Geschäftsgebaren eines Händlers

Diskutiere Geschäftsgebaren eines Händlers im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; AW: Geschäftsgebaren eines Händlers Wenn er die Maschine nicht umtauschen kann, soll er dir 700 + 200 € zahlen. So, dass du so gestellt bist als...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #41 XeniaEspresso, 02.08.2011
    XeniaEspresso

    XeniaEspresso Mitglied

    Dabei seit:
    13.07.2007
    Beiträge:
    18.336
    Zustimmungen:
    22.357
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Oder verlang doch gleich den Listenpreis+Nutzungsausfall :)
    Spass beiseite. Ganz sicher: das geht nicht und solche Sachen müssen bei allem Ärger im Rahmen bleiben...auch wenn man sich unfair behandelt fühlt (oder es sogar ist).
     
  2. #42 doppelstrega, 02.08.2011
    doppelstrega

    doppelstrega Mitglied

    Dabei seit:
    24.07.2011
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    was rauchst du denn gutes ?

    imho fällt das unter italienische endkontrolle,
    bei sunbeam oder breville ist das eher unwahrschinlich

    der TE sollte sich aber noch mal melden ob die in der OVP kam,
    ansonsten ist das hier ein rätselraten im dunklen
     
  3. attue

    attue Mitglied

    Dabei seit:
    02.08.2010
    Beiträge:
    228
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    zumindest gibt es aber dann, zumindest in meinem fall, einen besseren kundenservice... meine maschine ( gekauft im italienischen online-handel.. gaggia baby new dose) wurde mir nach reklamation zum einkaufspreis angeboten.

    lg attue
     
  4. #44 domimü, 02.08.2011
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.948
    Zustimmungen:
    5.731
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wie kommst du auf diese abenteuerliche Summe - gleich mal 900 EUR nun, also satte 200 EUR "Schadensersatz"? Kleiner Tipp, in den AGB ist es auch bei ebay-Verkäufen bei gewerblichen Verkäufern geregelt, was im Falle einer "Schlechtleistung" gegenseitig zu erwarten ist. Das ist deutlich weniger als bei der latent unterstellten Täuschung. Es ist nicht sachdienlich, sich jetzt voll auf Seiten eines enttäuschten Kunden zu stellen und so zu tun, als sei er geprellt worden - wäre Absicht dahinter, würde der Verkäufer doch behaupten, dass die Kratzer wohl erst nach dem Auspacken beim Kunden entstanden seien und da möchte ich euch mal sehen wie ihr sowas widerlegen könntet...
     
  5. Newby

    Newby Mitglied

    Dabei seit:
    17.04.2009
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    @ Strega, Iskanda und die anderen die gleich noch über mich herfallen. :-D

    Wo ist das Problem? Wenn der Mangel vom Hersteller kommt, soll der Händler sich halt mit dem rumstressen. Hat er dazu keine Lust, sollte das nicht zum Nachteil des Kunden sein!

    Natürlich wird das in der Praxis so nicht passieren, wäre für mich aber moralisch richtig. Deswegen finde ich die Gutscheinidee schon sehr entgegenkommend.

    Edit: @domimü
    Ich unterstelle dem Händler garnix. Keine Ahnung wer was hier gemacht hat. Er soll einfach nur einwandfreie Ware liefern.
     
  6. #46 XeniaEspresso, 02.08.2011
    XeniaEspresso

    XeniaEspresso Mitglied

    Dabei seit:
    13.07.2007
    Beiträge:
    18.336
    Zustimmungen:
    22.357
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich denke 700 ist schon EK. Ziemlich sicher.
     
  7. #47 XeniaEspresso, 02.08.2011
    XeniaEspresso

    XeniaEspresso Mitglied

    Dabei seit:
    13.07.2007
    Beiträge:
    18.336
    Zustimmungen:
    22.357
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Nein ... ist halt nur ein anderer Standpunkt der eine gleiche Berechtigung hat und ggf. meinungsbildend sein kann.
     
