Kaffeesteuer

Diskutiere Kaffeesteuer im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo liebe Heimröster, es gibt ja wohl große Einigkeit im KN (und in den wenigen Quellen außerhalb, die ich bisher gefunden habe, inkl. dem...

  1. #1 onflair, 23.06.2020
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    Hallo liebe Heimröster,

    es gibt ja wohl große Einigkeit im KN (und in den wenigen Quellen außerhalb, die ich bisher gefunden habe, inkl. dem Gesetzestext), dass auch bei Kleinstmengen an selbst geröstetem Kaffee die Kaffeesteuer anfällt, sobald ich sie nicht selbst verbrauche. Also auch, wenn ich an Freunde verschenke. Über die Sinnhaftigkeit will ich gar nicht streiten.

    (Was ist eigentlich, wenn ich selbst gerösteten Kaffee zu Hause für Gäste zubereite? Gilt das dann auch, oder fällt die unregelmäßige eigene Zubereitung (auch) für Dritte als Gebot der Gastfreundlichkeit doch raus? o_O)

    Was ich dabei aber noch nicht rausfinden konnte, ist: Wie müsste das denn dann formal korrekt ablaufen, wenn ich nicht darauf verzichten will, selbstgerösteten Kaffee zu verschenken und bereit bin, die 2,19€/kg (was bei Kleinstmengen ja auch tatsächlich nicht so weh tut..) locker zu machen.
    Laut Gesetzestext fällt die Steuer sofort an und muss unverzüglich erklärt und abgeführt werden - d.h. nach jedem Röstvorgang/Verschenken fülle ich eine extra Steuererklärung aus und zahle ~50ct (bei 250g) an das Finanzamt? (Wie oft/lange muss ich das wohl machen bis sie mich dann freundlich bitten werden, das zu lassen und dass sie mich von der Steuer befreien? :D)
    Oder muss ich gar ein Gewerbe anmelden, weil privat gerösteter und verschenkter Kaffee vom Gesetz einfach nicht vorgesehen ist? (So wirkt es erstmal...)

    Steuerhinterziehung ist ja kein Kavaliersdelikt, deshalb würde ich es ungern "darauf ankommen" lassen und damit kalkulieren, dass es ja niemand erfährt, wenn ich mal ein Pfund Kaffee verschenke..

    Was meint ihr, wie macht ihr das? Bin ich zu übervorsichtig, oder übersehe ich da was und die Lage ist gar nicht so "schlimm"?

    Etwas überforderte und verwirrte Grüße,
    onflair
     
  2. #2 silverhour, 23.06.2020
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    Die Kaffeesteuer wird vom Zoll eingezogen, entsprechend müssen die Anmeldungen beim Zoll gemacht werden.
    Für Einzelfälle gibt es ein Forumular zur Einzelsteueranmeldung. Siehe hier: Zoll online - Steueranmeldung Wenn Du zu oft mit Einzelanmeldungen um die Ecke kommst werden sie Dich wahrscheinlich bitten, ein Zollager zu beantragen. ;)
    Am besten setzt Du Dich mit Deinem lokalen Zollamt in Verbindung und klärst das Vorgehen im Detail ab.
     
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  3. #3 phischmi, 24.06.2020
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    Durchaus interessante Frage... :)

    Das Ergebnis würde mich tatsächlich auch mal interessieren.
     
  4. #4 dergitarrist, 24.06.2020
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    Die Antworten vom Zollamt würden mich interessieren... die sind schon jeden Monat komplett überfordert und verwirrt, wenn ich die Formulare 1807 und 1808 samt zugehöriger Rechnungen in drei Währungen für ein paar hundert kg verschiedensten importierten Kaffee abgeb – scheint sonst irgendwie keiner zu machen?

    Aber schön, wenn mal mehr über eine weitgehend unbekannte Steuer geredet wird, die stabil über dem Weltmarktpreis für Kaffee liegt...
     
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  5. Blubb

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  6. #6 onflair, 24.06.2020
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    Da geht's aber doch um gewerbliches Rösten.
    Hier/mir eben gerade nicht, sondern um privat und hauptsächlich für den Eigenverbrauch, aber ab und an eben auch mal für Freunde, Familie und Gäste.
     
  7. cbr-ps

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    Soweit ich das verstanden habe gibt es da steuerrechtlich keinen Unterschied. Solange Du für Eigenbedarf röstest kostet es nichts, sobald Du die Bohnen an dritte weitergibst wird es steuerpflichtig.
     
