Geschäftsgebaren eines Händlers

Diskutiere Geschäftsgebaren eines Händlers im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; AW: Geschäftsgebaren eines Händlers ach und übrigens endlich wieder mal ein bischen Stammtisch Gefühl hier, klasse :-D

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  1. #101 willcrema, 02.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    ach und übrigens

    endlich wieder mal ein bischen Stammtisch Gefühl hier, klasse :-D
     
  2. #102 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hallo Stefan,

    das mit der OVP hab ich ja mittlerweile beantwortet,
    ich weis zwar nicht was du gegen mich hast, aber noch kurz zu deiner ja sehr "offensiv" eingebrachten Unbeschaffbarkeitsthese der La nouva Era Cuadra:

    la nuova era cuadra - Google-Suche
    Aktuelle Espressomaschinen von "La Nuova Era" vom Verkaufsleiter Deutschland

    Der Auschluss der Nachbesserung geht nur bei wirklicher Unmöglichkeit (Produktion eingestellt, Einzelstück...) und unmöglich ist so schnell nichts, du bist hier ja auch Moderator.

    Nix für ungut
     
  3. #103 leajulia, 02.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    was soll dieser thread eigentlich? das eigentlich verwunderliche ist doch, dass dieses doofe gejammer seit stunden hier durchgekaut wird und ich mich frage, was die diskussion eigentlich bringen soll? der te ist offensichtlich nicht interessiert an meinungen, sondern will irgendwie zu seinem tausch kommen oder 70 euros rausschlagen oderwasweiss ich. soll er mit dem händler oder seinem anwalt oder beiden klären, aber doch nicht mit dem ganzen kaffeenetz.

    so, und wer sagt mir jetzt, welche bohne ich am besten in den saeco vollautomat in meinem ferien-miethaus fülle, damit ich den urlaub irgendwie überlebe? deswegen bin ich nämlich eigentlich hier. sorry fürs ot, aber...was war nochmal das thema?
     
  4. #104 schelbauer, 03.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ein neuer Tag bricht an und ich möchte mich bei allen für die rege Teilnahme an der Diskussion bedanken! (bis auf Stefan, der war so komisch :wink: ).
    Habe ich so nicht erwartet :-o Hatte ein bisschen was von Gruppentherapie war aber irgendwie gut.

    Möchte kurz meine Intention für den Thread nochmal zusammen fassen:
    Maschine ersteigert -> Beschädigt -> Händler kommt seinen Pflichten nicht nach --> Ich ärgere mich und teile mein Leid
    Nicht gedacht hatte ich an Erpressung oder Diffamierung, wie oft unterstellt.

    Mein Fazit draus sind grob vier Hauptgruppen:
    1. lass dich nicht ärgern und freu dich über das Schnäppchen.
    2. lass dich nicht ärgern, schick die Maschine zurück und vergiss es
    3. der Händler ist doch in Ordnung, was soll er denn noch alles machen du gieriger Sack?
    4. der Händler ist blöd, du hast ja recht aber das wird wohl nur übers Gericht was

    Da mir für 2 die Maschine zu günstig ist, ich mich mit der Sichtweise von Gruppe 3 nach wie vor nicht anfreunden kann und 4 zwar nach wie vor meinen Standpunkt wiederspiegelt, mir aber zu aufwändig ist werde ich wohl zu 1 tendieren (was sich unglücklicherweise wie 3 auswirkt :shock:) und dem Händler wenigstens seine berechtigte Scheiss-Bewertung geben (Tschuldigung).

    Vielen Dank für die Sitzung mir gehts jetzt besser und ich werd dann wohl demnächst ein paar Bilder meiner neuen Kaffeeecke posten. Von weit weg fotografiert damit man die Kratzer nicht sieht :)
    Falls ich noch jemanden unbeantwortet zurückgelassen haben bitte melden, ich werde das nachholen.

    Dann wünsch ich eine gute Nacht und Weltfrieden (nur nicht für Stefan, der war so....)

    Ah, und leajulia versuch vielleicht den Gorilla Superbar Crema von Joerges wenn du viel Milchzeuch trinkst.
     
