Tauschbörse???????

Diskutiere Tauschbörse??????? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Moin, die Hamburger und Berliner haben ihre Röstertreffen. Viele haben aber nichts vergleichbares in der Nähe. Der Freundeskreis weiß auch nicht...

  1. cawa71

    cawa71 Mitglied

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    Moin,
    die Hamburger und Berliner haben ihre Röstertreffen. Viele haben aber nichts vergleichbares in der Nähe. Der Freundeskreis weiß auch nicht bei allen die Arbeit zu würdigen und evt auch zu kommentieren.
    Daher mal meine Frage ob es nicht den einen oder anderen gibt der Interesse hätte sein Schaffen mal anderen zu präsentieren. Vom Frittengrill bis zum Ladenröster ist ja einiges vertreten hier.
    Ein 100-200 Gramm Beutel lässt sich ja auch günstig versenden.
    Die Kaffeesteuer sollte ja wohl keine Rolle spielen, ist ja quasi erweiterter Privatbedarf.......



    Gruß Sascha
     
  2. Smart

    Smart Mitglied

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    Du meinst gegenseitig den Röstkaffee zusenden? Nette Idee...
     
  3. #3 silverhour, 11.09.2012
    silverhour

    silverhour Mitglied

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    Quasi ein Online-Tasting? Eine coole Idee, ich wäre dabei!
    (und hoffe, daß kein Fiskus da Streß macht).

    Grüße, Olli
     
  4. #4 KlausMic, 12.09.2012
    Zuletzt bearbeitet: 17.10.2012
    KlausMic

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    Coole Idee, da wäre ich auch dabei! (Auch wenn ich die Rösterei nach der Kritik dann an den Nagel hängen werde.... ;-))

    Viele Grüße

    Klaus
     
  5. #5 nobbi-4711, 12.09.2012
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    Da wär ich mir aber gar nicht so sicher.

    Greetings \\//

    Marcus
     
  6. #6 zia fofa, 12.09.2012
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2012
    zia fofa

    zia fofa Mitglied

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    Gerade mir als Anfänger auf dem Gebiet des Kaffeeröstens würde der Zugang zu den Röstergebnissen anderer Mitglieder sehr viel an Orientierung geben. Das geschmackliche Röstergebnis in der Tasse lässt sich auf dem Schriftwege nur sehr eingeschränkt darstellen bzw. vergleichen. Da wäre ich also sehr gerne mit von der Partie. Andererseits, wem darf ich meine Röstungen zumuten? Die in Eigenröstung schon versierteren Teilnehmer müssten also schon eine gehörige Portion an Toleranz und pädagogischem Einfühlungsvermögen mitbringen....:shock:

    Als weitere Stufe wäre ja auch denkbar, sich auf bestimmte Sorten/Mischungen zu einigen und dann das Röstergebnis zu vergleichen.

    Wie geschrieben, ich wäre sofort dabei!

    Saluti Zia Fofa

    PS: Allerdings müsste man sich noch in das Kaffeesteuergesetz und die Kaffeesteuerverordnung einlesen, denn nach meiner Erinnerung ist nur das Rösten von Kaffee in Privathaushalten für den Eigenbedarf steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 KaffeeSTG). Wenn ich näheres dazu fände, poste ich es hier.
     
  7. #7 silverhour, 12.09.2012
    silverhour

    silverhour Mitglied

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    Das Thema Kaffeesteuer könnte ich mir aber auch problematisch vorstellen.
    Ich habe mal Tante Guugel gefragt:

    KaffeeStG - Kaffeesteuergesetz

    § 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
    (1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung von Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
    (2) Kaffee wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
    1. die Entnahme aus dem Steuerlager, es sei denn, es schließt sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung an; einer Entnahme steht der Verbrauch im Steuerlager gleich,
    2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 6,
    3. eine Unregelmäßigkeit nach § 10 bei der Beförderung unter Steueraussetzung.

    §20 Steuerbefreiungen
    (1) Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er
    1. unter Steueraufsicht vernichtet wird,
    2. als Probe zu betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen oder zu Zwecken der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,
    3. bei der Erprobung von Maschinen zum Herstellen von Kaffee anfällt und nicht zum Verbrauch an Dritte abgegeben wird,
    4. von Rohkaffeehändlern probeweise hergestellt wird, um Qualität und Eigenschaften von Rohkaffee festzustellen und zu überprüfen,
    5. in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird.


