Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hi zusammen ... ich hatte die tage ein schreiben vom landkreis in dem mir vorgeworfen wurde das ich am steuer telefoniert haben soll im...

  1. #1 janosch, 28.05.2011
    janosch

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    Hi zusammen ...

    ich hatte die tage ein schreiben vom landkreis in dem mir vorgeworfen wurde das ich am steuer telefoniert haben soll im breifkasten

    gesehen will das ein oberkommissar haben ...

    das ganze liegt aber schon gut 2 wochen zurück und kann mich echt nicht entsinnen ob ich zur besagten zeit überhaupt an dem genannten ort war noch ob ich telefoniert hab

    ich dachte erst die wollen mich für blöd verkaufen

    naja ... ich wurde in dem schreiben aufgefordert stellung zum fall zu nehmen ... ich habe geantwortet das ich mich nicht erinnern kann ob ich zu der genannten zeit am genannten ort war und das ich bitte ein foto oder vergleichbares haben möchte das mich eindeutig als fahrer identifiert

    heute habe ich als antwort bekommen das es im genannten fall kein beweisfoto gibt, das ganze durch den genannten oberkommissar festgestellt wurde und das sie mir ein fahrtenbuch auferlegen können wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann :shock:

    HALLO ?!

    das grenzt ja schon an willkür ... ich kann doch nicht einfach haltlos irgendwem irgendwas untertstellen

    vllt hat sich der gute mann ja auch im kennzeichen vertan oder sonstwas ...

    hatte jemand mal was ähnliches und einen guten rat was ich tun soll ?

    ich bin schon kurz davor meinen anwalt loszujagen ... aber das ganze ist in meinen augen so lächerlich das sich das eigentlich von selbst regeln sollte


    Grüße
     
  2. #2 mcblubb, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Mach das. (Besser man macht das, bevor man sich äußert)

    Etliche Anwälte leben von solchen Fällen. Und es regelt sich nicht von selbst.

    Gruß

    Gerd
     
  3. #3 pastajunkie, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Hi,
    nur so nebenbei, wenn mich einer ärgern will, habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

    Da kann ich dir auch nur zu raten!!
    Nur dafür ist es leider jetzt zu spät, aber für die Zukunft ein guter Tipp!!

    Viel Erfolg
    Gruß Peter
     
  4. #4 janosch, 28.05.2011
    janosch

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    Hi ...

    anwalt kostet aber leider geld

    und das letzte schreiben vom landkreis war ja qusie nur eine mitteilung ... ich wurde ja weder aufgefordert zu anworten noch irgendwas anderes zu machen

    ich würd nur mal gern wissen wie die meine identität feststellen wollen ohne foto usw


    Grüße
     
  5. galgo

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    foto braucht es nicht - ABER ausserm kennzeichen sollte auch dein fahrzeugtyp richtig angegeben sein !

    mein vater bekam kürzlich ein verwarnungsgeld, weil er angeblich nachts um eins in der breiten gasse ( ist ne fußgängerzone/einkaufsstrasse ) mit seinem HONDA geparkt hätte

    kennzeichen war seines, er fährt aber nen Opel :roll: ;-)

    gruß, galgo
     
  6. #6 pastajunkie, 28.05.2011
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    Ich nehme an über dein Nummernschild, das sollte reichen...
    Stimmen die anderen Angaben, PKW-Typ, Farbe usw?

    Gruß Peter
     
  7. #7 domimü, 28.05.2011
    domimü

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    Und wie isses wenn man wegen Falschparken aufgeschrieben wird - da gibts vom Parker auch kein Foto, oder?
     
  8. Tara

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    wenns mit dem Handy war...
    ich krieg immer ne Übersicht auf meiner rechnung WANN Gebühren angefallen sind,
    zumindest kannst du da schon mal feststellen ob du zu dem Zeitpunkt überhaupt telefoniert hast.
    Wenn ja, fällt dir vielleicht anhand der Nummer ein, mit wem, und wo du zum Zeitpunkt des Telefonates warst.

    wenn nein, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen und die sache aus Prinzip ausfechten (bzw vielleicht vorher nochmal drüber nachgrübeln, was mir mehr wert ist, das unberechtigte Verwarnungsgeld oder das unberechtigte mögliche Fahrtenbuch.).
     
