Rechstberatung, gibt es hier zufällig jemanden der sich mit Mitrecht von Ferinwohnungen auskennt?

Diskutiere Rechstberatung, gibt es hier zufällig jemanden der sich mit Mitrecht von Ferinwohnungen auskennt? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo, haben ein Problem mit einem Vermieter von einer Ferienwohnung. Wir sind in den Urlaub gefahren und haben über eine Agentur eine...

  1. #1 gunnar0815, 06.12.2015
    gunnar0815

    gunnar0815 Mitglied

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    Hallo,
    haben ein Problem mit einem Vermieter von einer Ferienwohnung.
    Wir sind in den Urlaub gefahren und haben über eine Agentur eine Ferienwohnung gebucht.
    Bisher hatte das auch immer recht gut geklappt (wir sind aber auch nicht so anspruchsvoll meistens gewohnt man sich dann an die Unterkunft) . Dieselmal war die Wohnung aber wirklich unterirdisch. Es war eine extrem Feuchtigkeit überall. Wir haben extrem gefroren die Heizungen gingen noch nicht. Draußen war es angenehmer als in der Wohnung. Wir haben dort dann zum Glück in unserer eigenen Bettwäsche aber auf einer feuchten Matratze eine Nacht ausgeharrt.
    Wir haben dann die zuständige Person die uns auch die Wohnung gezeigt hat (wohl seine Frau) dieses erzählt und das wir keine weite Nacht dort schlafen wollen.
    Sie hat uns dann eine Nacht + Endreinigung berechnet womit wir auf nachfrage ob das alle kosten sind einverstanden waren. (wir wollte da nur weg)
    Unsere Agentur hat uns dann ein paar Wochen später eine Rechnung geschickt mit einer Forderung von unserem Vermieter eine Stornobetrag in voller Höhe.
    Wir haben dann mit der Agentur gesprochen die uns empfahl noch mal mit dem Vermieter zu sprechen.
    Dieser wollte aber nicht mit uns reden meinte die Agentur wäre dafür zuständig und wir könnte seinetwegen die bezahlten Betrag vom Stornobetrag abziehen.
    Das Gesprech mit der Agentur verlief dann sehr erfreulich. Sie wollte sich darum kümmern.
    Wir haben jetzt länger nichts mehr davon gehört jetzt aber ein Schreiben vom Vermieter von seinem Rechtsanwalt bekommen das wir doch die noch fällige Stornobetrag + Anwaltskosten zahlen sollten.

    Ist jetzt die mündliche abgesprochene Vertragsauflösung mit Zahlung Rechts bindend oder kann der Vermieter noch eine Stornobetrag zusätzlich verlangen?

    Gunnar
     
  2. Arni

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    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ihr nicht einen Fehler gemacht habt, indem ihr den Aufenthalt einfach abgebrochen habt. Ihr hättet wegen der Mängel die Vermietung abbrechen müssen und das gegenüber dem Vermieter an Ort und Stelle und der Agentur geltend machen. So wie sich das anhört, seid ihr einfach vorzeitig abgereist und müsst deshalb den Stornobeitrag bezahlen.
     
  3. #3 Bauhaus, 06.12.2015
    Bauhaus

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    Ich würde es drauf ankommen lassen und mir zuerst dann nen Anwalt nehmen, wenn ein Mahnbescheid kommt. Ich wäre in diesem Fall allerdings Rechtsschutz versichert.
     
  4. Hansn

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    Also als gut gemeinter Rat:
    Qualifizierte Rechtsberatung findest Du nicht mal mal einem themengemäßen Forum und hier ist Kaffee unser Spezialthema.
    Klar kann jeder seinen Senf dazugeben, aber willst Du darauf deine Entscheidung stützen und akzeptierst, falls es dann in die Hose geht?
    Ein Fachmann kostet (meist) nicht umsonst teuer Geld, egal aus welchem Fach er stammt.
     
    sumac und Bonsai-Brummi gefällt das.
  5. #5 S.Bresseau, 06.12.2015
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    Habt Ihr irgendwelche Nachweise wegen der Mängel? Bei Nässe und Kälte sind vermutlich Beweisfotos und -Videos schwierig.
     
  6. #6 Barista, 07.12.2015
    Zuletzt bearbeitet: 07.12.2015
    Barista

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    War das in Deutschland oder im Ausland?
    Grundsätzlich sind auch mündliche Abreden genauso wirksam wie schriftliche (wenn keine Schriftform vorgeschrieben ist). Das Problem ist halt immer die Beweisbarkeit.

    Da der Vermieter Dich selbst in Anspruch nimmt, gehe ich davon aus, dass der Vertrag auch direkt mit ihm war (und nicht mit einer Agentur o.ä.). Je nachdem, wer dann von Euch der Vertragspartner war, besteht ggf. die Möglichkeit, die GöGa, KInder (falls alt genug) usw. auch als Zeugen zu benennen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
    Wenn er wegen der Mängel auf die Miete verzichtet hat, wäre das auch bindend (falls beweisbar).
     
    blu gefällt das.
  7. #7 gunnar0815, 07.12.2015
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    War in Deutschland
    Ah jetzt wissen wir warum der Anwalt jetzt uns beide anschreibt wobei nur meine Frau den Mitvertrag mit der Agentur abgeschlossen hat. Einen Zeugen aus den weg räumen.

    Gunnar
     
  8. #8 Barista, 07.12.2015
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    Wenn nur deine Frau Vertragspartnerin ist, ist auch nur sie passivlegitimiert (d.h. die richtige Klagegegnerin). Dannn könntest Du als Zeuge auftreten. Musst halt genau schauen. Wenn ihr beide im Vertrag drinsteht, jedoch nur deine Frau unterschrieben hat, würde ich trotzdem euch beide als Vertragspartner sehen.
    Als Ehegatte ist man als Zeuge nicht ausgeschlossen (wird oft verwechselt, mit dem Recht als Ehegatte seine Aussage zu verweigern), gleichwohl wird bei so einer Aussage natürlich gewürdigt, dass man als Ehemann im Prinzip die gleichen finanziellen Interessen wie die Ehefrau hat.
    Habt Ihr eine Rechtsschutz? Dann kannst Du es ja locker angehen lassen.

    Wo in D war denn der Urlaub?
     
  9. #9 gunnar0815, 07.12.2015
    Zuletzt bearbeitet: 07.12.2015
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    War in Gröm... an der Lübecker Bucht
    Danke
    Gunnar
     
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