  8. #8 Chris-Chan, 24.06.2020
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    Ich denke nicht wenn du im Freundeskreis 500 Gramm Bohnen verschenk das da der Zoll an deiner Tür klopft diese Arbeit machen die sich nicht.
     
  9. cbr-ps

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    och, wenn man es nur laut und öffentlich genug rumerzählt ... :eek:
     
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  10. #10 silverhour, 24.06.2020
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    Genau, das hattest Du ja im Eröffnungsthread auch genau so geschrieben. Und für das "ab und an" in Umlauf bringen gibt es die Einzelanmeldung.
    In dem von @Blubb verlinkten Thread geht es primär um die LMSVG für Gewerbe, das ist eine andere Geschichte.


    Was aber nichts daran ändert, daß die Steuer fällig wird. Darauf zu bauen, daß es "wegtoleriert" wird, ist sicher kein guter Rat.
     
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  11. #11 Maranello, 25.06.2020
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    Bei einem Geschenk? Bei dem Warenwert? Ihr seid echt brave Steuerzahler :D
     
  12. #12 dergitarrist, 25.06.2020
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    Naja. NØMAD hat uns letztens bei einer Bestellung von knapp über 40 kg ein Päckchen Instant-Kaffee (5x4,5g) als Sample mitgeschickt. Weil ich das vergessen habe, es aber auf dem Lieferschein stand, durfte ich wegen 0,11 € meine Kaffeesteuer-Anmeldung nach einem ernsten, 20-minütigen Telefonat neu machen und einsenden.

    Auf Toleranz hoffen ist hier wirklich keine gute Strategie. ;)
     
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  13. Antea

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    Sehe ich genauso.
    Wenn das Ganze schon Aktenkundig ist, haben die guten Zöllner doch überhaupt keine andere Wahl, als zu handeln.
    Die Toleranz kann allerhöchstens vor Auftreten des Bekanntwerdens wirken. Auch Zöllner sind ja schließlich nur Menschen. Mit aller möglichen Gnade aber auch mit aller Angst um den Job.
    Danach läuft die Maschine bis zum bitteren Ende. Auch wenn wegen 1 Cent ein Vollstreckungstitel erwirkt werden muss.
    Da gibt es scheinbar keine Pflicht zur Verhältnismäsigkeit. Ich kann unseren Zöllner aber gerne mal fragen, wenn ich ihn das nächste Mal treffe.
     
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  14. #14 silverhour, 25.06.2020
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    Ja. Genau das. Es geht dabei auch nicht darum, wie brav, vorbildlich und edelmütig wird sind, sondern was im Kaffeesteuergesetz steht.
     
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  15. Blubb

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    Bei der USt. ist die Grenze EUR 1,00
    Darunter muß man nicht zahlen, bekommt aber auch nicht erstattet :D
     
  16. #16 be.an.animal, 27.06.2020
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    Von der Online-Seite:
    Einzelsteueranmeldung bzw. Einzelsteuererklärung

    Entsteht die Verbrauchsteuer durch xxx xxx hat der Steuerschuldner unverzüglich eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung).


    Klingt spannend mal zum üben 250g Eigenröstung zu verschenken und die zugehörigen (aufgerundeten) 55 Cent anzumelden.

    Das ist dann das Formular 1816.
    Und der Grund für die Einzelanmeldung wäre §11, Abs.4 Nr.2 = Herstellen ohne Erlaubnis ?
     
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  17. #17 silverhour, 27.06.2020
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    Da auf §6 Steuerlagerinhaber verwiesen wird und für die Führung eines Steuerlagers eine Erlaubnis nötig ist: Ja, Herstellen ohne Erlaubnis müsste korrekt sein.
     
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  18. #18 Basti_NRW, 27.06.2020
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    Klingt wirklich spannend, berichte mal wie es ausgegangen ist;)
     
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  19. #19 Kaspar Hauser, 27.06.2020
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    Weil du Steuern hinterziehst, muss ich mehr zahlen.
     
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  20. #20 be.an.animal, 27.06.2020
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    Wenn es richtig blöd läuft, ist es der gleiche, der die Bier Steuer kontrolliert. :rolleyes: Und wir haben dann eine Grundsatzdiskussion was unter "nachvollziehbarer Dokumentation" zu verstehen ist.
     
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