Frage zu Namensrechten

Diskutiere Frage zu Namensrechten im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben: Inwieweit kann ich den Namen einer Stadt (beispielsweise Augsburg) in...

  1. #1 Augschburger, 04.05.2012
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    Hallo Hallo,

    ich hoffe, es kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben:
    Inwieweit kann ich den Namen einer Stadt (beispielsweise Augsburg) in einem Produkt verwenden?

    Also z.B. ein Produkt namens "Augsburg-Wasser" "Wasser aus Augsburg". (Das Wasser ist aus Augsburg, das ist nicht das Problem / die Frage, sondern inwiefern hat die Stadt Rechte an dem Namen?)

    Kann ich den Namen abwandeln?
    Also z.B. "Augsburger Wasser", "Augsburgisches Wasser"?

    Wie steht's mit dem Internet-üblichen Schreibweise:
    "AugsburgWasser"?

    Oder mit Bindestrich:
    "Wasser-aus-Augsburg"

    Ab wann brauche ich den Segen der Stadt, oder besser: Welche Formulierung darf auf alle Fälle verwendet werden?

    Danke für sachdienliche Hinweise,
    Hans-Jörg
     
  2. #2 betateilchen, 04.05.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Frage zu Namensrechten

    Die Beantwortung der Frage richtet sich nach dem Namensrecht aus §12 BGB. Entschieden ist, dass Städte als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristische Personen sind. Juristischen Personen steht ein Namensrecht aus §12 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Du wirst also den Städtenamen nicht ohne weiteres (zumindest nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers) für eine Produktbezeichnung verwenden dürfen - egal in welcher Form.

    Ein Blick in das Markenverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamtes zeigt, dass es durchaus Marken gibt/gab, die das Wort "Augsburg" als geografische Bezeichnung beinhalten. Beispiel: M.A.N. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg AG. Andererseits zeigt das Markenregister auch, dass viele Anmeldungen, die "Augsburg" beinhalten vom Markenamt mit dem Grund "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)" zurückgewiesen wurden.

    Also: einfach mal bei der Stadt nachfragen.
     
  3. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: Frage zu Namensrechten

    ich hatte mich mal damit auseinander gesetzt und hab es dann einfach gelassen.
    ich wollte den "Berliner Bären" mitbenutzen, aber das war und ist verboten, selbst eine anfrage bei der zuständigen senatsstelle wurde mir mitgeteilt, das es nicht rechtens ist.. aber und das finde ich immer so schön, man kann den berliner bären benutzen, wenn er z.B. in eine andere richtung sieht oder einen zacken mehr oder weniger in der krone hat.
    also mit dem namen (Augsburg) denke ich mal, wird es schwierig werden, dafür eine genehmigung zu bekommen.
     
  4. #4 plempel, 04.05.2012
    plempel

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    AW: Frage zu Namensrechten

    Analog dazu dürfte es mit "Augsbürg" oder "Augspurg" dann auch keine Probleme geben. :mrgreen:

    Sorry,

    Gruß
    Plempel
     
  5. sumac

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    AW: Frage zu Namensrechten

    wieso sorry, ich denke, das könnte machbar sein.
     
  6. #6 svemarda, 04.05.2012
    svemarda

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    AW: Frage zu Namensrechten

    Wasser?
    WASSER???
    Gib es zu, Du willst Bier brauen!
    So eine Scheinheiligkeit! :mrgreen:

    Aber bitteschön ;-)
     
  7. #7 Augschburger, 04.05.2012
    Augschburger

    Augschburger Mitglied

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    AW: Frage zu Namensrechten

    Danke Mädels und Jungs!
    Mit betateilchens Tipp komme ich schon mal (zumindest mental) ein gutes Stück weiter.

    Und @Dana:
    'türlich nicht! Ich will das ultimative Kaffeewasser auf den Markt bringen. Was meinst Du, wie das läuft...
    Und 2014 steht Mark Zuckerberg Nestlé vor der Tür mit 2 Milliarden € im Koffer. :lol:
     
  8. #8 Baldrian, 04.05.2012
    Baldrian

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    AW: Frage zu Namensrechten

    Verwenden kannst Du den Namen Augsburg schon, solange das Wasser auch aus Augsburg stammt. Da hat die Stadt nichts zu melden.
    Eingetragen als Marke bekommst Du Das allerdings nicht.
    Erkundige Dich, ob es schon einen Wasserhersteller gibt, der Augsburg für sein Wasser verwendet. Wenn ja, könnte es evtl. Probleme mit MarkenG oder UWG geben.
     
  9. #9 svemarda, 04.05.2012
    svemarda

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    AW: Frage zu Namensrechten

    :lol: :lol: :lol: ... und wovon träumst Du nachts?
     
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