"Gastrozulassung"

Diskutiere "Gastrozulassung" im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo, ich bin seit einiger Zeit in Besitz einer La Cimbali Junior. Meine Schwägerin und mein Schwager, beide von der Marke:...

  1. v-toya

    v-toya Mitglied

    Dabei seit:
    07.04.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ich bin seit einiger Zeit in Besitz einer La Cimbali Junior.

    Meine Schwägerin und mein Schwager, beide von der Marke: großmäuligeallesbesserwisser, haben sofort getönt: hat die ne Gastrozulassung??

    Ich habe natürlich: "selbstverständlich" geantwortet, ohne zu wissen ob es das überhaupt gibt..

    Meine Frage an Euch:

    Gibt es generell eine "Gastrozulassung" ?

    Abgesehen davon, das mich nicht wirklich interessiert, ob meine Cimbali sowas hat.
    Ich fände sie auch ohne toll!

    Danke und Grüße, Martin
     
  2. #2 KaffiSchopp, 05.04.2010
    KaffiSchopp

    KaffiSchopp Mitglied

    Dabei seit:
    04.11.2008
    Beiträge:
    797
    Zustimmungen:
    16
    AW: "Gastrozulassung"

    Ob es "offiziell" eine Gastrozulassung gibt, kann ich Dir nicht sagen, aber sicher schliessen einige Hersteller je nach Maschinenmodell eine gastronomische Nutzung in den jeweiligen Garantiebestimmungen aus. Für Dich wäre also sicher ein Blick in die Garantie Deiner Cimbali hilfreich.

    Im Gegenzug weiss ich, dass selbst die "kleinen" Schaerer Vollautomaten-Modelle, wie z.B. die Siena, eine Gastrozulassung haben.

    Johannes
     
  3. #3 betateilchen, 05.04.2010
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: "Gastrozulassung"

    Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die Dir die Verwendung irgendeiner Kaffeemaschine in einem gastronomischen Betrieb explizit erlaubt oder verbietet. Einzige Voraussetzung ist, daß die Maschine die ansonsten gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllt (z.B. VDE Vorschriften) Aber eine Maschine, die das nicht tut, würde ich auch im privaten Bereich nicht einsetzen.

    Das Theme Gastrozulassung kommt in den allermeisten Fällen von seiten der Maschinenhersteller. Es geht zum einen darum, Garantie/Gewährleistungsansprüche zwischen Haushalts- und gewerblichem Gebrauch abzugrenzen, und zum anderen darum, eine in der Produktbeschreibung angegebene Produktionsleistung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegevorschriften auch dauerhaft sicherzustellen.

    Da stehen dann z.B. solche Dinge:

    Und dann folgen ca. 3 Seiten DIN A4 mit Wartungsvorschriften des Herstellers (Wasserhärte, Druck, berechtigte Servicetechniker usw.) und auch dem obligatorischen Hinweis, daß das Bedienpersonal richtig geschult sein muß.
     
Thema:

"Gastrozulassung"