  8. #48 domimü, 02.08.2011
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.948
    Zustimmungen:
    5.731
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Mein Tipp mit den AGB war durchaus ernst gemeint, das ist de allgemein anerkannte Rechtslage - soweit die AGB an sich nicht fehlerhaft sind. Der Händler hat - wie weiter vorn im Thread beschrieben - anscheinend die Geschäftsbeziehungen mit dem Hersteller beendet und daher die Restposten sehr günstig abgegeben. Nun hat er - wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere - keine einwandfreie Ware mehr am Lager und hat deshalb angeboten, die Ware zurückzunehmen, selbstverständlich auf seine Kosten. Mehr kann man sich wünschen, aber nicht erwarten.
     
  9. emil

    emil Mitglied

    Dabei seit:
    22.06.2007
    Beiträge:
    607
    Zustimmungen:
    82
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    §361a BGB:

    ...Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht...

    Das Fernabsatzgesetz regelt Widerruf und Rückgaberecht in Verbrauchergeschäften - in diesem Fall die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Der Unternehmer hat dann den Kaufpreis zurückzuerstatten, es sei denn, der Gegenstand wurde durch die Inbetriebnahme in seinem Wert vermindert.

    Im BGB steht weder etwas von Schadenersatz, Verpflichtung zum Austausch noch von Einkaufsgutscheinen noch von Kaffeelieferungen ...

    M.E. verhält sich der Händler korrekt, wenn man ihm nicht unterstellt, er habe den Kratzer vorsätzlich verschwiegen.

    Diese Klausel ist AGB-unabhängig, d.h. es ist völlig irrelevant, ob die AGB einer genaueren Untersuchung standhalten, da dieser Umstand im Gesetz geregelt ist.

    Gruss Emil
     
  10. Newby

    Newby Mitglied

    Dabei seit:
    17.04.2009
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Mit den AGBs bin ich mir nicht sicher. Meine paar PRecht Vorlesungen sind lange her, und meine Kenntnisse lassen sich wohl ins gefährliche Halbwissen einordnen. Deswegen könnte ich diese, selbst wenn ich sie mir durchlese nicht einordnen.

    Ich hab mir nur gemerkt, dass in den AGBs eigentlich nichts wirklich wichtiges drinstehen darf. :roll:

    Die Rechtslage zu beurteilen soll ein Anwalt machen. Ich schreibe lediglich das was ich für richtig halte und was ich als Händler zur Zufriedenheit meiner Kunden tun würde.

    Und mal als extrem Beispiel, wo kommen wir denn hin wenn der Händler nicht nachbessert. Jeder Ebay-Händler geht die Chancen und Risiken eines Ebay-Verkaufs ein. Läuft der Verkauf schlecht, liefert er schlechte Ware und bietet nur an den Verkauf rückgängig zu machen?

    Wo ist denn bitte das Problem, dass Händler zum Hersteller geht und die Ware bei dem reklamiert? Die haben doch auch Verträge?
     
  11. Newby

    Newby Mitglied

    Dabei seit:
    17.04.2009
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    In meinem BGB steht §360 §361 weggefallen :shock: Allerdings ne ältere Auflage
     
  12. #52 domimü, 02.08.2011
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.948
    Zustimmungen:
    5.731
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Das ist die Seite, wenn der Käufer zurücktreten will vom Kaufvertrag. Ehrlich gesagt, habe ich den Eindruck, schon auf Grund der Überschrift (ok, ich wäre vielleicht auch etwas emotional) und des "Erstpostings", dass eher Druck auf den Händler via öffentliche Meinung gemacht werden soll, deutlich was draufzulegen. Und so verstehe ich das Kaffeenetz nicht.
     
  13. #53 kiw1408, 02.08.2011
    kiw1408

    kiw1408 Mitglied

    Dabei seit:
    29.06.2008
    Beiträge:
    1.914
    Zustimmungen:
    348
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Habe auch so einen Fall...
    Habe eine Vibiemme bekommen. War orig. verpackt und ungeöffnet. Kam also schon so direkt aus Italien zum Händler.......

    [​IMG]

    Wie man sieh ist was ausgebessert worden. Man sieht geschliffenen Edelstaht aber kein Chrom. Der Händler sagte mir das es bei der Vibiemme normal sei und sowas oft vorkommt. Er sagt das die Vibiemme auch gerne als "Küchen-Harley" bezeichnet wird. Ich finde es sehr unschön.
    Was würdet ihr in dem Fall machen?