    Als juristischer Laie würde ich uns Heimröster unter "Herstellung ohne Erlaubnis §6" (§6 beschreibt Steuerlagerinhaber) einstufen, für eine Steuerbefreiung wäre sicherlich "in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt" relevant. Kein Ahnung wie kleine Gastgeschenke da beurteilt werden, aber ein strukturierter Tausch wäre m.E. sicherlich kein Eigenverbrauch mehr. Wir müßten uns also gegenseitig besuchen um einen gemeinsamen Eigenverbrauch in der Küche des jeweiligen Heimrösters zu zelebrieren.
    Vielleicht fragt einfach mal jemand beim Zoll nach?

    Grüße, Olli
     
  8. #8 pastajunkie, 12.09.2012
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    pastajunkie Mitglied

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    Das Gesicht des Gefragten beim Zoll würde ich gerne sehen...

    Gute Idee übrigens!

    Gruß Peter
     
  9. cawa71

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    Ich würde mich denn wohl mal beim Zoll erkundigen. Habe auch schon in Hobbybrau Foren geschaut.
    Meine Laien Sichtweise ist, dass es wohl sicher nicht verfolgt würde. Stichwort geringfügig. Aber das werde ich mal erfragen.
    Analog kann man ja auch Musikkopien sehen, die für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Darunter wird ja auch die Weitergabe im geringen Maße im Freundeskreis geduldet.
    Sollte das ganze natürlich ein Aufruf zur Steuerhinterziehung sein bitte ich Holger doses Thema zu löschen.

    Aber wie gesagt, ich mache mich schlau.

    Gruß Sascha
     
  10. #10 crunchtime, 12.09.2012
    crunchtime

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    Es soll ja nicht für andere zum Konsum geröstet werden, sondern es werden Proben verschickt zwecks Qualitätskontrolle. Absatz 4 befreit sogar Händler von der Steuer, analog dürfte es für Privatleute erst recht kein Problem sein.
    crunchtime
     
  11. #11 silverhour, 12.09.2012
    silverhour

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    Das wäre natürlich eine interessante Interpretation!
    Ich fürchte nur, daß mit dieser Klausel ehr der Verbrauch im eigenen "Röstlabor" des Rösters gemeint ist als der Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

    Grüße, Olli
     
  12. #12 zia fofa, 12.09.2012
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2012
    zia fofa

    zia fofa Mitglied

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    Der Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 KaffeeSTG geht sicher in die richtige Richtung, auch dass der Tatbestand nur analog zu Anwendung käme, da wir Private sind und keine Rohkaffeehändler. Da das Steuerrecht im Allgemeinen für alle Nicht-Steuerrechtler jedoch ein sehr undurchsichtiger Dschungel ist, müssten wir schon versuchen, ein bißchen mehr Klarheit in die Sache zu bringen. Der Anruf beim Hauptzollamt fällt auch mir nur als Möglichkeit ein (oder haben wir hier einen Fachanwalt für Steuerrecht, der sich auch als solcher outen will?), allerdings gibt es bundesweit über 40 Hauptzollämter und wenn zu dem Thema nicht schon eine bundesweit geltende verwaltungsinterne Dienstanweisung existiert (wovon ich nicht ausgehe!), werden wir wohl keine dieser Behörden zur Abgabe einer allgemeinen rechtlichen Beurteilung unseres Problems bringen. Mal sehen, was Sascha rausbekommt, im Bedarfsfall verpflichte ich mich schonmal, auch bei dem für mich zuständigen Hauptzollamt anzufragen.

    So, zum Mittagessen :lol:!

    Zia Fofa
     
  13. cawa71

    cawa71 Mitglied

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    So ich warte jetzt auf eine Antwort vom HZA Bremen. Mal sehen was da kommt
     
  14. #14 zia fofa, 11.10.2012
    zia fofa

    zia fofa Mitglied

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    ...wollte mal ganz schüchtern anfragen, ob denn das Hauptzollamt sich mittlerweile zu einer Antwort hat hinreißen lassen?


    Zia Fofa
     
  15. #15 espressionistin, 11.10.2012
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  16. cawa71

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    Ich habe eine schriftliche Anfrage geschickt. Und habe jetzt noch einmal einen Arbeitskollegen drauf angesetzt in der Hoffnung er hat einen Draht zu einem Zöllner.
     
