Muß mir mal Luft machen

Diskutiere Muß mir mal Luft machen im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; AW: Muß mir mal Luft machen Die Sache ist doch klar: die Maschine hat Kratzer und damit einen Mangel. In den ersten sechs Monaten nach Kauf ist...

  1. #21 RomeoGiulia, 02.05.2010
    RomeoGiulia

    RomeoGiulia Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Die Sache ist doch klar: die Maschine hat Kratzer und damit einen Mangel.
    In den ersten sechs Monaten nach Kauf ist der Händler verpflichtet, nachzuweisen daß der Mangel beim Kauf noch nicht da war. Kann er das nicht, muß er den Mangel beheben.

    Jetzt kann in diesem speziellen Fall der Händler auf die Begutachtung der Maschine im Laden abheben, bei der keine Mängel gefunden wurden.
    Dem kann der Kunde entgegenhalten, daß die Lichtverhältnisse ein Finden der Mängel nicht ermöglicht haben (gibt es dafür Zeugen? Aussagen sichern!).

    Also liegt der schwarze Peter wieder beim Händler.
    Das muß man Händlern (nicht nur bei Kaffeemaschinen...) ab und zu mal klar machen, weil die meisten darauf pokern, daß Kunden ihre Rechte nicht kennen. Leider kommen sie viel zu oft damit durch.

    Ich würde den Händler schriftlich (Einschreiben mit Rückschein, kein Fax und keine Mails!) zur Beseitigung des Mangels auffordern und dazu eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Damit kommt der Händler in Zugzwang.
    Dabei darf man durchaus höflich sein, muß es aber nicht. Der juristische Sachverhalt ist von Höflichkeit ganz und gar unabhängig.

    Ob man damit in der Sache etwas erreicht, ist eine andere Frage.
    Die Verarbeitungsqualität italienischer Kleinserienprodukte ist eben oft nicht die allertollste, egal ob Ferrari oder Kaffeemaschine. Damit muß man sich abfinden.
     
  2. #22 aussunda, 02.05.2010
    aussunda

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Bei den Preisen ist es mehr als ein Gebrauchsgegenstand.
     
  3. #23 Uno22517, 02.05.2010
    Uno22517

    Uno22517 Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Einerseits kann ich Deinen Ärger verstehen.
    Andererseits: haben die Kratzer Auswirkungen auf die Gebrauchstüchtigkeit der Maschine - soll heissen: schmeckt der Kaffee deswegen anders? Ist an diesen Stellen Korrosion zu erwarten? Hat die Maschine eine kürzere Lebensdauer? Wohl eher nicht. Genau das würde ich übrigens auch einem potentiellen Käufer bei einem etwaigen Wiederverkauf sagen, der versucht, deswegen den Preis zu drücken.
    Ich persönlich finde, man sollte den Hang zur Perfektion nicht übertreiben - speziell bei Blechverarbeitung made in Italy muss das zu Frust führen.
    Wenn man das zu Ende denkt, was ist denn die Folge? Sie erhöhen bei Rocket den Aufwand bei der Produktion oder Endkontrolle, damit die Maschinen auf Rolex-Niveau ausgeliefert werden. Das geht dann nicht mehr zum gleichen Preis, und plötzlich kostet ein Zweikreiser deutlich über 2000 Euro Wenn es Dir das Wert ist, dann nimm statt der Rocket eine Olympia Maximatic. Und bei dem Preis darf es wirklich keine Macken geben.
     
  4. nilsi

    nilsi Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    man sollte nie laden wenn man sich nicht sicher ist schießen zu wollen... dein ärger ist absolut verständlich aber evt wie bei einem neuen auto wo auch der 1.kratzer der schlimmste ist. wie schmeckt denn das ergebnis?
     
  5. Sono

    Sono Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Nichts für ungut, aber hast Du Dir vor Deiner Aussage mal die entsprechenden Paragraphen im BGB, teilw. im HGB durchgelesen?

    Was die Sechsmonatsfrist angeht, da hast Du recht (§476 BGB), bzgl. der Frage ob hier ein Mangel vorliegt..
    Einen "Mangel" als solchen würde ich hier höchtens im Sinne von Nummer 2 anerkennen wollen(bei Sachen der gleichen Art üblich ist --> Kratzer sind nicht üblich) und selbst da bin ich mir nicht sicher.

    Wer sich wahrhaft mit dem Thema auseinander setzen möchte sollte sich dann die folgenden Paragraphen noch ansehen, da geht es auch um die Rechte beim Mangel.

    Am Ende kommt es auf die Frage zurück: Hättest Du die Kratzer im Laden erkennen können?
    Und Zeugen? Also bitte, der Kauf ist jetzt wie lange her?

    Die Frage ist hier: Was sind Dir die paar Kratzer wert? Also tatsächlich in Geld?
    Die Maschine zum Händler zu bringen sind dann wieder 250 bzw. 500 km (war die Entfernung einfach?). Das sind ja auch gleich 20-30 Euro. Wie viel soll Dir der Händler denn bitte nachlassen? Oder soll er gleich die ganze Maschine tauschen?
     
