Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

Diskutiere Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon Da ich in dem anderen Thread wahrscheinlich schon als Bedenkenträger aufgefallen bin,...

  1. #21 silverhour, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Da ich in dem anderen Thread wahrscheinlich schon als Bedenkenträger aufgefallen bin, will ich hier natürlich auch mitmischen ....

    Erstmal hätte ich da ein paar Zahlen vom Stat.Bundesamt in D-Land.
    Quelle:
    http://www.destatis.de/jetspeed/por...ewerbeanzeigen2020500111065,property=file.xls
    http://www.destatis.de/jetspeed/por...en/Insolvenzen2020410111065,property=file.xls

    Frei nach dem Motto "Ich vertraue nur den Statistiken, die ich selber frisiert habe" hätten wir dann im 1. Semester 2011 in der Gastronomie gehabt:
    Neugründungen: 18.386
    Vollständige Aufgabe: 21.622
    Insolvenzen: 1.543
    => Ratio Insolvenzen./.Neugründungen ~8,4%

    Zum Vergleich, alle Unternehmen
    => Insolvenzen (15.247)./.Neugründungen (345.572) ~4,4%

    Natürlich müßte man jetzt erstmal checken, inwieweit das 1. Halbjahr 2011 representativ ist. Aber es scheint so, daß Gastronomen überdurchschnittlich oft pleite gehen....
    (und wenn ich die Zahlen richtig interpretiert habe, dann hat ein insolventer Gastronom im Schnitt ~125k€ Schulden)


    Was Kleingastronomie so anziehend macht, da kann ich auch nur spekulieren:
    Barista Romantik steht sicher am Anfang - wie George C. Kaffee zapfen und mit den Mädels flirten, endlich etwas eigenes haben und "frei und unabhängig" sein ....
    Und dann kommt sicher das "Häusle-Bau-Phänomen" - ich will doch so gerne, also glaube ich jedem der mir sagt, daß es möglich ist! Pessimisten gehört nunmal nicht die Welt.
    Finanzplanung, Buchhaltung, Steuerkram, Bankbesuch und Versicherungen - so richtig sexy ist das nicht, das stellen wir lieber hinten an.

    Grüße, Olli
     
  2. #22 exbonner, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Vielleicht hätte ich keine Zitate aus den Threads entnehmen sollen. Jedenfalls soll jeder machen, was er für richtig hält.

    Aus vielen solcher Fragestellungen meine ich jedenfalls eine gewisse Ahnungslosigkeit herauszulesen, die sich dann im schlimmsten Fall in der o.g. Statistik zeigt.

    Wenn man sich richtig mit dem Thema beschäftigt (also Marktanalyse, Businesspläne usw.) sollten gewisse Fragen eigentlich nicht mehr kommen.
     
  3. Austin

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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Das hast du aber gut gesagt.
    Gruß Peter
     
  4. #24 torkscoffee, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Tja,es gibt halt wenige berufe wo man sich so einfach selbständig machen kann wie in der gastronomie.
    bloss weil ich autofahren kann eröffne ich keine werkstatt.
    ich mach das jetzt seit 15jahren und ich könnte mir nichts anderes vorstellen.
    hoch und tiefs gehören dazu,aber in welcher branche nicht;-)
     
  5. #25 silverhour, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Aber dann weißt Du wohl auch recht gut, was im Hintergrund alles laufen muß damit es läuft. Und genau daran scheint es bei einigen Cafe-Planern noch zu hapern ...

    Oder, um Deinen Vergleich abzuändern: Nur weil ich seit 25 Jahren erfolgreich in Kneipen sitze eröffne ich kein eigenes Cafe ;-)

    Grüße, Olli
     
  6. #26 secuspec, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Barista's Anmerkung erscheint mir sehr sinnvoll.

    Nur so als Gedankenspiel : Was spricht dagegen für den Anfang einfach die Wochenarbeitszeit in der Firma zu reduzieren ? Wie wäre es einfach mal eine Zeit lang jeden Freitag in einem gut frequentierten Kaffee zu jobben ?

    Ganz ehrlich - ich habe mir das auch schon öfters überlegt. Vier Tage die Woche meinem Beruf als freiberuflicher (!) Berater nachgehen, einen Tag oder auch zwei hinter den Tresen. Mein normaler Beruf (kommt von Berufung!) ernährt mich, macht ab und zu tatsächlich wirklich Spass, ist aber auch sehr anstrengend und hin und wieder auch sehr frustrierend. Auf jeden Fall benötigt so eine anspruchsvolle Tätigkeit einen Ausgleich.

