Mal ne Garantiefrage!

Diskutiere Mal ne Garantiefrage! im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; So folgendes hat sich ereignet; Meine Oma hat sich vor ca. 7 Monaten einen ca. 500€ teuren Vollautomaten bei dem "Geiz ist geil" Laden gekauft....

  1. Newby

    Newby Mitglied

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    So folgendes hat sich ereignet;

    Meine Oma hat sich vor ca. 7 Monaten einen ca. 500€ teuren Vollautomaten bei dem "Geiz ist geil" Laden gekauft. Weiterhin hat sie sich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre andrehen lassen.

    Als der Automat dann nach ca. 6,5 Monaten kaputt ging (kein Kalk) und sie zum Laden ging hat man ihr gesagt, dass sie bereits 2500 Kaffee getrunken hätte und der Schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Sie musste sich die Maschine selbst von einer örtlichen Werkstatt für ca. 50 € reparieren lassen.

    Meine Frage nun; findet Ihr das auch nicht ganz in Ordnung, oder zumindest äußerst unkulant von dem Laden??

    Auf der einen Seite ist es klar, das ein "billig" Vollautomat nicht für so einen Verbrauch ausgelegt ist. Und wahrscheinlich ist da wirklich ein "Verschleißteil" kaputt gegangen.

    Auf der anderen Seite finde ich, dass ein Vollautomat locker 2500 Kaffee können muss bevor er repariert werden muss. Wenn nicht, soll man so einen Mist nicht verkaufen. Die größte Abzocke ist dann noch die 5 Jahres Garantie.

    Naja bin gepannt auf andere Meinungen,

    vg Heinz
     
  2. #2 Augschburger, 20.05.2011
    Augschburger

    Augschburger Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Abgesehen davon, dass 13 Kaffee am Tach schon ne Menge Holz ist, muss sowas wie z.B. 2.500 Bezüge in den Vertragsbedingungen schriftlich ausgeschlossen worden sein.
     
  3. monty

    monty Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    12 Espressi pro Tag ist viel für eine Omi, ich glaube, die Garantie wackelt bei um 30 Tassen pro Tag, dann kann gewerbliche Nutzung unterstellt werden (hörensagen plus ex-Besitz einer Saeco Royal Professional, die täglich über 30 Espressi machen durfte.
    Ich würde mir das auf keinen FAll gefallen lassen!
     
  4. Newby

    Newby Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Naja, meine Omi und Opi haben das Glück, dass da täglich ziemlich viel Familie und Freunde vorbeischauen. Bei denen auf dem Dorf ist das alles fußläufig. :) Deswegen kommt das mit den Kaffee schon hin. Die Maschine ist in der Regel auch von Morgens bis Abends eingeschaltet.

    Ich hab das erst erfahren, als sie schon die Reparatur bezahlt hatte, habe aber das Gefühl, dass wenn ich in dem Laden gewesen wäre, die mir die Maschine umsonst repariert hätten. Ich hätte mich wahrscheinlich einfach vehementer durchgesetzt.

    Aber kann es nicht rechtlich sein, dass es wirklich ein Verschleißteil, wie z.B. beim Laptop der Akku, kaputt gegangen sein kann?
     
  5. #5 domimü, 20.05.2011
    domimü

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Naja im konkreten Fall ist es ja eh zu spät für Tipps, mir ist jetzt aber nicht klar, ob der Schaden wegen der 2500 Bezüge nicht abgedeckt wurde (das hieße ja bei der 5-Jahres-Garantie nicht einmal 1,4 Tassen pro Tag!) oder weil es sich um ein Verschleißteil handelte (in diesem Fall ist es ja irgendwie ok).
     