  17. cawa71

    cawa71 Mitglied

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    AW: Tauschbörse???????

    Ich habe heute mit der zuständigen Dame beim HZA gesprochen. Die gute Frau konnte mir nicht wirklich weiterhelfen. Fand aber die Frage interessant.
    Ihre Aussagen:
    - Eigenbedarf ist Eigenbedarf. Ob und was es da für Urteile gibt die Eigenbedarf genau definieren konnte sie mir nicht sagen.
    Ich darf z.B. meine Freimenge Zigaretten zum Eigenbedarf einführen und sie als Nichtraucher verschenken.
    Sie als Zöllnerin würde es so sehen, dass bei der Weitergabe die Kaffeesteuer anfällt.
    Der Unterton klang dabei sehr nach wo kein Kläger da kein Richter.
    Ihre Aussage: Die Frage gabs noch nie, andere Heimröster werden es wohl einfach so machen.
    Der Verwaltungsakt würde da auch in keinem Verhätlnis zu den Mengen stehen.

    Ganz nett fand ich ihre Frage in einem Nebensatz welche Mengen ich denn so herstelle. Ein Schelm wer böses dabei denkt.:roll:

    Wirklich weitergeholfen hat das alles aber nicht.

    Gruß Sascha
     
  18. #18 Baristova, 18.10.2012
    Baristova

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    Hallo zusammen,

    ohne mich jetzt zu tief in diese juristische Diskussion zu begeben, möchte ich nur mal zwei Punkte in den Raum stellen:

    1. Innerhalb der EU beträgt die Richtmenge für den privaten Verbrauch bei der Einreise 10 kg Kaffee. Wenn man das als Richtwert nimmt für den Eigenbedarf ist das schon mal eine ganze Menge, insbesondere wenn hier 100 bis 200g Packungen verschickt werden sollen.

    2. Wenn man 5-10 dieser Päckchen verschickt und das nicht von dieser Freimenge gedeckt wäre, wäre das im Zweifelsfall eine hinterzogene Steuer von 2,19 €. Mal ernsthaft, dafür würde kein Zollamt auch nur einen Brief schreiben.

    Im Übrigen: Kein Zollamt dieser Welt würde es mitbekommen, wenn Ihr das einfach machen würdet. Da Ihr es gerade NICHT gewerblich macht, gibt es keine Werbung, keinen Onlineshop und kein Ladenlokal. Nur diesen Fred hier, wo Ihr das durchdiskutiert.

    Und abgesehen davon, den Kaffee stellt Ihr tatsächlich im Privathaushalt her, das passt, aber wenn Ihr Eigenverbrauch so eng definiert, dürftet Ihr auch niemandem eine Tasse Kaffee aus der Eigenröstung anbieten.

    Viele Grüße
    Olga
     
  19. sumac

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    das würde bedeuten, bei jedem kaffeeklatsch (mit selbstgerösteten kaffee) wäre der zoll dabei. lustiger gedanke.
     
    onflair gefällt das.
  20. #20 silverhour, 18.10.2012
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    Wir befinden uns mit unserer Frage leider in der Grauzone und müssen die Regeln (die "nur" eine Standardsituation beschreiben) interpretieren. Und Gesetze folgen ab und an einer anderen Logik als unser gesundes Menschenverstand.

    Olga's Vergleich mit dem Eigenimport zum Eigenbedarf ist vom gesunden Menschenverstand hertreffend, nur importieren wir beim Tausch nichts selber sondern prouzieren und stehen im Verdacht von "Überführen in den freien Verkehr", denn das "Verschenken" als strukturierte Vorgehensweise ist nicht als Ausnahme definiert. Inwieweit die Freimenge für den Eigenbedarfsimport als Referenz für "Eigenbedarf = kein freier Verkehr" herangezogen werden kann und ob Verschenken noch als Eigenbedarf zu sehen ist, das wollten wir ja eigentlich vom Zoll wissen.
    Zu einer etwaigen Unterscheidung zwischen "privat" und "kommerziell" Rösten und in den freien Verkehr bringen habe ich im Gesetztestext nichts gelesen, entsprechend scheint es da keine Unterscheidung zu geben.

    Grüße, Olli
     
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