    Gruß Klaus
     
  14. attue

    attue Mitglied

    Dabei seit:
    02.08.2010
    Beiträge:
    228
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    sehe ich nicht so.. schliesslich hat der TE eine neue maschine gekauft.
    aber hier sieht man mal wieder wie sehr sich ein freundlicher und bemühter umgangston + transparenz im online-geschäft auszahlen würde. hätte der händler auf die reklamation wohl folgendermassen reagiert: "tut mir leid, die ware ist neu und wurde von uns vor ausgang nicht mehr zusätzlich kontrolliert, 70 euro kann ich als gutschein leider nicht anbieten. alternativ würde ich 40 euro vorschlagen oder ich lasse die maschine bei ihnen abholen und garantiere eine schnellstmögliche rücküberweisung des kaufpreises. einen austausch kann ich leider ebenfalls nicht mehr anbieten da dies ein restposten war. mfg blablabla."
    dann hätte sich der käufer wahrscheinlich ernstgenommen und halbwegs fair, weil plausibel erklärt, behandelt gefühlt und dann nach bauchgefühl entschieden. und die 40euro sind für den händler nicht mehr als die sonst anfallenden versandkosten.

    just my 2 cents.
     
  15. LuxorN

    LuxorN Mitglied

    Dabei seit:
    04.09.2005
    Beiträge:
    334
    Zustimmungen:
    4
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wenn Du schon das BGB zitierst, dann lasse doch bitte nicht einfach die Hälfte weg:
    Es geht also um das Widerrufsrecht des VERBRAUCHERS und ich wüßte nicht, dass der TE davon bislang Gebrauch gemacht hätte.

    Und als Freund des BGB sollte Dir das Recht auf Nacherfüllung geläufig sein: Nacherfüllung ? Wikipedia

    Daraus geht ganz klar hervor, dass der Käufer ein Recht auf eine MANGELFREIE Ware hat (unabhängig von der Erheblichkeit des Mangels).

    Wenn der Verkäufer das nun nicht bieten kann oder will, so hat er natürlich die Differenz zum normalen Kaufpreis zu erstatten, da ist die Argumentation von Newby (für mich) völlig korrekt.

    Nochmal: nur der VERBRAUCHER hat ein Widerrufsrecht, nicht der VERKÄUFER.

    (Das ist natürlich keine Rechtsberatung und ob der TE sich den Stress antun möchte, ist natürlich seine Sache).
     
  16. #56 domimü, 02.08.2011
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.948
    Zustimmungen:
    5.731
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Kommt drauf an was man unter wichtig versteht - die AGB sind aber Teil des Kaufvertrags und da können sich grundsätzlich auch andere als die gesetzlichen Regelungen wiederfinden und die gelten dann, soweit es eben Bedingungen sind, die in den AGB geregelt werden dürfen und nicht überraschend sind - ein Angebot zur Rücknahme, soweit die Fehllieferung nicht beabsichtigt war - ist kaum überraschend.
    Stimme dir zu und deshalb ist das mein letzter Post in diesem Thread, ich führ ihn aber noch zu Ende.
    Deinen Laden gäbe es sehr bald nicht mehr: günstigsten Preis bieten und kulanteste Abwicklung aller Zeiten.
    Das meinte ich damit, dass zumindest Absicht unterstellt wird. Dann wären wir im Bereich der Täuschung und da fällt Schadensersatz an. Aber du ahnst, wer die Beweislast hat.
    Da bin ich mir nicht sicher, dass die noch Verträge haben, wenn er Händler keine Ware mehr von LNE führt.

    Ja also wie geschrieben, mein Standpunkt ist erschöpfend dargelegt, es gibt auch andere Standpunkte. Wir ändern hier weder an der Fakten- noch an der Rechtslage irgendwas.
     
  17. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Als Moderator ziehts mir hier grad die Schuhe aus wenn ich sehe welch abstruse Entwicklung dieser Thread genommen hat. Aus einem täglichen Vorgang im Geschäftswesen (Warenumtausch wg. fehlerhafter Ware bzw. Rückgabe weil mit dem Hersteller keine Geschäftsbeziehungen mehr unterhalten werden) werden hier abstruse Forderungen nach Entschädigungen/Gutscheinen hergeleitet - und das bei einem Kaufpreis der mit ziemlicher Sicherheit gerade mal den EK erreicht. Der Spruch mit König Kunde mag ja durchaus angemessen sein, aber ein Händler ist keine Wunschfee der unter Selbstaufgabe betriebswirtschaftlicher Zwänge seine Kunden zufriedenzustellen hat.
    Was meint ihr wohl wie oft es vorkommt dass originalverpackte Ware an den Hersteller zurückgeht wegen optischen Mängeln - insbesondere bei italienischen oder spanischen Herstellern? Wenn die Händler da jedesmal bücklingmachend dem Kunden einen Gutschein in genannter Höhe andienen, muss man sich nicht wundern dass hier niemand mehr Lust hat, so etwas wie Service anzubieten. Am Maschinenverkauf ist ja eh schon nichts mehr zu verdienen.
     
