Trouble mit Handytarif - streiten oder vergessen?

Diskutiere Trouble mit Handytarif - streiten oder vergessen? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Lieber Domimü ich habe nie behauptet, daß solche Vorderungen nicht eingetrieben werden können, sondern genau das Gegenteil habe ich geschrieben!...

  1. #21 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Lieber Domimü ich habe nie behauptet, daß solche Vorderungen nicht eingetrieben werden können, sondern genau das Gegenteil habe ich geschrieben! Bitte, bitte ließ nochmals genau bevor du so etwas schreibst.
     
  2. #22 plempel, 02.02.2015
    plempel

    plempel Mitglied

    Dabei seit:
    30.07.2007
    Beiträge:
    15.832
    Zustimmungen:
    16.681
    Hallo! Die haben doch schon bei ihm abgebucht, so wie ich das verstanden habe. Jetzt muss er seinen 100,- Euro nachrennen.
     
  3. #23 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    @plempel: Ja, der TE will was vom Unternehmen. Aber @Landkaffee sollte dann schon erklären, wie das Geld -mit legalen Mitteln - beigetrieben werden könnte, wenn er so davon überzeugt ist, dass unter 100€ die Gerichte nicht entscheiden würden.
     
  4. jabu

    jabu Mitglied

    Dabei seit:
    12.02.2011
    Beiträge:
    2.160
    Zustimmungen:
    608
    Vorbehaltszahlungen sind für mich unlogisch. Meine Polizeischule ist zwar schon etwas her, aber es geht folgernder Maßen. Bei mir war es ein ähnlicher Fall, ich weiß gar nicht mehr aus welchem Kauf oder Dienstleistung.
    1. Du kündigst das Lastschriftverfahren.
    2. Du berechnest die genaue Summe, die dir deiner Ansicht nach zusteht.
    3. Du überweist die fälligen Rechnungen unter Abzug deiner errechneten Summe.
    4. Das Unternehmen wird sich schon melden und ggf. einen Mahnbescheid erlassen. Den musst du dann widersprechen.
    5. Sollte das Unternehmen es darauf anlegen, wird es später zur Hauptverhandlungen kommen. Und zwar über die Höhe deiner einbehaltene Summe nebst Mahngebühren etc.
    ABER das solltest du nur dann machen, wenn du wirklich streiten willst.
    Bei mir war es übrigens Teldafax... :D
    Die wollten, dass ich überweise, da sie ja das Lastschriftverfahren gekündigt haben. Denn die Banken von Teldafax haben denen das Lastschriftverfahren aufgehoben, da ja jeder Kunde bei Rücklastschriften das Geld zurückfordern kann. Und da entstehen schnell mal Mio.-Verluste auf Seiten Teldafax. Nur so nebenbei, das würde aber jetzt zu weit führen, was bei mir genau vorgefallen ist. Auf jeden Fall habe ich nicht überwiesen!
     
  5. jabu

    jabu Mitglied

    Dabei seit:
    12.02.2011
    Beiträge:
    2.160
    Zustimmungen:
    608
    3a. Du forderst von deiner Bank die Abbuchungen durch das Mobilfunkunternehmen zu widerrufen.
     
  6. #26 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    So wie ich es verstanden habe, wurde der erste falsch berechnete Monat abgebucht, dann wieder gutgeschrieben und der 2. Monat wurde wieder falsch berechnet, so daß noch eine offene Rechnung von 100 Euro blieb. Weshalb ich zur Zahlung geraten habe, um Mahnungen zu umgehen. Gegen den Mobilfunkanbieter klagen führt wegen des Streitwertes zu nichts, deshalb der Rat sich an die Firmenleitung zu wenden. Oder das Geld in den Wind schreiben.
     
  7. #27 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    Und selbst bei Vorbehaltszahlungen ist das Geld ja erst mal weg von meinem Konto und der Gegner rückt es einfach nicht raus. Laut TE muss er zwar nicht nachzahlen, aber die Gutschrift wurde auf 0 gesetzt durch den zweiten Abrechnungsfehler. Immer wieder lustig hier.
     
    jabu gefällt das.
  8. #28 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Richtig, das Geld ist weg!
    Aber der Anbieter wird sich auf die Kündigung berufen und damit ist seine Forderung absolut rechtens. Wenn nicht gezahlt wird kommt man in Verzug mit allen möglichen Mahnstufen. Das kann ser unangenehm werden, deshalb sind die 100 Euro das kleinere Übel.
     
