Nachforderung Stromanbieter

Diskutiere Nachforderung Stromanbieter im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Da sich das KN ja in der Regel als allwissend herausgestellt hat, hätt' ich da jetzt auch mal 'ne Frage: Rechtzeitig zu Weihnachten bekam ich...

  1. #1 Valentino, 04.01.2012
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    Da sich das KN ja in der Regel als allwissend herausgestellt hat, hätt' ich da jetzt auch mal 'ne Frage:

    Rechtzeitig zu Weihnachten bekam ich Post eines Stromanbieters, der mich und meine Espressomaschine vor einigen Jahren mal mit Strom versorgt hat. Schon damals sind die mir mit zunächst günstigen Preisen, aber vor allem mit einer chaotischen Abrechnung und einem defacto nicht vorhandenen Service aufgefallen. Das war auch der Grund, warum ich zum 30.06.08 gekündigt hatte. Nach einigem Hin- und Her (angeblich war die Kündigung nicht eingegangen :evil:, dann waren zunächst Schlußrechnungen dabei, nach denen mein Stromzähler hätte rückwärts laufen müssen :-D ) sind wir dann gütlich auseinander gegangen.

    Jetzt bekomme ich auf einmal zwei "Korrekturrechnungen" für die Zeiträume 06/2007-05/2008 und 06/2008 mit deftigen Nachforderungen.

    Ich frage mich (und Euch), ob das überhaupt zulässig ist? Daß es (mal wieder) Bände über deren Abrechnungssystem spricht, steht auf einem anderen Blatt...
     
  2. #2 StefanW, 04.01.2012
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    Es gibt natürlich Vejährungsfristen (sind mir nicht geläufig). Aber wie wird eine Nachforderung auf damals schon nicht korrekte Abrechnungen begründet?
    Die Nachweispflicht für die aktuelle Forderung liegt für mich klar beim Stromanbieter. Dazu ist er vermutlich nicht wirklich in der Lage.
     
  3. sumac

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    hast du noch die AGB's des anbieters?
    wenn ja, was sagen die zu nachforderungen?
     
  4. #4 StefanW, 04.01.2012
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    Hab gerade noch mal im www gesucht. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Damit dürfte sich eine Forderung von 2008 erledigt haben.
     
  5. #5 Valentino, 04.01.2012
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    Ein Glück, daß ich den Quatsch von damals noch nicht entsorgt habe...
    Also, die AGB sagen zum Thema Nachforderungen nichts. Mir deucht, daß es da allgemein gültige Zeiträume gibt, nach denen nichts mehr gefordert werden darf - die kenn' ich nur nicht.

    Ich hab ohnehin den Eindruck, daß die versuchen, die letzten Kröten zusammenzukratzen, bevor sie untergehen - scheint ein ähnlich erfolgreiches Unternehmensmodell wie TelDaFax (gegen die ich auch noch erhebliche Forderungen habe :evil: ) zu sein...
     
  6. #6 Valentino, 04.01.2012
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    Hmm, wie wird das genau gerechnet? Denn die Forderung ist mir ja (sicher nicht ganz zufällig..) noch 2011 zugegangen, allerdings nicht per Einschreiben ;-)
     
  7. #7 Ranger Kevin, 04.01.2012
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    Also wenn ich das aus der Ausbildung richtig im Kopf habe beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Ist sie also 2008 entstanden beginnt sie ab dem 01.01.2009.

    (Alle Angaben ohne Gewähr!)
     
  8. #8 Valentino, 04.01.2012
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    Merci! Damit wäre das quasi in allerletzter Minute noch rechtzeitig :-?
     
  9. #9 silverhour, 04.01.2012
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    Mit solchen doch ehr konkreten Fragen bist Du bei der Verbraucherzentrale o.ä. sicher besser aufgehoben. Die können Dir dann auch "verbindliche" Beratung zukommen lassen.
    Gerade bei Versorgern wie Stromanbietern könnte es irgendwelche speziellen Regelungen geben ...

    Grüße, Olli
     
  10. #10 strauch, 04.01.2012
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    Naja dann sollte hier sowas nicht stehen. deftige Nachzahlungen..... hast du damals nicht nachgerechnet ob das stimmen kann? Ich würde auch mald ie Verbraucherzentrale Fragen, oder wenn du eh das Gefühl hast das der bald Pleite geht garnicht reagieren.
     
  11. #11 Valentino, 04.01.2012
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    Stimmt schon - die haben nur gerade geschlossen.
    Und das KN weiß alles. Fast :mrgreen:
     
  12. #12 badalucchino, 04.01.2012
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    Die Nachforderung des Stromanbieters ist zwar noch nicht verjährt, dürfte aber verwirkt sein:
    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif][/FONT]
    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]1. Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in ständiger Rechtsprechung anerkannt.
    2. Die Verwirkung tritt dann ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zuwartet (Zeitmoment) und daneben besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Gegner nach Treu und Glauben annehmen und sich darauf einrichten durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment).
    [/FONT]
    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung. Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat. Der Berechtigte muß vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.[/FONT]
    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Kriterien der Verwirkung sind somit[/FONT]

    • [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Zeitablauf (je länger die Verjährung, um so eher kann Verwirkung eintreten); [/FONT]
    • [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Untätigkeit des Gläubigers; [/FONT]
    • [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Vertrauenstatbestand, der den Schuldner in Sicherheit wiegt, die Forderung werde nicht mehr geltend gemacht. [/FONT]
    (Quelle: JuraThek)
     
  13. Lennox

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    AW: Nachforderung Stromanbieter

    @ Ranger Kevin
    so hab ich das auch gelernt.

