Retoure verschollen - Rechtslage?

Diskutiere Retoure verschollen - Rechtslage? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo werte Gemeinde, habe mir in nem Online-Shop etwas bestellt und wie gewünscht per Vorkasse bezahlt. Ware kam an und entsprach nicht...

  1. mastah

    mastah Mitglied

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    Hallo werte Gemeinde,

    habe mir in nem Online-Shop etwas bestellt und wie gewünscht per Vorkasse bezahlt.
    Ware kam an und entsprach nicht meinen Erwartungen. Habe dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und die Sendung (Warenwert >100 Euro) Retoure geschickt. Retourenaufkleber wurde mir vom Online-Shop zur Verfügung gestellt.

    Sendungsnummer von DHL ist vorhanden und das Paket ging auf halbem Wege in irgendeinem Paketzenrum verloren, also hat dieses nie wieder verlassen.

    Da das Paket nun verschollen ist weigert man sich mir mein Geld zurück zu zahlen bis die Ware wieder bei denen eingetroffen ist. Der Verkäufer meint, es ist mein Risiko bei Rücksendung.

    Ich und das BGB sehen das jedoch ein wenig anders: §357 Abs. 2 S. 2.

    Was meinen die Rechtsexperten?

    Danke und Gruß
    Markus
     
  2. LuxorN

    LuxorN Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    So sieht's aus, rechtlich ist die Sache klar.

    Aber was will man machen?
    Ich würde schnellstmöglich einen Nachforschungantrag bei DHL stellen (wenn Du das überhaupt kannst/darfst, weil der eigentliche Auftraggeber ja der Händler ist).

    Den Händler zu verklagen dauert mit Sicherheit länger.
     
  3. #3 KlausMic, 03.12.2011
    KlausMic

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer"

    Ist eigentlich sehr eindeutig und ich wüßte auch nicht, wie das zu Deinem Nachteil ausgelegt werden könnte. Müsste man mal die Kommentare zu lesen. Habe ich derzeit leider keinen greifbar, aber kann ich morgen gerne mal nachschauen, wenn von Interesse.

    Viele Grüße

    Klaus
     
  4. #4 Bubikopf, 03.12.2011
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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    In dieser Situation braucht der Händler den Kaufpreis erstmal nicht rücküberweisen, muss er doch erstmal die Möglichkeit haben, die Retoure zu begutachten.
    Hättest Du auf eigene Kosten den Artikel zurückgesandt, hättest Du jetzt die Möglichkeit, einen Nachforschungsantrag zu stellen und danach die Versicherung von DHL in Anspruch zu nehmen.
    Bei einem Retourenaufkleber ist der Händler Auftraggeber des Versandunternehmens und für den Antrag auf Nachforschung und Versicherung zuständig. Er muss Dir aber das Geld erst erstatten, wenn die Sache komplett geklärt ist, dass alleine ist dein Risiko.
    Gruss Roger
     
  5. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    @Bubikopf: Aber ER hat die Sache selbst zu klären und wenn klar ist, dass die Sendung verschollen ist muss er mir doch mein Geld zurück überweisen.

    Hatte das Paket ordnungsgemäß verpackt und im Karton in dem ich es erhalten habe zurück gesendet. Fürs verpacken gibts auch Zeugen - wurde von einer weiteren Person zugehalten während ich es mit Klebeband zugeklebt habe.

    Gruß
    Markus
     
  6. #6 KlausMic, 03.12.2011
    KlausMic

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Ich denke, die Betonung bei Rogers Post liegt auf dem "erstmal". Natürlich muss der Händler Gelegenheit bekommen, die Sache zu klären. Aber grundsätzlich halte ich die Rechtslage doch für eindeutig. Generell ist der Händler (so, wie ich es auslege) da in der Pflicht.

    Viele Grüße

    Klaus
     
  7. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Das sieht er nur im Augenblick nicht ein und meint: "Allerdings ist es so, dass rechtlich Sie für den Versand der Retoure verantwortlich sind. Beim Versand der gekauften Ware, sind wir der Absender und daher auch für die Sendung verantwortlich. Beim Retourenversand sind allerdings Sie der Absender und daher auch für die Sendung verantwortlich. XYZ stellt in diesem Falle nur das Versandlabel zur Verfügung und übernimmt auch die Kosten für den Versand. Dies ist rechtlich bedenkenfrei."
     
  8. #8 KlausMic, 03.12.2011
    KlausMic

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Hmmm, der 357 sagt aber anderes. Ich bin morgen wieder in der Unibibliothek und kann gerne mal in den gängigen Rechtskommentaren schauen, was die dazu sagen...