  9. #9 janosch, 28.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 28.05.2011
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    Hi ...

    für mich ist das ganze sehr merkwürdig

    mein fahrzeug bzw kennzeichen wurde noch gar nicht genannt ... aber ich denke über mein kennzeichen sind die an meine daten gekommen

    darum ist es ja auch möglich das der polizeimensch sich verguckt hat

    im schreiben stand wirklich nur das ich beim telefonieren gesehen worden sein soll, eine ca. zeitangabe, ein ort und ein datum

    allein das ca. schließt ja eine genaue bestimmung über meine handyrechnung schon aus ... ich hab grad mal geschaut ... 5min vorher und nachher ist nix mit telefonaten :roll:

    wie gesagt, für mich ist das willkür, wenn dann hätte man mir meinen fehler sofort ankreiden müssen wenn ich denn einen gemacht hab ... also rauswinken und direkt sagen was los ist

    sonst könnte ich ja jeden anzeigen den ich nicht mag nur weil angeblich mal zu schnell gefahren ist und ich das gesehen hab ...


    Grüße
     
  10. #10 plempel, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Mal eine grundsätzliche Frage, alternativ zu Deiner rechtlichen Frage: Telefonierst Du beim Autofahren oder nicht? Also so richtig mit Handy am Ohr? Hand auf's Herz. ;-)

    Gruss
    Plempel
     
  11. #11 caffeccino, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Nun ja, es gibt aber auch die causa, besagend dass ein Polizeiorgan die Fähigkeit (woher auch immer) habe bzw die Einschätzungsgabe eine Geschwindigkeitsübertretung mit bloßem Auge auszumachen.
    Also kann gut sein, dass der gnä Herr, weil Oberfeldwebel von und zu, die rechtliche Grundlage zur Einschätzung deiner Mobilfunknutzung hat!?
    Habt ihr in Deutschland sowas wie eine Arbeiterkammer, bzw deren Rechtsabteilung? Denn diese würde ich in diesem Fall befragen.

    Hoffe es geht zu deinen Gunsten aus,
    Gruß, Helmuth
     
  12. #12 Augschburger, 28.05.2011
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    Ich seh's eher so wie Plempel andeutet. Wenn Du beim Autofahren mit dem Handy telefonierst, verstösst Du gegen geltende Vorschriften und nimmst eine Strafe in Kauf. Also nicht rumjammern, Du hast gewusst, dass es passieren kann. ;-)
     
  13. #13 domimü, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Bei mir stehen immer nur die Telefonate in der Rechnung drin, wo ich angerufen habe, aber nicht, wenn ich einen Anruf angenommen habe und damit keine Kosten zu tragen habe. Welchen Mobilfunkanbieter hast du, dass du auch die eingehenden Gespräche zahlst?
     
  14. #14 janosch, 28.05.2011
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    Hi ...

    ich denke davon kann sich wohl keiner freisprechen ;-)

    wenn ich sage "hab ich noch nie gemacht" würde ich auf alle fälle lügen

    mit gehts eher um die willkür in diesem fall ... wenn der herr polizist gesehen hat das ich telefoniere, warum hat er mich dann nicht angehalten ?


    Grüße
     
  15. galgo

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    vlt. war er zu fuss unterwegs und konnte dir nicht hinterher fliegen, weil er kein superman ist ?

    hatte ja schon mal gefragt - stimmt denn ausser dem kennzeichen auch der fahrzeugtyp ?
     
  16. Tyker

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    AW: Rechtliche Frage

    Das ganze ist insofern ja relevant, weil es Punkte gibt.
    Daher kannst Du nicht zwangsläufig als Halter herangezogen werden, die Polizei muss schon den Fahrer ermitteln. Das versucht sie gerade und dafür hat sie 3 Monate.

