Geschäftsgebaren eines Händlers

Diskutiere Geschäftsgebaren eines Händlers im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; AW: Geschäftsgebaren eines Händlers Wenn man ihn für 8000 Euro bekommt, wärs möglicherweise egal .... Ich verstehe bei allem Verständnis für...

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  1. #81 exbonner, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich verstehe bei allem Verständnis für den Händler nicht, warum dadurch der Käufer in seinen gesetzlichen Mängelrechten beschnitten werden soll?

    Der Händler hätte den Preisvorschlag nicht annehmen müssen...
     
  2. #82 exbonner, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Was auch nichts an der Tatsache ändert, dass det Händler Vertragspartner ist und Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung. Der Händler kann ja dann beim Hersteller Regressansprüche anmelden. Oder gelten jetzt für Verträge rund um den Espresso eigene Regeln?
     
  3. #83 willcrema, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Nein bitte nicht missverstehen, rechtlich ist das wohl möglich. Nur ob es bei einem solchen Schnäppchen der Weisheit letzter Schluß ist, sich über den Kratzer zu ärgern muß jeder selbst wissen. Alternativ könnte man sich über einen gelungenen Schnapp freuen. Das ist eben Typsache.
    Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.
    just my two cent ( die auch alle Kratzer haben, obwohl sie neu gekauft sind)

    Für 200 Euro bekommt man übrigens eine Menge Kaffee, 10 bis 15 Kilo das hält ne Weile....
     
  4. #84 exbonner, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Bin ich völlig bei Dir. Über die gesparten 200€ freuen und die in Tamper usw. investieren.

    Allerdings machen sich einige hier die rechtliche Bewertung zu einfach.
     
  5. #85 Holger Schmitz, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Speziell bei Espresso und Co gelten keine andere Regeln, wohl aber im B2B Bereich. Und glaub mal, den Herstellern ist es allensamt vollkommen egal was Du als Händler machst bzw wie Du die beknackten Endkundenwattebauschschutzgesetze einhälst. Garantien als Händler kannst Du bei den meisten Herstellern vergessen, vor allem wenn es importierte Ware ist.
    Und die Hersteller sind Branchenübergreifend und speziell im Kaffeemaschinenbereich nichts anderes als Huren die dem Händler hinterherhecheln der mit der größten Abnahmemenge wedelt. Wedelt morgen ein anderer ist der Hersteller/die Hure dort.

    Grüße
    Holger
     
  6. #86 Holger Schmitz, 02.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Das ist doch anscheinend genau der Grund ...

    Übrigens an all die Paragraphenreiter : heute gab es ein Urteil welches eine Wandlung nach 4 erfolglosen Reparaturen statt der lt Gesetz üblichen 3 Versuchen gekippt hat... Gesetze zu zitieren ist unsinnig solange die Richter eh nach eigenem Gusto richten.
    Grüße
    Holger
     
  7. #87 doppelstrega, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    my 2 cents -

    der TE ist nicht gewillt einfachste fragen zu beantworten

    maschine zurückgeben gegen geld zurück will er aber auch nicht

    fazit - heulthread mit epressungshintergedanken, weil der händler hier ja auch vertreten ist
     
  8. blu

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hallo zusammen,

    den TO kann ich nach meinen eigenen Erfahrungen gut verstehen - kostet es doch den Kunden Zeit und Nerven solche Käufe wieder rückgängig zu machen: Verpacken, ... .
    Mich keksen die häufig nicht ganz korrekten Beschreibungen selbst immer wieder an: Letzte Woche das (nur) neuwertige Kinderfahrrad mit heruntergefahrenen Reifen (habe nichts unternommen; Kategorie selbst schuld), den neuen, sündhaft teueren aber unrund laufenden Laufradsatz für's Rennrad (nach Drohung mit dem Anwalt "gnädiger Weise" zurückgeben dürfen), die vorrätige Ortlieb-Fahrradtasche, die nach Wochen immer noch nicht geliefert werden konnte (paypal erstattete meine Auslagen, aber Tasche habe ich noch keine), usw. und so fort...
    Nach den gemachten Erfahrungen ist man halt etwas geneigt, irgend wann einmal sein Recht durchzudrücken - auch wenn ich bislang meist die entspannte Variante gewählt habe.