    Ich arbeite bei einem alteingesessenen Energieversorger.
    Die meisten die zu einem Billiganbieter wechseln kommen
    auch wieder zurück. Konfuse Rechnungen, schlechter Service.

    Gruß
    Lennox
     
  14. ivo60

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    AW: Nachforderung Stromanbieter

    Allen Spekulationen zum trotz, was du benötigst sind: Vertrag, die damaligen AGB´s, Kündigungsschreiben sowie die Bestätigung, des Weiteren alle Abrechnungen und die Schlussrechnung mit den Zählerständen, weiter die Niederschrift über die gütliche Einigung, danach sehen wir weiter. Helfen können auch nachweise wie Kontoauszüge, Schriftverkehre usw. (Aufbewahrungsfrist 10Jahre).
    Was mich jedoch stutzig macht ist folgendes: warum wurde nicht durchgehend eine Schlussrechnung erstellt -06/2007-06/2008 an Stelle von separat 06/2008??? Du hast erwähnt, dass Dein Kündigungsschreiben bei denen nicht eingegangen sei, dasselbe Verfahren möchtest Du auch machen???:-?
     
  15. #15 exbonner, 04.01.2012
    exbonner

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    Forderungen aus dem Jahr 2008 sollten zum 31.12.2011 verjährt sein.
    Kam die Nachforderung als normaler Brief ;)?

    Ansonsten zahl erst, wenn die Höhe der Nachforderungen unzweifelhaft festgestellt ist. Aus einer möglichen Insolvenzmassr bekommst Du nämlich dann kaum noch was.
     
  16. #16 Valentino, 04.01.2012
    Valentino

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    Yep, die haben die Post gerade noch rechtzeitig geschickt (wenigstens da sind sie gut organisiert) und als normalen Brief.

    @ivo60: die meisten Sachen habe ich, allerdings haben die sich nicht mit solchen Kleinigkeiten wie z.B. einer Kündigungsbestätigung aufgehalten... Dem Vernehmen nach hatte und hat das aber System.
    Die seltsame Sache mit den zwei Abrechnungen liegt daran, daß ich zunächst ein 12-Monats-Paket gekauft hatte. Und durch die angeblich verschwundene Kündigung haben sie mir noch einen Monat nachberechnet - zunächst wollten sie wieder 12 haben...

    Was mich an der ganzen Geschichte so ärgert ist einfach, daß die ihre Abrechnung/Buchhaltung nicht im Griff haben und - unverfroren wie dieser Laden ist - dann versuchen, nach so langer Zeit noch Geld zu machen... Es hat seinen Grund, warum das bekannteste Stromkostenvergleichsportal (was für ein Wort...) sich inzwischen sehr öffentlichkeitswirksam von denen getrennt hat...

    @badalucchino: danke für den Tip - das scheint mir ein sehr wertvoller Hinweis zu sein.

    Mal schauen, wie das weiter geht...
     
  17. PLGVIE

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    AW: Nachforderung Stromanbieter

    Ich weiß zwar nicht, wie das in DE geregelt ist, aber daß ein einfacher Brief die Verjährung hemmen oder gar unterbrechen sollte, würd' mich schon sehr wundern. Ich würde eher annehmen, daß die Dreijahresfrist von der ersten Klagsmöglichkeit (Fälligkeit) bis zur gerichtlichen Geltendmachung zu berechnen ist.
    LG
    Peter
     
  18. #18 Bonsai-Brummi, 05.01.2012
    Bonsai-Brummi

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    Das mag durchaus gehen - wenn der Empfänger sich dahingehend verplappert, den erhalten zu haben :cool:
     
  19. ivo60

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    Sorry, es muss doch ein Schreiben geben woraus ersichtlich ist, dass es eine gütliche Einigung gibt sowie deren Abschlussrechnung und hört auf mit den Nebenkriegsschauplätzen "Brief nicht erhalten" wir sind in der Realität und nicht im Fernsehen. Gesetzt den Fall die Firma ist insolvent, es wird ein Verwalter eingesetzt der alles abwickeln soll, der wiederum ist bestrebt Geld einzutreiben, siehe DeltaFax hier ist es nur zum Größten Teil umgekehrt, vorbezahlt Geld weg. Mein Tipp: alles zusammentragen und abwarten; und noch was „vor Gericht und auf hoher See ist alles in Gottes Hand“
     
  20. #20 Bonsai-Brummi, 05.01.2012
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    Wenn allein davon abhängt, ob eine Forderung verjährt ist oder nicht, ist das alles andere als ein Nebenkriegsschauplatz ;-)
     
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