  18. #58 kiw1408, 02.08.2011
    kiw1408

    kiw1408 Mitglied

    Dabei seit:
    29.06.2008
    Beiträge:
    1.914
    Zustimmungen:
    348
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Naja... also muss man auch mit Beulen am neuen Auto leben wenn er aus Sp oder It kommt??
    Ich glaube der Kunde hat ein Recht auf ordentliche Ware. Gerade wenns Ware ist die auch optisch ins Auge sticht.
     
  19. emil

    emil Mitglied

    Dabei seit:
    22.06.2007
    Beiträge:
    607
    Zustimmungen:
    82
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Man könnte trefflich über die Definitionen von "mangelhaft" und "verhältnismässig" streiten, beides wird täglich tausendfach vor Gerichten getan - deshalb volle Übereinstimmung mit Stefan und Tschüss ...

    Gruss Emil
     
  20. #60 Schnüffelstück, 02.08.2011
    Schnüffelstück

    Schnüffelstück Mitglied

    Dabei seit:
    23.05.2007
    Beiträge:
    2.356
    Zustimmungen:
    8
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Sehe ich ganz genauso.

    Wenn man der Argumentation folgt "damit muss man als Kunde leben" dann zahle ich das nächste Taxi mit Pfandflaschen. Damit muss der Fahrer dann leben.

    Wenn das Geschäftsmodell eines Händlers darauf basiert, gebrauchte Ware als neu zu verkaufen dann wüsste ich nicht, was daran schützenswert ist.

    Amazon macht es vor wie es geht:
    - Originalverpackte Ware wird zu einem sinnvollen Preis verkauft
    - Retourware wird als solche gekennzeichnet und mit Abschlag verkauft
    Ich habe bei Amazon schon beides gekauft, normale und Retourware. Klar kann ich bei einer Retourware ein Exemplar erwischen, das der vorherige Besitzer intensiver getestet hat. Das weiß ich vorher und bezahle deshalb weniger.
     
Thema:

Geschäftsgebaren eines Händlers

Die Seite wird geladen...

Geschäftsgebaren eines Händlers - Ähnliche Themen

  1. Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?

    Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?: Hallo, ich habe zu Weihnachten eine Lelit Anna PL41TEM geschenkt bekommen und habe sie auch schon eine Weile in Gebrauch. Zuerst als ich an...
  2. [Suche] Hilfe beim Bauen eines Singlebaskets für Cafelat Robot

    Hilfe beim Bauen eines Singlebaskets für Cafelat Robot: Hallo, ich würde gerne einen Singlebasket für einen Cafelat Robot bauen und suche Unterstützung von jemanden der Lust an der Sache hat und Drehen,...
  3. Video zum Service einer Quickmill QM67 (...oder eines anderen Siebträgers)

    Video zum Service einer Quickmill QM67 (...oder eines anderen Siebträgers): Hat eigentlich irgendwer schon mal ein Service-Video gesehen, wie man eine Maschine komplett redigiert? Also was wird entkalkt, was gereinigt und...
  4. Minimalinvasive Entkalkung eines kleinen Dual Boilers

    Minimalinvasive Entkalkung eines kleinen Dual Boilers: Schon seit über 2 Jahren gönne ich meiner Profitec Pro 300 gelegentlich eine minimalinvasive Entkalkung ihres Dampfboilers. Was aber geht beim...
  5. WMF Presto! 1400 im Schulalltag eines riesigen Kollegiums

    WMF Presto! 1400 im Schulalltag eines riesigen Kollegiums: Hallo zusammen, weil ich guten Kaffee mag und ihn für das alltägliche Dienstgeschäft an der Schule für unverzichtbar halte, besorgte ich für...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.