  5. #105 Scheusal, 03.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich empfinde es als befremdlich, das sich Kunden gegen einen betroffenen Kunden äußern, und Verständnis für einen Händler haben, der seinen Verpflichtungen als Händler nicht nachkommen möchte.

    Meiner Meinung nach ein völlig derangiertes "Gerechtigkeitsempfinden".

    Der Händler hat die Ware als Neuware angeboten, dann hat er auch entsprechende Neuware zu bieten, schließlich wurde er auch Vertragsgemäß bezahlt.

    Einen Kratzer der sich dermaßen auf der Brühgruppe präsentiert würde mich bei jedem Bezug daran erinnern, wie man von einem windigen Händler, der die Ware als Neuware angeboten hat und nicht willens ist den Mangel zu beseitigen, übers Ohr gehauen wurde.

    Kein schöner Gedanke ...

    ... und dann tun sich hier auch noch ein Großteil von Kunden gegen einen Kunden zusammen damit der Kunde doch für das Verhalten des Händlers "gefälligst" mit Verständnis und Duldung zu reagieren hätte.
     
  6. #106 leajulia, 03.08.2011
    leajulia

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Danke, damit hat sich die Teilnahme an der Gruppentherapie zumindest für mich auch schon gelohnt. :lol:.
     
  7. Stefan

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers


    Vorsicht mit solchen Unterstellungen!
     
  8. #108 schelbauer, 03.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Sonst??

    Das ist keine Unter- sondern eine Feststellung.

    PS:
    Jetzt mag dich noch weniger.

    Schlechte Nacht!
     
  9. #109 andi1179, 03.08.2011
    andi1179

    andi1179 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Solche Menschen mag ich ja gerne... Nix interessantes für einen selber dabei, erstmal meckern. Funktioniert bei dir ALt+F4 nicht? Um ihn für dich interessanter zu gestalten: Bei der Kettwiger Rösterei gibt es eine Vollautomaten-Mischung ( http://www.kettwiger-rösterei.de/ ), die würde selbst ich trinken.


    Zum eigentlichen Thema:
    Ich würde mich auch an deiner Stelle aufregen. Gerade neu gekauft, Schnäppchen gemacht, Kratzer drauf, Umtausch will der Händler nicht... Ärgerlich. Aber so wie aus dem Thread rauslesen kann, denke ich mal, dass der Händler nichts mehr mit der Firma LNA zu tun haben will, da es da anscheinend Komplikationen/Ärger gab. Das wird wahrscheinlich seine letzte Maschine gewesen sein. Nachordern will er halt nicht.
    Jetzt kannst du dich, so wie ich, ärgern, oder dir einen Anwalt suchen und dein Recht einklagen (immerhin scheinen hier einige rum zu rennen, Espresso-Anwälte). Was ist dir lieber?

    Ich würde die Maschine vollständig ausprobieren. Funktioniert alles einwandfrei (aufgeschraubt? reingeschaut?), Mühle einstellen und Caffè genießen. Das Leben ist zu kurz um sich wegen ein paar Kratzer aufzuregen ;)

    Happy Caffè

    LG Andi
     
  10. #110 Schnüffelstück, 03.08.2011
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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Unterschreibe ich vollumfänglich.

    Zum Thema Händler im K(MH)N sage ich jetzt besser nix.
     
  11. burnt

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Sehe ich ähnlich (dass das leben zu kurz ist, sich über so was zu lange zu ärgern).
    Kleiner Tip am Rande: Sachen, die einem sehr am Herzen liegen (und das tun unsere Maschinchen, anders kann ich mi diesen ellenlangen Thread nicht erklären) NIE bei eBay kaufen, vor allem nicht als vermeintliches Schnäppchen! Es sei denn man zockt gerne oder vermisst seinen Anwalt...
     
  12. #112 schmilsen, 03.08.2011
    schmilsen

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    nicht gut "moderiert" stefan - ganz und gar nicht gut... *kopfschüttel*
     
  13. mm1806

    mm1806 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    kann ich nur zustimmen.
     
  14. #114 exbonner, 03.08.2011
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    Uch hab mich ehrlich gesagt über den Diskussionsstil auch einigermaßen gewundert.
     
