Import aus Italien nach Deutschland.

Diskutiere Import aus Italien nach Deutschland. im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo, meine Geschäftspartner und ich möchten den Kaffee aus Sizilien, hier in Deutschland bekannter machen und einen Vertrieb aufbauen. Deshalb...

  1. #1 Doianni, 15.07.2019
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    Hallo,

    meine Geschäftspartner und ich möchten den Kaffee aus Sizilien, hier in Deutschland bekannter machen und einen Vertrieb aufbauen.
    Deshalb einige Fragen dazu:

    - Handle ich als Handelsvertreter, wenn ich für das Unternehmen in Deutschland ihr Produkt verkaufe?
    - wie führt man bei der Einfuhr von Kaffee steuern ab? + Kaffeesteuer?
    - wie würdet ihr beginnen?
    - Wie baut man in so einem Gebiet ein Verkaufsnetzwerk auf

    Beste Grüße doianni
     
  2. #2 domimü, 16.07.2019
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    Naja, Kaffeesteuer wird bei Röstkaffee fällig, du postest hier unter Rohkaffee.
    Dein Geschäftsmodell ist nicht besonders transparent, wie grenzt Du Dich vom Großhandel ab?
     
  3. #3 silverhour, 16.07.2019
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    Bitte nicht falsch verstehen @Doianni , aber mit den Fragen bist Du hier eigentlich überhaupt nicht richtig. Wir diskutieren hier vor allem über Kaffee, Espressomaschinen/-Mühlen usw. Deine Fragen haben aber vor allem mit Geschäftsgründung und kaufmännischen Fragen zu tun: Ein Forum für Existenzgründung oder Beratungsseminare bei IHK oder ähnlichem sind da sicherlich bessere Orte für Deine Fragen.
     
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  4. #4 Aeropress, 16.07.2019
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    Welche Einfuhr will Italien auch aus der EU. :) Das ist Binnenmarkt und da du den Kaffee ja wohl nur dort einkaufst und nicht selber röstest ist das nicht dein Problem. Du bist ja dann nur Händler.
     
  5. #5 domimü, 16.07.2019
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    Nein, ich glaube nicht, dass er Händler sein will mit eigenem Lager und so - sondern nur Geschäfte vermitteln will. Gewissermaßen ein Affiliate-Shop, sodass er nur Provisionen bekommt, der Vertrag aber direkt zwischen seinen "Kunden" und der Rösterei geschlossen wird.

    Solange er aber nicht klar sagt, wie er das genau organisiert, muss er halt selber schauen, wie es mit der Kaffeesteuer ausschaut - so lang und kompliziert ist das Gesetz nicht:
    KaffeeStG - Kaffeesteuergesetz
     
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  6. #6 silverhour, 16.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 16.07.2019
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    Händler und im Zweifelsfall auch Importeur ;).

    Das Thema Umsatzsteuer bleibt aber. Bei EU-Binnengeschäften können (und werden i.d.R. auch) keine Umsatzsteuer direkt berechnet, sondern über die Umsatzsteuervorabmeldung verrechnet. Das ist aber kein Kaffee-, sondern ein Steuerthema. Ein Steuerberater hilft da besser und viel kompetenter als Kaffeefreaks.

    Das schon angesprochene Thema Kaffeesteuer steht bei der Einfuhr nach DE aber an! Und das wäre das einzige wirklich kaffeespezifische Thema bei der angestrebten Unternehmung: Der Importeur steht in der Verantwortung für die Versteuerung. Selbst bei Händlertum "nur Vermittlung" werden Kunden in DE erwarten, daß der Kaffee versteuert ist. Ansprechpartner (und Geldeintreiber) ist hier der Zoll, die Einrichtung eines Zollagers ist i.d.R. empfehlenswert.
     
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  7. #7 Aeropress, 16.07.2019
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    Das bleibt dem Gewerbetreibenden immer auch innerhalb Deutschlands. Auf den Kaffee wenn man den lediglich fertig verpackt einkauft ist aber keine Kaffeesteuer oder Zoll fällig, daher ist das ja Binnenmarkt und mit dem was der Röster in italien dafür abgedrückt hat ist der Fall gegessen. Er muss nur die MWst. drauf schlagen und seine eigene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
    (§ 17 Kaffeesteuergesetz). Die Steuer entsteht, wenn der Kaffee in das Steuergebiet verbracht wird.
    Mit Steuergebiet ist die EU gemeint, da der Kaffee hier nicht in die EU eingeführt wird sondern daraus stammt, gelten die Steuern Italiens die der Röster ja schon gezahlt hat.
     
  8. #8 domimü, 16.07.2019
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    Einigen ist der Link nicht genug? Nochmal von vorne. Der TE will in großem Stil Kaffee aus Italien in Deutschland verkaufen lassen. So geht das Kaffeesteuergesetz los - in ziemlichem Widerspruch zu deinen Aussagen.

    § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
    (1) Kaffee sowie in das Steuergebiet beförderte kaffeehaltige Waren unterliegen im Steuergebiet der Kaffeesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
     
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  9. #9 Aeropress, 16.07.2019
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    Ok hast recht Kaffeesteuer ist wohl eine Ausnahme vom Binnenmarkt.
     
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