Kaffeemaschine steuerlich absetzbar?

Diskutiere Kaffeemaschine steuerlich absetzbar? im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Ich weiss, es hat hier vielleicht nichts zu suchen, da kein Steuerberatungsforum, aber interessant wäre die Frage bei soviel...

  1. #1 christe, 15.09.2005
    christe

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    Ich weiss, es hat hier vielleicht nichts zu suchen, da kein Steuerberatungsforum, aber interessant wäre die Frage bei soviel Kaffemaschinenbesitzern hier trotzdem.
    Ich bin selbstständig mit eigenem Büroraum in meiner Wohnung. Kann man 'ne Espressomaschine zu den Betriebsausgaben zählen und mehrwehrsteuermäßig abziehen? Genauso wie den Espresso selbst?
    Würde mich mal interessieren.
    christe :;):
     
  2. #2 DuffyDuc, 15.09.2005
    DuffyDuc

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    Grundsätzlich: JA
    Sollte dann theoretisch nicht in der privaten Küche stehen.
    Afa Warenautomaten evtl. passend (5 Jahre)

    Gruss
    Stefan

    Nö aus Bayern



    Edited By DuffyDuc on 1126806786
     
  3. #3 ergojuer, 15.09.2005
    ergojuer

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    Mal ins Blaue spekuliert:
    Da dürfte wohl mit entscheidend sein, ob in dem Büro dann auch Publikumsverkehr stattfindet oder Mitarbeiter beschäftigt werden. Wenn man seinen Kunden einen guten Kaffee servieren möchte, ist das ja durchaus eine Werbemaßnahme, der Kaffe fällt dann unter Werbungskosten.

    Aber ohne Publikum und bei nem Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung? Wenn selbst das möglich sein sollte, überleg ich mir das noch mal mit Kirchhof....


    ergojuer
    (der seine Steuererklärung von seiner Frau machen lässt)
     
  4. #4 christe, 15.09.2005
    christe

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    Nun ja, Publikumsverkehr gibt's schon. Seit dem ich die Maschine habe, werbe ich ordentlich damit!!! :)

    [quote:post_uid0]Wenn selbst das möglich sein sollte, überleg ich mir das noch mal mit Kirchhof....[/quote:post_uid0]

    Unter Kirchhof wird sicher alles einfacher. :;): Sicher würde ich auch davon profitieren... Aber leider habe 'ne solidarische Ader. Soll aber kein politischer Thread werden.

    Mein Steuerberater wird's schon richten (und der kostet soviel wie 25 Kilo Kaffee)

    Grüße,
    Christe
     
  5. #5 Holger Schmitz, 15.09.2005
    Holger Schmitz

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    Noch mehr Mönchengladbacher hier :D

    Gruß an die Ente Stefan oder Brigitte (?).
    Holger
     
  6. Walter

    Walter Gast

    Also die Maschine gehört bei mir zur Büro- und Geschäftsausstattung. USt. ratzfatz raus. Interessant wird es ja erst bei den Anschaffungskosten. Ich besitze leider nur "geringwertige" Maschinen, keine hat mehr als € 410,00 netto gekostet. So sind die Dinger geringwertige Wirtschaftsgüter und lt. BMF im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Ich habe keinen Nerv so eine Maschine über x Jahre abzuschreiben. Besonders interessant wird es aber bei der Mühle. Solange diese seperat funktioniert, d.h. ohne die E-Maschine "betrachtet" werden kann ist diese wiederum ein geringwertiges Wirtschaftsgut, wieder € 410,00 netto. Da kommt schon einiges zusammen.



    Edited By Walter on 1126798092
     
  7. Murdoc

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    /offtopic

    1.Sorry, das muß ich nun einfach loswerden:
    Das politisch stärkste Argument scheint ja sowieso zu lauten: "Vorsicht, die andere Partei will euch was wegnehmen!"
    Das versteht jeder und man muß sich nicht selbst Gedanken darüber machen.

    2.Zur Steuervereinfachung:
    Kennt irgendjemand eine große Firma, die effektiv Steuern bezahlen muß? Ich nicht. Da nützt auch nicht ein Steuersatz von 45%, die bezahlen das ja eh nicht, weil man das "absetzen" kann...

    Wollte mich hier aber nicht als roter/schwarzer/gelber grüner Vogel outen, mit geht der Wahlkampf immer mehr auf die Nerven, weil kaum mit Inhalten, sondern vielmehr mit Emotionen und Beschuldigungen gearbeitet wird.
     
  8. #8 DuffyDuc, 15.09.2005
    DuffyDuc

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    Bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass hier jemand 'ne Maschine unter 410€ hat ;-)

    Publikumsverkehr ist nicht nötig.

