Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

Diskutiere Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo, letztens gab es eine Diskussion, ob ein Kaffeemaschinenservice für Espressomaschinen/Vollautomatem dem Elektronikerhandwerk zugeordnet...

  1. #1 Gregorthom, 27.06.2010
    Gregorthom

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    Hallo,

    letztens gab es eine Diskussion, ob ein Kaffeemaschinenservice für Espressomaschinen/Vollautomatem dem Elektronikerhandwerk zugeordnet ist und deshalb eintragungspflichtig in der Handwerksrolle wäre. Sprich: Der Inhaber muss Elektromeister sein und somit nicht jeder, der sich mit den Maschinen auskennt einen Servicebetrieb eröffnen, geschweige denn dort arbeiten darf.

    Da wir zu keinem Ergebnis kamen habe ich mir gedacht, dass ich jetzt einfach mal hier anfrage, schließlich gibt es einige Mitglieder, die davon direkt betroffen, also vom Fach sind.

    Sonnige Grüße,
    Gregor
     
  2. #2 betateilchen, 27.06.2010
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

    Kommt drauf an, wie Du das Gewerbe anmeldest. Wenn Du das einfach als Dienstleistungsunternehmen anmeldest, ist das kein Fall für die Handwerkskammer, sondern für die IHK. Wer allerdings die Absicht hat, Reparaturen als offizieller Servicebetrieb eines (oder mehrere) Herstellers anzubieten, sollte tunlichst dafür sorgen, einen ausgebildeten/fachkundigen Elektriker in der Firma zu haben, denn ansonsten wird sich kein Hersteller auf eine Zusammenarbeit einlassen.

    Die meisten Servicebetriebe, zu denen ich Kontakt habe, sind nicht der Handwerkskammer zugeordnet, sondern der IHK.
     
  3. #3 kaffeemaschinendoctor, 27.06.2010
    kaffeemaschinendoctor

    kaffeemaschinendoctor Mitglied

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    AW: Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

    Bei Reparaturen an elektrischen Geräten ist ein Befähigungsnachweis (Meisterbrief) im Elektrohandwerk zwingend vorgeschrieben. Die Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung für Gesellen mit Brief und min . 15 Jahren Berufserfarung gibt jede zuständige Handwerkskammer auf Anfrage. Ebenfalls die neue Richtung Mechatronik mit Meisterbrief befähigt zum Instandsetzten von Elektrogeräten. Nach einer Reparatur an elektrischen Verbrauchern ist nach VDE 0701/0701 eine Prüfung vorgeschrieben die nur von Fachbetrieb mit Befähigung ausgestellt werden kann. Diese Möglichkeit haben aber auch Meister aus den Fachbreich Industrieelektronik und Elektrotechnische Ingenieure. (Ingenieur = Meister)

    Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einen Elektromeister/ Ing. o.ä im Betrieb als Technischen Berater zu beschäftigen. Auch in diesem Fall wird eine Handwerkskarte ausgestellt wenn der Mitarbeiter min. 20 Stunden in der Woche im Betrieb tätig ist. Er fungiert dann als veratwortlicher Prüfer.

    Ich hoffe das war Verständlich.

    Kaffeedoc
     
  4. #4 Gregorthom, 27.06.2010
    Gregorthom

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    AW: Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

    Hallo Betateilchen,

    danke für Deine Antwort. Das heißt also, dass man z.B. "Dienstleistungen für Kaffeevollautomaten" anbieten darf, sprich Reparaturen als Dienstleistung ausführen darf, aber nicht z.B. "Servicebetrieb für Jura, Saeco, DeLonghi" oder ähnlich? Also das Kind sollte nicht beim Namen genannt werden?

    Aber wie sieht es dann z.B. mit der Prüfungspflicht VDE 701/702 für ortsveränderliche Geräte aus? Die sollte doch für alle Betriebe Pflicht sein? Zu mindest habe ich das so im Zuge meiner Ingenieursausbildung mitbekommen.

    Gruß
    Gregor

    Edit:
    Hallo Kaffeedoc,

    danke Dir auch für Deine Erklärung. Allerdings frage ich mich nun noch mehr, was man als "Dienstleister" dann überhaupt durchführen darf, bzw. haben dann die Betriebe, die nur Dienstleistungen anbieten zwangsläufig einen Elektromeister als Angestellen? Das wäre doch immens teuer für den Betrieb.

    Gruß
    Gregor
     
  5. #5 kaffeemaschinendoctor, 27.06.2010
    kaffeemaschinendoctor

    kaffeemaschinendoctor Mitglied

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    AW: Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

    @Gregor

    Gerade im Dienstleitungsbereich gibt es viel Grauzone, aber Fakt ist das ein Dienstleister der Kaffeeautomaten/Espressomaschinen reparieren möchte eine Handwerkserlaubniss benötigt und dazu einen Befähigungsnachweis.

    Und ja eigentlich sollte jeder Betrieb der sowas anbietet einen Elektro, Ing, oder Mechatronikmeister angestellt haben.

    Bei uns beschäfigen wir 1 Mechatronikermeister, 1 Radio und Fernsehtechnikermeister (für die Elektronikgeschichten) der repariert Vollautomaten, und mich. Ich habe 1 Gesellenbrief als Elektroanlageninstallateur, 1 Gesellenbrief als Elektrogerätemechaniker und 1 Meisterbrief im Elektrohandwerk.

    Bei uns sind wir eigentlich überqualifiziert:lol:

    LG Doc
     
  6. #6 Gregorthom, 28.06.2010
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    AW: Kaffeemaschinenservice - Handwerkskammer?

    Hallo Doc,

    danke Dir für die ausführlichen Infos. Das heißt ja im Umkehrschluss eigentlich, dass man ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht mal einen Dichtungsring als Dienstleister wechseln dürfte, geschweige denn eine Brühgruppe revidieren?
    Wenn man sich das so durch den Kopf gehen lässt, fragt man sich schon, wie seit Jahren dann einige "Dienstleister" ohne Probleme bestehen können und die HWK sich nicht mal meldet.

    Ihr seid aber echt gut "ausgestattet". Kann man da einen Betrieb überhaupt richtig lukrativ betreiben? Ein Meistergehalt ist ja nun auch keine Kleinigkeit.

    Gruß
    Gregor
     
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