  6. wolf13

    wolf13 Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Hab sie eben bei den Lichtverhältnissen nicht erkennen können.
    Kann nur sagen, der Händler hat die Maschine wieder eingepackt, ich bin nach Hause gefahren und hab sie im beisein meiner Freundin ausgepackt und ums Geld gehts mir nicht, ich möcht nur ein einwandfreies Gerät zu Hause stehen haben, Technisch, wie auch Optisch
     
  7. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Selbst meine 2k teure Dalla Corte Mini hat einige kleine mini Macken und an 2 Stellen leicht scharfkantige Bleche (bereits mit Schleifpapier beseitigt ;)) die man eigentlich in der Preisklasse nicht erwartet. Ich spreche hier aber von kleineren Macken als jene bei dir aber trotzdem. Die GS3 hatte doch auch mal Probleme mit zu groß geratenem Loch im Rahmen und ebenfalls scharfkantigen Blechen und die kostet 4-5k :roll:. Aber so ist das nunmal mit "Made in Italy" ;).

    Wie gesagt, als ich damals die Bilder von meiner Ela, die ich verkaufen wollte, gemacht und diese ins Forum gestellt habe dachte ich auch "in Wirklichkeit steht die mindestens doppelt so gut da wie auf den Bildern". Was der Blitz alles zu Tage fördert mag man oft lieber nicht wissen ist aber im normalen Licht auch nicht zu sehen also nur halb so schlimm.

    Da du aber mit deinen Macken auf Dauer eher nicht glücklich wirst ruf deinen Händler nochmal an und erkläre ihm freundlich dein Problem. Sowas ist schon sehr ärgerlich bei Neuware aber ich verstehe beide Seiten. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als "look on the bright side of bella macchina" aber ich hoffe ihr findet eine Lösung die für beide Seiten akzeptabel ist.
     
  8. #28 RomeoGiulia, 02.05.2010
    RomeoGiulia

    RomeoGiulia Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Diese Kaffeemaschinenbauer sind größtenteils bessere Bastelbuden und entsprechend ist die Fertigungsqualität der Produkte.
    Da darf man nicht die Maßstäbe anlegen wie bei Großserienware.
    (ich habe schon etliche italienische Vehikel besessen, die in drei- oder niedrig vierstelligen Gesamtstückzahlen gefertigt wurden. Die Verarbeitungsqualität war durchweg erbärmlich. Ich habe neulich durch Zufall bei Carglass gesehen, wie der Windschutzscheibenrahmen eines nigelnagelneuen Ferrari Scaglietti aussieht. Dafür würde sich jeder Lada schämen!)
    Deswegen tauscht Feinkost-ALDI auch die FIF für 39 EUR problemlos ohne zu fragen um, ein Spezialistenhändler die fünfzigmal so teure italienische Verchromte aber nicht.

    Da ist es fraglich, ob man inhaltlich weiterkommt, wenn man sich mit dem offensichtlich bockbeinigen Händler rumstreitet, auch wenn die Sachlage juristisch relativ klar ist.
    Der Händler könnte beispielsweise die Bleche ausbauen und die Macken rauspolieren (lassen). Es würde mir *btw* nicht im Traum einfallen, selber irgendwas zu entgraten oder zu polieren.
    Will man das?
    Welche Maschine soll es denn werden, wenn der Händler die zurücknimmt und das Geld wieder rausrückt? Wieder ein Kleinserienprodukt in lausiger Verarbeitungsqualität?
     
  9. najusi

    najusi Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    na, es macht aber wenig Sinn das BGB zu rate zu ziehen.

    Wolf scheint nämlich aus Oberöstereich zu kommen und damit sollte sich die Sachlage wohl nach deren Vorschriften behandeln lassen...
     
  10. wolf13

    wolf13 Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Eine Nespresso!!

    Nein Blödsinn eigentlich hab ich ja keine schlechte Erfahrung, hatte ja eine Butterfly und die war ja in Ordnung.
    Ich werd auf alle fälle mal Gras darüber wachsen lassen, den blöder weise nehm ich mir das alles zu Herzen. Aber für Vorschläge bin ich immer offen.
     
  11. PLGVIE

    PLGVIE Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Darum kommt in AT noch ein A vor's BGB, inhaltlich ist aber kein gravierender Unterschied.

    An Wandlung zu denken, halte ich für verwegen. Sie wird dem Übernehmer bei einem geringfügigen Mangel auf Grund der Unangemessenheit und Unverhältnismäßigkeit wohl genauso versagt bleiben wie eine Verbesserung.
    Was bleibt, wird eine geringfügige Minderung des Preises sein. Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen, bleibt natürlich dem Threadersteller vorbehalten.

    Zur angelegentlichen Lektüre empfohlen:
    §932 Abs. 2 und 4 ABGB
    OGH 24.05.2005, 1Ob 14/05y

    MfG
    Peter
     
  12. caio

    caio Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Also ich würde mich hier garnicht verunsichern lassen.Den Artikel den du zu dem verlangten Preis gekauft hast möchtest du natürlich auch in einwandfreiem Zustand.Natürlich produziert die Maschiene einwandfreien Kaffee.
    Aber Sie steht auch oftmals nur so rum und soll dann auch bitteschön einwandfrei aussehen.