    >Kennt irgendjemand eine große Firma, die effektiv Steuern >bezahlen muß? Ich nicht. Da nützt auch nicht ein Steuersatz von >45%, die bezahlen das ja eh nicht, weil man das "absetzen" >kann...
    Siemens z.B. bekommt mehr Subventionen als sie Steuern zahlen

    P.S. Ich kenne keine Frieda ;-)
     
  9. #9 Holger Schmitz, 15.09.2005
    Holger Schmitz

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    @DuffyDuc : ?? Habe ich da nicht was von Mönchengladbach gelesen ? Hm jetzt ist es editiert ???
     
  10. #10 christe, 16.09.2005
    christe

    christe Mitglied

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    Mh. Wohl doch ein wenig politisch geworden hier...
    Ich hoffe ihr last am Sonntag alle mal kräftig "Dampf" ab. Aber nicht vergessen, das Milchkännchen drunterzuhalten :D
    Ich werde das dann mal versuchen, was das steuerliche angeht.
    Danke für Euer Engagement.

    christe
     
  11. Anovou

    Anovou Mitglied

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    Senf

    Nur um mal (wenn auch recht spät) meinen Senf (beruflich) dazuzugeben: Hat irgendwer hier Zweifel, daß man in einem Büro die Anschaffung der normalen Filterkaffeemaschine absetzen kann, besonders, wenn mehrere Mitarbeiter beschäftigt sind? Ich möchte den Finanzbeamten sehen, der das rausstreicht (allein schon aus eigenem Interesse...).

    Wenn die aber anerkannt wird bei einem Büro mit mehreren, dann ist sie auch anzuerkennen bei einem Büro mit einer Person; wenn das aber anzuerkennen ist, dann ist auch eine Kaffe-produzierende Maschine mit anderer als der Filtertechnik anzuerkennen. Daß sich der Preis vielleicht halbwegs die Wage zum Umsatz halten sollte, ist wohl auch klar; schließlich fährt der kleine Änderungsschneider mit 10.000,00 € Jahresumsatz in der Regel auch keinen Mercedes für sein Geschäft.

    Ich würd' jedem Mandanten raten, es jedenfalls zu versuchen; streiten kann man sich dann immer noch.

    Freundlicher Gruß
    Anovou
     
  12. #12 danielp, 22.02.2006
    danielp

    danielp Mitglied

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    Re: Senf

    Moin,

    um auch noch kurz dazu zu senfen ;-): Ich bin freiberuflicher Softwareentwickler und habe mir zu Beginn meiner Freiberuflichkeit die Bezzi zugelegt. Das Ding ist ohne mit der Wimper zu zucken in die Bücher gewandert, Stichwort "Kundenverköstigung". Ich habe ja auch immer mal Kunden in meinen Räumen, meist zwecks Service oder Resumée über ein erfolgreiches Projekt.

    Insgesamt machte die Kaffeeausstattung letztes Jahr ca. 1% meines Jahresgewinns (nicht Umsatzes) aus, ich denke mal, das wird das Finanzamt verkraften ;-).

    Viele Grüße
    Danielp
     
  13. #13 koffeinschock, 23.02.2006
    koffeinschock

    koffeinschock Mitglied

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    mal ne echt blöde frage...
    du hast da doch stehen, daß du nen steuerberater hast. nun..wenn der´s nich weiß, wer dann? und selbst, wenn er es nicht weiß, dann wird er wissen, wo nachzuschlagen ist oder wen er beim finanzamt mit so fragen löchern kann.
    ähnliches hab ich beim besuch der technikerschule und dem damals zwingendem gebrauch eines computers mitgemacht..erst die scherereien mit den 'freundlichen' leuten beim finanzamt - dann der gang zum steuerberater und siehe da, es geht doch ;)
    ich würde dort mal direkt anrufen, bevor du das irgendwo aufführst und dann am schluß vom finanzamt ne dämliche rechtfertigung bekommst, wieso du das nicht absetzen darfst...
     
