Geschäftsgebaren eines Händlers

Diskutiere Geschäftsgebaren eines Händlers im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; AW: Geschäftsgebaren eines Händlers [quote="Bialettine.., post: 628627"] Tine, die die Kirche mal eben ins Dorf zurück bringt.. ;-) QUOTE] na...

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  1. #21 secheffe, 02.08.2011
    secheffe

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

     
  2. lamo

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Moin!

    Worauf gründet sich denn die Annahme, die Maschine wäre gebraucht? Sind es nur die Kratzer auf der Brühgruppe?
    Wenn es sich wirklich um ein Gebrauchtgerät handeln sollte, dann müssten doch auch andere Spuren da sein. Kalkreste im Tank oder an anderen Stellen, Kaffeereste an der Dusche und der Dichtung, Spuren auf der Tassenablage und dem Blech und vor allem Spuren an den Siebträgern vom einspannen.

    Sind die da? Dann an den Händler zurück und vergessen. Motto: Ebay halt...

    Wenn nicht: Kratzer akzeptieren (auf dem Foto sehen die jetzt nicht soooo schlimm aus) und Espresso trinken.
     
  3. #23 Holger Schmitz, 02.08.2011
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    Ermüdungsbruch ... :-D
    Von so einem Krätzerchen welches passieren kann wenn der Siebträger oder ein anderes Zubehörteil beim unsachgemäßen Transport durch den Karton fliegt wird es kaum einen Ermüdungsbruch geben...
    Dass die Maschine feucht war zeigt zumindest dass sie geprüft wurde und beim Transport mal nicht senkrecht stand.

    Der Kratzer ist sicherlich ärgerlich und gerade bei einem Neuerwerb ist man immer enttäuscht. Das Angebot ist in Summe gesehen gut, wenn der Kratzer stört dann halt die Rückabwicklung welche ich fair finde und sich im Fachhandel vor Ort zu entsprechend höherem Preis eine einwandfreie Maschine mitnehmen.

    Grüße
    Holger (der bei gesamt 4 oder 5 zugeschickten Maschinen von diversen Händlern/Herstellern noch nie eine unvermackte Maschine gesehen hat)

     
  4. #24 Bluemountain2, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich versteh deine Meinung auch - klar geht es auch darum, die Relationen zu bewahren.

    Nur - mir geht's nicht rein um die Espressomaschine, sondern um das Verhalten bei Auktionen als Ganzes. Kratzer kann man ja klar deklarieren, kein Problem und die Maschine wär wohl trotzdem für 700 Euro weg.

    Wenn es "Salon-fähig" wird, dass man nicht exakt das liefert was man beschreibt, dann fängt plözlich jeder an, ein paar Kratzer zu verschweigen etc. Diese Entwicklung wäre jedenfalls nicht in meinem Interesse...

    Gruss
    BM
     
  5. #25 triple3, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    frage an alle : wer schafft es jedesmal beim kaffee zubereiten die Kratzer anzuschauen
    ohne einen kerzkasper zukriegen ?

    gruss
     
  6. #26 Bialettine.., 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    ..die wäre mit den Kratzern auch für 800€ weg, nehme ich an.
    Ich weiß zudem nicht, wie ein Händler das machen soll - jede Maschine und jeden Artikel, die er vom Hersteller bekommt, auspacken, genauestens (!!!) prüfen, ob nicht doch beim Transport z.B. ein Teil am holden Chrom schubberte, alles dokumentieren, wieder einpacken.
    Stell' dir vor, jemand hat z.B. 5000 Artikel im Lager, ob nun ein Schuh-, Espresso- oder Krimskrams-Händler...dann viel Spaß! ;-)

    Ich könnte mir zudem vorstellen, dass das Ding nie vom Händler ausgepackt wurde, sondern direkt im Karton belassen wurde..
     