  15. Bane

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    +1

    ich finde gerade von einem mod sollte man etwas mehr sachlichkeit und deeskalierende Diskussionskultur und weniger genervt/herablassendes Platzhirschgehabe erwarten können. (versteh mich bitte nicht falsch, Stefan. ich sag das nicht, weil ich dir ans bein pinkeln will. mir ist aber auch schon in andere themen aufgefallen, dass der tonfall deiner eingriffe oft eher zu noch mehr stress führt, anstatt die wogen zu glätten. wenns dafür jetzt ne karte gibt... bitteschön, aber loswerden musste ich das mal...)


    um aufs thema zu kommen: im leben hat selten nur einer recht und beide seiten haben ihre beweggründe.

    der TO hat ein neugerät erworben und das hat mangelfrei zu sein. punkt! da gibts nicht wirklich viel interpretationsspielraum.

    dass der händler kein weiteres neugerät vorratig hat, heißt noch lange nicht dass er keins beschaffen könnte. dass der händler mit den hersteller aus dem programm nehmen möchte, hat damit nichts zu tun. grundsätzlich könnte er ersatz beschaffen. (und das gerät mit kratzer wird er sicher auch wieder los)

    wie lang das dauert ist sicher die nächste frage. ob der TO jetzt gewillt ist mehrere Monate auf ein austauschgerät zu warten oder lieber mit der zerkratzten maschine jetzt kaffee machen will, muss letztendlich er selbst entscheiden. genauso, ob es die zeit und nerven wert ist, das bei dem händler durchzusetzen.

    klar macht der händler an so einem geschäft keinen gewinn, aber diese gefahr besteht eben, wenn man eine maschine bei ebay als auktion verkauft. dass da weniger rauspringen kann als gewünscht, wusste der händler vorher. wenn man so etwas nicht in kauf nehmen möchte, gibt man eben einen mindestpreis ein...

    letztendlich läufts doch darauf hinaus: wenn man mit den kratzern leben kann und sich trotzdem über die maschine freut: behalten. wenn man die krise kriegt, sobald man die BG auch nur anschaut: zurückgeben und sich vielleicht eher einen Händler suchen, der den gewünschten Hersteller noch im Programm hat und behalten wird (vor allem wichtig wenns mal probleme mit der maschine gibt). aus dem schnapp wurde dann zwar nix, verloren hat man aber auch nichts....

    nachdenkliche grüße
    Georg



    p.s. dem TO erpressungsversuche vorzuwerfen finde ich daneben. bis jetzt lief das alles sehr friedlich, sachlich und vor allem ohne öffentlich anprangerung des Händlers ab. es gibt genug andere threads, die da ganz andere töne anschlagen ("händler XY hat moich beschissen...")
     
  16. kiw1408

    kiw1408 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ach Gott, alle haben ne Nachtschicht hinter sich.
    Jetzt aber erstmal schlafen! ;-)

    Aber von so Diskussionen lebt doch so ein Forum. Wenn ich immer höre von wegen überflüssig etc.... Wenns so oder andere Themen nicht gibt wäre das Forum tot. Ebenfalls diese ständigen Kommentare " Suchfunktion benutzen". Wenn alle sich dran halten würden wäre es ebenfalls tot weil ja 99% aller möglichen Themen bereits diskutiert wurden und man sich nur der Suchfunktionen widmen müsste....
    Ups.... Am Thema vorbei...:oops:
     
  17. mm1806

    mm1806 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    ich kann nicht verstehen, daß man die meinung/einstellung von schelbauer nicht nachvollziehen kann.
    insbesondere die kalkulation des 70 € gutscheins ist doch logisch. 40€ tatsächlicher wareneinsatz - abzüglich 20 € gesparter versandkosten sind round about 20 € zusätzlicher "verlust".
    dafür hätte der händler einen zufriedenen kunden und sämtliche unterstellungen aus dem weg geräumt.

    auch bei weniger hätte schelbauer wahrscheinlich auch zugestimmt - aber einfach nur "nö" ??
     
  18. #118 willcrema, 03.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2011
    willcrema

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich würde das Pragmatismus nennen.
    Für ein gutes Geschäft sollten nach meiner Auffassung Geschäftspartner neben Ihren eigenen Interessen auch darauf achten dass der Ausgleich stimmt.