    lg blu
    ps da fällt mir noch meine in Österreich gekaufte NS Oscar ein, die in tadellosem Zustand sein sollte es aber beileibe nicht war. Als der Verkäufer sich weigerte, mit mir in Kontakt zu treten bekam ich heraus, dass er Versicherungsvertreter war und schrieb ihm einen (ernsthaft) freundlichen Brief an seinen Arbeitsplatz und schwupps konnte man sich plötzlich doch friedlich einigen ;-)
     
  9. #89 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hallo Stefan,
    ich weis gar nicht warum du so aggressiv bist, zu viele Espressi?
    Auch dir hilft lesen und vielleicht etwas Yoga. Habe doch geschrieben das es nicht ausreichend ist kein Gerät auf Lager zu haben um eine Nachbesserung/Tausch auszuschliessen.
    Die Maschine wird weiter produziert und kann bestellt werden, ein Austausch wird seitens das Händlers aber kategorisch verweigert. Das der Händler jetzt nicht mehr mit dem Hersteller zusammenarbeiten will kann doch nicht mein Problem sein. Er muss ja auch die Garantie abwickeln wenn was ist. Dann soll er mir halt anderweitig entgegenkommen. Es hät ja ein Gegenangebot kommen können, aber er hat ja nichts zu verschenken.

    Ich kreide dem Händler auch nicht an das die Maschine beschädigt war, das kommt ja immer mal vor. Normalerweise wird diese dann getauscht/repariert und alles ist gut.

    Warum jetzt ein 70€ Gutschein, der den Händler wahrscheinlich effektiv 40€ kostet, von denen du noch die Versandkosten und Aufwand für die Rücksendung abziehen kannst und er evtl. noch zusätzlichen Umsatz macht, als dreist erachtest versteh ich jetzt auch nicht. Ich dachte ehrlich das wär ein guter Kompromiss für Beide, wenn er schon keine korrekte Maschine liefern will.

    Die Maschine ist auch mit den Kratzern 700€ wert, keine Diskussion. Hätte sie wahrscheinlich auch mit den Kratzern für 700€ gekauft. Hab ich aber nicht, sondern neu und unbeschädigt! Kein Ausstellungsstück, keinen Restposten, kein Mangelexemplar.

    Mir gehts ja hier in erster Linie um das Verhalten das Händlers das mich nervt und ob das auch anderen so geht.

    Für manche ist es OK, für andere nicht und ich finde es kommt hier gut rüber, mit was sich viele Kunden bei Ebay auch bei seriösen Fachhändlern mittlerweile alles abfinden wenn der Preis stimmt oder eben auch nicht.

    Auktionspreis zu niedrig --> Reklamation --> für den Preis tu ich mir doch den Aufwand nicht an (stand fast wörtlich in einer Mail), da hast dein Geld wieder, sei zufrieden oder behalt die Kiste wie sie ist.

    Und nochmal, ich will keinen unter Druck setzen oder reinreiten sonst hät ich längst Ross und Reiter beim Namen genannt. (wenn das mal kein schönes Wortspiel ist, von wegen Ross und reinrei..... aber lassen wir das)
     
  10. #90 Schnüffelstück, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Nach der Logik mancher Leute hier dürfte jeder EU-Reimport-Händler dem Kunden ein zerkratztes Auto liefern, denn das Auto war doch eh ein "Schnapp".

    Die Nichtlieferbarkeit ist nicht dadurch gegeben, dass der Händler gerade keine auf dem Tisch stehen hat und verschicken will sondern dadurch, dass es das Teil nicht mehr sinnvoll auf dem Markt gibt.

    Und um mal eines ganz klar zu sagen: Ein Händler der eine Ware nahe am EK verkauft, der tut das aus freiem Willen und kann dadurch nichts, aber auch rein garnichts rechtfertigen. Selbst wenn er die Maschine für EUR 500 verkauft hätte, hätte der Käufer ein Recht drauf, die Ware so zu bekommen wie er sie gekauft hat. Punkt.