  9. #29 patty, 02.02.2015
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2015
    patty

    patty Mitglied

    Dabei seit:
    18.03.2009
    Beiträge:
    398
    Zustimmungen:
    151
    @ElPresso: Du hast zwischen 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (Einzugsermächtigung) und 8 Wochen nach Ausführung (SEPA-Lastschrift) Zeit, um die Lastschrift zu widerrufen. Genau das würde ich machen, dann den unbestrittenen Betrag überweisen und abwarten. Dann ist nämlich der Vertragspartner in Zugzwang und muss seine Forderung begründen.

    Das, was @Landkaffee schreibt, kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Ich glaube, du wirfst da ein paar Sachen durcheinander.

    Dann würde es sich ja auch nicht lohnen, gegen den Schuldner zu klagen. Das führt ja bei dem Streitwert auch zu nichts. ;)
     
    jabu und domimü gefällt das.
  10. #30 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Es muß ja nicht gegen den Schuldner geklagt werden, da ja eine rechtskräftig Rechnung existiert.
     
  11. patty

    patty Mitglied

    Dabei seit:
    18.03.2009
    Beiträge:
    398
    Zustimmungen:
    151
    Was soll der Gläubiger denn sonst machen, als den Schuldner zu verklagen, wenn er nicht zahlt und die Zahlungspflicht bestreitet?

    Und was verstehst du unter "rechtskräftiger Rechnung" und welche Folgen leitest du daraus ab?
     
  12. #32 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    @Landkaffee: Was ist denn eine rechtskräftige Rechnung?
    Und bevor du wieder glaubst, die anderen würden nicht verstehen, was du schreibst, nur weil dir nicht jeder jeden Schmarrn glaubt, warum werden denn in der Brago auch sehr niedrige Streitwerte mit Gebührensätzen ausgewiesen, wenn sie nicht angewendet würden mangels Fall, auf den sie zutreffen?
     
  13. #33 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Für ein großes Unternehmen ist es kein Problem einen Vollstreckungstitel zu erwirken, wenn eine Rechnung nicht beglichen wird. Das Unternehmen hat ja sowieso eine Rechtsabteilung, die beschäftigt werden will und für einen Titel ist kein aufwendiges Gerichtsverfahren erforderlich. Der Schuldner ( wenn er sich im Recht glaubt) hat da schlechtere Möglichkeiten sich zu wehren.
    In der Brago sind die Sätze aufgeführt, aber kein Anwalt legt sich dafür krumm.
     
  14. #34 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    Ob großes Unternehmen oder Privatperson, das gerichtliche Mahnverfahren - über das man zum Vollstreckungstitel kommt - ist dasselbe und habe ich auch schon gelegentlich erfolgreich ohne Anwalt angewandt.
    Und ich habe in meinen Anträgen angegeben, dass ich bei Widerspruch den sofortigen Übergang ins streitige Verfahren will (also ordentliches Gerichtsverfahren), dasselbe kann aber auch der Schuldner - wie vorne schon beschrieben - verlangen. In diesem Fall müsste der Gläubiger die Klage sehr schnell formulieren.
     
    patty gefällt das.
  15. #35 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Da warst du aber der Gläubiger und nicht der Schuldner!
     
  16. #36 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    So oder so gäbe es in beiden Fällen ein ordentliches Gerichtsverfahren, wenn die Forderung bestritten wird. Du behauptest aber, dass das nicht möglich sei bei einem geringen Streitwert.
    Und natürlich könnte man auch gleich klagen, statt das Mahnverfahren anzustrengen. Mit dem Risiko, dass der Schuldner vor dem Prozesstermin zahlt. Und man dann auf den Gerichtskosten sitzen bleibt.
     
  17. patty

    patty Mitglied

    Dabei seit:
    18.03.2009
    Beiträge:
    398
    Zustimmungen:
    151
    Naja, er muss das Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" auf dem beigefügten Antwortvordruck des Mahnbescheids machen. Ob das jetzt so schlechte Möglichkeiten sind?
     