    Der eine treibt Sport, der andere kann sich diesen Ausgleich als Teilzeit Barista schaffen. Ja, das ist auch mit unter extrem anstrengend - aber eben eine andere Art der Anstrengung. Man hätte dabei aber die Möglichkeit es auch wieder sein zu lassen und nur dem Hauptberuf nachgehen.

    Ach ja - und der eine oder andere lebt ja auch in einer Partnerschaft. Das alles will wohl austariert sein.
     
  7. #27 Sutcliffe, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Sowas hatte ich mir auch mal überlegt und für mich die einzige vernüftige Art und Weise sich bei sowas selbständig zu machen.
    Man muss sicherlich ein Gefühl für ein solches Geschäft entwickeln. Wieviel Umsatz ist überhaupt Möglich, Wieviel Kaffee muss ich verkaufen um davon leben zu können.. etc.

    Wenn man sich in DE die Nebenkosten anschaut dann muss man doch beim verkaufen von Espressi und Cappuccini verdammt viele verkaufen, damit man mit dem Umsatz seine Kosten decken kann. Sowas geht meiner Meinung nach nicht wenn man Miete zahlen muss. Es gibt immer schlechte Monate und Fixkosten im 5-stelligen Bereich muss mann erst mal auslegen können.
    Ein guter Arbeitgeber nebenher, der das überleben sichert ist sicherlich hilfreich :)
     
  8. #28 silverhour, 26.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Sorry, aber genau das sind Herangehensweisen, bei denen der Pleitegeier schon mal zum Kreisen aufsteigt!
    Keine Miete zahlen - Pustekuchen! - bitte die wegfallenden Mieteinnahmen mit einrechnen, Stichwort Opportunitätskosten. De-fakto Sponsoring durch Hauptarbeitgeber oder Ehepartner für schlechte Monate fest mit einplanen - praktisch heißt das unrentabel sein. "Schönrechnen" erhöht nur die Gefahr finanziell schmerzhaft auf die Nase zu fallen.
    Wenn man, wie secuspec schreibt, so ein Cafe Betrieb praktisch nur als Zweitjob oder sich refinanzierendes Hobby nebenher betreiben will, dann kann man das entsprechend planen. Nur ehrlich gegen sich selber muß bleiben, gerade wenn es "eigentlich" nicht wirklich rentabel ist.

    Grüße, Olli
     
  9. Neo

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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Ääähm, ich glaube, du hast Sutcliffes Beitrag gar nicht verstanden ... :lol:
     
  10. #30 mcblubb, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    In der Regelder Arbeitsvertrag, der Nebenbeschäftigungen ausschließt. Meine Mitarbeiter arbeiten überwiegend im Schichdienst, wo es keine Arbeitszeitreduzierungen geben kann. Eine Mitarbeiterin hat (unerlaubterweise) in der Gastronomie ihres Mannes gearbeitet, bis sie uns regelmäßig in der Firma umgekippt ist....:evil:


    Und am Ende war der Laden.... .... was wohl: pleite.

    Gruß
    Gerd
     
  11. #31 silverhour, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Dann lasse ich mich gerne eines Besseren belehren!
     
  12. #32 silverhour, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Solange der A-Geber sein offizielles OK gibt geht das. Und in einigen Jobs kann das problemlos gehen, vor allem in klassischen Teilzeitjobs.
    Ich kenne ein paar Leute, die so ihre Selbstständigkeit parallel zum Job gestartet haben (wenn auch nicht in der Gastronomie) - einer hat es geschafft, einen Full-Time-Job draus zu machen.

    Grüße, Olli
     
  13. #33 mcblubb, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Das ist ein wenig so, als würde man seiner/m LAG sagen:

    1 - 2 mal in der Woche probiere ich aus, ob es woanders nicht schöner ist...:lol:


    Sorry: Es gibt ja für alles und jedes eine Ausnahme - aber einen Menschen mit einem richtigen Beruf und Vollzeitjob wird der Arbeitgeber kaum einen ernsthaften Teilzeitjob in der Gastronomie genehmigen.

    Gruß

    Gerd
     
  14. Neo

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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Klauseln in Arbeitsverträgen, die Nebentätigkeiten grundsätzlich verbieten oder von einer Genehmigung abhängig machen, sind nur eingeschränkt wirksam. Der Arbeitgeber muss ein im Einzelfall belegtes berechtigtes Interesse daran haben, dass der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit nicht ausübt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der AN dadurch regelmäßig über das gesetzlich erlaubte Höchstmaß arbeitet, wenn er bei einem Wettbewerber arbeitet oder zum Beispiel als Angestellter in einem katholischen Krankenhaus gleichzeitig in einer Erotikbar tätig sein will.