  7. #27 LaCrematore, 02.08.2011
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    Welche Kratzer meinst Du, etwa z.B. die am Tassenrost meines Vorführmodells, die ich ob des Preises liebend gern in Kauf genommen habe? ;-)
     
  8. #28 plempel, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich würd sie behalten. Bin mir fast sicher, die Kratzer schmeckt man nicht. :)

    Stell Dir vor, Du hättest die zerkratzte Maschine im Ladengeschäft des Händlers gesehen. Nach einem kleinen Gefeilsche hätte der Händler vielleicht 150.- nachgelassen und Dir noch ein Päckchen Puly und eine Bürste oder was weiss ich draufgelegt. Hättest Du die Maschine genommen?
    Falls ja, dann sei jetzt froh, denn 300,- hätte er Dir nie nachgelassen. Falls nein, dann gib sie zurück. Aber wie gesagt, ich würde sie behalten.

    (Dass man nicht mehr beschreibt, was man liefert (wie Bluemountain2 sagt), ist eine andere, unschöne Sache, aber so wie es aussieht, "bestrafst" Du Dich nur selber, wenn Du die Maschine zurückschickst.)

    Gruss
    Plempel
     
  9. #29 espressionistin, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ob das Teil wirklich ein Einzelstück war, lässt sich ja ganz schnell rausfinden, indem man mal in der Bucht schaut, was der Händler da noch so rumschwimmen hat.

    Alles in allem finde ich es zwar ärgerlich und der Kratzer trübt die Freude am Schnäppchen zwar, aber es ist und bleibt ein Schnäppchen, eine neue Maschine zu diesem Preis zu ergattern, so dass ich es etwas zu viel des Guten finde, hier nochmal einen Rabatt rauszuschlagen.

    Und wie sagte ein Amerikaner mal lapidar, als wir mit unserem Wohnmobil seinem nagelneuen 7er BMW einen ordentlichen Kratzer verpasst haben:
    "Gives him character...";-)
     
  10. #30 Bluemountain2, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich geh davon aus, dass das Paket keine Dellen hatte und alle Zubehörteile so verpackt waren, dass nix rumfliegen kann (lässt sich ja beim Auspacken feststellen). Versandschäden sind ein ganz anderes Thema, ebenso Fachhändler vs. Online-Shop.
    Mir geht es um die gleich langen Spiesse - ein Fachhändler, der sich beim Ausladen ein paar Kratzer einfängt, muss die Maschine gezwungenermassen als "Vorführmodell" abgeben. Der Onliner verschweigt das einfach...?

    Aha - der Online-Shop braucht kaum Lagerplatz, keine Personal- und Ladenkosten, kann problemlos jeden Fachhändler unterbieten und ist dann nicht mal in der Pflicht, tadellose Ware zu liefern. Schön blöd, wer noch Fachhändler ist...

    Wie gesagt, es geht mir nicht um die Relation des Schadens, um Schnäppchen oder sonst was, sondern um Ehrlichkeit bei Auktionen und um die öffentliche Meinung, welche scheinbar zunehmends solche Sachen als akzeptabel befindet. Ok, dann ist das halt so...

    Gruss
    BM
     
  11. #31 Bluemountain2, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hehe, auch 'ne Möglichkeit - das ganze mit dem Zusatz "Vintage" deklarieren und nochmals 50% draufschlagen... :lol:

    Gruss
    BM
     
  12. #32 Bialettine.., 02.08.2011
    Bialettine..

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers


    ..wissen wir, ob es NUR ein Online-Shop ist oder ob nicht doch noch ein Ladenlokal existiert?
    Einen wie auch immer gearteten Händler, der jeden Artikel in die Hand nimmt, öffnet, untersucht und wieder einpackt, den kenne ich persönlich nicht.
    My 2 cents.
     
  13. #33 bigcrema, 02.08.2011
    bigcrema

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich hatte auch Interesse an der Maschine, habe mich nur gewundert warum er die Maschine nicht auf seiner Homepage hat. So habe ich ihn gefragt warum er sie aus dem Sortiment nimmt. Das war seine Antwort:

    "Hallo,

    na man hört immer von Problemen mit allen Geräten.
    Würde jetzt nicht unbedingt behaupten das die Cuadra mehr oder weniger Probleme wie andere Geräte in Ihrer Klasse machen.
    Nur mit LNE zusammenzuarbeiten macht keinen Spaß mehr...