    Die Rechtslage ist an Eindeutigkeit kaum zu überbieten.

    Die Fragen sind lediglich:
    - wie stark die Kratzer den Wert der Ware mindern. Eine Espressomaschine ist weder reines Dekorationsobjekt (bei dem es die verkehrswesentlichen Eigenschaften massiv beinträchtigt) noch ein reines Werkzeug (bei dem es eher um die Funktion geht)
    - wie pragmatisch die beiden Seiten (!) an as Thema rangehen. Deshalb hätte ich als Händler ein paar Packen Espressobohnen oder einen Tamper o.ä. als Entschädigung angeboten. Als Käufer hätte ich klargemacht, dass ich ein Neugerät gekauft habe aber jetzt nicht gleich das ganze Bohei vor Gericht machen muss und ohnehin noch einen Tamper brauche.
     
  11. julio

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Holger, wenn ein Händler (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) an einen Verbraucher ("Privatmann", § 13 BGB) im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs einen Artikel verkauft, den er dann später wegen dessen Mangelhaftigkeit zurücknehmen muss, kann er sehr wohl bei seinem Verkäufer Rückgriff nehmen. Das regelt § 478 BGB, der übrigens auch europaweit gilt.

    § 478 Rückgriff des Unternehmers

    (1) Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht.
    (2) Der Unternehmer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von seinem Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die der Unternehmer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Unternehmer vorhanden war.
    (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 findet § 476 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt.
    (4) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Absätzen 1 bis 3 und von § 479 abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der Übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind.
    (6) § 377 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.​

    BGB - Einzelnorm

    Zum Fall selbst:

    1) Zufrieden sein über den günstigen Kauf
    oder
    2) Nacherfüllung in Form der Nachlieferung verlangen.

    Ganz einfach. Der Händler wird sich quer stellen, so dass es nicht ohne Anwalt/Mahn-/Klageverfahren gehen dürfte.

    Ratet mal, wofür ich mich entscheiden würde. ;)
     
  12. Stefan

    Stefan Mitglied

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    Sollte sich das tatsächlich äussern, wird hier ganz schnell Schicht im Schacht sein. ;-)
     
  13. Newby

    Newby Mitglied

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    Ich finde das schon ein bisschen unverschämt:
    Die Pro-Käufer Fraktion bemüht sich sichtlich sachlich zu bleiben und dem Verkäufer keine böswilllige Absicht zu unterstellen. (Wobei man sich da schon ein paar Sachen ausdenken könnte) Aber dem Käufer wird laufend unterschwellig oder von Dir direkt unterstellt den Händler erpressen zu wollen.

    Anscheinend sind die Meinungen über Recht und Unrecht auch unabhängig von der Gesetzeslage deutlich geteilt. Da kann man auch ohne Unterstellungen diskutieren.
     
  14. julio

    julio Mitglied

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    Rücktritt ist grundsätzlich nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung möglich. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer zwei Mal erfolglos nacherfüllen wollte. Ausnahmen sieht das Gesetz nach Art des Mangels oder sonstigen Umständen vor. Das steht in § 440 Satz 2 BGB, an den sich ein Richter natürlich zu halten verpflichtet ist, da er sein Urteil sonst von der Berufungsinstanz um die Ohren gehauen bekommt.

    BGB - Einzelnorm
     
  15. #95 Bialettine.., 02.08.2011
    Bialettine..

    Bialettine.. Mitglied

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    Kinders, jetzt wird's unschön.. ;-)

    Mal eine andere Frage, die auch schon gestellt wurde und an deren Antwort u.a. ich Interesse hätte:
    War die Maschine originalverpackt?

    Und gibt es weitere Mängel? (Maschine tropft, Bauteile spinnen, irgendwas anderes)
     
  16. #96 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

    schelbauer Mitglied

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    War eine Zeitlang weg und kämpft mich grad durch den Thread und versuche zu reagieren.
    Das Packet war zumindest schonmal offen und wurde mit anderem Klebeband wieder verschlossen. Die Schutzfolie auf Rost und Tassenwärmerblech war noch drauf aber beim Tassenwärmer angekokelt. Und wie gesagt Kratzer auf der Brühgruppe und Kerben auf dem Heisswasserregler.
     