    Viele Grüße

    Klaus
     
  9. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    @Klaus: Das wäre sehr nett. Herzlichen Dank vorab.

    Gruß
    Markus
     
  10. #10 KlausMic, 03.12.2011
    KlausMic

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Kein Thema, gerne. Melde mich dann morgen abend nochmal.

    Viele Grüße

    Klaus
     
  11. #11 Bonsai-Brummi, 04.12.2011
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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Nur, um nix zu übersehen: Das ganze war ein B2C-Geschäft mit Dir als privatem Verbraucher - und das dem Verkäufer auch bewußt? :cool:
     
  12. mastah

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    Selbstverständlich. Aber gut dass du nachgefragt hast. Wenn der Händler da nur mal so hinterher wäre...

    Gruß
    Markus
     
  13. #13 S.Bresseau, 04.12.2011
    S.Bresseau

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Mach Dir mal noch keinen Kopp ;-) der Händler soll einfach einen Nachforschungsauftrag stellen, das war bei mir schon zweimal notwendig und erfolgreich. Dass der Händler nicht einfach mal das Geld überweist ist für mich nachvollziehbar, allerdings nicht seine Argumentation.
     
  14. sumac

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    sehe ich auch so.
    hast du einen nachforschungsauftrag erteilt?
     
  15. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Darf ich nicht! DHL 20 min. Warteschleife und dann in einer Minute gesagt bekommen, dass der Vertragspartner der Händler ist und nicht ich - er muss das in Auftrag geben.

    Gruß
    Markus
     
  16. #16 S.Bresseau, 04.12.2011
    S.Bresseau

    S.Bresseau Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    War die Kommunikation mit dem Händler bisher nur mündlich oder per email? Fordere ihn doch einfach nochmal (freundlich) zu einem Nachforschungsauftrag auf und setze einfach mal einen Termin für die Rückzahlung.
     
  17. #17 Miragien, 04.12.2011
    Miragien

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    Da gibt es doch verschiedene Auslegungen. Was wurde vertraglich vereinbart? Eine Schickschuld oder eine Bringschuld des Versenders? Wenn es nur die Schickschuld war, dann hat er alles getan was er musste und die Verantwortung liegt beim Überbringer, also hier DHL. Wenn eine Bringschuld vereinbart wurde, haftet der Versender.

    Gruß XPert
     
  18. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    @S.Bresseau: Alles bereits gemacht und dann kam die klasse Antwort dass ich das Risiko trage und Geld erst bei eintreffen der Ware zurückbezahlt wird...

    @XPert: Verstehe ich nicht - was soll man da wie auslegen und was soll da ausgemacht sein? Ist eine normale Retoure mit Retourenschein des Verkäufers?

    Gruß
    Markus
     
  19. sumac

    sumac Mitglied

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    ich versuche ja immer erst friedlich dinge zu klären, also ruf den händler an und bitte (fordere) ihn darum (auf), einen nachforshcungsauftrag in die wege zu leiten.
    fernmündlich geht es zwar am schnellsten, ist aber nicht nachvollziehbar im eventuellen rechtsstreit, also schriftlich auffordern.
    erst wenn klar ist, das die ware vom LKW gefallen ist, also unauffindlich, dann springt die versicherung ein, sollte bei 100 euro kein größeres problem sein, wenn die versicherung bezahlt hat, muss der händler dich bezahlen, sprich dir dein geld zurück geben.
    leider hast du durch so eine aktion viel arbeit am hals und auch extra kosten, die du nicht zurückbekommst. da kann man nur sagen...dumm gelaufen.:)
     
  20. #20 scott zardoz, 04.12.2011
    scott zardoz

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    AW: Retoure verschollen - Rechtslage?

    So wie ich es verstanden habe hat der VK den (Rück)Versand bezahlt.

    D.H. er ist der Auftraggeber der Sendung (Frachtvertrag) also kann auch
    NUR er in Verbindung mit dem Versandunternehmen treten.

    Immer wieder sehr hilfreich in diesem Zusammenhang:

    Paketversand Verpackungstipps angemessene Verpackung Haftung Versandversicherung

    Wie bereits angesprochen lässt sich vieles im direkten Gespräch besser klären.
    Ich drücke Dir die Daumen das die Sendung wieder auftaucht.

    Im Weihnachtsgeschäft kann dies erfahrungsgemäss aber etwas länger dauern.


    Gruss


    Scot
     
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