    Das ist dann auch der Grund, warum wir LNE ganz aus dem Sortiment nehmen.

    sollten Sie noch Fragen haben, bin ich natürlich weiterhin für Sie da.

    mit freundlichen Grüßen"

    Also ich glaube zumindest dass er keine weiteren Geräte hat.

    Aber übrigens zum Vergleich: Ich hatte in meiner Eureka einen Kratzer, habe es espressolutions geschrieben, und es wurde am gleichen Tag noch eine neue losgeschickt. Und so und nicht anders sollte es laufen. Wenn der Händler keine mehr hat, kann er nur anbieten das Geld zurückzuerstatten. Dann ist es halt so, sich drüber zu ärgern bringt strengt einen nur selber an :)
     
  14. mm1806

    mm1806 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hallo,
    "hätte" - hat aber nicht.
    Hätte der Händler die Kratzer erwähnt, hätte der kunde sie dennoch gekauft.

    Natürlich bestraft man sich, wenn man die Maschine zurückgibt. Warum sollte man das tun? Das ist nunmal das Händlerrisiko. Ich bin auch Händler -nicht für Espressomaschinen - aber es gibt auch bei uns Fälle, bei denen man einfach draufzahlt, um den Kunden zufriedenzustellen.
    Ich bin mir sicher, daß hier ein Kompromiß gefunden werden kann - schließlich kostet das Hin- und Hergeschicke auch etwas.
    Ich würde mich auch freuen, ein solches Schnäppchen geschossen zu haben und dann sehr enttäuscht sein, wenn ich das Paket aufmache.
    Ein wenig guter Wille des Händlers (z.b. 3-4 Kilo gute Bohnen) und die Welt sieht wieder gleich viel besser aus.
     
  15. #35 Schnüffelstück, 02.08.2011
    Schnüffelstück

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Generell hat der Händler einen Mangel verschwiegen oder durch falsche Verpackung provoziert. Er hat eine neue Maschine verkauft und eine (wenn auch nur marginal) zerkratzte Maschine geliefert. Als Kunde kann ich auch nicht einen Artikel für EUR 1000 kaufen und dann nur 990 bezahlen mit dem Hinweis, dass doch EUR 10 nix ausmachen.

    In diesem Fall würde ich:
    - mich drüber ärgern, nicht bei einem anerkannten Händler gekauft zu haben
    - die Kratzer durch Ignorieren beseitigen
    - für die gesparten EUR 200 ne Menge guten Kaffee kaufen
    - den Verkäufer auf ebay entsprechend bewerten
     
  16. #36 Holger Schmitz, 02.08.2011
    Holger Schmitz

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Komisch dass dem Händler immer unterstellt wird einen "Mangel" mit böser Absicht zu verschweigen, etwas zu vertuschen oder sonstiges...

    Wie schon einmal geschrieben werden die allerwenigsten Kartons ausgepackt, die Ware geprüft und wieder eingepackt.
    So passiert es mir z.B. auch dass im Schnitt 2 bis 3 Drucker/PC's/TFT's in irgendeiner Art und Weise defekt beim Kunden ankommen, sei es dass die Gerät DOA sind oder ähnliches, eine Absicht steckt da nicht hinter.

    Wenn Ihr diesbezüglich alle möglichen Probleme im Vorfeld aus dem Weg gehen wollt kauft bei Amazon... dort wird innerhalb 24h geliefert, es gibt kein Gemopper etc., zumindest noch solange wie Amazon es sich noch leisten kann.

    Bei den 700 € dürfte der Händler mit Fracht und Co höchstwahrscheinlich auch schon draufgezahlt haben, so fett sind die Margen nicht dass noch weitere Nachlässe hätte geben können. Wäre Dir die Ebay-Typische Alternative bei Nicht-Erreichen eines Mindestpreises in der Art "Sorry, die Maschine kann ich nicht mehr kaufen, die hat mein Hund gefressen) lieber gewesen ?

    Grüße
    Holger
     
  17. #37 XeniaEspresso, 02.08.2011
    XeniaEspresso

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich schließe mich Holger an. Böse Absicht muss wirklich nicht im Spiel sein.