    Wer aber als normaler Büroangestellter 4 Tage seinem Hauptberuf nachgeht, darf problemlos am Freitag und Samstag ein Café führen. Dagegen kann der AG auch nichts unternehmen.

    So jedenfalls die rechtliche Seite. Ob man um der guten Beziehung willen aber dennoch nicht lieber eine einvernehmliche Lösung anstreben sollte, steht auf einem anderen Blatt.

    Sutcliffe bezog sich auf das Arbeitsmodell, mit einer mobilen Bar auf Feiern und Festen tätig zu werden. Da muss man keine Miete zahlen und hat kaum laufende Kosten, wenn keine Aufträge da sind.

    Von der Nutzung vorhandenen Immobilieneigentums, die du offensichtlich unterstellt hast, war keine Rede. ;-)
     
  15. #35 mcblubb, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Der "normale" Büroangestellte hat aber zunächste eine 5 Tage 40 Stundenwoche. Bei Vollausnutzung des ArbZG darf der MA im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden an 6 Werktagen arbeiten (Details, Ausnahmen etc. können nachgelesen werden)

    Für Dein "Modell" muss der "normale" Bürangestellte sich 1 Tag freistellen lassen bzw. kündigen. Es gibt m.W. keine Verpflichtung einen Mitarbeiter an einem Tag freizustellen.
    Das am Freitag geführte Kaffee darf dann aber auch nicht mehr als 2 mal ( Stunden fressen und den Rest der wöchentlichen Arbeit beeinträchtigen.

    Gruß

    Gerd
     
  16. #36 exbonner, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Ganz so simpel ist die arbeitsrechtliche Seite sicherlich nicht.
    Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die den Arbeitgeber zur Verweigerung einer solchen Nebentätigkeit berechtigen.
    Ein Interesse ist zB die Erholungsphase des AN an dem freien SA und So. Die ist nicht gegeben, wenn zu einer 5-Tage Woche noch zeitraubende Tätigkeiten am Wochenende kommen. Von der zulässigen Arbeitszeit mal ganz zu schweigen. Soll der AN dann am Sonntag seinen Laden geschlossen halten, weil die Genehmigung des AG sich nur auf den Fr und Sa bezieht und ansonsten die max. Arbeitszeit gerissen wird?

    Des Weiteren ist es beileibe nicht so, dass jeder AG einer Freistellung zustimmt. Muss er auch nicht. Für den AG bedeutet das nämlich in erster Linie Aufwand und ggfls. auch Mehrkosten, die er nicht zu tragen gewillt ist.


     
  17. Neo

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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Wieso argumentierst du mit einem Vollzeitjob, wenn ich schreibe "4 Tage pro Woche"? Auf die Höchstarbeitszeiten habe ich bereits selbst hingewiesen.

    Doch, gibt es:

    Zitat aus § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge:
    (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

    Natürlich gibt es da ein paar Einschränkungen, aber grundsätzlich gilt das.
     
  18. #38 exbonner, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Dann musst Du schon bis zum Ende lesen:

    Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG)

    Damit kann man so ziemlich jeden Anspruch abbügeln, denn

    Entgegenstehende betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. (§ 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG)

    Weiterhin gilt der zitierte § eh nur, wenn regelmäßig mind. 15 AN beschäftigt sind. Da fallen dann auch wieder etliche raus.

    Man kann also festhalten, dass die Realität (wie immer) etwas komplexer ausschaut.

     
  19. Neo

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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Zur Erinnerung: Wir diskutieren hier nicht über das Führen eines eigenen Cafés, sondern darüber, in anderen Cafés eine Zeit lang als Aushilfe zu arbeiten. Da kann ich dann durchaus nur stundenweise am Fr und Sa (oder Sa und So) arbeiten, wenn es besonders voll ist.

    Doch, muss er in der Regel schon, siehe vorigen Beitrag.
     
  20. #40 silverhour, 27.09.2011
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    AW: Eröffnung eines Cafés: der Pleitegeier freut sich schon

    Ja, Gerd, das siehst Du so und ich sehe es auch so. Aber scheinbar sehen es andere anders ...
    Mir hätte eine unserer Sekretärinnen mal fast die Augen ausgekratzt als ich meinte "irgendwann muß man sich entscheiden und Prioritäten setzen" - sie wollte mitten im dicksten Streß superpünktlich gehen und ihr Chef hatte ihre selbstständige Nebenbeschäftigung abgesegnet.
    Solange ein Nebenjob "angemeldet" und nicht im direkten Konflikt/Konkurrenz zum Hauptjob stehet, ist es per se eigentlich fast immer zulässig.
    Last but not least: Leider sind nicht wenige darauf angewiesen, sich nebenher noch etwas dazu zu verdienen.

    Grüße, Olli
     
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