  17. herr k

    herr k Mitglied

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    Schick das Teil zurück oder behalte es und freu dich drüber.
    ( Soweit meine Kurzfassung)

    Vielleicht könnte ich deinen Ärger nachvollziehen, wenn du gesagt hättest, mit einem Kilo Espressobohnen als Schadenersatz wärst du zufrieden. Aber bei dem Schnäppchen nochmal 70,-€ Nachlass zu fordern finde ich schlicht dreist.

    Dass er sie "bei dem Preis" zurück zu nehmen bereit ist wundert dich ja nicht. Und offensichtlich findest du dieses Angebot auch nicht attraktiv.

    Das Angebot des Händlers, die Maschine zurück zu nehmen finde ich absolut in Ordnung.

    Der Schaden den du gegebenenfalls geltend machen kannst beläuft sich meiner Meinung auch nur auf den Preis den du bezahlt hast.

    Die Interpretation einiger Leute hier, du könntest noch die Differenz zum Listenpreis undsoweiter..... lässt mich den Vorschlag in den Ring werfen : Versuch es mit Schadenersatz wegen entgangener Lebensfreude.

    Zur rechtlichen Frage nur nebenbei: die ist sehr viel schwieriger zu beantworten als das hier getan wurde. Es sind hierbei mehrere §§ zu prüfen und jeder einzelne hat mehrere Rechtsvoraussetzungen die einzeln abgeprüft werden müssen.
    Und wenn du deinen Fall von zwei Anwälten prüfen lässt, kommen die möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der Richter der entscheidet möglicherweise zu einem ganz anderen.
    (das war die etwas längere)
     
  18. #98 willcrema, 02.08.2011
    willcrema

    willcrema Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Mei - da ja jeder Vergleich ungleichmäßig lange Gliedmaßen sein eigen nennt ( würde man Vergleiche kaufen können, würde man sie wohl sofort als mangelhaft wieder zurückschicken und auf korrekten Ersatz bestehen), kann man hier einwenden, dass der gesund Menschenverstand den Gedankengang nahelegt, dass an einer Ware, die weit unter dem üblichen Verkaufspreis liegt, möglicherweise ein kleiner Mangel vorliegen könnte.
    Das kann man nun stillschweigend akzeptieren und sich seines Schnapps freuen,
    wie geschehen es dem Händler mitteilen und warten wie er reagiert,
    oder man kann seinen Anwalt einschalten und das ganze rechtlich bis in die kleinste Pore durchfechten.

    Um wieder die etwas leicht hinkende Mangelware von oben aufzugreifen, wenn das Superschnappauto vom Reimporteur einen zerkratzten Spiegel hat, kann man sich sicher auch aufregen und es zurückgeben, wenn man will kann man auch verlangen ein neues Auto der Marke vom Händler in Deutschland zu bekommen weil der Reimorteur die Marke nicht mehr verkauft.

    es gibt eben Kirchen und Dörfer und offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber was wo hingehört.

    Nix für ungut und immer schön geschmeidig bleiben :-D
     
  19. #99 espressionistin, 02.08.2011
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    Paragraphen hin oder her...muss ich denn immer wenn ich vielleicht formal im Recht bin, auch immer und um jeden Preis Recht bekommen?!?:roll:

    Insbesondere dann, wenn man selber eh schon Glück gehabt hat (=trotz Kratzer ein gutes Geschäft gemacht) und der andere eh schon weniger gut bei der Sache rauskommt (Null- bis Verlustgeschäft) ?

    Einfach mal fünfe gerade sein lassen fällt in Zeiten allumfassender Rechtsschutzversicherungen und Onlinerechtsquellen scheints schwer. ;-)
     
  20. #100 schelbauer, 02.08.2011
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    Augenscheinlich gibt es keine weiteren optischen Mängel. Ob es technische Probleme gibt weis ich nicht, habe das geile Gerät nicht in Betrieb genommen :cry: da ich ja noch auf einen Tausch oder ähnliches hoffe und Sie nicht noch mehr "gebrauchen" will. Tuts halt bis auf weiteres wieder die Paros.
     
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