    Ich würde sie in den Kofferaum laden und wieder auf den Tresen stellen oder zurückschicken.
    Du bist 100%ig im Recht wovon du gebrauch machen solltest.
     
  13. PLGVIE

    PLGVIE Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Dein Beitrag läßt es angezeigt erscheinen, die o.a. Leseempfehlung doch besser als eine dringliche zu betrachten! ;-)

    MfG
    Peter
     
  14. Arni

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Wie tief sind denn die Kratzer? Spürt man sie deutlich, wenn an mit dem Fingernagel drüber streicht oder sind sie nur oberflächlich und können etwa mit Polierwatte beseitigt werden?
    Vom rechtlichen Standpunkt her, müsstest du zumindest Anspruch auf einen Preisnachlass haben. Ob die Kratzer für eine Rückgabe ausreichen, bin ich mir nicht sicher.

    Hier wird ein Vorteil eines online-Kaufs deutlich. Dann könntest du in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen die Maschine zurückgeben und müsstest nicht einmal die Transportkosten bezahlen.
     
  15. #35 wusaldusal, 02.05.2010
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    AW: Muß mir mal Luft machen

    mal ein ganz anderer ansatz..

    kann es sein, dass die maschine auf deinem 250 km transport irgendwo den schaden genommen hat? irgendwo gescheuert oder so?

    solche kratzer sieht man nicht nur bei tageslicht, sondern auch bei schwachem mondschein... die müssten dir im geschäft bestimmt auch schon aufgefallen sein...
     
  16. #36 RomeoGiulia, 02.05.2010
    RomeoGiulia

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Daß das Ganze im Vorderbalkan :cool: spielt, hatte ich nicht bemerkt.

    Wie sieht das denn in Felix Austria aus, gilt da immer noch die Gewährleistung aus dem alten Schuldrecht oder das modernere Recht der eigenständigen Sachmangelhaftung wie hier seit der Schuldrechtsreform?
    War ja in Teutonien ein ziemlicher Krampf, dieses im preußischen nicht verankerte Konstrukt hinzukriegen.
     
  17. 6.638

    6.638 Gast

    AW: Muß mir mal Luft machen

    @wusaldusal: ist ein interessanter ansatz... sie wurde ja ausgepackt und wieder eingepackt.... falsch eingepackt ? weil dann könnten die schrammen z.b. vom siebträgerauslauf sein ...kaffeesatzlesen ;-)
     
  18. #38 kaffeeklaus, 02.05.2010
    kaffeeklaus

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Bi jetzt kein Rechtsexperte bitte deshalb auch die Laienhafte Formulierung zu entschuldigen.
    Aber, es handelt sich hier um einen optischen Mangel. Der Käufer hatte die Maschine inspiziert und für (optisch) mängelfrei befunden. Die Mängel, die hier geltend gemacht werden hätte man auch sehen können, insofern handelt es sich hier nicht um versteckte Mängel. Damit ist doch die Sache erledigt. Beim Autokauf würde man sagen "gekauft wie gesehen".
     
  19. Sono

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Oberösterreich habe ich auch übersehen.. aber es wurde ja die Lektüre empfohlen.

    Aus meinem Erstsemester Recht blieb mir für solche Sachverhalte jedenfalls im Kopf hängen, dass es immer drum geht ob ein Mangel überhapt vorliegt. Und ob dieser optische "Schaden" nun einen Mangel darstellt, tja darüber kann man sich trefflich bei einer Tasse Kaffee unterhalten.

    Dein persönliches Urteil ist ja klar. Du bist unzufrieden mit dem Zustand. Nun wird Dir eben nicht viel anderes übrig bleiben als mit dem Händeler noch einmal zu reden. Wenn er sich quer stellt, dann bist Du halt so weit wie jetzt auch und musst weiterüberlegen.
     
  20. PLGVIE

    PLGVIE Mitglied

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    AW: Muß mir mal Luft machen

    Abgesehen davon, daß es hier eher OT wird, gehört Zivilrechtsdogmatik nicht zu meinem Repertoire, und schon gar nicht das dtBGB betreffend.

    Auf relativ sicherem Boden bewege ich mich aber, wenn ich behaupte, daß das - wenngleich ältere - ABGB, viele Probleme, die Euer SchuldrechtsmodernisierungsG in Bezug auf Leistungsstörungen reparieren sollte, gar nicht kennt.

    Und weil's mir gerade einfällt: "(Positive Forderungsverletzung)... ist eine dem österreichischen Recht fremde Kategorie, die auch in all jenen Rechtsordnungen keinen Platz findet, die vom mißglückten Leistungsstörungsrecht des BGB verschont geblieben sind." (R. Reischauer in Rummel, Komm.ABGB, in N.4);-)

    MfG
    Peter
     
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