  6. #6 Bubikopf, 20.05.2011
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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Auf jeden Fall ist die 5 Jahre Garantieverlängerung klare Abzocke, wenn dabei nicht gleichzeitig die Bezugszahl erweitert wird. Bei 13 Kaffee am Tag kann es sich um übermäßigen Verschleiss durch übermäßige Nutzung handeln, die ist durch die Garantie nicht gedeckt, lediglich Defekte, die bei Erwerb der Maschine vorhanden sind und innerhalb der Garantiezeit auftreten ( bei 6 Monaten liegt da die Beweislastumkehr ). Das Geld für die Garantieverlängerung würde nich mir wiedergeben lassen. Das ist etwa so wie eine Lebensversicherung mit Kapitalausschüttung die nach 30Jahren fällig wird, die wird für deine Oma auch nicht so passend sein, wird aber älteren Herrschaften gerne als Kapitalanlage verkauft.
    Gruss Roger
     
  7. #7 espressionistin, 20.05.2011
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    Also um zu wissen, ob das vertraglich in Ordnung ist, müsste man die MM-Garantiebedingungen bzw. die Bedingungen der Garantieverlängerung kennen. Wenn da so ein Passus drin steht, ist es wohl inhaltlich nicht zu beanstanden.

    Rein moralisch finde ich es etwas fragwürdig, sich nach so kurzer Zeit bei einer offensichtlich definitiv nicht gewerblich genutzen Maschine so rauszureden (denn um diese von der Garantie auszuchließen, dürfte es wenn dann ja so einen Passus geben) aber Moral oder vielleicht einfach nur Kulanz haben so Ketten nicht groß gemacht. Das ist wohl eher Sache des kleinen Händlers um die Ecke.

    Nichtsdestotrotz find ich, dass du eine ziemlich lässige Oma hast, meine Oma hätte nicht mal gewusst, dass man Kaffee auch anders als mit Filter bereiten kann. Und dieses entspannte Dorfleben mit offener Tür und Kaffee für alle gefällt mir einfach nur gut:-D.
     
  8. #8 silverhour, 20.05.2011
    silverhour

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Genau das ist der entscheidende Punkt.
    Ohne genaue Vertragsdetails ist alles weitere reine Spekulation.

    Interessant wäre grundsätzlich, was die Reperaturbude als Defekt festgestellt hat....
     
  9. rAAAlf

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Servus,

    was ich gerade nicht verstehe: Der VA wurde vor 7 Monaten gekauft und ist 6,5 Monate nach dem Kauf defekt gewesen? Wenn dem so ist, dann greift doch noch die Sachmängelhaftung, wenn auch mit Beweislastumkehr?

    In dem Fall spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, was in den Vertragsbedigungen der ReparaturkostenVERSICHERUNG ("Garantieverlängerung") steht, da diese doch erst NACH dem Ende der Sachmängelhaftung, also 24 Monate nach dem Kauf, beginnt. Es heißt ja "GarantieVERLÄNGERUNG".

    [Edit] Ich habe grad in den MM-"Garantiebedingungen" nachgelesen:

    "4. Beginn/Ende der Media Markt PlusGarantie
    a) Die Garantiezeit beginnt mit Übergabe des Gerätes und setzt die Bezahlung des Garantiepreises voraus."

    Ein schöner Schwachsinn, dem Kunden eine Reparaturkostenversicherung anzudrehen, deren Laufzeit mit dem Kauf beginnt, wo der Händler doch mindestens 6 Monate nach dem Kauf voll für die Beseitungung aufgetretener Defekte in der Verantwortung steht - Sachmängelhaftung nach BGB! Viele Händler verzichten auf die Beweislastungumkehr nach 6 Monaten. Keine Ahnung, wie es der MM handhabt. Ich hätte auf den Tisch gehauen und klargemacht, daß mich die Garantiebedingungen nicht die Bohne interessiert, da ich mich auf die Sachmängelhaftung berufe oder auf eventuelle Garantiezusagen des Herstellers und der VA kostelos zu reparieren ist.

    [\Edit]

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich der MM so einfach mit dem Hinweis auf die 2.500 Bezüge aus der Verantwortung stehlen kann, den das BGB kennt keine derartigen Ausschlüsse. Ich habe den Eindruck, daß der Verkäufer, die Verkäuferin beim MM in Deiner Oma ein Opfer gefunden haben, daß sich leicht abwimmeln ließ.

    Das alles unter der Voraussetzung, daß der Defekt 6,5 Monate nach dem Kauf auftratt!