    Hier die eine Seite die ein gutes Gerät zu einem sehr guten Preis bekommt und sich darüber ärgert dass das Gerät obwohl als neu angeboten einen Kratzer hat.
    ( aber immer noch 200 Euro unter dem günstigsten Einkaufspreis im Netz liegt)
    Dort ein Händler , der seinen Bestand an dieser Sorte Maschinen los werden will und möglicherweise gar keine Lust mehr hat mit der Firma in Kontakt zu treten.

    Mei beide Seiten sind zu verstehen an allen Ecken menschelt es und irgendwo könnte es sicher eine einvernhemliche Lösung geben.

    Nun kann man auf seine Verbraucherrechte pochen. Gerechtigkeitsempfinden bis zum letzten Paragraphen kann auch schnell zu einem Dogma werden.

    Dann hast halt recht , und wer recht hat zahlt a Maß.
     
  19. #119 exbonner, 03.08.2011
    exbonner

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Mir ist das auch rätselhaft, zumal Verkäufer und Käufer ja eh noch eine gewisse Zeit (die der Gewährleistung) miteinander geschäftlich verbunden sind. Da wäre mir eine Klärung des Sachverhaltes lieber.

    Aber da ist wohl jeder anders drauf...

    Weiterhin kann ich nicht nachvollziehen, dass immer auf den niedrigen Preis hingewiesen wird. Der Händler hat die Maschine sehenden Auges zu dem Preis verkauft.

    Nach der Argumentation einiger User könnte Mediamarkt nach der nächsten "19% MwSt gespart Aktion" sämtliche Gewährleistungsansprüche ablehnen? Merkwürdige Rechtsauffassung...
     
  20. #120 Bluemountain2, 03.08.2011
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    Bluemountain2 Mitglied

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    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Schön, wieder mal einen Thread zu haben wo man sieht, wieviele User das Forum eigentlich hätte... ;-)

    Die Diskussion über "normalen" Versandhandel geht aber defintiv am Ziel vorbei. Hier ist ja alles klar mit von wegen Ersatzgerät oder "Geld zurück" und beides ist an sich lediglich umständlich, aber nicht tragisch für den Kunden.

    Das Problem ist dort, wo man primär nicht verkauft, um Geld zu verdienen, sondern um etwas los zu werden (was ja hier offensichtlich ist - der Händler will nix mehr mit LNE zu tun haben).
    Hier ist die Stückzahl oft sehr limitiert und der Preis stark reduziert und da geht es nicht an, dass man nicht weiss, in welchem Zustand die Ware ist. Ansonsten muss man sich gerechtfertigter Weise den Vorwurf gefallen lassen, Mängel verschwiegen zu haben (um die Ware eben los zu werden). Rücknahme gehört hier zwar auch zu den möglichen Lösungen, hat aber den Beigeschmack von "ich schau mal, ob der Kunde den Mangel bemerkt".

    Hier kommt dann eben die Auktion in's Spiel mit ihrem Schnäppchen-Charakter, was auch eine emotionale Komponente besitzt. Gerade dadurch werden Auktionsplattformen besucht und Käufer auf ein Produkt aufmerksam, wovon der Verkäufer profitiert. Und deswegen sollte der Verkäufer mit Ehrlichkeit dazu auch Sorge tragen.
    Nicht umsonst wird empfohlen, Original-Bilder einzustellen und Mängel zu deklarieren. Leider ist es nur eine Empfehlung, weshalb es umso wichtiger ist, dass die Community dies nicht billigt und verurteilt. Sonst geht die Online-Auktion, eine der sinnvolleren Erfindungen des Internets, den Bach runter.

    Gruss
    BM

    Ps: An Versandschaden mag ich nicht glauben, danach sieht mir der Schaden nicht aus und Zubehör fliegt auch nicht einfach so rum, wenn der Verpacker einen IQ über 20 hat.

    Pps: Interessant wäre zu wissen, was der Händler bei Rücknahme gemacht hätte. Zurück zu LNE, Auktion mit Mangelbeschrieb oder "nochmal probieren"...?
     
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