  14. #14 marenralf, 23.02.2006
    marenralf

    marenralf Mitglied

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    @ all.....

    mal ne frage, und wie sieht es mit den bohnen aus?? wir deklarieren die hier immer wieder mal als geschenk an gute kunden, man darf ja bis 40 euro pro jahr an kunden schenken....aber so ganz regulär als einsatz fürs geschäft, egal ob nur für kunden oder eigenverbrauch darf man die bohnen doch nicht verbuchen, oder??


    grüße

    ralf
     
  15. #15 danielp, 23.02.2006
    danielp

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    Moin,

    1. Sind das 40,- pro Kunde?! ;-) Ich glaube wenn 40,- insgesamt, dann habe ich das letztes Jahr überschritten... :) Hab mich sehr rührend um meine guten Kunden gekümmert... ;-)

    2. Die Bohnen verbuche ich immer unter "Ausschank an Kunden". Ich meine, wenn ich mir Bohnen kaufe und dann den Caffe an Kunden ausschenke, dürfte doch nichts dabei sein, oder?! Muss ich glatt mal meinen Steuerberater fragen, bisher hat er immer alles ohne Kommentar verbucht... :)

    Koffeinhaltige Grüße!
    Danielp
     
  16. #16 marenralf, 24.02.2006
    marenralf

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    @danielp

    es sind 40 euro pro kunde..wird bei uns auch gnadenlos ausgeschöpft..wir versorgen unsere kunden jedes jahr mit leckerem wein, prosecco, zigarren und bohnen..... :roll:

    grüße

    ralf
     
  17. #17 mcblubb, 24.02.2006
    mcblubb

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    Ich bin grundsätzlich dafür, dass gute Kunden auch am Jahresende ein angemessenes Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit erhalten. Die Höhe der Aufwendung muss in akzeptablem Verhältnis zum getätigten Geschäft stehen.

    Wenn allerdings Dinge des persönlichen, privaten Gebrauchs als Werbegeschenke deklariert werden - dann ist das Steuerhinterziehung - und somit eine Straftat.

    Aber ich denke mal, dass Du jetzt nicht damit angeben wolltest, wie Du Steuern hinterziehst, sondern dass Du dafür sorgst, dass alle Deine Kunden mit hochwertigen Weihnachtsgeschenken versorgt werden und somit auch im neuen Jahr weiterhin gute Kunden bleiben...


    Gruß

    Gerd (ich glaube an das Gute im Menschen)
     
  18. #18 Holger Schmitz, 24.02.2006
    Holger Schmitz

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    Wein, Prossecco und Kaffeebohnen kann man aber auch in der Belegschaft gut nutzen (so machen wir es in der Firma zumindest immer).

    Gruß
    Holger
     
  19. #19 mcblubb, 24.02.2006
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    Auch wenn ich mich hier möglicherweise als Spiesser oute.

    Wenn ein Mitarbeiter Zuwendungen ausserhalb seines Gehaltes bekommt (Dienstwagen, Abendessen, Videorecorder, Zigarren etc.) und das ganze gewisse Grenzen überschreitet ist auch dafür Steuer zu zahlen.

    Mit meinem Post will ich klar Stellung dazu beziehen, wo für mich der "Spaß" aufhört und die Straftat beginnt.
    Steuerhinterziehung ist nicht nur bei Herrn Schneider eine kriminelle Handlung sondern bei jedem. Und wenn "A" nicht erwischt wird ist das auch keine Rechtfertigung für "B" es zu tun.

    Aber ich betone es ausdrücklich - ich unterstelle keinem Poster hier, dass er Steuern hinterzieht. Ich glaube ganz fest daran, dass alles seine Richtigkeit hat.

    Gruß

    Gerd
     
  20. Anovou

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    Steuerhinterziehung?

    Drücken wir's mal so aus: Ich möchte den Finanzbeamten sehen, der nachweisen kann, für welchen Zweck die Kaffebohnen tatsächlich verbraucht worden sind (sofern die Mengen nicht völlig aus dem Rahmen fallen). Wenn da Zweifel bestehen, müßte von Seiten des Finanzamt ein solcher Zweifel an der Nutzung erst einmal begründet werden. Und selbst bei einer Fehlbuchung unmittelbar von Steuerhinterziehung zu sprechen, halte ich schon für sehr gewagt. Dafür sind nämlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Voraussetzung, und daß eine Fehlbuchung im 40-€-Bereich bei einem Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen grob fahrlässig sein soll, halte ich für schwer beweisbar. Da landen wir höchstens bei der leichtfertigen Steuerverkürzung, und auch das nur schwerlich (Praxis, nicht Rechtstheorie).

    Abgesehen davon muß ein Prüfer ja etwas haben, was er finden kann; sonst haben die guten Leute ja gar keine Mehrergebnisse, die sie mit nach Hause bringen können.

    Zum Thema Steuerberater kann ich nur sagen, daß es genügend Finanzämter gibt, die den selben (!) Sachverhalt anerkennen, wenn er vom Steuerberater kommt, den sie vorher beim (bis dahin) nicht beratenen Mandanten abgelehnt haben. Auf der anderen Seite ist es immer besser, einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung selbst zu machen, und nicht durch den Steuerberater machen zu lassen.

    Freundlicher Gruß
    Anovou
     
Thema:

Kaffeemaschine steuerlich absetzbar?

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