     
  10. #10 domimü, 21.05.2011
    domimü

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Hallo rAAAlf,
    ohne die Kette in den Schutz nehmen zu wollen, halte ich es für möglich, dass der Händler sich wegen der 2500 Bezüge nicht kulanter zeigt und der Defekt ein Verschleißteil war, die Frage nach der Kausalität (2500 Bezüge und deshalb keine Reparatur auf Garantie oder Gewährleistung) so wie du sie voraussetzt, halte ich aus der bisherigen Beschreibung von Newby nicht für gegeben, siehe meinen obigen Beitrag.
    Es könnte z.B. auch sein, dass sich der Verkäufer auf eine Nutzung der Maschine entgegen der Bedienungsanleitung berief. Dann ist der Zeitpunkt des Defekts völlig unbeachtlich. Allerdings sollte dann der Schaden schon direkt auf eine Fehlbedienung zurückzuführen sein. Bisher hat Newby dazu aber nichts geschrieben.
     
  11. #11 Holger Schmitz, 21.05.2011
    Holger Schmitz

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Ich meine bei Saeco, DeLonghi und Jura stehen die maximalen Tassen irgendwo in den Garantiebestimmungen um auszuschließen dass eine "Heimmaschine" gewerblich eingesetzt wird. Von daher ist das eher ein Anhaltspunkt als die MM-AGB's oder deren Garantieverlängerung (die ich auch für Blödsinn halte, nicht selten gehen diese Versicherer mehr oder minder kontrolliert pleite - daran wäre mein AG fast auch mal pleite gegangen da unser Garantieverlängerer hops gegangen ist).

    Edith : Hier bei unseren Kollegen war das auch schonmal ein Thema :
    http://www.kaffeevollautomaten.org/forums/index.php?showtopic=9018

    Aber 13 Tassen am Tag finde ich nicht viel, stellt euch mal eine 4-köpfige Familie vor, wären gerade mal 3 Tassen pro Person pro Tag.
    Das finde ich noch durchaus Haushaltsüblich.

    Grüße
    Holger
     
  12. #12 domimü, 21.05.2011
    domimü

    domimü Mitglied

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    Ja, insbesondere kann ich mir nicht vorstellen, dass die kostenlose Reparatur wegen der Anzahl der Bezüge nicht gewährt wurde, weil zumindest auf die "Gesamtgarantiezeit" ja dann sogar nur etwa 1,4 Bezüge pro Tag drin sein sollen. Da bräuchten die meisten von uns für sich allein eine Zweitmaschine... vielleicht konkretisiert ja Newby noch den Vorgang etwas, also was nun defekt war und warum es nicht kostenlos repariert wurde. In diesem Fred wurde z.B. schon darüber spekuliert, obs die Heizung war, vielleicht waren es auch nur Dichtungen.
     
  13. julio

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Leider einige sprachliche Ungenauigkeiten und Halbwahrheiten in diesem Beitrag.

    Vielleicht wir es so deutlich:

    1) Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt für Neuware beträgt 24 Monate ab Übergabe. Bei einem Verkauf an einen Verbraucher gilt während der ersten sechs Monate ab der Übergabe zugunsten des Verbrauchers die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass eine Ausnahme von der Regel gemacht wird, dass derjenige die Tatsachen (= Mangel bei der Übergabe) beweisen muss, die für ihn günstig ist. Also muss bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag. Deshalb Beweislastumkehr.

    2) Eine Garantie ist eine freiwillig vom Verkäufer oder Hersteller gewährte Leistung, deren Bedingungen er - mit einigen Ausnahmen - frei festlegen kann. Ob die nun drei oder fünf Jahre ab Übergabe gilt, ist egal. In der Regel bedeutet eine Garantie, dass die genannte Beweislastumkehr über die Dauer der Garantie fortgilt. Aber weil der Händler z.B. "übermäßige Benutzung" von der Garantie ausschließen kann, kann es gut sein, dass hier kein Anspruch besteht.

    Ob der Händler sich darüber hinaus kulant zeigt, steht auf einem anderen Blatt.

    Und - wie schon angemerkt - ohne Kenntnis der genauen Vertragsumstände kann man eh nichts verbindliches sagen.
     
  14. rAAAlf

    rAAAlf Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Hm... sprachliche Ungenauigkeiten: Okay. Halbwahrheiten? Was war bzw. sind die Halbwahrheit in meinem Post?

