Tauschbörse???????

Diskutiere Tauschbörse??????? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; AW: Tauschbörse??????? Um ehrlich zu sein, mir persönlich wäre die Steuerhinterziehung relativ egal. Die Frage an der ganzen Sache ist aus meiner...

  1. cawa71

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    Um ehrlich zu sein, mir persönlich wäre die Steuerhinterziehung relativ egal.
    Die Frage an der ganzen Sache ist aus meiner Sicht eigentlich nur, dass wir das Kaffee-Netz als Plattform dafür nutzen würden. Und letzendlich ja der Betreiber dafür auch einen zwischen die Hörner bekommen würde.
    Ob der Zoll aktiv oder autmatisch Tabak, Bier Kaffee oder sonstige Foren betrachtet kann ich nicht beurteilen. Wie gesagt wäre es mir pesönlich eh egal.
     
  2. #22 silverhour, 21.10.2012
    silverhour

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    Jepp, das ist der Punkt!
     
  3. #23 Holger Schmitz, 21.10.2012
    Holger Schmitz

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    PN's kann keiner lesen ;-)

    Grüße
    Holger
     
  4. cawa71

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    Naja mal sehen was sich da noch in Erfahrung bringen lässt.
    Wer sich aber über die Röstprofile von Acrim Zamora Ecuador unterhalten möchte kann mich gerne anschreiben.
     
  5. cawa71

    cawa71 Mitglied

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    Ich habe am Sonnabend zwei Chargen Gertrudes und Celso von Quijote geröstet. Eine etwas hellere und eine dunklere. Die dunkle ist erstaunlicherweise schon gut trinkbar.


    Gruß Sascha
     
  6. #26 FlatWhite, 09.02.2013
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    Ich kenne mich ein wenig bei der Einkommensteuer aus, weil mir das Spaß macht (genau so wie Espresso selber machen oder vielleicht mal Bohnen selber rösten) und wusste bis vor kurzem nicht, dass es eine Kaffeesteuer gibt. Die Fragestellung ist witzig, vielleicht kriegen wir das hier gemeinsam hin. Ich arbeite mich mal durchs KaffeeStG:


    1. Kaffee im Sinne des Gesetzes ist er, wenn er geröstet wurde (§ 1, Abs 2). Vorher also nicht.
    2. Die Steuer muss man zahlen, wenn "Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr" überführt wird. Darunter versteht das Gesetz, dass man zum Beispiel Kaffee "ohne Erlaubnis", vermutlich des Hauptzollamtes, herstellt (§ 6). Heimröster fallen erst einmal in diese Kategorie.
    3. Der § 16 ("Kaffee, den eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im zollrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei") bezieht sich auf Transporte von irgendwoher nach irgendwohin, aber nicht auf die Rösterei selbst. Das waren die 10kg, oder?
    4. Erst §20 regelt explizit die Steuerbefreiungen. Danach ist steuerfrei, wenn Kaffee "in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird." Nicht Eigenbedarf, sondern Eigenverbrauch. Könnten also mehr als 10kg sein, Hauptsache man verbraucht selbst.
    5. Jetzt verschenkt man das über KN. Ist das dann immer noch Eigenverbrauch? Vermutlich entscheidet das erst das BVerfG, aber vorher ich würde sagen: Wenn man das verschickt und der andere sagt "kriegst von mir auch was", ich aber das Rückgeschenk nicht vertraglich einklagen kann, ist das nicht Handel. Dann ist es immer noch Eigenverbrauch. Handel heißt ja Vertrag und Leistung nur gegen Gegenleistung.

    Bei der Umsatzsteuer gibt es anscheinend ein Rundschreiben des BMF (Az.: IV A 4 - S 1547/0:001), die vorgibt, was Gastronomen als Eigenverbrauch angeben können. Bei einem Café sind das ca 1.600€. Das ist aber mit Kuchen, Schlagsahne und Kakaostreusel oben drauf!

    Die wirkliche Antwort kriegen wir, wenn jemand beim HZA ein Steuerlager beantragt und sich als Steuerlagerinhaber registriert - falls ihm das Schrauben an der Maschine zu langweilig wird.
     
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