    700 Eur ist sehr gut und die Kratzer bzw. der 'gebrauchte' Zustand würden mich nicht stören. Die Maschinen sind Gebrauchsgegenstände und altern in dem Sinn durch Gebrauch nicht (jedenfalls nicht wesentlich und nicht in dem Zeitraum über den wir hier wahrscheinlich sprechen).

    Ich stimme dir aber zu dass man solch eine Ware ohne klare Info über den Zustand nicht verschicken sollte. Wenn du also ein schlechtes Gefühl hast bei diesem Händler gekauft zu haben (Stichwort Gewährleistung) dann lass die Maschine abholen und nimm das Geld und kaufe erneut.
     
  18. #38 -Roman-, 02.08.2011
    -Roman-

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wenn Dich die Kratzer sehr stören, wäre zu überlegen, die Gruppe zu tauchen. Das kannst Du auch nach ein paar Tagen/Wochen machen, wenn Du feststellst, dass Du Dich mit den Kratzern gar nicht abfinden kannst.
    Wenn Du keinen Stress haben willst und die Maschine auch noch ein Schnapp für Dich ist, wenn Du einen neuen Gruppe eingebaut hast, kannst Du Dich so über einen perfekte Maschine freuen. Die zerkratzte Brühgruppe sollte beim Verkauf auch ein paar Euro bringen, so wäre der Invest nicht ganz so hoch. (Aber auf jeden Fall dann aber die Kratzer mit angeben ;) )

    Ich muss gestehen, ich hätte mich auch geärgert, wenn ich eine neue Maschine gekauft hätte, sie Macken aufweisen würde und sich der Händler quer stellen würde, sie gegen eine mackenfreie zu tauschen. Hier ist der Händler ja bewusst ins Risiko gegangen. Er hat die Preisuntergrenze selbst festgelegt und in Kauf genommen, die Maschine zu diesem Preis zu verkaufen. Ich finde schon, dass man die Erwartung haben kann, die beschriebene, mangelfreie Ware zu bekommen, auch wenn der VK deutlich unter dem liegt, was sich der Händler vorgestellt hat und auch unabhängig davon, wann die Macken rein gekommen sind…

    Im Endeffekt wirst Du Dich entscheiden müssen, ob Du den wirtschaftlichen oder den „moralischen“ Aspekt in den Vordergrund stellen möchtest, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Rechtsstreit hier lohnt.
     
  19. #39 Bonsai-Brummi, 02.08.2011
    Bonsai-Brummi

    Bonsai-Brummi Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Daß das so ist, ist sogar amtlich: Da hat vor einigen Jahren mal ein Händler bei ebay Unmengen angeblich "neuer" Handys vertickt - aber eben nur angeblich.... :evil:

    Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug eingeleitet - und nach kurzer Zeit wieder eingestellt; allein aufgrund der Aussage jenes Händlers, er könne ja nicht jedes einzelne Gerät (das er als "neu" verkauft!) daraufhin überprüfen, ob es tatsächlich neu sei... :shock:


    :roll:
    c.s.
     
  20. Newby

    Newby Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Da Meinungen gefragt sind, nun auch meine bescheidene:

    Du hast etwas neues gekauft, du solltest auch was neues bekommen! Egal wie günstig. Wenn die Maschine Mängel hat, soll der Händler diese beseitigen, oder dich mit einem Gutschein entschädigen.

    Wenn er die Maschine nicht umtauschen kann, soll er dir 700 + 200 € zahlen. So, dass du so gestellt bist als ob der Verkauf ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

    Das eine Sache günstig ist, ist kein Argument das diese Mängel aufweisen darf.

    Ob das den Stress wert ist, ist natürlich eine andere Frage: Deswegen fand ich deinen Gutscheinvorschlag eigentlich schon recht großzügig.

    Die Onlinehändler sollten außerdem gerade im eigenen Interesse einen super Service bieten. Das ist das große Argument noch beim Fachhändler zu kaufen. Der große Online-Buchhändler macht es vor. Mit einem meiner Meinung nach einen 10 mal besseren Service als die Geiz ist Geil-Märkte und Co.
     
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