    Das würde mich wirklich interessieren, da ich uukünftig keine Halbwahrheiten mehr verbreiten möchte.

     
  15. julio

    julio Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Wie schon gesagt, es ist genau anders herum: Die Beweislastumkehr besteht für die ersten sechs Monate ab Übergabe, danach entfällt sie, sofern nicht eine Garantie besteht.

    Das stimmt so nicht, denn die Garantie - also die Aufrechterhaltung der zugunsten des Verbrauchers greifenden Beweislastumkehr - greift in aller Regel (sonst wäre es ja auch widersinnig) ab dem ersten Tag des siebten Monats nach Übergabe. Natürlich stehen dem Käufer daneben für bis zu 18 weiteren Monaten die gesetzlichen Ansprüche zu. Allerdings kann man als Käufer kaum den Beweis führen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Deshalb ist die Beweislastumkehr ja so wertvoll. Sich "auf die Sachmängelhaftung zu berufen" nützt einem da nichts.

    Wie gesagt, eine Garantie ist eine freiwillig Leistung des Verkäufers oder Herstellers, deren Bedingungen er - mit wenigen Ausnahmen - selbst bestimmen kann. Steht so auch relativ unmissverständlich im Gesetz (§ 443 Abs. 1 BGB), daher ist Deine Aussage nicht richtig. Bitte nicht persönlich nehmen. :)
     
  16. #16 koffeinschock, 24.05.2011
    koffeinschock

    koffeinschock Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    sehe ich das jetzt aber nicht richtig, wenn die maschine zur zeit 3-fach abgesichert ist?
    -da wäre zum einen die gesetzliche gewährleistung,
    -dann die garantie vom hersteller (da ja rein freiwillig, darf er auch imho vorgaben machen)
    -und die fachmarktdiscountergarantieverlängerung bis 5 jahre (die extrem beworben wird, die verkäufer drängen sie einem förmlich mit halbwahrheiten auf und angeblich ist das gerät sogar bei einem evtl. eintretenden weltuntergang versichert, bzw. man bekommt kostenlosen ersatz)

    tassenanzahl hin oder her - ich hätte zumindest in den ersten 12 monaten erwartet, daß auch ein günstiger va problemlos läuft - ohne verschleißerscheinungen o.ä.
     
  17. julio

    julio Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    - ob eine Garantie des Herstellers vorliegt weiß ich nicht

    - was die vom Verkäufer angebotene "Garantieverlängerung" betrifft, so bietet sie keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern verlängert idR "nur" die bereits erwähnte Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

    Beide Garantien können aber einen Ausschluss hinsichtlich gewerblicher Nutzung vorsehen, welche hier möglicherweise angenommen wurde.
     
  18. #18 Holger Schmitz, 24.05.2011
    Holger Schmitz

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Letztlich hilft das spekulieren nicht solange man nicht weiss was getauscht wurde.
    Sollten es z.B. die Dichtungen des Kolbens gewesen sein ist das ein Verschleissteil und damit Kostenpflichtig (Reifenwechsel, Bremsklötze und Co beim Auto zahlt man ja auch während der Garantie).
    Kaputte Pumpe fänd ich nach der Anzahl z.B. ungewöhnlich.

    Dass es eine Definition der Höchstmenge an Bezügen gibt ist auch richtig damit die entsprechenden Geräte ihrer entsprechenden Nutzung nachkommen und nicht misshandelt werden.

    Grüße
    Holger
     
  19. julio

    julio Mitglied

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Ja stimmt, deshalb kann man es nur bei einer abstrakten Darlegung der Rechtslage belassen.

    Eben, dann liegt ja auch kein Mangel vor.

    Gibt es die denn vorliegend? Denke aber auch, dass eine solche Regelung durchgehen müsste.
     
  20. Lennox

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    AW: Mal ne Garantiefrage!

    Vor ca. 7 Jahren war ich auf einer Schulung der Fa. Saeco.
    Damals wurde der Garantieanspruch bei einem Haushalts-Vollautomat
    mit 50 Tassen pro Tag limitiert, so daß bei einer 4köpfigen Familie jeder
    ca. 12 Tassen täglich trinken kann. Ob das allerdings noch so ist, weiß ich nicht.
     
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