei Jahre lang. Dabei geht es immer darum, ob die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die Keimvermutung, es wird also angenommen, dass ein Sachmangel im Keim schon bei der Übergabe vorgelegen hat und erst später offensichtlich wurde. Der Verkäufer müsste hier im Einzelfall das Gegenteil beweisen.
    Für die nächsten 18 Monate ist der Käufer in der Beweispflicht, aber die meisten Händler zeigen sich auch in dieser Zeit kulant und verlangen keine (für den Käufer oft schwierige und teure) Beweisführung.

    Auf Deinen Fall angewendet: Was der Hersteller schreibt, kann Dir absolut egal sein, denn das kann nur die Garantie betreffen.
    Und für die Gewährleistung gilt: Das Anschließen einer Haushaltsmaschine an eine Steckdose und befüllen mit Wasser ist definitiv sachgerecht und nichts, was Schäden verursachen könnte. Der Händler wird Dir unmöglich nachweisen können, dass Du einen eventuellen Schaden selbst verursacht hast, und damit muss er die gesetzliche Gewährleistung erfüllen.
     
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  7. #7 Moccinist, 10.09.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.09.2017
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    Das klingt zwar richtig, ist es aber rechtlich gesehen ganz und gar nicht. Die Vertragsfreiheit hat auch und gerade im liberalen Rechtsstaat verschiedene Grenzen, deren Überschreitung das Vereinbarte nichtig machen. Als erstes ist zu nennen:
    "§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft:
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig."

    Den Tanz eines Schamanen zu verlangen würde also regelmäßig an §138 BGB Satz 1 scheitern! Weiterhin sind alle vertraglich vereinbarten Gegenstände nichtig, die gegen gültige Gesetze verstoßen. Auch Garantiebestimmungen dürfen nichts von dem Käufer verlangen, was erkennbar absurd ist. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung, wie sie Adjacent vorgenommen hat, ist zutreffend. Aber ob der vom TO hinterfragte Satz billigerweise von einem Käufer verlangt werden kann, damit die Garantiebedingungen des Herstellers erfüllt sind, darf meines Erachtens beim Kauf einer haushaltsüblichen Maschine stark bezweifelt werden. Jedenfalls gilt, dass es gar kein Vertragsverhältnis in einem Rechtsstaat gibt, bei dem eine Partei die andere nach freiem Belieben zu jedweder Handlung nötigen kann.
     
  8. #8 Adjacent, 10.09.2017
    Adjacent

    Adjacent Mitglied

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    Da hast Du natürlich absolut recht. Natürlich hat die Vertragsfreiheit dort ihre Grenzen, wo geltende Gesetze verletzt würden, und einen Schamanentanz zu verlangen wäre mit Sicherheit nicht haltbar. Ich meinte das auch eher als ironische Überspitzung... ;)
    Fakt ist, dass Garantiebedingungen in weiten Grenzen ausgestaltet werden dürfen, Gewährleistungsansprüche sind aber gesetzlich geregelt und man kann sie auf keinen Fall dadurch verlieren, dass man selbst einen Stecker in die Steckdose steckt und Wasser in den Tank schüttet. Und selbst wenn man als Laie Letzteres vergessen sollte und es dadurch zu einem Schaden kommen sollte (kann bei der Technika nicht passieren) dann würde das nichts an den Gewährleistungsansprüchen ändern, denn dann wäre eben das fehlen einer entsprechenden Sicherung ein Sachmangel. Im B2B Bereich könnte das übrigens schon wieder ganz anders aussehen, da könnte mehr Sachverstand vom Kunden verlangt werden.

    Unter dem Strich kommen wir aber doch zum gleichen Ergebnis: Die Maschine kann bedenkenlos selbst in Betrieb genommen werden. Wahrscheinlich ist der Satz aus Versehen aus einer Gastromaschine (mit Festwasser und Klemmanschluss für Drehstrom) in diese Bedienungsanleitung gerutscht.
     
  9. #9 Moccinist, 10.09.2017
    Moccinist

    Moccinist Gast

    D'accord!
     
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