  18. jabu

    jabu Mitglied

    Dabei seit:
    12.02.2011
    Beiträge:
    2.160
    Zustimmungen:
    608
    Du schmeißt aber auch Dinge durcheinander. Einen Titel erhältst du erst, wenn du im Gerichtsverfahren Recht bekommen hast, durch den Gerichtsvollzieher beim Schuldner nichts zu holen ist und der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseids) abgegeben hat. Der Titel sichert dir dann deinen Anspruch für 30 Jahre.
     
  19. #39 Landkaffee, 02.02.2015
    Landkaffee

    Landkaffee Mitglied

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    15
    Wir sprechen davon, daß der Schuldner gegen das Mobilfunkunternehmen vorgehen möchte oder auch nicht. Der Streitwert wäre also 100 Euro er verzichtet auf einen Anwalt da das Verfahren wohl kaum ein Anwalt für 25 Euro Brago übernimmt. Dann hat er als Kläger zunächt die Verfahrenskosten vorzustrecken in dem Fall von 105 Euro. Das Gericht wird dann keine mündliche Verhandlung ansetzen, sondern eine Entscheidung im Kleinverfahren treffen. Das heißt, das es zuerst eine Frist von 2 Wochen gibt in der sich in diesem Fall die Anwälte des Mobilfunkanbieters schriftlich äußern können. Dann wird per Brief dem Kläger das Urteil zugestellt und wir sind uns doch wohl einig, daß dieses nicht positiv für unseren Kaffee trinkenden Kläger ausfallen würde. Danach zahlt er seine Rechnung die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wer es nicht glaubt kann zu diesem Vorgehen des Gerichts die Gerichtsgebührenordnung und die Zivilprozessordnung ansehen.
     
  20. #40 domimü, 02.02.2015
    domimü

    domimü Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2011
    Beiträge:
    9.939
    Zustimmungen:
    5.711
    Der TE ist aber gar nicht der Schuldner, vielmehr ist das Mobilfunkunternehmen der Schuldner und er der Gläubiger. Auch wenn du glaubst, durch die Vertragskündigung sei jegliche Forderung des Mobilfunkunternehmens begründet. Und warum sollte er nicht, wenn er die Forderung für begründet hält, erst das Mahnverfahren einleiten? Warum soll das Gericht zu lasten des Klägers entscheiden?
     
Thema:

Trouble mit Handytarif - streiten oder vergessen?

Die Seite wird geladen...

Trouble mit Handytarif - streiten oder vergessen? - Ähnliche Themen

  1. Lelit PL81T pumpt kein Wasser - Troubleshooting

    Lelit PL81T pumpt kein Wasser - Troubleshooting: Liebe Aficionados!;) Ich stehe leider vor einem Problem, das ich selbst nicht mehr lösen kann... Es geht um folgendes: Ich habe zuletzt bei...
  2. Troubleshooting Bezerra Strega

    Troubleshooting Bezerra Strega: Hallo Forum, Hallo Kaffeeverrückte! Habe aktuell folgendes Problem bei dem ich ein wenig Input des Forums benötige. Hier gibt es sicher genug...
  3. Quamar Q50e Troubleshooting Mahldauer, Mahlgrad, Statik

    Quamar Q50e Troubleshooting Mahldauer, Mahlgrad, Statik: Hallo Zusammen :) Ich habe seit längerer Zeit eine Quamar Q50e und eine ECM-Synchronika. Seit geraumer Zeit macht mir die Quamar jedoch probleme....
  4. Eureka Mignon MCI - troubleshooting

    Eureka Mignon MCI - troubleshooting: Hallo Kaffee-Netz, Bin neu hier und ein Freund hat mir das Forum aufgrund der Informations-dichte und - Tiefe empfohlen. Konnte noch keinen...
  5. Troubleshooting Gaggia: Unfassbar bitterer Espresso (inkl Fotos)

    Troubleshooting Gaggia: Unfassbar bitterer Espresso (inkl Fotos): Hallo liebe Community. Ich fahre eine Gaggia Classic Bj 2008 und habe vor kurzem eine Eureka Mignon MCI angeschafft. Leider habe ich große...