    Bei Geschwindigkeitsübertretungen vergleichen sie die Passfotos von Halter und Familie mit ihrem Blitzerbild. Oder kommen auch mal daheim vorbei. Hier wäre das ja sehr schwierig, Foto gibt es ja nicht. Wenn Du beim besten Willen nicht mehr weißt, wer das Auto damals hatte und Du über Handyrechnung und Funkzelle (!) sicherlich nicht zweifelsohne auszumachen bist, sollte ein "war ich nicht - weiß ich nicht" die Polizei in Beweislastpflicht bringen.

    Wenn Dus warst. Zahlen.
    Wenn Du Fahrtenbuch unerträglich finden würdest. Zahlen.
    Wenn Du Dir recht sicher bist, dass Du es nicht warst....
    Stellungnahme "ich wars nicht".
     
  17. #17 Bubikopf, 28.05.2011
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    AW: Rechtliche Frage

    Ich habe gar kein Handy.
    Wenn Du ( und dein Auto ) kein eindeutiges Alibi hast und dem Oberkommissar nicht absolut sicher einen Fehler nachweisen kannst, hast Du verloren.

    Gruss Roger
     
  18. #18 janosch, 28.05.2011
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    Hi ...

    in diesem fall ist muss der herr polizist beweisen das ich telefoniert hab ... er hat mich ja angezeigt ... kann er das nicht EINDEUTIG hab ich nix zu befürchten (im zweifel für den angeklagten ;-) )

    @ galgo

    ich habs weiter vorn schon geschrieben :

    es stand nix über mein auto oder ähnliches im anschreiben, auch nicht wo sie meine daten herhaben

    alles sehr komisch ...

    ich hab ja schon zurückgeschrieben das ich nicht weiß ob ich zur genannten zeit fahrzeugführer war (was ja auch stimmt)

    darum hab ich ja um einen eindeutigen beweis gebeten der mich als fahrer identifiziert

    ein fahrtenbuch wäre mir recht, das hab ich auch schon für mein 07ner kennzeichen ... bisher hab ich das seit 5 jahren ohne probleme (nein, das muss man für diese art der zulassung immer führen ;-) )

    Grüße
     
  19. galgo

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    AW: Rechtliche Frage

    sorry, hatte ich überlesen :oops:

    ohne angaben von kennzeichen und fahrzeugtyp hat das ganze aber fast schon kafkaeske züge

    danach würde ich bei der polizei mal nachfragen

    ansonsten espressotrinken und abwarten

    gruß, galgo
     
  20. #20 Bubikopf, 28.05.2011
    Bubikopf

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    AW: Rechtliche Frage

    Wenn ein Oberkommissar gegen dich aussagt, dann hast Du verloren, wenn Du seine Aussage nicht eindeutig widerlegen kannst.
    Du kannst es ja auf eine mündliche Verhandlung ankommen lassen ( anberaumte Zeit etwa 15 Minuten ), dann bekommst Du auch die ganze Beweislage vorgelegt. Wenn Du nicht belegen kannst, wer zu dem Zeitpunkt in deinem Auto auf dem Fahrersitz gesessen hat, bekommst Du ein Fahrtenbuch und zahlst evtl. trotzdem ( z.B. wenn der Herr Kommissar meint, dich wiederzuerkennen ).
    Ich habe damals den Richter gefragt, warum der Grundsatz " im Zweifel für den Angeklagten " in dieser Aussage vs. Aussage Situation nicht gilt und habe folgende Antwort erhalten: Der Angeklagte darf lügen, der Zeuge ( und das ist in dem Fall der Herr Kommissar ) nicht. Eine Lüge hätte für den Polizeibeamten heftige dienstrechtliche Konsequenzen und könnte seine Existaenz gefährden. Der Richter kann in dieser Situation die Aussagen entsprechend bewerten und danach entscheiden.
    Ich habs wirklich selbst erlebt und war definitiv unschuldig ( und der Herr Kommissar ein stadtbekannter Choleriker ).
    Gruss Roger
     
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